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   BFH, 01.04.2004 - V B 112/03   

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https://dejure.org/2004,1401
BFH, 01.04.2004 - V B 112/03 (https://dejure.org/2004,1401)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2004 - V B 112/03 (https://dejure.org/2004,1401)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2004 - V B 112/03 (https://dejure.org/2004,1401)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    FGO § 69; UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 69; UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • Judicialis

    FGO § 69; ; UStG 1993/1999 § 1 Abs. 1a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerung von vermieteten Gewerbe-Immobilien als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerb gewerblich genutzter Immobilien unter Eintritt in die bestehenden Miet- und Pachtverträge ? Nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides; Voraussetzungen für Vorsteuerabzug; Abziehbarkeit einer unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuer; Zulässigkeit der Annahme einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung bei der Veräußerung ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerfreie Veräußerung mehrerer Läden

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Übertragung von Grundstücken - Geschäftsveräußerungen im Ganzen?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsveräußerung
    Grundstücksveräußerungen
    Das verkaufte Grundstück bildet das gesamte Unternehmen
    Übergang der Mietverträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 511
  • BB 2004, 1489 (Ls.)
  • DB 2004, 1598
  • BStBl II 2004, 802
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.02.2001 - V R 23/00

    Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 13. Dezember 1989 Rs. 342/87 --Genius Holding--, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1990, 113, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 83; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BFH/NV 2001, 991).

    Nicht abziehbar ist eine unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuer, die lediglich nach § 14 Abs. 2 oder Abs. 3 UStG geschuldet wird (BFHE 194, 493, BFH/NV 2001, 991; BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526).

  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Die Frage, ob ein Unternehmen oder ein in der Gliederung gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird, kann deshalb nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der Richtlinie entschieden werden (BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, UR 2003, 16, und vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, UVR 2003, 209).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 13. Dezember 1989 Rs. 342/87 --Genius Holding--, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1990, 113, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 83; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BFH/NV 2001, 991).
  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    b) Im Urteil vom 27. November 2003 Rs. C-497/01 --Zita Modes-- (UR 2004, 24, Randnr. 40) hat der EuGH den Begriff "Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt" dahin ausgelegt, dass er die Übertragung eines Geschäftsbetriebs oder eines selbständigen Unternehmensteils erfasst, die jeweils materielle und ggf. immaterielle Bestandteile umfassen, die zusammen genommen ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann.
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Auch wenn nationale Maßnahmen eine Richtlinie umsetzen, erschöpft sich deren Wirkung jedoch nicht darin; die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95 --Arcaro--, Slg. 1996, I-4705 Randnr. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00 --Marks und Spencer--, Slg. 2002, 6325, UR 2002, 436, Randnr. 27).
  • BFH, 12.12.2002 - V R 85/01

    Vorsteuerabzug, Rechnung ohne Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Sind die streitigen Lieferungen im Rahmen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG erbracht worden, kann die Antragstellerin die ausgewiesenen Beträge daher nicht abziehen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2002 V R 85/01, BFH/NV 2003, 829).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Auch wenn nationale Maßnahmen eine Richtlinie umsetzen, erschöpft sich deren Wirkung jedoch nicht darin; die Mitgliedstaaten --und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeit auch die Gerichte (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95 --Arcaro--, Slg. 1996, I-4705 Randnr. 41)-- müssen auch nach Erlass dieser Maßnahmen weiterhin die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich gewährleisten (z.B. EuGH-Urteil vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00 --Marks und Spencer--, Slg. 2002, 6325, UR 2002, 436, Randnr. 27).
  • BFH, 10.05.1999 - V B 1/99

    Scheinfirma; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Nicht abziehbar ist eine unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuer, die lediglich nach § 14 Abs. 2 oder Abs. 3 UStG geschuldet wird (BFHE 194, 493, BFH/NV 2001, 991; BFH-Beschluss vom 10. Mai 1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Die Frage, ob ein Unternehmen oder ein in der Gliederung gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet wird, kann deshalb nicht nach nationalen ertragsteuerrechtlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung der Richtlinie entschieden werden (BFH-Urteile vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, UR 2003, 16, und vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, UVR 2003, 209).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 01.04.2004 - V B 112/03
    Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG setzt der Vorsteuerabzug voraus, dass die Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 13. Dezember 1989 Rs. 342/87 --Genius Holding--, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1990, 113, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 83; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BFH/NV 2001, 991).
  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Ebenso wenig kann auf ertragsteuerrechtliche Kriterien des nationalen Rechts abgestellt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802, unter II.2.a, Rz 12; BFH-Urteil in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 29).

