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   BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04   

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https://dejure.org/2005,1433
BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04 (https://dejure.org/2005,1433)
BFH, Entscheidung vom 29.04.2005 - XI B 127/04 (https://dejure.org/2005,1433)
BFH, Entscheidung vom 29. April 2005 - XI B 127/04 (https://dejure.org/2005,1433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3; ; EStG § 10d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 2
    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • datenbank.nwb.de

    Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Begrenzung des Verlustvortrags ? Rechtsprechung zur Sicherung des Existenzminimums hier ? wie beim Verlustrücktrag ? nicht einschlägig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustvortrages ; Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 379
  • NJW 2005, 2335
  • BB 2005, 1434
  • BB 2005, 1549
  • DB 2005, 1429
  • BStBl II 2005, 609
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.03.2003 - XI B 7/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Dies gilt auch für ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 und 3 FGO an der verfassungsrechtlichen Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2003 XI B 7/02, BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516, m.w.N.).

    Im Übrigen hat der erkennende Senat an den Grundsätzen dieser Entscheidung auch für den Fall sog. echter Verluste aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Beschluss in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) als auch aus Gewerbebetrieb (Beschluss vom 6. März 2003 XI B 76/02, BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) im Prinzip festgehalten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 XI B 20/03, BFH/NV 2005, 176).

    Danach begegnet die Festsetzung einer Einkommensteuer zwar dann ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund der Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2 Abs. 3 EStG von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen --unter Berücksichtigung der festgesetzten Einkommensteuer-- nicht einmal das Existenzminimum verbleibt (BFH in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516, und in BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523).

  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Nach dem Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Mai 2001 XI B 151/00 (BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552) sei --wie sich auch aus einer Vielzahl von finanzgerichtlichen Entscheidungen ergebe-- zwischen unechten Verlusten, insbesondere aus der Inanspruchnahme von Abschreibungen und echten Verlusten aus unternehmerischer Tätigkeit wie im Streitfall zu unterscheiden.

    b) Der erkennende Senat hat mit Beschluss in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552 entschieden, dass nach dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip nicht jedweder Verlust mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart im selben Veranlagungszeitraum auszugleichen ist.

    c) Da es sich um die Beschränkung des Verlustvortrags handelt, ist es auch unerheblich, dass die hier streitigen negativen Einkünfte nicht auf Sonderabschreibungen --wie in BFHE 195, 314, BStBl II 2001, 552-- beruhen.

  • BFH, 06.03.2003 - XI B 76/02

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Im Übrigen hat der erkennende Senat an den Grundsätzen dieser Entscheidung auch für den Fall sog. echter Verluste aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Beschluss in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) als auch aus Gewerbebetrieb (Beschluss vom 6. März 2003 XI B 76/02, BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) im Prinzip festgehalten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 XI B 20/03, BFH/NV 2005, 176).

    Danach begegnet die Festsetzung einer Einkommensteuer zwar dann ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn dem Steuerpflichtigen auf Grund der Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2 Abs. 3 EStG von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen --unter Berücksichtigung der festgesetzten Einkommensteuer-- nicht einmal das Existenzminimum verbleibt (BFH in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516, und in BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523).

    Aus der Natur der verfassungsrechtlichen Garantie des Existenzminimums ist "nur" zu folgern, dass dem Steuerpflichtigen von seinem Erworbenen in jedem Jahr das für seinen Lebensunterhalt tatsächlich und unabweisbar Benötigte steuerfrei belassen werden muss, mithin insoweit keine Veranlagungszeitraum übergreifende Betrachtung Platz greift (vgl. z.B. BFH in BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523, unter II.2.c).

  • BFH, 25.06.2004 - XI B 20/03

    Mindestbesteuerung nach § 2 Abs. 3 EStG

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Im Übrigen hat der erkennende Senat an den Grundsätzen dieser Entscheidung auch für den Fall sog. echter Verluste aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Beschluss in BFHE 202, 141, BStBl II 2003, 516) als auch aus Gewerbebetrieb (Beschluss vom 6. März 2003 XI B 76/02, BFHE 202, 147, BStBl II 2003, 523) im Prinzip festgehalten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 XI B 20/03, BFH/NV 2005, 176).

    In diesem Sinn wurde im Rahmen vorläufiger Verfahren auch bereits entschieden, dass das verfassungsrechtliche Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums einer Begrenzung des Verlustrücktrags nicht entgegen steht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 176; bestätigt durch Beschluss vom 25. Februar 2005 XI B 78/02, juris Nr. STRE200550470).

  • FG Niedersachsen, 13.06.2003 - 13 V 131/03

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der so genannten

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Blieben echte Verluste steuerlich unberücksichtigt, läge eine verfassungswidrige Substanzbesteuerung vor (insbesondere Hinweis auf Niedersächsisches FG, Beschluss vom 13. Juni 2003 13 V 131/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1316).

    Der Beschluss des Niedersächsischen FG vom 13. Juni 2003 (13 V 131/03, EFG 2003, 1316), auf den sich der Antragsteller insbesondere beruft, ist nicht zur Beschränkung des Verlustvortrags ergangen.

