Rechtsprechung
| BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
- NWB SteuerXpert START
EStG § 8 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1
Zufluss von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen - RA Kotz
Arbeitgeberdarlehen mit Wandlungsrecht zum Aktienbezug - geldwerter Vorteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Lohnzufluss bei Darlehen mit Wandlungsrecht zum Aktienbezug erst mit Verschaffung der Aktien
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 11 Abs 1, EStG § 8, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Aktienoption; Darlehen; Geldwerter Vorteil; Wandelschuldverschreibung; Wandlung; Zufluss - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxis- und Beraterhinweis zur Entscheidung des BFH vom 23.6.2005, VI R 10/03 (Darlehen mit Wandlungsrecht: Zufluss von Arbeitslohn)" von Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, original erschienen in: EStB 2005, 318.
Verfahrensgang
- FG München, 11.12.2002 - 1 K 1365/01
- BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 209, 559
- ZIP 2005, 1511
- BB 2005, 1829
- DB 2005, 1882
- BStBl II 2005, 770
Wird zitiert von ... (45)
- FG Düsseldorf, 09.02.2006 - 16 K 3167/04
Rechtmäßigkeit einer einkommenssteuerrechtlichen Erfassung von nicht handelbaren …
Wegen der Einzelheiten des Vorbringens der Klägerin vor Ergehen der BFH-Urteile vom 23.6.2005 VI R 124/99 (BStBl II 2005, 766) und VI R 10/03 (BStBl II 2005, 770) wird auf die Schriftsätze vom 24.8.2004 und vom 24.11.2004 Bezug genommen.Eine Veranlassung dieses Vorteils durch das Arbeitsverhältnis liege daher nur vor, wenn das Bestehen eines Dienstverhältnisses Voraussetzung für den Erwerb der Aktien durch Wandlung sei (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 770 unter II.2 b).
Der Senat schließt sich den zutreffenden Grundsätzen der BFH-Urteile betreffend den Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei nicht handelbaren Wandelschuldverschreibungen (BStBl II 2005, 766) und bei nicht handelbaren Wandeldarlehensverträgen (BStBl II 2005, 770) an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen hierauf.
Zwar hat der BFH in BStBl II 2005, 770 (unter II. 2. b) ausgeführt, die enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen dem Dienstverhältnis und dem verbilligten Aktienbezug werde darüber hinaus dadurch verdeutlicht, dass das Wandlungsrecht im Falle der Beendigung des Anstellungsverhältnisses mit dem Austrittsdatum grundsätzlich erlöschen sollte.
Dies hat der BFH in BStBl II 2005, 766 (unter II. 1. c) und in BStBl II 2005, 770 (unter II. 3.) zutreffend im Einzelnen ausgeführt, und zwar jeweils mit dem Hinweis, es könne dahinstehen, ob ein anderes Ergebnis gerechtfertigt wäre, wenn der Kläger handelbare Wandelschuldverschreibungen erworben hätte.
Danach lässt sich eine sog. Anfangsbesteuerung bei nicht handelbaren Wandelschuldverschreibungen entgegen der Ansicht der Klägerin jedenfalls nicht mit solchen Erwägungen rechtfertigen, die der BFH in BStBl II 2005, 766 (unter II. 1. c) und in BStBl II 2005, 770 (unter II. 3.) mit zutreffender Begründung als nicht durchgreifend erachtet hat.
dd) Nach Ergehen der BFH-Urteile in BStBl II 2005, 766 und in BStBl II 2005, 770 wurden in diesbezüglichen Urteilsanmerkungen weitere Versuche einer Abgrenzung unternommen.
Die Zustimmungserklärung der T- AG zum Kaufvertrag im Rahmen des GOP ist nicht anders zu werten als die im Fall des BFH-Urteils in BStBl II 2005, 770 dem Kläger mit der Zusatzvereinbarung zum Wandeldarlehensvertrag nachträglich eingeräumte Möglichkeit, Rechte und/oder Ansprüche aus dem Darlehen an Dritte abzutreten; sie führte nach der zutreffenden Ansicht des BFH nicht zur Handelbarkeit dieser Rechte bzw. Ansprüche (s. BStBl II 2005, 770, 775 unter II. 3. b).
