Rechtsprechung
| BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Tarifbegünstigter Gewinn bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Schädliche Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens - Erfordernis der anteiligen Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens - Gewerbesteuerliche Behandlung
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Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen
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Teilanteilsveräußerung ohne anteilige Übertragung der zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht steuerbegünstigt
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unternehmensnachfolge - MU-Anteil nicht ohne anteiliges Sonderbetriebsvermögen übertragen
- MittBayNot (Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern) (Entscheidungsbesprechung, Teil der PDF-Heftausgabe, Seite 22)
Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Notar Dr. Sebastian Spiegelberger, Rosenheim)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.05.1998 - 1 K 2911/96
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 534
- BB 2000, 2187
- DB 2000, 2147
- DB 2007, 21
- BStBl II 2005, 173
Wird zitiert von ... (37)
- BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger …
aa) Die genannte BFH-Rechtsprechung hat für die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV a. F. gefordert, dass (auch) alle diejenigen Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens auf den Erwerber mitübertragen werden, die für die Mitunternehmerschaft funktional wesentlich sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, unter 2. b bb der Gründe).Gefolgert hat dies der BFH u. a. aus Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; diese Vorschrift und damit auch die Behandlung bestimmter Wirtschaftsgüter als Sonderbetriebsvermögen hätten den Sinn und Zweck, einen Mitunternehmer einem Einzelunternehmer insoweit gleichzustellen, als die Vorschriften des Gesellschaftsrechts dem nicht entgegenstünden (vgl. hierzu und zum Folgenden BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, m. w. N.).
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden
b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH umfasst der Begriff des Mitunternehmeranteils i.S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern --zum Zweck einer möglichst weitgehenden Annäherung der Besteuerung von Einzel- und Mitunternehmern-- auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFH/NV 2000, 1554).c) Mit Urteil in BFH/NV 2000, 1554 hat der IV. Senat im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zu der bis dahin umstrittenen Frage Stellung genommen, ob die vorstehend für den Fall der Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils dargelegten Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn der Mitunternehmer nur einen Bruchteil seines Gesellschaftsanteils veräußert.
Zwar hat W.W. bei dieser Würdigung das Grundstück --abweichend von den Sachverhalten, über die der IV. und XI. Senat zu befinden hatten (Urteile in BFH/NV 2000, 1554, und in BFHE 192, 419)-- nicht zurückbehalten; die Fortführung des Grundstücksbuchwerts führt jedoch auch bei einer solchen, beide Rechtsgeschäfte verklammernden Betrachtung dazu, dass W.W. die stillen Reserven der wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens weder ganz noch anteilig versteuert hat und damit --mangels zusammengeballter Gewinnrealisierung bezüglich des 10 %igen Teils seines Mitunternehmeranteils-- die Annahme einer begünstigten Teilanteilsveräußerung ausscheidet.
- BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine …
Andererseits bringt die Vorschrift nach der Rechtsprechung lediglich deklaratorisch den allgemeinen Rechtsgedanken zum Ausdruck, nach dem die unentgeltliche Betriebs- und Unternehmensnachfolge ertragsteuerrechtlich nicht mit einer Aufdeckung der stillen Reserven verbunden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, zu C. II. 1.; BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).Die Gewinnneutralität setzt jedoch voraus, dass sowohl bei Übergang eines Betriebs als auch in dem - nach § 7 Abs. 1 EStDV a. F. der Betriebsübertragung gleichgestellten - Fall des Übergangs von Mitunternehmeranteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173;… BRDrucks 89/62, S. 1 der Begründung) alle wesentlichen Betriebsgrundlagen dem (oder den) Erwerber (n) übertragen werden.
Demgemäß ist im Falle des Rückbehalts einer wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens die Übertragung eines Kommanditanteils ungeachtet dessen von der Buchwertverknüpfung des § 7 Abs. 1 EStDV a. F. ausgeschlossen, ob das zurückbehaltene Wirtschaftsgut vom bisherigen Mitunternehmer entnommen oder zu Buchwerten einem anderen Betriebsvermögen des Übertragenden zugewiesen wird (vgl. zu allem BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).
Im Hinblick auf die anteiligen Wirtschaftsgüter der Klägerin hat die Vorinstanz jedoch außer Acht gelassen, dass der grundsätzlich anzusetzende Entnahmegewinn (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D. III. 6. a; BFH-Urteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173;… Schmidt/ Wacker, a. a. O., § 16 Rz 435/ aa) durch den vorrangigen Tatbestand der Veräußerung verdrängt wird.
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH umfasst der Mitunternehmeranteil i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen (BFH-Urteile vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173).Denn dann sind durch die Veräußerung nicht alle in den Mitunternehmeranteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt worden (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 222, 320, BStBl II 2008, 863).
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04
Steuerrecht - Verbindliche Auskunft des Finanzamtes
Die Rechtslage ist inzwischen durch den Bundesfinanzhof geklärt (BFHE 192, 419, 421; 192, 534, 538).Das Betriebsgrundstück gehört zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (BFHE 192, 419, 422; vgl. ferner BFHE 192, 534, 537).
