Rechtsprechung
| BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - Wann greift die Begrenzung auf 2400 DM? - Gleichzeitige Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten - Bezug der Erwerbstätigkeiten zu dem Arbeitszimmer - Folgen einer Vollzeitbeschäftigung
- NWB SteuerXpert START
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Erwerbstätigkeiten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der Gesamttätigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungs-mittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten - Mittelpunkt der Haupttätigkeit als Indiz für den Schwerpunkt der Gesamttätigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Häusliches Arbeitszimmer: Auch bei 2 Jobs kommt es auf den Mittelpunkt an
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Weiteres Urteil zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.05.2001 - 1 K 2681/00
- BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 208, 263
- NJW 2005, 1071
- NZM 2005, 390
- BB 2005, 369
- DB 2005, 371
- BStBl II 2005, 212
Wird zitiert von ... (58)
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Einerseits ist die Ermittlung und Bestimmung der unbeschränkt abzugsfähigen Kosten eines Arbeitszimmers, das den "qualitativen" "Mittelpunkt" der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet (…vgl. etwa BFH BStBl II 2004, S. 59 = BFHE 201, 106;… BStBl II 2004, S. 62 = BFHE 201, 93;… BFH BStBl II 2004, S. 65 = BFHE 201, 100; BFH BStBl II 2005, S. 212 = BFHE 208, 263;… BFH BStBl II 2006, S. 18 = BFHE 210, 493), offenkundig aufwendig und streitanfällig. - FG Münster, 05.07.2010 - 15 K 4254/06
Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen …
Der "Mittelpunkt" bestimmt sich somit nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der beruflichen und betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen (…BFH, Beschlüsse vom 24.07.2006 VI B 112/05, BFH/NV 2006, 2071;… vom 23.12.2005 VI B 62/05, BFH/NV 2006, 737 …und vom 07.07.2004 VI R 67/02, BFH/NV 2005, 33; Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212; vom 29.04.2003 VI R 78/02, BStBl II 2004, 76;… vom 09.04.2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917; vom 23.01.2003 IV R 71/00, BStBl II 2004, 43; vom 13.11.2002 VI R 82/01, BStBl II 2004, 62).Im Rahmen der umfassenden Wertung der Gesamttätigkeit im Einzelfall kommt dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers lediglich eine indizielle Bedeutung zu (BFH, Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 und vom 13.11.2002 VI R 28/02, BStBl II 2004, 59).
Dabei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (BFH, Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212;… vom 09.04.2003 X R 75/00, BFH/NV 2003, 917; vom 23.01.2003 IV R 71/00, BStBl II 2004, 43; vom 13.11.2002 VI R 82/01, BStBl II 2004, 62 und vom 13.11.2002 VI R 104/01, BStBl II 2004, 65).
Geht der Steuerpflichtige mehreren betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten nach, ist der Mittelpunkt anhand einer Gesamtbetrachtung aller von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen (BFH, Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 und vom 23.09.1999 VI R 74/98, BStBl II 2000, 7).
Gleichwohl bedarf es zunächst der Bestimmung des jeweiligen Betätigungsmittelpunktes der einzelnen beruflichen und betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH, Urteile vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 und vom 13.10.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771).
Insoweit kann typisierend davon ausgegangen werden, dass der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber regelmäßig seine "normale" Arbeitszeit und damit seine "volle" Arbeitskraft schuldet (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212).
Im Einzelfall sind hiervon teilweise abweichend, ggf. alternativ oder kumulativ die Höhe der jeweils erzielten Einnahmen, das den einzelnen Tätigkeiten nach der Verkehrsauffassung zukommende Gewicht und der auf die jeweilige Tätigkeit insgesamt entfallende Zeitaufwand zu gewichten (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212).
- FG Köln, 10.12.2008 - 7 K 97/07
Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als …
Übt ein Steuerpflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, ist der Mittelpunkt anhand einer Gesamtbetrachtung aller von ihm ausgeübten Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212 m.w.N.).Im Rahmen der umfassenden Gesamtbetrachtung sind dabei zunächst die jeweiligen Mittelpunkte der einzelnen Tätigkeiten zu bestimmen, um sodann auf dieser Grundlage den qualitativen Schwerpunkt der Gesamttätigkeit zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212 m.w.N.).