Die der Klägerin mit der Wandelschuldverschreibung durch die AG zunächst eingeräumte Chance preisgünstigen Vermögenserwerbs hat sich dadurch, dass die Rechte für die Klägerin veräußerbar wurden und die Klägerin die Rechte tatsächlich teilweise veräußert hat, realisiert (s. BFH in BStBl II 2005, 770, 775 unter II. 4. c m.w.N.).
Mit dem Verkauf an die P-GmbH trat eine anderweitige --aus der Sicht des lohnsteuerlichen Realisationsprinzips noch ausstehende-- Erfüllung ein, die wirtschaftlich mit einer vorgezogenen Verschaffung von 400 jungen Aktien samt deren Weiterverkauf vergleichbar ist (s. Thomas, INF 2005, 646, 647).
Für Letzteres ist maßgebend, dass eine Entscheidung des BFH nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des BFH erforderlich ist; denn der Senat teilt nicht die von der Klägerin vertretene Ansicht, wonach der VI. BFH-Senat mit seinen Urteilen in BStBl II 2005, 766 und in BStBl II 2005, 770 von Entscheidungen anderer BFH-Senate i.S.d. § 11 FGO abgewichen sei.
- BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770) verschiedene Gesichtspunkte aufgezeigt, die bei der Zuwendung verbilligter Aktien die Annahme rechtfertigen können, dass der betreffende Vorteil durch das Dienstverhältnis veranlasst ist.Nach den vorgenannten Grundsätzen sieht der BFH in ständiger Rechtsprechung den Zufluss eines geldwerten Vorteils als steuerpflichtigen sonstigen Bezug nicht bereits in der Einräumung eines nicht handelbaren Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis, sondern erst in dem preisgünstigen Erwerb der Aktien nach Ausübung der Option (BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 278/68, BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; BFH-Beschluss in BFHE 189, 403, BStBl II 1999, 684; BFH-Urteile vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; in BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
Der Zufluss des geldwerten Vorteils eines handelbaren Optionsrechts bereits zum Zeitpunkt der Einräumung lässt sich nicht damit begründen, dass das Optionsrecht ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut darstellt (BFH-Urteile in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770; in BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509).
Denn der für den Zufluss von Arbeitslohn hier maßgebliche geldwerte Vorteil, der in dem auf die Aktien gewährten Preisnachlass besteht, gelangt erst aufgrund der Ausübung der Option in das wirtschaftliche Eigentum des Arbeitnehmers, solange der Optionsnehmer --wie im Streitfall-- über die Optionsrechte noch nicht anderweitig verfügt und deren Wert realisiert hat (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, unter II. 4. der Entscheidungsgründe;… Schmidt/ Drenseck, a.a.O., § 19 Rz 50, Stichwort "Ankaufsrecht").
Der geldwerte Vorteil ist hiernach die Differenz zwischen dem Endpreis der Aktien am Verschaffungstag und den diesbezüglichen Erwerbsaufwendungen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689, und in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
- BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei; ein Zufluss ist grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; jeweils m.w.N.).Insoweit verhält es sich nicht anders als bei Vorteilen aus Aktienoptionsprogrammen, die erst in dem Zeitpunkt zum Lohnzufluss führen, in dem die Ansprüche aus den Optionsrechten erfüllt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Juni 2008 VI R 4/05, BStBl II 2008, 826; vom 3. Mai 2007 VI R 36/05, BFHE 218, 118, BStBl II 2007, 647; in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
- BFH, 21.12.2006 - VI B 24/06
Geldwerter Vorteil; verbilligte Überlassung von Aktien
Die verbilligte Überlassung von Aktien kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH einen geldwerten Vorteil darstellen und zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, jeweils m.w.N.).Der beschließende Senat hat bereits in den BFH-Urteilen in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 verschiedene Gesichtspunkte aufgezeigt, die bei der Zuwendung verbilligter Aktien die Annahme rechtfertigen können, dass der betreffende Vorteil durch das Dienstverhältnis veranlasst ist.
Da die berufliche Veranlassung aber stets unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist, können die in den BFH-Urteilen in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766 und in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 genannten Umstände nur Beweisanzeichen (Indizien) für die im Einzelfall maßgebliche Veranlassung sein.
Dementsprechend hat der beschließende Senat die Verfallsklausel in dem BFH-Urteil in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 neben anderen Gesichtspunkten auch nur als weiteres Indiz für die enge wirtschaftliche Verknüpfung zwischen dem Dienstverhältnis und dem verbilligten Aktienbezug herangezogen.