  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestanden ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG 1. Senat, 3. Kammer, Beschluss vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423).
  • BVerfG, 08.03.1978 - 1 BvR 117/78

    Gewährung eines Steuererlasses aus Billigkeitsgründen - Verlust und Gewinn eines

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    So war die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte Einkunftsarten und damit der Ausschluss anderer Einkunftsarten von jeglichem Verlustvortrag ebenso wenig verfassungsrechtlich zu beanstanden (BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 8. März 1978 1 BvR 117/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1978, 293), wie die Beschränkung des Verlustvortrags auf bestimmte, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsverluste (BVerfG in HFR 1978, 293; vgl. auch BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1980 1 BvR 785/80, HFR 1981, 181).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 54/99

    Vererblichkeit des Verlustabzugs

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Über die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. z.B. Vorlage des erkennenden Senats zur Vererbbarkeit von Verlusten, Beschluss vom 10. April 2003 XI R 54/99, BFH/NV 2005, 269) nicht mehr vorgetragen werden können, ist im Streitfall mangels konkreter Anhaltspunkte hierfür nicht zu befinden.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    Über die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (vgl. z.B. Vorlage des erkennenden Senats zur Vererbbarkeit von Verlusten, Beschluss vom 10. April 2003 XI R 54/99, BFH/NV 2005, 269) nicht mehr vorgetragen werden können, ist im Streitfall mangels konkreter Anhaltspunkte hierfür nicht zu befinden.
  • BFH, 25.02.2005 - XI B 78/02

    AdV - Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung; Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04
    In diesem Sinn wurde im Rahmen vorläufiger Verfahren auch bereits entschieden, dass das verfassungsrechtliche Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums einer Begrenzung des Verlustrücktrags nicht entgegen steht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 176; bestätigt durch Beschluss vom 25. Februar 2005 XI B 78/02, juris Nr. STRE200550470).
  • BVerfG, 30.10.1980 - 1 BvR 785/80
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Dementsprechend hat der BFH in seinem Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04 (BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609) eine Beschränkung des Verlustvortrags grundsätzlich gebilligt, wenn der Vortrag zeitlich über mehrere Veranlagungszeiträume gestreckt wird.
  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

    Immerhin hat der BFH in seinem Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04 (BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609), in dem eine Beschränkung des Verlustvortrags grundsätzlich gebilligt wurde, wenn der Vortrag zeitlich über mehrere Veranlagungszeiträume gestreckt wird, ausgeführt, dass damit nicht zugleich über die Konstellation entschieden sei, dass "negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" in einem solchen System "nicht mehr vorgetragen werden können".
  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung

    Immerhin hat der BFH in seinem Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04 (BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609), in dem eine Beschränkung des Verlustvortrags, wenn der Vortrag zeitlich über mehrere Veranlagungszeiträume gestreckt wird, grundsätzlich gebilligt wurde, ausgeführt, dass damit nicht zugleich über die Konstellation entschieden sei, dass "negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" in einem solchen System "nicht mehr vorgetragen werden können".

    c) Es ist nicht von vornherein auszuschließen, dass dieser Fallgruppe (s. zu b) gleichzustellen ist, wenn eine Verlustverrechnung aufgrund der Eigenheiten der Einkunftserzielung (z.B. zeitlich begrenzt tätige Objektgesellschaften) oder eines anderen "tatsächlichen oder rechtlichen Grundes" (s. insoweit BFH-Beschluss in BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609) zum endgültigen Ausschluss der Verlustnutzungsmöglichkeit führt.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz

    Immerhin hat der BFH in seinem Beschluss vom 29.4.2005 XI B 127/04 (BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609), in dem eine Beschränkung des Verlustvortrags grundsätzlich gebilligt wurde, wenn der Vortrag zeitlich über mehrere Veranlagungszeiträume gestreckt wird, ausgeführt, dass damit nicht zugleich über die Konstellation entschieden sei, dass "negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen" in einem solchen System "nicht mehr vorgetragen werden können".
  • BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs.

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG entfaltet seine Wirkung grundsätzlich Veranlagungszeitraum übergreifend (z.B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259, und vom 10. Februar 2015 IX R 8/14, BFH/NV 2015, 830; BFH-Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04, BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2015 - X B 171/14

    Vertikale Verlustausgleichsbeschränkung bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften

    Ein endgültiger Wegfall der Verlustnutzung kann im Streitfall aber erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 2013 eintreten (vgl. § 52a Abs. 11 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes in der bis zum Veranlagungszeitraum 2013 geltenden Fassung), darüber kann daher in den Streitjahren noch nicht befunden werden (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 29. April 2005 XI B 127/04, BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609, unter II.2.b, und vom 27. Januar 2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150, unter II.2.a cc).

    Sofern die Kläger durch die Verlustausgleichsbeschränkung ihr Existenzminimum als nicht mehr steuerlich verschont ansehen, hätten sie sich --um eine Zulassung der Revision zu erreichen-- inhaltlich mit dem BFH-Beschluss in BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609 auseinandersetzen müssen.