Dabei ist die Gewichtung der einzelnen Indizien vom Finanzgericht als Tatsachengericht nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212).
bb) An diesem Ergebnis ändert sich auch im Hinblick auf die im vorliegenden Fall bei mehreren selbständig nebeneinander ausgeübten Tätigkeiten gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212) unter Berücksichtigung der schriftstellerischen und beratenden Betätigung des Klägers nichts.
Darüber hinaus spricht das bei mehreren selbständigen Einzeltätigkeiten im Hinblick auf die Bestimmung der Haupttätigkeit als Abgrenzungskriterium in Betracht kommende Verhältnis der aus der schriftstellerischen und der Lehr- bzw. Vortragstätigkeit erzielten Einnahmen (vgl. zu den insoweit in Betracht kommenden Indizien: BFH-Urteil vom 19.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212) für eine prinzipielle Nachrangigkeit der schriftstellerischen und beratenden Betätigung.
Aus der Indizwirkung der Vortrags- und Lehrtätigkeit als Haupttätigkeit und dem Umstand, dass sich deren qualitativer Schwerpunkt nicht im Arbeitszimmer befindet, folgt dabei regelmäßig, dass auch der qualitative Mittelpunkt der Gesamttätigkeit nicht im Arbeitszimmer des Klägers liegt (vgl. BFH-Urteil vom 19.12.2004 IV R 19/03, BStBl. II 2005, 212;… BFH-Beschluss vom 22.2.2006 IV B 10/05, BFH/NV 2006, 1088).
- FG Münster, 22.02.2011 - 1 K 3351/08
Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei einem Lehrer und …
Im Verfahren hinsichtlich der Geltendmachung von Aufwendungen für die Arbeitszimmer in 1997 hat der BFH durch Entscheidung vom 16.12.2004 (IV R 19/03) das Klage abweisende Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.2001 (1 K 2681/00 E) aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.Im vorliegenden Fall sind die beiden Räume als ein Arbeitszimmer i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG anzusehen, was zwischen den Parteien unstreitig ist und für 1997 auch vom BFH für den gleichen Sachverhalt bestätigt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BFH/NV 2005, 463).
Dabei ist jeweils zu berücksichtigen, dass der Schwerpunktbegriff qualitativ zu ermitteln ist und nicht quantitativ (BFH-Urteil vom 8.2.2003 VI R 27/02, BStBl II 2004, 771 und BFH-Urteil vom 16.12.2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212 im ersten Rechtszug des Klageverfahrens hinsichtlich des Streitjahres 1997).
Der IV. Senat verweist im Urteil vom 16.12.2004 (IV R 19/03, BStBl II 2005, 212) ausdrücklich darauf hin, dass zumindest dann dieses Gesamtbild der Tätigkeiten durch den Hauptberuf geprägt wird, wenn dieser inhaltlich mit der Nebentätigkeit verbunden ist und die Haupttätigkeit weit überwiege.
Ausdrücklich hat der IV. Senat im Urteil vom 16.12.2004 (a.a.O.) auch dargelegt, dass sich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i.d.F. bis VZ 2006 eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Betätigungen verbietet, da es gerade darum gehe, alle Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit zu erfassen.
So hat der VI. Senat des BFH in einem Beschluss vom 13.3.2007 (…VI B 96/06, BFH/NV 2007, 1131) nicht nur auf das Urteil des IV. Senats vom 16.12.2004 (a.a.O) verwiesen, sondern unabhängig davon die Ansicht vertreten, dass der Umstand, dass eine der Einkunftsarten eine Vollerwerbstätigkeit darstelle, bei der sich der Erwerbsmittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer befunden hat, Indiz dafür sei, das das Arbeitszimmer auch nicht der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilde.
- BFH, 09.08.2011 - VIII R 5/09
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen …
In diesem Zusammenhang ist sodann nach der BFH-Rechtsprechung der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit nach dem Mittelpunkt der Haupttätigkeit zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).Die Gewichtung dieser einzelnen Indizien ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen und obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsachengericht (BFH-Urteil in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
Dabei ist es insbesondere hinsichtlich der Nutzung des Arbeitszimmers für Zwecke der (nur) im Jahre 2004 ausgeübten Rechtsberatung nach der ständigen Rechtsprechung für die Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ohne Bedeutung, ob der Raum eine Betriebsstätte i. S. des § 12 der Abgabenordnung ist (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212, und vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775).