Der beschließende Senat hat bereits in dem BFH-Urteil in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 entschieden, dass die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei einem Wandeldarlehensvertrag eingeräumte Möglichkeit, Rechte oder Ansprüche aus dem Darlehen an Dritte abzutreten, nicht zur Handelbarkeit dieser Rechte bzw. Ansprüche führt.
Die Wandelteilschuldverschreibungen wurden nach den Maßstäben, die der beschließende Senat in dem BFH-Urteil in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 zugrunde gelegt hat, auch nicht dadurch handelbar, dass die Arbeitgeberin im Rahmen des sog. "Global Offering Programms" ihre Zustimmung zur Übertragung der Rechtsstellung als Treugeber auf einen bestimmten Dritten erteilte.
- BFH, 20.05.2010 - VI R 12/08
Geldwerter Vorteil aus der Veräußerung von Wandeldarlehen - BFH ist bei …
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).Einzelne Gesichtspunkte, die für die Frage, ob der Vorteil für das Dienstverhältnis oder aufgrund einer Sonderrechtsbeziehung gewährt wurde, wesentlich sind, hat der Senat in seinen Urteilen vom 23. Juni 2005 VI R 10/03 (BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), vom 23. Juni 2005 VI R 124/99 (BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766) und in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69 herausgearbeitet.
Die Einräumung des Wandlungsrechts selbst eröffnet lediglich die Chance zu einem preisgünstigen Vermögenserwerb und führt erst zu einem Zufluss und damit zu einer Einnahme, wenn der Berechtigte die Wandlung vollzieht (BFH-Urteile in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
Im Zeitpunkt der Darlehensveräußerung realisiert sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb zu einem festgelegten Wandlungspreis (BFH-Urteile in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770 unter 4.; in BFHE 226, 47, BStBl II 2010, 69).
- BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05
Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei …
Zu einem geldwerten Vorteil führt auch die verbilligte Überlassung von Aktien (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, und vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689).Bei einem Aktienerwerb fließt dem Arbeitnehmer der geldwerte Vorteil in dem Zeitpunkt zu, in dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (BFH-Urteile vom 10. März 1972 VI R 278/68, BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512; in BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689; in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766, und in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
- BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10
Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen …
Das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten führt nach ständiger Rechtsprechung den Zufluss von Einnahmen regelmäßig noch nicht herbei (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770, m. w. N.). - BFH, 19.06.2008 - VI R 4/05
Durch Dienstverhältnis veranlasstes Aktienankaufsrecht als lohnsteuerlicher …
Werden einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder einem Dritten im Hinblick auf das Dienstverhältnis Aktienankaufs- oder Vorkaufsrechte eingeräumt, fließt dem Arbeitnehmer nicht zum Zeitpunkt der Rechtseinräumung, sondern erst zum Zeitpunkt des entgeltlichen Verzichts hierauf ein geldwerter Vorteil zu (Fortführung der Senatsrechtsprechung in den Senatsurteilen vom 3. Mai 2007 VI R 36/05, BFHE 218, 118, BStBl II 2007, 647; vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).Vergleichbar mit Vorteilen aus Aktienoptionsprogrammen, die erst in dem Zeitpunkt zum Lohnzufluss führen, in dem die Ansprüche aus den Optionsrechten erfüllt werden (BFH-Urteile vom 3. Mai 2007 VI R 36/05, BFHE 218, 118, BStBl II 2007, 647; in BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770), sind auch die Vorteile aus der Verwertung von Ankaufsrechten als eine Form von Optionsrechten nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG erst im Zeitpunkt der Verfügung darüber zu erfassen.
- BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98
Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine …
Zu den Einnahmen gehören auch geldwerte Vorteile gemäß § 8 Abs. 2 EStG; dazu zählen auch Preisnachlässe des Arbeitgebers (BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).Nicht erforderlich ist, dass der Einnahme eine konkrete Dienstleistung des Arbeitnehmers zugeordnet werden kann (BFH-Urteile vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726; vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886; in BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770).