    Ob das Grundstück vom Veräußerer vor Übertragung zivilrechtlich (z.B. durch Bildung von Teil- oder Wohnungseigentum) geteilt worden ist (so im Streitfall des BFH-Beschlusses in BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; vgl. dazu Beschluss des FG München vom 28. April 2003  14 V 5377/02, EFG 2003, 1344, Rz 2 f.) oder nicht, spielt daher für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung insoweit keine Rolle (gl.A. Behrens, Betriebs-Berater 2015, 1767; a.A. Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 19. Februar 2015, USt-Kartei BW § 1 Abs. 1a UStG S 7100 b Karte 1, Tz. 5).

  • BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10

    Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem

    c) Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteile vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849, sowie in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863; vgl. Bunjes/Robisch, UStG, 11. Aufl., § 1 Rz 122).

    So hat der BFH bereits mit Beschluss vom 1. April 2004 (BFHE 205, 511, BStBl 2004, 802, der den Beschluss des FG München vom 28. April 2003  14 V 5377/02, EFG 2003, 1344 bestätigte) es als nicht ernstlich zweifelhaft beurteilt, dass die Übertragung von vier verpachteten/vermieteten Ladenlokalen --die nur ein Teil eines größeren Grundbesitzes waren-- unter Fortführung der Pacht-/Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG darstellt.

    a) Die für eine Teilvermögensveräußerung erforderliche Sachgesamtheit ergibt sich bei der Übertragung eines Erbbaurechts mit verpachtetem Reha-Zentrum als eines von mehreren verpachteten Objekten der AG aus der Zusammenfassung von Erbbaurecht und Pachtvertrag, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob bei der veräußernden AG für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorlag (vgl. Wäger, UR 2004, 24, 26; Robisch, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2001, 279, 280; Lippross, a.a.O., S. 368; Verfügung der Oberfinanzdirektion --OFD-- München vom 1. August 2000 S 7100b - 3/St 433, UR 2001, 174, 175; Verfügungen der OFD Karlsruhe vom 31. August 1999 S 7100 b, UR 2000, 89; vom 3. August 2009 USt-Kartei S 7100b - Karte 1, UR 2009, 908, und vom 28. Februar 2012, USt-Kartei BW § 1 Abs. 1a UStG S 7100 b Karte 1; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; Husmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rz 1113).

    Das Erbbaurecht bildete zusammen mit dem Pachtvertrag die wesentlichen Grundlagen des von der A-KG übernommenen Teils des Vermietungsunternehmens der AG und ermöglichte es deshalb der A-KG, die wirtschaftliche Tätigkeit der AG fortzuführen (vgl. § 581 Abs. 2, §§ 566, 578 BGB, und BFH-Beschluss in BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802).

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    a) Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1993 setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695; vgl. BFH-Urteile vom 1. Februar 2001 V R 23/00, BFHE 194, 493, BStBl II 2003, 673; vom 12. Dezember 2002 V R 85/01, BFH/NV 2003, 829; BFH-Beschlüsse vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; vom 10. Mai 1999 V B 1/99, BFH/NV 1999, 1526).

    b) Im Umsatzsteuerbescheid für 1994 hätte die im Kaufvertrag vom 14. September 1994 ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer berücksichtigt werden dürfen, denn die Veräußerung verpachteter/vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber --wie im Streitfall-- ist seit dem 1. Januar 1994 als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 i.d.F. des Missbrauchbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2310) nicht steuerbar (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802, m.w.N.).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 16/14

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten

    Es liegt aber keine Geschäftsveräußerung im Ganzen in diesem Sinne vor, wenn --was Bauträger betrifft-- die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers im Wesentlichen darin besteht, ein Gebäude zu errichten und Mieter/Pächter für die einzelnen Einheiten zu finden, um es im Anschluss an die Fertigstellung aufgrund bereits erfolgter Vermietung ertragssteigernd veräußern zu können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteile in BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61, unter II.1.a; vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849, unter II.1.a bb; in BFHE 222, 170, BStBl II 2009, 254, unter II.1.c; in BFH/NV 2011, 854, Rz 22; jeweils m.w.N.; vgl. auch Friedrich-Vache, Mehrwertsteuerrecht 2014, 624).
  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

    c) Nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (vgl. BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810; vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BFH/NV 2005, 1467).
  • FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06

    Vorsteuerberichtigung; GiG

    Die Frage, ob ein in der Gliederung gesondert geführter Betrieb übereignet wird, kann deshalb nicht nach nationalen, z.B. ertragsteuerlichen Kriterien, sondern nur unter Berücksichtigung der Regelung in der Richtlinie entschieden werden (BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802).

