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   BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03   

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https://dejure.org/2005,633
BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03 (https://dejure.org/2005,633)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - IX R 38/03 (https://dejure.org/2005,633)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - IX R 38/03 (https://dejure.org/2005,633)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 21 Abs. 1
    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Abfindungsleistungen an den Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beabsichtigte Selbstnutzung: Abstandszahlungen Werbungskosten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug bei Abstandszahlung an weichende Mieter wegen Eigenbedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abstandszahlungen an Mieter

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Abstandszahlungen bei anschließender Selbstnutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstandszahlungen an Mieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Steuerabzug für Abstandszahlungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommmensteuer: Abziehbarkeit von Abstandszahlungen an Mieter als Werbungskosten; Abziehbarkeit von durch den Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug geleisteten Entschädigungen als Werbungskosten; Abziehbarkeit von ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine Werbungskosten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Immobilien-Eigenbedarf: Abfindung an Mieter nicht absetzbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Absetzbarkeit einer Abfindungszahlung zu Zwecken des anschließenden Eigengebrauchs einer Wohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abstandszahlungen an Mieter sind nicht immer Werbungskosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung: Werbungskosten? (IMR 2006, 1031)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Abfindung; Abstandszahlung; Mieterabfindung; Räumungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 335
  • NJW 2005, 3664 (Ls.)
  • NZM 2005, 794
  • BB 2005, 2006 (Ls.)
  • DB 2005, 2001
  • BStBl II 2005, 760
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Folgerichtig hatte der BFH schon bisher Aufwand für die Räumung eines vermieteten Objekts vornehmlich in Erwartung der besseren Verwertung als nicht durch die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung veranlasst angesehen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).

    Es wird prüfen müssen, ob und ggf. inwieweit der Kläger auch die streitigen 16 000 DM an die Mieter gezahlt hat, um die frei werdenden und anschließend renovierten Wohnungen weiterhin --und zwar, wie die Kläger vortragen, zu einem höheren Mietzins-- fremd zu vermieten (dann Werbungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730, und in BFH/NV 1989, 485, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFHReport 2005, 513, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Sind Aufwendungen aber nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02

    Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    b) In vergleichbarer Weise hat der BFH Entschädigungen, die ein Vermieter infolge einer auf vorzeitige Kreditablösung gerichteten Änderung des Kreditvertrags leistet, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, der nicht einkommensteuerbaren Veräußerung zugerechnet (BFH-Urteile vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57, und vom 14. Januar 2004 IX R 34/01, BFH/NV 2004, 1091).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Dabei wird das FG vor allen Dingen zu berücksichtigen haben, wie sich der Kläger tatsächlich verhalten hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211).
  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Das Finanzgericht (FG) setzte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1235 veröffentlichten Urteil die Abstandszahlungen an die Mieter wie auch die damit zusammenhängenden Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ab, und zwar soweit der Kläger diese Aufwendungen im Streitjahr getragen hat.
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    c) Dagegen spricht entgegen der Auffassung des FG nicht die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsaufwendungen dienten noch der Einkünfteerzielung (BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Hätte nämlich der Steuerpflichtige das Grundstück nicht durch Vermietung genutzt, so wären die Räumungskosten nicht entstanden (so BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 34/01

    Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    b) In vergleichbarer Weise hat der BFH Entschädigungen, die ein Vermieter infolge einer auf vorzeitige Kreditablösung gerichteten Änderung des Kreditvertrags leistet, um sein bisher vermietetes Objekt lastenfrei übereignen zu können, der nicht einkommensteuerbaren Veräußerung zugerechnet (BFH-Urteile vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57, und vom 14. Januar 2004 IX R 34/01, BFH/NV 2004, 1091).
  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70

    Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
    Es wird prüfen müssen, ob und ggf. inwieweit der Kläger auch die streitigen 16 000 DM an die Mieter gezahlt hat, um die frei werdenden und anschließend renovierten Wohnungen weiterhin --und zwar, wie die Kläger vortragen, zu einem höheren Mietzins-- fremd zu vermieten (dann Werbungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730, und in BFH/NV 1989, 485, jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 12.11.2021 - 4 K 1941/20

    Berücksichtigen von gezahlten Mieterabfindungen als sofort abzugsfähige

    Dagegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 02.04.2020 Einspruch ein und trug zur Begründung vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 07.07.2005 IX R 38/03) Abfindungszahlungen zur Beendigung des Mietverhältnisses zwecks Renovierung der Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar seien, wenn die Wohnungen anschließend wieder fremd vermietet würden.