- BFH, 12.04.2007 - VI R 89/04
Zufluss von Arbeitslohn durch Überlassung einer Jahresnetzkarte
b) Im Streitfall ist das FG zutreffend davon ausgegangen, dass der Zufluss nicht schon durch Einräumung von Ansprüchen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer, sondern erst durch deren Erfüllung gegenüber dem Arbeitnehmer bewirkt wird (BFH-Urteile vom 23. Juni 2005 VI R 124/99, BFHE 209, 549, BStBl II 2005, 766; VI R 10/03, BFHE 209, 559, BStBl II 2005, 770; vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BFHE 195, 395, BStBl II 2001, 689). - BFH, 03.05.2007 - VI R 36/05
Optionskosten sind bei Nichtausübung des Optionsrechts als vergebliche …
- BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als …
- BFH, 16.11.2005 - VI R 68/00
Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr
- BFH, 05.07.2007 - VI R 47/02
Beiträge an ausländischen Pensionsfonds gelten als Arbeitslohn
- BFH, 12.10.2006 - VI B 12/06
Geldwerter Vorteil bei Gewährung von Aktienoptionen
- BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02
Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme …
- BFH, 28.10.2008 - IX R 96/07
Anteilstausch in der Einkunftsart § 17 EStG - Zeitpunkt der …
- BFH, 28.02.2008 - VI R 62/06
Berichtigungsanzeige gegenüber unzuständigem FA
- BFH, 01.02.2007 - VI R 73/04
Aktienoption; Zufluss
- BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02
Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei …
- FG Thüringen, 14.01.2009 - III 922/03
Zuflusszeitpunkt von geldwerten Vorteilen aus unentgeltlich/ verbilligt …
- BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05
Aktienoption; geldwerter Vorteil
- BFH, 08.08.2007 - VI B 85/06
Umfang der Bindungswirkung des § 126 Abs. 5 FGO bei Zurückverweisung; …
- BFH, 14.09.2005 - VI R 18/03
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen
- BFH, 29.07.2010 - VI R 30/07
Der gemeine Wert der Aktien lässt sich nicht stets aus weniger als ein Jahr …
- FG München, 24.05.2006 - 1 K 3407/05
Zuflusszeitpunkt geldwerter Vorteile bei im Rahmen von Darlehensverträgen …
- FG Hessen, 04.10.2007 - 10 K 1471/02
Steuerbarkeit von Ausgleichzahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von …
- BFH, 23.01.2006 - VIII B 116/05
Einnahmen aus der Veräußerung von Wandeldarlehen
- FG Köln, 05.10.2005 - 5 K 5130/03
Zuflusszeitpunkt bei Ausübung von Aktienoptionsrechten
- FG Köln, 05.10.2005 - 5 K 4396/03
Zuflusszeitpunkt bei Ausübung von Aktienoptionsrechten
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07
Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im …
- FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08
Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber …
- BFH, 30.07.2010 - VI B 109/09
Steuerliche Qualifikation der Zahlung einer Gesellschaft an ihren Vorstand für …
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 105/06
Abgrenzung von privaten Veräußerungsgeschäften von den Einkünften aus …
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 141/07
Einkommensteuerrechtliche Behandlung vom Arbeitnehmer bezogener Leistungen aus …
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 4039/06
Ausschluss der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Treu und Glauben …
- FG München, 26.06.2009 - 8 K 1338/07
Besteuerungszeitpunkt eines geldwerten Vorteils im Zusammenhang mit …
- FG Münster, 10.07.2008 - 12 K 4391/07
Steuerliche Erfassung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit; Einräumung …
- FG München, 03.04.2009 - 1 K 3721/06
Änderung aufgrund bekanntgewordener neuer Tatsachen trotz Ermittlungsfehlern
- FG Düsseldorf, 26.04.2010 - 3 K 536/05
Schuldverschreibung mit renditeabhängiger Kursentwicklung; Arbeitslohn; …
- FG Düsseldorf, 27.03.2012 - 13 K 2257/10
- FG München, 20.10.2010 - 9 K 3804/08
Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei verdeckter Einlage eines Aktienoptionsrechts …
- FG München, 16.12.2009 - 1 V 3500/08
Änderung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.05.2007 - 2 K 1372/05
Zur verbilligten Überlassung von Aktien des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
- FG Baden-Württemberg, 13.10.2010 - 1 K 4011/09
Gewinn aus der Veräußerung von sog. EVA-Zertifikaten als Arbeitslohn
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