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   BFH, 22.01.2004 - III R 52/01   

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https://dejure.org/2004,1283
BFH, 22.01.2004 - III R 52/01 (https://dejure.org/2004,1283)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2004 - III R 52/01 (https://dejure.org/2004,1283)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - III R 52/01 (https://dejure.org/2004,1283)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 2 Abs. 1

  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 2 Abs. 1
    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

  • datenbank.nwb.de

    Begünstigung der Anschaffung eines nicht genehmigten, aber in seinem Bestand geschützten Einfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht genehmigtes Haus hat Bestandsschutz: Eigenheimzulage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Baugenehmigung oder Baufreistellungsbescheinigung als Voraussetzung zu Gewährung der Vorkostenpauschale und Eigenheimzulage; Erwerb eines formell baurechtswidrigen errichteten Gebäudes ; Rechtmäßigkeit der Nutzung eines Gebäudes im Förderzeitraum; Minderung der ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, EStG § 10 i
    Kleingartenkolonie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 132
  • BB 2004, 1041 (Ls.)
  • DB 2004, 1297 (Ls.)
  • BStBl 2004 II S. S. 542
  • BStBl 2004 II Seite, 542
  • BStBl II 2004, 542
  • BauR 2004, 1054 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    In Fällen der Herstellung von Gebäuden hat der BFH wirtschaftliches Eigentum angenommen, wenn der Anspruchsberechtigte auf einem fremden Grundstück mit Einverständnis des zivilrechtlichen Eigentümers ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr hergestellt hat, zu dessen Nutzung berechtigt ist und bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses einen Anspruch auf Entschädigung des Wertes des Gebäudes hat (BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, und X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Der Senat hat dieser Rechtsprechung zugestimmt (BFH-Urteil in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, unter I. 1. e der Gründe).

  • BFH, 02.06.1999 - X R 84/97

    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann danach nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist --so genannte Baufreistellungsbescheinigung-- erbracht werden (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598, m.w.N.).

    Anders als in den vom X. Senat des BFH entschiedenen Fällen der erst nachträglich genehmigten Errichtung bzw. Nutzung zum dauernden Wohnen (BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und in BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598) ist die Eigenheimzulage nicht erst ab dem Jahr zu gewähren, in dem die nachträgliche Genehmigung erteilt wird.

  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Entscheidend ist, ob das Gebäude in seinem Bestand geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten auf Dauer uneingeschränkt zum Wohnen genutzt werden darf (Abgrenzung zu dem BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).

    Zudem widersprächen Wohnungen, die mit den materiellen Bauvorschriften nicht vereinbar seien und deren Beseitigung die zuständige Behörde jederzeit verlangen könne, dem Zweck der Vorschrift, den Wohnraumbedarf zu lindern und zur Vermögensbildung als wesentlichem Bestandteil der Altersvorsorge anzureizen (BFH-Urteil vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Anders als in den vom X. Senat des BFH entschiedenen Fällen der erst nachträglich genehmigten Errichtung bzw. Nutzung zum dauernden Wohnen (BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und in BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598) ist die Eigenheimzulage nicht erst ab dem Jahr zu gewähren, in dem die nachträgliche Genehmigung erteilt wird.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    In Fällen der Herstellung von Gebäuden hat der BFH wirtschaftliches Eigentum angenommen, wenn der Anspruchsberechtigte auf einem fremden Grundstück mit Einverständnis des zivilrechtlichen Eigentümers ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr hergestellt hat, zu dessen Nutzung berechtigt ist und bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses einen Anspruch auf Entschädigung des Wertes des Gebäudes hat (BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, und X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    In Fällen der Herstellung von Gebäuden hat der BFH wirtschaftliches Eigentum angenommen, wenn der Anspruchsberechtigte auf einem fremden Grundstück mit Einverständnis des zivilrechtlichen Eigentümers ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr hergestellt hat, zu dessen Nutzung berechtigt ist und bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses einen Anspruch auf Entschädigung des Wertes des Gebäudes hat (BFH-Urteile vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, und X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 19.06.1997 - III R 111/95

    Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Denn der Anspruchsberechtigte trägt die Feststellungslast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale für eine Vergünstigung (hier die Eigenheimzulage) erfüllt sind (vgl. z.B. Senatsurteil vom 19. Juni 1997 III R 111/95, BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72, unter 2., zur Investitionszulage).
  • OVG Berlin, 04.02.1994 - 2 B 2.91