    Nach dieser Rechtsprechung ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-) Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (vgl. BFH-Urteile vom 18.01.2005 V R 53/02, BFH/NV 2005, 810 und vom 24.02.2005 V R 45/02, BFH/NV 2005, 1467 und in BStBl II 2008, 65).

    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1a Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802 und BFH-Urteile vom 07.07.2005 V R 78/03,BStBl II 2005, 849 und vom 30.04.2009 V R 4/07, BStBl II 2009, 863).

    Besondere Einrichtungen einer betrieblichen Organisation sind dafür nicht erforderlich ( vgl. Verfügungen der OFD Karlsruhe vom 31.08.1999 und 03.08.2009 S 7100b, UR 200, 89 und der OFD München vom 01.08.2000 S 7100b-3 St 433, UR 2001, 174; vgl. auch BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802; Bülow in Vogel/Schwarz, Kommentar zum UStG, § 1 Rdnr. 273; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum UStG, § 1 Rdnr. 1113).

    Das durch Erbpacht der AG zustehende Grundstück bildete zusammen mit dem Pachtvertrag aber die wesentlichen Grundlagen des von der B KG übernommenen Teils des Vermietungsunternehmens der AG und ermöglichte es deshalb der B KG, die wirtschaftliche Tätigkeit der AG insoweit ohne wesentlichen Aufwand dauerhaft fortzuführen (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 01.04.2004 V B 112/03, BStBl II 2004, 802).

  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    c) Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG 1999, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).
  • BFH, 24.02.2005 - V R 45/02

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des

    Zwar hat es der Senat im Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03 (BFH/NV 2004, 1198) als nicht ernstlich zweifelhaft beurteilt, dass bei der Veräußerung verpachteter oder vermieteter Immobilien unter Fortführung der Pacht-/Mietverträge durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG vorliegen kann.
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

    Mangels Beendigung des Pachtvertrages war das erworbene Unternehmen auch fortführbar (zur Abgrenzung vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802, einerseits; BFH-Urteil vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810 andererseits).
  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

  • FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11

    Keine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen bei nur teilweiser Fortführung

  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

  • FG Düsseldorf, 16.09.2020 - 5 K 1048/17

    Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen

  • FG Münster, 30.04.2008 - 5 K 3601/04

    Beurteilung der Frage der Übereignung eines Unternehmens oder eines in der

  • FG Brandenburg, 19.09.2006 - 1 K 1998/02

    Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2014 - 7 K 7283/12

    Abgrenzung Grundstücklieferung/Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen

  • FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05

    Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02

    Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - 1 K 65/05

    Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

  • FG Niedersachsen, 24.11.2014 - 5 K 238/13

    Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum

  • FG Sachsen, 07.09.2006 - 4 K 2115/01

    Veräußerung eines Grundstückes mit einem darauf befindlichen Autohaus als eine

  • FG Düsseldorf, 01.02.2013 - 1 K 3144/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des

  • FG Niedersachsen, 28.12.2012 - 5 K 113/10

    Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem

  • FG Köln, 15.09.2020 - 8 K 2974/18

    Auslösen einer Vorsteuerberichtigung durch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • FG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 4 K 38/19

    Vorsteuerberichtigung aus Anlass der umsatzsteuerfreien Veräußerung unbebauter

  • FG München, 16.07.2009 - 14 K 4469/06

    Gesonderte Inrechnungstellung von Umsatzsteuer im Vertrag über eine nicht

  • FG Hessen, 17.04.2007 - 6 V 2655/06

    Ausübung des Optionsrechtes bei übertragenen Grundstücken

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2007 - 5 K 5201/04

    Veräußerung eines Schiffsrestaurants als steuerfreie nicht zum Vorsteuerabzug

  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 100/07

    Zum Charakter einer Leistung als Nebenleistung

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