Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2004 - XI R 13/04   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer eines nichtselbstständigen Rechtsanwalts (Mitglied der Geschäftsleitung und Syndikus) mit nebenbei ausgeübter selbstständiger Arbeit

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
    Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur Erzielung verschiedener Einnahmen - Vermutung zum Arbeitsplatz im Betrieb

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung verschiedener Einnahmen

  • Betriebs-Berater

    Umfang des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bei Nutzung eines häuslichen Arbeitzimmers zur Erzielung verschiedener Einnahmen - Vermutung für Arbeitsplatz im Betrieb

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer: Pauschalversteuerung verhindert Steuerersparnis

  • financialmind.de (Kurzinformation)

    Häusliches Arbeitszimmer: Pauschalversteuerung verhindert "Steuerersparnis"

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5
    Arbeitszimmer; Betriebsausgabe

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 208, 239
  • NJW 2005, 1309
  • NZM 2005, 351
  • BB 2005, 1259
  • BB 2005, 649
  • DB 2005, 584
  • BStBl II 2005, 344



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08  

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im Gesetz nicht näher bestimmt; aus dem Wesen des Typus des "häuslichen Arbeitszimmers" folgt zudem, dass seine Grenzen fließend sind und es Übergangsformen gibt (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; vom 22. November 2006 X R 1/05, BFHE 216, 110, BStBl II 2007, 304, jeweils m. w. N.).

    Für den Fall eines als Syndikusanwalt eines Unternehmens nichtselbständig tätigen Klägers, der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend macht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344), hat der BFH in diesem Zusammenhang zum Ausdruck gebracht, dass auch eine Anwaltskanzlei dem Grunde nach von der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erfasst wird, sofern sie die Merkmale eines häuslichen Arbeitszimmers aufweist.

    Dieser Mittelpunkt ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zu bestimmen (BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, unter II. A. 2. b der Entscheidungsgründe, m. w. N.; vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

    Halbsatz EStG für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nicht aus (vgl. BFH-Urteile in BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344; in BFHE 204, 88, BStBl II 2004, 771).

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05  

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Danach ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient (seit den BFH-Urteilen in BFHE 200, 336, BStBl II 2003, 139; in BFHE 201, 27, BStBl II 2003, 185; vom 13. November 2002 VI R 164/00, BFHE 201, 86, BStBl II 2003, 350, und vom 23. Januar 2003 IV R 71/00, BFHE 201, 269, BStBl II 2004, 43, ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BFHE 208, 239, BStBl II 2005, 344, und vom 18. August 2005 VI R 39/04, BFHE 211, 447, BStBl II 2006, 428).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06  

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren

    Für die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer ist es ohne Bedeutung, ob der Raum die Kanzlei eines Rechtsanwalts darstellt ( vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 13/04, BStBl II 2005, 344).

    Dass das Arbeitszimmer Mittelpunkt seiner selbstständigen Tätigkeit ist, reicht für einen unbegrenzten Betriebsausgabenabzug nach der Rechtsprechung des BFH nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.2004 XI R 13/004, BFHE 208, 239, BStBl. II 2005, 344).

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