Nach der dargestellten BFH-Rechtsprechung ist das Verhältnis der Einnahmen aus unterschiedlichen Tätigkeiten ein zulässiges Indiz für die Bestimmung der Haupttätigkeit und damit des Mittelpunktes der gesamten Tätigkeit (BFH-Urteil in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212).
- BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03
(Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das …
Dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu (z.B. Senatsurteile vom 13. November 2002 VI R 28/02, BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59; VI R 82/01, BFHE 201, 93, BStBl II 2004, 62, und VI R 104/01, BFHE 201, 100, BStBl II 2004, 65; BFH-Urteile vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212). - BFH, 23.03.2005 - III R 17/03
Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der Tätigkeit bei Handelsvertreter
Für die Qualifizierung als Arbeitszimmer ist es ohne Bedeutung, ob der Raum eine Betriebsstätte i.S. des § 12 der Abgabenordnung (AO 1977) darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 23. September 1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438, BStBl II 2000, 7; vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185;… vom 31. März 2004 X R 1/03, BFH/NV 2004, 1387, betreffend einen Handelsvertreter, und vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFH/NV 2005, 463, jeweils m.w.N.).Hierfür macht es keinen Unterschied, ob aufgrund der räumlichen Situation ein großer Raum oder mehrere kleine Räume als Arbeitszimmer genutzt werden (BFH-Urteile in BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775; in BFH/NV 2005, 463).
Hierbei kann das häusliche Arbeitszimmer selbst dann (noch) den Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die außerhäuslichen Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteile vom 26. Februar 2003 VI R 156/01, BFHE 202, 116, BStBl II 2004, 75, betreffend Handelsvertreter; in BFH/NV 2005, 463, m.w.N.).
- BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08
Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers - …
Auch die Frage nach der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der neben einer Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines Dienstverhältnisses einer weiteren Tätigkeit nachgeht, ist nicht mehr klärungsbedürftig, seit der BFH mit Urteilen vom 17. Juni 2004 IV R 33/02 (…BFH/NV 2005, 174) und vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03 (BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212) entschieden hat, dass der Haupttätigkeit indizielle Bedeutung für die Beurteilung des qualitativen Schwerpunkts der Gesamttätigkeit zukommt. - BFH, 24.02.2005 - IV R 29/03
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten beruflichen (betrieblichen) …
Der "Mittelpunkt" bestimmt sich dabei nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der beruflichen (betrieblichen) Betätigung des Steuerpflichtigen (s. zuletzt Senatsurteil vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BStBl II 2005, 212, unter 3.a., m.w.N., zur Rechtsprechung anderer Senate).Im Rahmen dieser Wertung kommt dem zeitlichen (quantitativen) Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers lediglich eine indizielle Bedeutung zu (Senatsurteil in BStBl II 2005, 212).
Dienen sie lediglich der Vorbereitung und Unterstützung der eigentlichen Tätigkeit, die außer Haus verrichtet wird, sind sie allein nicht prägend für die gesamte berufliche (betriebliche) Tätigkeit (Senatsurteil in BStBl II 2005, 212, m.w.N.).
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Wesen des Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m. w. N.).Insoweit kann typisierend davon ausgegangen werden, dass der vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber regelmäßig seine "normale" Arbeitszeit, d. h. seine volle Arbeitskraft schuldet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212;… BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2007 XI B 12/07, BFH/ NV 2008, 47, jeweils m. w. N.), und zwar auch dann, wenn er hinsichtlich seiner Arbeitszeit und seines Arbeitseinsatzes nach den jeweiligen Erfordernissen seines Arbeitgebers disponieren und über den Einsatz im Unternehmen hinaus freiberuflich tätig werden kann.
- BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
Häusliches Arbeitszimmer
- FG Hessen, 31.03.2005 - 12 K 1745/03
Arbeitszimmer; Landesposaunenwart; evangelische Kirche; häusliches Arbeitszimmer; …
- FG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 3 V 14/05
Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Unternehmensberaters - …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 3 K 1132/07
Kosten für Arbeitszimmer bald wieder absetzbar!?
