Rechtsprechung
   BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften - Rückerwerb eines Betriebsteils durch die Besitzpersonengesellschaft - Fortführung des Betriebsteils als Teilbetrieb - Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage des Teilbetriebs - Aufgabe eines Teilbetriebs "Grundstücksverwaltung"

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 34
    Rückerwerb eines Teilbetriebs durch Besitzpersonengesellschaft bei Betriebsaufspaltung und nachfolgende Grundbesitzveräußerung

  • NWB SteuerXpert START

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 34
    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Aufgabe des Teilbetriebs nach vorherigem Übergang eines Grundstücksteils in einen anderen Teilbetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht - Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundstücksverwaltung der Besitzpersonengesellschaft als Teilbetrieb - Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns

  • Betriebs-Berater

    Grundstücksverwaltung der Besitzpersonengesellschaft als Teilbetrieb - Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Betriebsaufspaltung; Konkurs; Teilbetrieb; Teilbetriebsaufgabe; Teilbetriebsveräußerung; Verpachtungsbetrieb

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 20.01.2005, Az.: IV R 14/03 (tarifbegünstigter Gewinn bei Aufgabe des grundstücksverwaltenden Teilbetriebs)" von RA und StB Andreas Himmelmann, original erschienen in: ZfIR 2005, 766 - 766.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 209, 95
  • BB 2005, 1088
  • BB 2005, 986 (Ls.)
  • DB 2005, 978
  • DB 2007, 29
  • DB 2007, 8
  • BStBl II 2005, 395



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11  

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Wegen des identischen Wortlauts von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und § 7 Abs. 1 EStDV a. F. könne die zu letztgenannter Vorschrift ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf die gesetzliche Nachfolgevorschrift, die lediglich klarstellende Funktion habe, angewandt werden; hierzu gehöre auch die Anwendung der sog. Gesamtplanrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08  

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06  

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Eine privilegierte Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
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  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07  

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

    Maßgebend für die Annahme einer gewissen Selbständigkeit ist das Gesamtbild der Verhältnisse (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, m. w. N.).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06  

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

    Die Betriebsaufgabe verlangt, dass nach der Betriebseinstellung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an mehrere Abnehmer veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt oder insgesamt in das Privatvermögen überführt werden (Senatsurteile vom 21. Oktober 1993 IV R 42/93, BFHE 173, 285, BStBl II 1994, 385, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, jeweils m.w.N.).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat in einem besonders gelagerten Einzelfall einen Abwicklungszeitraum von 14 oder auch 18 Monaten bei dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen ungeachtet des Umstandes als unschädlich angesehen, dass der Betriebsaufgabegewinn sich dadurch über zwei Veranlagungszeiträume erstreckte (Senatsurteile in BFHE 173, 285, BStBl II 1994, 385, und in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, jeweils m.w.N.).

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08  

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

    Eine Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert und/oder entnimmt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2005 IV R 14/03, BStBl II 2005, 395).

    Die Grundstücksvermietung muss für sich gesehen, wie z.B. im Fall der Betriebsaufspaltung, die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllen und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb herausheben (vgl. BFH-Urteile vom 20.01.2005 IV R 14/03, BStBl II 2005, 395; vom 13.10.1972 I R 213/69, BStBl II 1973, 209).

    Keinen entsprechend gesonderten Verwaltungskomplex stellen dabei "schlicht" vermietete oder verpachtete Grundstücke dar (vgl. BFH-Urteil vom 20.1.2005 IV R 14/03, BStBl II 2005, 395; vom 13.10.1972 I R 213/69, BStBl II 1973, 209).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09  

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei dieser Rechtsfigur lediglich um einen speziellen Anwendungsfall des § 42 AO (so BFH-Urteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471) oder um eine davon unabhängige eigenständige steuerrechtliche Würdigung mehrerer wirtschaftlich zusammenhängender Sachverhalte anhand des Normzwecks handelt (so BFH-Urteile vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09  

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

    Auf die Frage, ob eine vermögensverwaltende Tätigkeit, die nur kraft Rechtsform gewerblich geprägt ist, überhaupt als selbstständiger Teilbetrieb i. S. des § 15 UmwStG 2002 beurteilt werden kann (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, zu § 16 EStG), kommt es danach nicht mehr an.

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03  

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    Eine privilegierte Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06  

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

    Diese Voraussetzungen gelten auch für die Aufgabe eines Teilbetriebs (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07  

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

  • BFH, 24.09.2008 - X B 192/07  

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung - Divergenz nur bei gleichen,

  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10  

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05  

    Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in

  • FG Sachsen, 09.09.2008 - 3 K 1996/06  

    Buchwertverknüpfung auch bei zurückbehaltenem Produktionsgrundstück

  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06  

    Steuerneutrale Einbringung eines Unternehmens trotz Vorabveräußerung einer

  • BFH, 20.10.2011 - IV B 146/10  

    Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03  

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 460/05  

    Steuerliche Behandlung einer Realteilung bei Überführung von

  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07  

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

  • FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10  

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Zum bestimmten Sachverhalt i. S. des § 174

  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09  

    Anwendung des § 35b GewStG trotz Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids

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