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   BFH, 17.05.2001 - V R 77/99   

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https://dejure.org/2001,1209
BFH, 17.05.2001 - V R 77/99 (https://dejure.org/2001,1209)
BFH, Entscheidung vom 17.05.2001 - V R 77/99 (https://dejure.org/2001,1209)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - V R 77/99 (https://dejure.org/2001,1209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 227; UStG 1991 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 227; UStG 1991 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    AO 1977 § 227; ; UStG 1991 § 14 Abs. 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung einer zu Unrecht ausgewiesenen Steuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 227; UStG 1991 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
    Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten und entrichteten Umsatzsteuer - Grundsatz der Neutralität - Berichtigung im Weg des Billigkeitsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rechnungsberichtigung nach Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rechnungsberichtigung nach Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Rechnungsberichtigung
    Gefährdung des Steueraufkommens
    Überblick über die Rechtsprechung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 3 J: 1991, AO § 227 J: 1977
    Billigkeitserlaß; Nichtunternehmer; Steuerschuld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 552
  • NJW 2001, 3807
  • NVwZ 2002, 128 (Ls.)
  • BB 2001, 1619
  • DB 2002, 566
  • BStBl II 2004, 370
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Hat der Steuerpflichtige eine Leistung, die er außerhalb seines Unternehmens erbracht hat, als steuerpflichtigen Umsatz behandelt, indem er sie dem Leistungsempfänger mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, und hat er die Steuer erklärungsgemäß an das FA abgeführt, so verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt wird, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (Anschluss an EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel, UR 2000, 470).

    Auf Fragen des BFH, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer zulässig ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470) für Recht erkannt:.

    Unter diesen Umständen verlangt der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 470 Randnr. 57 f.).

    Nach den Grundsätzen des zitierten EuGH-Urteils in UR 2000, 470 sind im Streitfall "eindeutig und offensichtlich" die Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Steuer berichtigt werden muss.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Die Entscheidung über den Erlass ist zwar grundsätzlich eine Ermessensentscheidung der Behörde (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) und unterliegt deshalb gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine falsche Steuerfestsetzung jedenfalls dann zu einem Billigkeitserlass führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, und vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935).
  • BFH, 22.02.2001 - V R 5/99

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Dies gilt insbesondere dann, wenn --wie im Streitfall-- die unrichtige Rechnung erst später als im Jahr (Besteuerungszeitraum) der Rechnungsausgabe berichtigt wurde (BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 5/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2001, 790).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine falsche Steuerfestsetzung jedenfalls dann zu einem Billigkeitserlass führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, und vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935).
  • BFH, 17.12.1997 - III R 8/94

    Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine falsche Steuerfestsetzung jedenfalls dann zu einem Billigkeitserlass führen, wenn die Fehlerhaftigkeit offensichtlich und eindeutig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStBl II 1988, 512, und vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Auszug aus BFH, 17.05.2001 - V R 77/99
    Unbilligkeit aus sachlichen Gründen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann anzunehmen, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 69/97, BFHE 187, 198).
  • BFH, 05.06.2009 - V B 52/08

    Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren -

    Das BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99 (BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370) betraf die --vorliegend nicht relevante-- Frage, ob eine vom EuGH als "eindeutig und offensichtlich" falsch beurteilte Steuerfestsetzung ausnahmsweise zu einem Billigkeitserlass führen kann.

    Aus den im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel (Urteil vom 19. September 2000 C-454/98, Slg. 2000, I-6973, UR 2000, 470) ergangenen BFH-Urteilen in BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370, und vom 8. März 2001 V R 61/07 (BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373) ergibt sich nichts anderes.

    Zwar hat der Senat im Urteil in BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370 --auf das sich der Kläger beruft-- entschieden, dass es dem dortigen Kläger unzumutbar war, gegen bestimmte Umsatzsteuerbescheide zu klagen.

  • BFH, 23.11.2006 - V R 51/05

    Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99 (BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370) entschieden, dass es dem dortigen Kläger unzumutbar war, gegen bestimmte Umsatzsteuerbescheide zu klagen.
  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

    Kommt es nicht dazu, ist die Inanspruchnahme systemkonform (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BFH/NV 2001, 1168, jetzt auch BStBl II 2004, 370).
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    Zweck der Regelung in § 14 Abs. 3 UStG sowie Art. 21 Nr. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ist es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 --Schmeinck & Cofreth/Manfred Strobel--, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 470).
  • FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 2808/07

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen nach § 227

    Er könne sich nicht auf das BFH-Urteil vom 17.5.2001 (Az.: V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl. II 2004, 370) berufen, zumal dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang auch nicht auf das BFH-Urteil vom 17.5.2001 (V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl. II 2004, 370) berufen.

  • BFH, 13.06.2008 - XI B 187/07

    Rücknahme eines Einspruchs bei mehreren angefochtenen Steuerbescheiden -

    Die vom Kläger weiter aufgeworfene Frage, ob die Umsatzsteuer entsprechend dem BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99 (BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370) zu erlassen sei und das Ermessen des FA in einem Fall wie dem vorliegenden auf Null reduziert sei, kann nicht zur Zulassung der Revision führen.

    In dem vom BFH in BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370 entschiedenen Fall hatte der Kläger beantragt, die Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen.

  • FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01

    Tätigkeit als Geschäftsführer erfolgt nicht unternehmerisch

    Der BFH habe in einem gleichgelagerten Falle mit Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99 (BFH/NV 2001, 1168) eine Billigkeitsmaßnahme zugunsten des nichtunternehmerisch tätigen Rechnungsausstellers für geboten gehalten.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8095/05

    Bestandskraft nationaler Steuerbescheide bei nachträglich festgestellter

  • BFH, 05.06.2003 - V B 59/02

    Nachzahlungszinsen, Erlass

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.11.2016 - 3 K 1042/11

    Nachzahlungszinsen: Änderung, Entstehung des Zinsanspruchs, Zinshöhe,

  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

  • BFH, 30.03.2009 - XI B 96/08

    Urteilsverkündung vor Beschlussfassung - Rechnungsberichtigung wegen eines zu

  • BFH, 13.11.2003 - V B 140/02

    Inanspruchnahme wegen unberechtigten Steuerausweises

  • FG Sachsen, 12.03.2008 - 8 K 560/05

    Anforderungen an die finanzielle Eingliederung in eine umsatzsteuerliche

  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch

  • FG Köln, 19.09.2006 - 6 K 2049/05

    Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - 9 K 1138/11

    Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis

  • FG München, 11.03.2004 - 14 K 4370/01

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Zentralfinanzamt und den Münchener

  • FG Berlin, 17.09.2002 - 5 B 5236/02

    Strohmann als Unternehmer

  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 125/02

    Erlass von Einkommensteuer durch Gewährung eines Behinderten-Freibetrages

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