    Campingplatz; Außenbereich; Beseitigungsverfügung; Bauliche Verfestigung;

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Auch vor In-Kraft-Treten der BauRegVO gab es regionale Baubeschränkungen (vgl. Oberverwaltungsgericht --OVG-- Berlin, Urteil vom 4. Februar 1994 2 B.91, BRS 56 Nr. 80; Förster/Grundei/Wilke/ Dageförde/Knuth/Meyer, a.a.O., § 80 Rz. 3, m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2001 - IX B 127/01

    Zulassung - Zulässigkeit - Revision - Einkommensteuer - Eigenheimzulage -

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Unschädlich ist, dass die Kläger mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2001 Revision eingelegt haben, obwohl der IX. Senat des BFH die Revision mit Beschluss vom 31. Oktober 2001 IX B 127/01 zugelassen hat und damit das Beschwerdeverfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt wurde (§ 116 Abs. 7 Satz 1 FGO).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 52/01
    Dem Bauherrn die Eigenheimzulage für eine ohne Genehmigung errichtete Wohnung zu versagen, ist gerechtfertigt, weil er gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat (vgl. auch Senatsurteil vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, unter II. 2. a, zur grundsätzlich nicht gerechtfertigten Subventionierung unerlaubten Verhaltens).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

  • BFH, 27.07.2000 - VII R 113/98

    Revision, Mehrfacheinlegung

  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Nichts anderes kann für das im Streitfall vereinbarte Kündigungsrecht gelten; es stand nicht nur --wie erwähnt-- beiden Vertragsparteien zu, sondern löste zudem die Verpflichtung zur Abfindung unter Einschluss der Beteiligung des Klägers an den stillen Reserven der GmbH aus (gl.A. Schmidt/Weber-Grellet, a.a.O., § 17 Rz. 50; zu Kündigungsklauseln bei Mitunternehmeranteilen vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2000 VIII R 16/97, BFHE 193, 542, BStBl II 2001, 186 zu Abschn. 2.c aa; zu wirtschaftlichem Eigentum aufgrund von Entschädigungsansprüchen s. BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 III R 52/01, BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741, jeweils m.w.N.).
  • FG Sachsen, 14.02.2006 - 2 K 1949/05

    Voraussetzungen für die Weitergewährung einer Eigenheimzulage ab dem Jahr 2002;

    Dem Bauherrn ist die Eigenheimzulage für eine ohne Genehmigung errichtete Wohnung grundsätzlich zu versagen, wenn er gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 542).

    Da der Begriff der Wohnung voraussetzt, dass die Räume tatsächlich und rechtlich zum Wohnen auf Dauer geeignet sind (vgl. BFH; BStBl. II 2004, 542; BFH, BStBl. II 2002, 145), ist die Begünstigung nur dann zu gewähren, wenn das Objekt mit dem formellen oder materiellen Baurecht übereinstimmt.

    Das Gebäude und seine Nutzung bilden für die baurechtliche Beurteilung eine Einheit (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 542, mit Hinweis auf BVerwG, Baurechtssammlung - BRS - 59 Nr. 81, m.w.N.).

    Dieser dem Objekt anhaftende sog. passive Bestandsschutz ist eine Ausformung des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), das in den Regelungen des Bauplanungsrechts und den Bestimmungen der Landesbauordnungen über den Abbruch von Gebäuden seinen Ausdruck findet (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 542, mit Hinweis auf BVerwG, BRS 59 Nr. 109 und Dolde in Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, S. 311, 312, m.w.N. zur Rspr.).

  • BFH, 25.01.2006 - IX B 155/05

    Eigenheimzulage: Einstufung einer Wohnung - Baugenehmigung

    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des BFH vom 22. Januar 2004 III R 52/01 (BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542) ab, und zwar schon deshalb nicht, weil in dem vom BFH entschiedenen Fall keine Baugenehmigung für die dort erworbene Wohnung nachgewiesen worden war.

    Ist aber eine bestimmte Art der Nutzung genehmigt oder eine Genehmigung zu vermuten (wovon das FG hilfsweise ausgeht), weil die Nutzung zum dauernden Wohnen nie beanstandet worden war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542 unter III. 1. d dd), so kommt es nicht darauf an, ob etwa die Familie X das Haus nur gelegentlich an den Wochenenden bewohnt hatte.