    In diesem hatte der BFH die Beschränkung des Verlustvortrages gemäß § 10d Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 auch im Hinblick auf die Sicherung des Existenzminimums als verfassungsgemäß angesehen (Beschluss in BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609, unter II.2.d).

  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 179/05

    GewStG : keine verfassungswidrige Belastung durch § 10a GewStG

    Angesichts der mittlerweile bekannt gewordenen Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 2005 XI B 127/04 (BFH/NV 2005, 1189) und vom 15. März 2005 IV B 91/04 (BFH/NV 2005, 1199) verneine der Senat ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Über die Frage, wie zu entscheiden ist, wenn negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vorgetragen werden können, ist im Streitfall mangels konkreter Anhaltspunkte hierfür nicht zu befinden (so auch BFH-Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04, BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609, unter II.2.b der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht

    3 Abs. 1 GG garantiert demnach nicht die uneingeschränkte Geltung des Nettoprinzips mit einer - in letzter Konsequenz - zeitlich wie betraglich unbegrenzten Möglichkeit des Verlustvor- bzw. -rücktrags (ebenso BFH-Beschlüsse vom 29. April 2005 XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 ; vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826 jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Diesen Vorgaben ist nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat im Grundsatz folgt, dann genügt, wenn die Verluste nach der im Gesetz angelegten Systematik überhaupt, sei es auch in einem anderen Veranlagungszeitraum, verrechnet werden können (BFH-Beschlüsse vom 09. Mai 2001 XI B 151/00, BStBl II 2001, 552 ; vom 29. April 2005 XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 ; vom 26. August 2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826).

  • FG Münster, 09.10.2018 - 2 K 3516/17

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Umfang der Besteuerung einer im Rahmen eines

    Denn Art. 3 Abs. 1 GG entfaltet seine Wirkung grundsätzlich Veranlagungszeitraum übergreifend (z.B. BFH-Urteile vom 22. September 2016 IV R 2/13, BFHE 255, 225, BStBl II 2017, 165; vom 28. April 2016 IV R 20/13, BFHE 253, 260, BStBl II 2016, 739; vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259; und vom 10. Februar 2015 IX R 8/14, BFH/NV 2015, 830; BFH-Beschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04, BFHE 209, 379, BStBl II 2005, 609, jeweils m.w.N.).
  • FG München, 22.08.2005 - 5 V 5107/04

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG in der

    Ergänzend wird auf die Schriftsätze des FA vom 30. Juni 2005 und 20. Juli 2005 Bezug genommen sowie auf das Schreiben des Berichterstatters an die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) vom 25. Juli 2005, mit dem auf die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. April 2005 XI B 127/04 und vom 15. März 2005 IV B 91/04 hingewiesen wurde.

    a) Angesichts der mittlerweile bekannt gewordenen BFH-Beschlüsse vom 29. April 2005 XI B 127/04, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2005, 1189 , und vom 15. März 2005 IV B 91/04, BFH/NV 2005, 1199, verneint der Senat das Vorliegen ernstlicher Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ).

    Hervorzuheben ist, dass im hier zu entscheidenden Streitfall - wie in dem Fall, der dem BFHBeschluss vom 29. April 2005 XI B 127/04 zu Grunde lag - keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass negative Einkünfte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vorgetragen werden können.

  • FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09

    Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung),

  • FG München, 04.08.2010 - 1 K 608/07

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Verlustabzugs nach § 10a GewStG

  • FG Düsseldorf, 22.11.2005 - 3 K 7241/01

    Beschränkter Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsmäßigkeit von §

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06

    Mindestbesteuerung in der für den VZ 2004 geltenden Ausgestaltung ist i. d. R. -

  • FG Düsseldorf, 12.03.2012 - 6 K 2199/09

    Verlustabzug bei Liquidation im Insolvenzverfahren

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2009 - 1 K 198/04

    Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags, von

  • FG Berlin, 12.09.2005 - 8 K 6331/01

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der sog. Mindestbesteuerung nach § 2

  • FG Düsseldorf, 17.06.2005 - 3 K 7241/01

    Mindestbesteuerung; Existenzminimum; Verlustausgleichsbeschränkung -

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei

  • FG Köln, 11.02.2015 - 2 V 3334/14

    Ordnungsgemäße Unternehmerbescheinigung

  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 481/02

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsregelung für 1999

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.06.2006 - 3 K 2331/01

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung gem. § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des

  • FG Münster, 08.02.2006 - 1 K 3953/04

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

  • FG Münster, 08.02.2006 - 1 K 5671/03

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

  • FG Hessen, 20.09.2010 - 8 K 2285/09

    Keine Verfassungswidrigkeit des § 10a GewStG bei dauerdefizitären Betrieb

  • FG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - 1 K 675/12

    Verrechenbarkeit von Verlusten aus Wertpapiergeschäften im Veranlagungszeitraum

  • FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20

    Personengesellschaften - Höhe des ausgleichsfähigen Verlustes eines

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