    Auch das von der Klägerin angeführte Urteil des BFH vom 07.07.2005 IX R 38/03 (BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760) enthält keine Aussagen darüber, ob Abstandszahlungen dem Begriff der Herstellungskosten zuzuordnen sind.

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17

    Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH, Urteil vom 7. Juli 2005, IX R 38/03, BFH/NV 2005, 1937 ).
  • FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04

    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung

    Sind Aufwendungen aber nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760 m. w. N.).

    So ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn der Vermieter an den Mieter eine Abfindung zahlt für die Räumung einer Wohnung, die er dann anschließend selbst nutzt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).

    Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach Erhaltungsaufwendungen, die während der Vermietungstätigkeit durchgeführt werden, in typisierender Weise noch dem Bereich der Einkünfteerzielung zugeordnet werden, stehen dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485, sowie BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

    Entsprechendes gilt für die Abfindung eines Mieters, die der Eigentümer für die Räumung der Wohnung zahlt, um sie anschließend an einen anderen Mieter --ggf. zu einem höheren Mietzins-- zu vermieten (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1979 VIII R 92/77, BFHE 129, 254, BStBl II 1980, 187; zur Abgrenzung bei beabsichtigter Selbstnutzung BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 IX R 38/03, BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760).
  • FG Köln, 24.11.2010 - 4 K 3951/07

    Schadensersatzzahlungen keine Werbungskosten bei VuV

    Diese Aufwendungen seien als Werbungskosten abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2005, IX R 38/03, BStBl II 2005, 760, im Streitfall aufgrund geplanter Eigennutzung verneint).

    Der BFH betone in seiner Rechtsprechung, dass Abstandszahlungen an Mieter dann als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn durch die Abstandszahlung erreicht werden solle, dass das betreffende Objekt frei werde und anschließend zu einem höheren Mietzins fremdvermietet werden könne (vgl. BFH-Urteil vom 07.07.2005, IX R 38/03, BStBl II 2005, 760 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.02.1975, VIII R 115/70, BStBl II 1975, 730).

    Die Kläger können sich auch nicht unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 07.07.2005 IX R 38/03, BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760 darauf berufen, dass Abstandszahlungen, die an einen Mieter gezahlt werden, damit dieser das Mietobjekt räumt, dann als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn diese Zahlungen den Zweck haben, das Objekt nach der Räumung besser zu vermieten.

  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine

    So verhält es sich, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23.09.2003 IX R 20/02, BStBl II 2004, 57; vom 04.12.2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343; vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • FG Saarland, 28.08.2008 - 1 K 2073/04

    Bei Aufwendungen, die noch im Zeitraum der Eigennutzung einer Immobilie getätigt

    Dabei ist vor allen Dingen zu berücksichtigen, wie sich der Steuerpflichtige tatsächlich verhalten hat (BFH vom 7. Juli 2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760, 762).
  • FG Hamburg, 05.11.2021 - 2 K 163/19

    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Renovierungskosten bei Einkünften aus

    Dafür muss nach der Rechtsprechung des BFH objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht; subjektiv müssen die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH, Urteil vom 7. Juli 2005, IX R 38/03, BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 34/06

    VuV; WK-Abzug

    So verhält es sich, wenn die Aufwendungen allein oder ganz überwiegend durch eine beabsichtigte Veräußerung oder Selbstnutzung veranlasst sind und so die durch die Vermietungstätigkeit begründete Veranlassung überlagert wird (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043; vom 23. September 2003 IX R 20/02, BFHE 203, 352, BStBl II 2004, 57; vom 4. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343; vom 7. Juli 2005 IX R 38/03, BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760).
  • FG München, 12.11.2021 - 4 K 1941/20
    Dagegen legte die Klägerin mit Schreiben vom 02.04.2020 Einspruch ein und trug zur Begründung vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ‒ BFH ‒ (Urteil vom 07.07.2005 IX R 38/03) Abfindungszahlungen zur Beendigung des Mietverhältnisses zwecks Renovierung der Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar seien, wenn die Wohnungen anschließend wieder fremd vermietet würden.

    Auch das von der Klägerin angeführte Urteil des BFH vom 07.07.2005 IX R 38/03 (BFHE 210, 335, BStBl II 2005, 760) enthält keine Aussagen darüber, ob Abstandszahlungen dem Begriff der Herstellungskosten zuzuordnen sind.

  • OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05

    Kleingartenpacht: Einordnung des Nutzungsvertrags über eine Parzelle als

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

  • FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige

  • FG Münster, 25.11.2005 - 1 K 5675/04

    Wohnungskosten als Kosten der Lebenshaltung

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