  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02

    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim

    Anders als in Herstellungsfällen kann die Eigenheimzulage bei Anschaffung einer Wohnung aber auch dann zu gewähren sein, wenn keine Baugenehmigung vorgelegt werden kann, aber das Gebäude in seinem Bestand geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten uneingeschränkt zu Wohnzwecken genutzt werden darf (Senatsurteil vom 22. Januar 2004 III R 52/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 22.01.2008 - X B 185/07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, der grundsätzlichen Bedeutung und

    Das gilt zunächst hinsichtlich der Rüge der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juli 2001 X R 23/99 (BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281) und vom 22. Januar 2004 III R 52/01 (BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542) ab.
  • FG Niedersachsen, 23.04.2008 - 2 K 99/07

    Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei bloßer Duldung eines Bauvorhabens;

    Bestehen Zweifel an der Baurechtmäßigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten, aber nach dem Baurecht des Förderzeitraums genehmigungspflichtigen Gebäudes oder an der Berechtigung zur uneingeschränkten Nutzung, ist die Eigenheimzulage zu gewähren, wenn der Anspruchsberechtigte nachträglich eine Baugenehmigung beantragt und diese erteilt wird (BFH v. 22.01.2004, III R 52/01, BStBl. II 2004, 542).

    Die vom BFH im Urteil vom 22.01.2004 (a.a.O.) angesprochene Ausnahme, dass nachträglich eine Übereinstimmung mit dem formellen oder materiellen Baurecht herbeigeführt werden kann, betrifft indessen Fälle des Bestandsschutzes.

  • FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18

    Verwerfung des erneut erhobenen Einspruchs als unzulässig durch anderweitige

    Die Kläger stützen sich weiter auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Januar 2004 III R 52/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 542, in welchem der BFH entschieden habe, dass im Falle der bereits erfolgten Zulassung der Revision es sich bei einer erneuten Einlegung der Revision.

    Urteil des BFH III R 52/01, BStBl II 2004, 542).

  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Der Anspruchsberechtigte trägt nach der Rechtsprechung des BFH die Feststellungslast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale für eine Vergünstigung --hier die Investitionszulage-- erfüllt sind (Senatsurteil vom 22. Januar 2004 III R 52/01, BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 43/08

    Legalisierung des dauernden Wohnens durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Entgegen der Auffassung des FG scheitert die Wohnraumförderung im Streitfall nicht daran, dass der Kläger die Wohnung baurechtswidrig errichtet hatte (vgl. zu dieser Voraussetzung die BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFHE 205, 146, BStBl II 2004, 487, und vom 22. Januar 2004 III R 52/01, BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 22.02.2012 - 2 K 1948/10

    Investitionszulage: Ausscheiden eines von Anfang an für den ihm zugedachten Zweck

    Der Antragsteller einer Investitionszulage trägt die Feststellungslast dafür, dass die Tatbestandsmerkmale für eine Vergünstigung erfüllt sind (BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 - III R 25/01, BStBl II 2004, 542).
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - 13 V 13119/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Investitionszulage für Windkraftanlage bei

  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02

    Eigenheimzulage für bebaute, frühere Parzellen einer Kleingartenkolonie bei

  • FG Berlin, 18.06.2001 - 9 K 9444/99

    Zur Versagung der Wohneigentumsförderung auf Grund fehlender Nachweise über eine

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2010 - 2 K 414/07

    Investitionszulagenrechtliche Verbleibensvoraussetzung bei Baugerüsten

  • FG Berlin, 15.06.2004 - 5 K 5150/03

    Nachträglicher Erwerb eines Grundstücks fällt nicht unter das EigZulG

  • FG Niedersachsen, 10.08.2005 - 2 K 708/04

    Eigenheimzulage für ein als Wohnhaus genehmigtes Objekt; Dauerhafte Nutzung zu

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.12.2009 - 15 K 2229/06

    Eigenheimzulage; Abgrenzung zwischen Neubau und Ausbau bei Baumaßnahmen im

  • FG Berlin, 08.03.2005 - 7 K 7504/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Erwerb des Grund und Bodens auf dem ein

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