- FG Niedersachsen, 29.10.2009 - 1 K 168/06
Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt eines nichtselbständig und …
- BFH, 22.02.2006 - IV B 10/05
Hochschullehrer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
- FG München, 24.05.2006 - 9 K 4611/04
Private Mitbenutzung eines betrieblich genutzten Raumes; Arbeitszimmer als …
- FG Niedersachsen, 08.11.2011 - 12 K 264/09
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines …
- FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06
Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein …
- BFH, 15.03.2007 - VI R 65/05
Häusliches Arbeitszimmer: "Mittelpunkt" der Tätigkeit
- FG München, 10.09.2008 - 10 K 2577/07
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung: …
- BFH, 17.12.2008 - VI B 43/08
Keine Revisionszulassung wegen Frage der Begrenzung der Abzugsfähigkeit von …
- BFH, 10.11.2005 - VI B 75/05
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 23.12.2005 - VI B 62/05
Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung
- BFH, 16.11.2006 - XI B 178/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 4/05
Häusliches Arbeitszimmers eines Rechtsanwalts im Nebenberuf mit Einkünften aus …
- BFH, 22.10.2007 - XI B 12/07
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers
- BFH, 26.05.2006 - IV B 150/05
Aufwendungsnachweis für Fachliteratur; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Führung …
- BFH, 26.09.2005 - XI B 57/04
Häusliches Arbeitszimmer: Fehlersaldierung, Mittelpunkt der gesamten …
- BFH, 24.07.2006 - VI B 112/05
Grundsätzliche Bedeutung; häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 09.08.2005 - XI B 16/04
Betriebsstätte als häusliches Arbeitszimmer
- FG München, 13.12.2006 - 1 K 4264/05
Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben in …
- BFH, 09.03.2009 - IX B 186/08
Häusliches Arbeitszimmer - rechtliches Gehör - Sitzungsprotokoll - Sachaufklärung …
- BFH, 07.03.2006 - X B 110/05
Arbeitszimmer: Beschränkte Abziehbarkeit bei Nebentätigkeit
- FG Hamburg, 06.06.2006 - 8 K 66/06
Zur Definition des häuslichen Arbeitszimmers nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG
- BFH, 29.04.2009 - VIII B 149/08
Qualifizierung als "häusliches Arbeitszimmer" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 …
- BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
Häusliches Arbeitszimmer - zwei Räume
- BFH, 13.03.2007 - VI B 96/06
Häusliches Arbeitszimmer; Erwerbsmittelpunkt
- BFH, 19.12.2007 - VIII B 84/07
Zweiter Rechtsgang: Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die …
- BFH, 02.12.2009 - VIII B 219/08
Tatrichterliche Beurteilung eines häuslichen Arbeitszimmers im Einzelfall
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
- FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 1 K 3467/03
Häusliches Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der Tätigkeit eines Schauspielers
- BFH, 27.06.2011 - VIII B 22/10
Nichtzulassungsbeschwerde, häusliches Arbeitszimmer, Abgrenzung zu …
- BFH, 29.09.2005 - XI B 201/04
NZB: Darlegung von Zulassungsgründen
- BFH, 06.03.2006 - X B 155/05
- FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06
Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren
- BFH, 24.06.2009 - VIII B 134/08
Abzugsbeschränkungen für Arbeitszimmeraufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 …
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 7 K 194/03
Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschulprofessors bei umfangreicher …
- FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07
Aufwandsentschädigung für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers eines …
- FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08
Arbeitszimmer
- BFH, 04.01.2012 - VIII B 186/10
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Arbeitszimmer bei Freiberuflern
- FG Saarland, 24.10.2006 - 1 V 188/06
Rechtsanwaltskanzlei im haeuslichen Arbeitszimmer
- FG München, 14.02.2007 - 10 K 4778/05
Qualifizierung der Räumlichkeiten im Anbau eines Wohnhauses als häusliches …
- FG Nürnberg, 14.08.2008 - 4 K 875/08
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer i.H.v. 2400 DM abzugsfähig - keine …
- FG Berlin, 27.06.2005 - 8 K 6614/02
Innendiensttätigkeit eines Versicherungsmaklers als prägender Teil seiner …
- FG München, 25.10.2005 - 6 K 1893/03
Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Musikers
- FG München, 27.04.2010 - 13 K 4285/07
(Arbeitszimmer der Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes als Mittelpunkt der …
- FG Thüringen, 04.11.2009 - 1 K 563/08
Häusliches Arbeitszimmer nicht Tätigkeitsmittelpunkt eines Hochschulprofessors
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