Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2003 - IV R 42/02   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Übergang des vom Erbbauberechtigten errichteten Gebäudes nach Beendigung des Erbbaurechts auf den Erbbauverpflichteten ohne Entschädigung - Zusätzliche Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung die Folge - Erbbauverpflichteter als Mitunternehmer der erbbauberechtigten Personengesellschaft - Sondervergütung i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 5 Abs. 1, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ErbbauV §§ 9, 27
    Entschädigungsloser Gebäudeübergang bei Beendigung des Erbbaurechts ist beim Grundstückseigentümer einkommensteuerpflichtig

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigungsloser Übergang eines Gebäudes bei Beendigung eines Erbbaurechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beendigung des Erbbaurechts: Entschädigungsloser Übergang des errichteten Gebäudes als zusätzliches Nutzungsentgelt - Sondervergütungen als Gegenstand der Gewinnfeststellung

Kurzfassungen/Presse

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Zusätzliche Vergütung, wenn das Erbbaurecht endet

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbbaurecht - Wenn das Gebäude entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten übergeht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 15
    Entschädigungslosigkeit; Erbbaurecht; Gewinnerhöhung; Heimfall

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 204, 223
  • NZM 2004, 632
  • BB 2004, 699
  • DB 2004, 573
  • DB 2005, 5
  • BStBl II 2004, 353



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 145/04  

    Insolvenzrecht - Erbbauzinsen im Insolvenzverfahren

    Der Auffassung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 132, 418, 419; BFH DB 2004, 573), der Erbbauzinsen und andere Leistungen des Erbbauberechtigten beim Grundstückseigentümer steuerrechtlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betrachtet, weil sie die Gegenleistung für die Duldung der Nutzung des Grundstücks seien, ist jedenfalls für die hier allein maßgebliche zivilrechtliche Betrachtungsweise nicht zu folgen.
  • BFH, 09.08.2006 - II R 24/05  

    Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des

    Daraus folgt verfahrensrechtlich, dass die im Feststellungsverfahren für die Untergesellschaft festgestellten Besteuerungsgrundlagen der Obergesellschaft --nicht aber unmittelbar deren Gesellschaftern-- zuzurechnen sind (BFH-Entscheidungen vom 10. August 1989 III R 5/87, BFHE 158, 109, BStBl II 1990, 38, unter 1.a; vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71, BStBl II 1995, 467, unter IV.3.; vom 14. November 1995 VIII R 8/94, BFHE 179, 216, BStBl II 1996, 297, unter 2.b; vom 9. Juli 2003 I R 5/03, BFH/NV 2004, 1, unter II.1.; vom 11. Dezember 2003 IV R 42/02, BFHE 204, 223, BStBl II 2004, 353, unter 2.a, und vom 26. April 2005 I B 159/04, BFH/NV 2005, 1560, unter II.4.).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03  

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

    Das ergibt sich zum einen daraus, dass es sich bei den Aktivierungen gleichsam um einen Korrekturposten zur Passivierung in der Gesellschaftsbilanz handelt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 IV R 42/02, BFHE 204, 223, BStBl II 2004, 353, unter 3.b), was eine spiegelbildliche Behandlung nahe legt.
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