Rechtsprechung
   BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02   

Volltextveröffentlichungen (11)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitlich gestreckte Betriebsaufgabe steuerlich einheitlich zu beurteilen - Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit - Zuordnung eines Überpreises - Zuordnung von in einem anderen Kalenderjahr angefallenen Beratungskosten zu einem Aufgabegewinn - Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 4 Abs. 1, § 14, § 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 174 Abs. 4, § 367 Abs. 2
    Erstellung einer Betriebsaufgabebilanz auf einen bestimmten Zeitpunkt auch bei "gestreckter" Betriebsaufgabe; Zeitpunkt der Gewinnrealisierung für einzelne Aufgabevorgänge

  • Universität Passau - Institut für Landwirtschaftsrecht und Umweltrecht
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im Rahmen einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe; zur Änderung wegen widerstreitender Steuerfestsetzung nach § 174 Abs.4 AO 1977

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung bei zeitlich gestreckter Betriebsaufgabe - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung bei zeitlich gestreckter Betriebsaufgabe

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 174 Abs 4, AO 1977 § 367 Abs 2 S 2, EStG § 14, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 3, EStG § 24, EStG § 11
    Betriebsaufgabe; Betriebsgrundstück; Betriebsveräußerung; Landwirtschaft; Nachträgliche Betriebsausgabe; Verböserung; Widerstreitende Steuerfestsetzung; Zeitpunkt

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 19.05.2005, Az.: IV R 17/02 (Zeitpunkt der Betriebsaufgabe und Ermittlung des Aufgabegewinns)" von RAe Rudolf Stahl und Diana Durst, FASteuerR, original erschienen in: BeSt 2005, 33 - 34.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 209, 384
  • BB 2005, 1490
  • BB 2005, 1897
  • DB 2005, 1425
  • DB 2007, 5
  • BStBl II 2005, 384
  • BStBl II 2005, 637



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Wird zitiert von ... (31)  

  • BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06  

    Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe

    a) Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebes in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.a der Gründe; Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 173, jeweils m.w.N.).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

    c) Bei der Betriebsaufgabe handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, dessen steuerliche Folgen nicht durch eine Aufgabeerklärung herbeigeführt werden können, es sei denn, es liegt ausnahmsweise der Sonderfall einer Betriebsverpachtung vor (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 185; dazu auch nachfolgend unter f).

    f) Nur im Falle einer Betriebsunterbrechung (Betriebsverpachtung) kann eine Betriebsaufgabe durch eine Erklärung herbeigeführt werden (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I.1.c der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1575).

  • BFH, 26.06.2007 - IV R 49/04  

    Flugzeugleasing und Gewerbesteuer

    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb aufhört, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen (BFH-Urteile vom 15. November 2005 XI R 6/06, BFH/NV 2007, 436; vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; vom 19. Februar 2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231; vom 26. April 2001 IV R 14/00, BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798, und in BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03  

    Steuerrecht - Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe

    (2) Allerdings ist in der Rechtsprechung umstritten, ob hierbei auf die schuldrechtliche Abrede (hier: Kaufvertrag vom 14. Dezember 1988; vgl. BFH-Beschluss vom 30. April 1996 X B 41/96, BFH/NV 1996, 881) oder auf den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung abzustellen ist (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; Schmidt/Wacker, EStG, § 16 Rz. 292).
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  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05  

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

    Für die Gewinnverwirklichung im Rahmen einer Betriebsaufgabe ist nicht der Beginn der Betriebsaufgabe, sondern der Zeitpunkt des einzelnen Aufgabeteilakts relevant, so dass der Betriebsaufgabegewinn auch in verschiedenen Veranlagungszeiträumen entstehen kann (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 262).
  • BFH, 16.12.2009 - IV R 7/07  

    Betriebsaufgabe auf Grund Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    Eine Betriebsaufgabe i.S. von § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens aufzulösen, und wenn er in Ausführung dieses Entschlusses alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Abnehmer veräußert oder in das Privatvermögen überführt (Senatsurteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, und vom 30. August 2007 IV R 5/06, BFHE 218, 569, BStBl II 2008, 113).

