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   BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02   

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https://dejure.org/2004,1198
BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02 (https://dejure.org/2004,1198)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2004 - IX R 52/02 (https://dejure.org/2004,1198)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - IX R 52/02 (https://dejure.org/2004,1198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Simons & Moll-Simons

    HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 (2. Alternative); EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwendungen - Einordnung von Aufwendungen als Werbungskosten bei der Absicht durch diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen - Begriff der wesentlichen Verbesserung eines ...

  • Judicialis

    HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 (2. Alternative); ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhaltungsaufwand durch Einbau einer Solaranlage zur Ergänzung der Gaswärmeversorgung in gemischt genutztem Gebäude ? Bestätigung der neueren Rechtsprechung zur Abgrenzung vom Herstellungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Nachträglicher Einbau einer Solaranlage ist sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

  • IWW (Kurzinformation)

    Einbau Solaranlage zur Brauchwassererwärmung

  • IWW (Kurzinformation)

    Renovierung - Einbau Solaranlage zur Brauchwassererwärmung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten einer Solaranlage, die die Gaswärmeversorgung ergänzt sind von der Einkommensteuer als Werbungskosten abzuziehen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigte Solaranlage

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 4, HGB § 255 Abs 2
    Erhaltungsaufwand; Erweiterung; Herstellungsaufwand; Solaranlage; Warmwasseranlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 441
  • NJW 2004, 3656 (Ls.)
  • NZM 2004, 798
  • BB 2004, 2062 (Ls.)
  • BB 2004, 2125
  • DB 2004, 2022
  • BStBl II 2004, 949
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 3. b).

    Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster, in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, zu II. 3. a).

  • BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00

    Zum anschaffungsnahen Aufwand

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar (Anschluss an BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604).

    Sind in diesen Fällen die Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung nicht erfüllt, sind die Aufwendungen folglich als sofort abziehbare Werbungskosten und nicht als Herstellungskosten unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu behandeln (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, m.w.N.).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3. b; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2000 - X R 26/97

    Einbau eines Kachelofens statt eines offenen Kamins

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3. b; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, unter 3. b; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
    a) Eine wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen deutlich erhöht wird.
  • BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05

    Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer

    aa) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung etwas Neues geschaffen wurde, also --gemessen an ihrer Funktion-- bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden, deren Einbau neben der Substanzmehrung auch eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge haben (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    Sind in diesen Fällen die Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung nicht erfüllt, sind die Aufwendungen folglich als sofort abziehbare Werbungskosten und nicht als Herstellungskosten unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu behandeln (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 20. August 2002 IX R 98/00, BFHE 200, 231, BStBl II 2003, 604, m.w.N., zum Einbau einer Sprechanlage in eine vorhandene Elektroinstallation; in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, zum nachträglichen Einbau einer Solaranlage; in BFH/NV 2005, 543).

  • FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12

    Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als

    Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung etwas Neues geschaffen wurde, also - gemessen an ihrer Funktion - bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden, deren Einbau neben der Substanzmehrung auch eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zur Folge haben (BFH, Urteil vom 14.07.2004 IX R 52/02, BStBl II 2004, 949).
  • FG Nürnberg, 15.11.2005 - I 304/04

    Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes

    Nach dem Urteil vom 14.07.2004 ( IX R 52/02, BStBl II 2004, 949 , Einbau einer Solaranlage in eine Gaswärmeversorgung) trete beim Einbau neuer Gegenstände in vorhandene Installationen das Merkmal der Erweiterung in § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB insoweit hinter das der wesentlichen Verbesserung zurück.

    Aufwendungen für den Einbau neuer Gegenstände in vorhandene Installationen eines Wohnhauses sind nur unter dem Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Verbesserung zu würdigen, das Merkmal der Erweiterung tritt insoweit zurück (BFH-Urteile vom 14.07.2004 IX R 52/02, BStBl II 2004, 949 und vom 20.08.2002 IX R 98/00, BStBl II 2003, 604 ).

    Eine Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führt zu (nachträglichen) Herstellungskosten, wenn nach der Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (Substanzmehrung) und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (BFH-Urteile vom 14.07.2004, a.a.O. und vom 27.07.2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306 ).

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2009 IX R 21/08, BFH/NV 2010, 846; vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    a) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten --neben Anbau und Aufstockung auch-- gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden bzw. seine nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802; vom 27. September 2001 X R 55/98, BFH/NV 2002, 627, unter II.1.b; in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.); auf die tatsächliche (Nicht-)Nutzung kommt es --entgegen der Ansicht der Kläger-- nicht an.

  • BFH, 25.09.2007 - IX R 43/06

    Vermietung - Erhaltungsaufwand für teilvermietetes Zweifamilienhaus

    Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 Satz 1 des Handelsgesetzbuches --HGB-- (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallation und Fenster, in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    b) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

    Sind in diesen Fällen die Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung nicht erfüllt, sind die Aufwendungen folglich als sofort abziehbare Werbungskosten und nicht als Herstellungskosten unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu behandeln (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).

  • BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03

    Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

    Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung etwas Neues geschaffen wurde, also --gemessen an ihrer Funktion-- bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden, deren Einbau neben der Substanzmehrung auch eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge haben (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).
  • BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07

    Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu

    Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung etwas Neues geschaffen wurde, also --gemessen an ihrer Funktion-- bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden, deren Einbau neben der Substanzmehrung auch eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge haben (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    aa) Bei Gebäuden liegt eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 HGB vor, wenn seine Substanz durch eine Vergrößerung seiner nutzbaren Fläche oder durch den Einbau bislang nicht vorhandener Bestandteile vermehrt wird ( BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 88/90 -, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, Rz. 14; BFH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IX R 52/02 -, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, Rz. 12).

    Die durch den Einbau bedingte Substanzmehrung muss auf die Funktionserweiterung des Wirtschaftsguts ausgerichtet sein (ständige Rspr.; vgl. BFH, Urteil vom 17. Juni 1997 - IX R 30/95 -, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, Rz. 53; BFH, Urteil vom 14. Juli 2004 - IX R 52/02 -, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, Rz. 12; BFH, Urteil vom 16. Januar 2007 - IX R 39/05 -, BFHE 218, 49, BStBl II 2007, 922, Rz. 14; BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12 -, BFHE 241, 381, BStBl II 2013, 732, Rz. 13).

  • FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09

    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines

    Nach dem Urteil des BFH vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BStBl. II 2004, 949 stellen die Aufwendungen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

    bb) Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt werden (Substanzmehrung) und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 IX R 52/02, BFHE 206, 441, BStBl II 2004, 949, m.w.N.).
  • FG Bremen, 26.11.2015 - 1 K 143/14

    Keine selbstständige Abschreibung unselbstständiger Gebäudeteile Abbruchkosten

  • FG Hessen, 26.11.2009 - 3 K 3807/04

    Veränderung der Dachform als zur Annahme von Herstellungskosten führende

  • BFH, 21.10.2005 - IX S 16/05

    Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

  • FG Münster, 26.08.2020 - 13 K 2056/16

    Abzug von Aufwendungen für die Errichtung einer Lärmschutzwand als

  • FG Düsseldorf, 17.06.2005 - 12 K 7052/03

    Herstellungsaufwand; Erhaltungsaufwand; Umbau; Großraumbüro; Einzelbüro;

  • BFH, 08.12.2021 - IX B 81/20

    Keine Erforderlichkeit der Fortbildung des Rechts zur Abgrenzung von

  • BFH, 21.06.2023 - IX B 58/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge einer Divergenz, Verzicht auf mündliche

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