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   BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02   

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https://dejure.org/2004,539
BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02 (https://dejure.org/2004,539)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2004 - VI R 82/02 (https://dejure.org/2004,539)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - VI R 82/02 (https://dejure.org/2004,539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltung eines eigenen Hausstandes am Ort des Lebensmittelpunktes - Einstufung von einem Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass entstehenden Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten - Anforderungen an die Unterhaltung eines Hausstandes ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen)

  • datenbank.nwb.de

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung ? Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen Kriterien zu beurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anforderungen an den "eigenen Hausstand"

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: - Anforderungen an den "eigenen Hausstand"

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eigener Hausstand auch für Junggesellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alleinstehender mit doppeltem Haushalt - Bundesfinanzhof erkennt Miete für Unterkunft am Arbeitsort als Werbungskosten an

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung
    Eigener Hausstand

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, BewG § 1
    Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Hausstand; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 292
  • NJW 2005, 463
  • NZM 2005, 153
  • BB 2004, 2678
  • DB 2004, 2675
  • BStBl II 2005, 98
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und zuletzt vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).

    Wesentlich ist, dass das Verbleiben des Steuerpflichtigen in der Wohnung sichergestellt ist (BFH-Urteil in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).

    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).

    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, und zuletzt vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).

    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).

    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).

  • BFH, 12.09.2000 - VI R 165/97

    Eigener Hausstand bei Lebenspartnern

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Der Arbeitnehmer muss sich an dessen Führung sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligen (BFH-Urteil vom 12. September 2000 VI R 165/97, BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29).

    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).

  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).
  • FG Hessen, 19.03.1997 - 13 K 2384/94

    Doppelte Haushaltsführung; Ledig; Verpflegungsmehraufwand; Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 19. März 1997 13 K 2384/94, EFG 1998, 32; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 9 Rz. 141).
  • BFH, 10.02.2000 - VI R 60/98

    Gastarbeiter; doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Indizien hierfür können sich etwa aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen des Arbeitnehmers sowie aus der Dauer und der Häufigkeit der jeweiligen Aufenthalte ergeben; ausschlaggebend ist dabei die Abwägung und Bewertung der Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16, sowie zu den Voraussetzungen im Einzelnen vom 10. Februar 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000, 949; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111).
  • BFH, 27.07.1990 - VI R 5/88

    Ein eigener Hausstand eines Steuerpflichtigen kann auch dann vorliegen, wenn

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    b) Die durch das Leben am Beschäftigungsort zusätzlich entstehenden notwendigen Aufwendungen können grundsätzlich auch dann zu Werbungskosten führen, wenn die Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen am Ort seines Lebensmittelpunkts vergleichsweise einfach oder beengt sein sollten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 5/88, BFHE 161, 521, BStBl II 1990, 985; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 9 Anm. 506; Blümich/ Thürmer, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 9 EStG Rz. 348; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 9 Rdnr. G 32).
  • BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Er hat daher jedenfalls dann keinen eigenen Hausstand inne, wenn er etwa im elterlichen Haushalt lediglich noch ein Zimmer bewohnt oder wenn er als Gast in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, auf dessen Führung er keinen wesentlich bestimmenden oder wenigstens mitbestimmenden Einfluss ausüben kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; in BFHE 193, 282, BStBl II 2001, 29; in BFHE 203, 368, BStBl II 2004, 16).
  • FG München, 21.08.2002 - 1 K 3262/00

    "Eigener Hausstand" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG; Ein "eigener

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 77 veröffentlicht.
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Das FG wird dabei zu beachten haben, dass auch nach der Änderung der Rechtsprechung unverändert anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt (z.B. BFH-Urteile in BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können die durch das Leben am Beschäftigungsort zusätzlich entstehenden notwendigen Aufwendungen grundsätzlich auch dann zu Werbungskosten führen, wenn die Wohnverhältnisse des Steuerpflichtigen am Ort seines Lebensmittelpunktes vergleichsweise einfach oder beengt sein sollten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98, m.w.N.).

    Insbesondere müssen die dem Arbeitnehmer zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räumlichkeiten nicht den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung gerecht werden (BFH-Urteil in BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98).

  • FG Niedersachsen, 18.09.2019 - 9 K 209/18

    Abzugsfähigkeit von beruflich veranlassten Aufwendungen für eine doppelte

    Dass es sich bei den vom Arbeitnehmer bewohnten Räumlichkeiten nicht um eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne handeln muss, hatte der BFH bereits im Urteil vom 14. Oktober 2004 (VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98) entschieden.
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