    Diese Definition gilt nach § 14 Satz 2 EStG auch für die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Senatsurteil in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 78/02  

    Abgrenzung Anlagevermögen/Umlaufvermögen erworbener Wirtschaftsgüter bei

    bb) Von diesen Grundsätzen ist auch im Streitfall ungeachtet dessen auszugehen, dass die bis zum 2. Januar 1986 im Sonderbetriebsvermögen der Eheleute D gehaltenen Grundstücke nicht an die (Erwerber-)GmbH veräußert wurden und es deshalb zweifelhaft ist, ob die ertragsteuerrechtliche Tarifbegünstigung des insgesamt erzielten Gewinns --veräußertes Gesamthandsvermögen sowie entnommenes funktional und unter Umständen auch quantitativ wesentliches Sonderbetriebsvermögen-- auf dem Tatbestand der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung) oder demjenigen der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) beruht (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1989 IV R 67/86, BFHE 158, 329, BStBl II 1990, 132; Schmidt/ Wacker, EStG § 16 Rz. 112; zur Schlussbilanz bei Beendigung der betrieblichen Tätigkeit s. BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384).
  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04  

    Steuerrecht - Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

    Bei der Aufgabe- oder Veräußerungsbilanz sind die Regeln der laufenden Bilanzierung, vor allem die zur periodengerechten Gewinnermittlung entwickelten Grundsätze, ohne Bedeutung (BFH-Urteile vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802, 805 zu 2.e der Gründe, und vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637 unter II.2 der Gründe).
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06  

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

    Liegen diese Voraussetzungen vor, ist --worauf der Kläger zu Recht hinweist-- eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung nicht mehr erforderlich (BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 188).

    b) Sollte nach oben unter 3. Gesagtem der Betrieb nicht 1979 aufgegeben worden sein, wäre die (gesamte) Kaufpreisforderung auch nicht anlässlich einer Betriebsveräußerung im Jahr 1998 in einer nach § 16 Abs. 2 EStG aufzustellenden Veräußerungsbilanz zu aktivieren (vgl. BFH-Urteile in BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637; vom 16. März 1989 IV R 153/86, BFHE 156, 195, BStBl II 1989, 557; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; Schmidt/ Wacker, a.a.O., § 16 Rz 220).

  • BFH, 28.01.2009 - X R 27/07  

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 174 Abs. 4 AO bei zwischenzeitlichem

    Die eine Korrektur nach § 174 Abs. 4 AO ermöglichende Änderung eines (anderen) Bescheids müsse nach dem Gesetzeswortlaut lediglich durch einen Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen ausgelöst worden sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 25/09  

    Widerstreitende Steuerfestsetzungen

    Allerdings ist es nicht notwendig, dass dem Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen auch aus den von ihm geltend gemachten Gründen entsprochen wurde, solange die Änderung jedenfalls durch den Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen veranlasst worden ist (BFH-Urteile vom 19. Mai 2005 IV R 17/02, BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637, unter I. 2.; in BFHE 195, 14, BStBl II 2001, 562).
  • BFH, 30.08.2007 - IV B 40/07  

    Aufgabeerklärung trotz Betreibens einer Hobbylandwirtschaft

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 51/05  

    Abfindung weichender Erben

  • BFH, 29.06.2005 - X R 38/04  

    Widerstreitende Steuerfestsetzung - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 31/09  

    Teilanfechtung eines Gewinnfeststellungsbescheides; Gewinnermittlung nach §

  • BFH, 11.12.2008 - VIII B 226/07  

    Nichtzulassungsbeschwerde - missbräuchliche Aufnahme eines Partners nach dem sog.

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/07  

    Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der

  • BFH, 19.12.2005 - IV B 120/04  

    Identitätswahrende Fortführung eines Gewerbebetriebs

  • FG Münster, 21.09.2007 - 9 K 4007/06  

    Besteuerung von Ausgleichszahlungen bei Vereinbarung eines

  • BFH, 21.08.2008 - VIII B 197/07  

    Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO sind geklärt i.S. des § 115 FGO

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 7 K 3062/06  

    Festsetzungsverjährung bei Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • BFH, 05.05.2011 - V R 45/09  

    Umfang der Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO - Maßgeblicher

  • BFH, 12.04.2012 - VIII B 91/11  

    Keine grundsätzliche Bedeutung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

  • FG Köln, 06.04.2006 - 6 K 5755/02  

    Aufnahme eines weiteren Arztes in eine Gemeinschaftspraxis in zwei Schritten als

  • FG Köln, 19.06.2007 - 7 K 3835/04  

    Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Ergehen eines

  • FG Schleswig-Holstein, 18.05.2010 - 2 K 146/06  

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an einen für nichtig erklärten

  • FG Nürnberg, 29.04.2011 - 7 K 160/11  

    Änderung eines Bescheids nach § 174 Abs. 4 AO

  • FG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 2 K 1413/07  

    Kein Abzug fehlgeschlagener Veräußerungskosten einer durch Umwandlung

  • FG Nürnberg, 30.03.2011 - 3 K 275/10  

    Kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn nach § 34 EStG bei Verkauf eines

  • FG Köln, 17.10.2011 - 7 K 3218/09  
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.11.2011 - 4 K 1497/06  

    Überführung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in ein

  • FG Hamburg, 15.11.2010 - 2 K 209/09  

    Einkommensteuer: Bilanzierung eines Seeschiffes als Umlaufvermögen / Kein

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