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
Soweit sich der XI. Senat des BFH im Urteil in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26 und der IV. Senat des BFH im Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98 (BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173) auf das BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87 (BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635) bezögen, sei dieser Fall nicht einschlägig; denn dort sei der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert worden.Jedoch setzt die Steuervergünstigung die --anteilige-- Mitveräußerung auch des Sonderbetriebsvermögens voraus, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (BFH-Urteile in BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; in BFHE 211, 312, BStBl II 2006, 176; in BFHE 211, 305, BStBl II 2006, 173).
- BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01
Vermögensübergang auf Grund Erbfalls von Mitunternehmeranteilen an durch …
Sollte sich diese Vermutung im zweiten Rechtsgang als richtig erweisen, so wäre --aufgrund des Rückbehalts dieses Grundstücks-- nicht nur der Tatbestand des § 20 UmwStG 1995 ausgeschlossen gewesen (hierzu BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342; zur Selbständigkeit der Ermittlung des Gewerbeertrags vgl. Senats-Urteil vom 18. April 2000 VIII R 68/98, BFHE 192, 100, BStBl II 2001, 359), sondern --bei isolierter Betrachtung des Umwandlungsschritts 1-- zudem ein laufender Veräußerungsgewinn angefallen, der bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Gewerbesteuer unterläge (BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BFH/NV 2001, 1554). - BFH, 10.11.2005 - IV R 7/05
Teilanteilsveräußerung vor dem Veranlagungszeitraum 2002 - Bürogebäude als …
Jedoch setzt die Steuervergünstigung die (anteilige) Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens voraus, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält (BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173; vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194).Die Einräumung einer solchen Unterbeteiligung wäre ausreichend gewesen, um wirtschaftlich betrachtet die Übertragung des gesamten Teilanteils einschließlich des anteiligen Sonderbetriebsvermögens und damit die Steuervergünstigung zu gewährleisten (Senatsurteil in BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173 unter 3.b ee).
- BFH, 20.07.2005 - X R 22/02
Verdeckte Einlage einer 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus …
d) Der BFH hat bislang offen gelassen, ob die vorstehend zu 3. c zur (Nicht-)Anwendung des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. dargelegten Grundsätze, denen auch der erkennende Senat folgt, auch für den Fall Anwendung finden, dass die Beteiligung des einlegenden Gesellschafters an der Zielgesellschaft ihrerseits zum Betriebsvermögen des Einlegenden gehört (vgl. neben dem BFH-Urteil in BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512, unter 3. auch das BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, unter 2. b aa). - BFH, 10.11.2005 - IV R 29/04
Steuerrecht - Übertragung von Teilanteilen an einer Freiberufler-GbR
Die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil war jedoch auch nach der vor In-Kraft-Treten der genannten Änderung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltenden Rechtslage nicht tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht anteilig mit übertragen, sondern der Gesellschaft weiterhin zur Nutzung überlassen hat (BFH-Urteile vom 24. August 2000 IV R 51/98, BFHE 192, 534, BStBl II 2005, 173, und vom 12. April 2000 XI R 35/99, BFHE 192, 419, BStBl II 2001, 26). - BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei …
- FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03
Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung; …
- BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08
Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06
Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils erzielten …
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Keine Tarifvergünstigung gem. § 34 EStG bei Teilanteilsveräußerung eines …
- BFH, 18.07.2008 - VIII B 170/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur notwendigen Beiladung der Gesellschaft im …
- FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01
Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03
Steuerberaterhaftung - Haftungsbewehrte Pflicht des Steuerberaters zur Einholung …
- BFH, 17.07.2008 - IV B 26/08
Grundsätzliche Bedeutung auslaufenden Rechts - Tarifbegünstigung der Veräußerung …
- BFH, 28.04.2009 - VIII B 42/08
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02
Einzelpraxis: Einbringung in GbR
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 157/03
Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05
Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei …
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05
Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes …
- BFH, 02.02.2009 - VIII B 108/08
Tarifbegünstigte Teilanteilsveräußerung nur bei anteiliger Mitveräußerung des …
- FG Niedersachsen, 10.07.2008 - 11 K 239/06
Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine unbeschränkt …
- FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04
Steuerbegünstigung auf den Gewinn aus der Veräußerung eines anteiligen …
- FG Köln, 12.05.2005 - 3 K 4773/01
Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von …
- FG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 K 216/03
Veräußerung eines Geschäftsbereichs keine einkommensteuerlich begünstigte …
- FG Münster, 22.05.2007 - 13 K 1622/03
Entnahme eines Betriebsgrundstückes im Rahmen einer Erbauseinandersetzung; …
- FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98
Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
- FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung …
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 7 K 6288/01
- LG Wuppertal, 10.02.2003 - 3 O 261/02
