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   BFH, 16.09.2004 - X R 25/01   

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https://dejure.org/2004,1662
BFH, 16.09.2004 - X R 25/01 (https://dejure.org/2004,1662)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2004 - X R 25/01 (https://dejure.org/2004,1662)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2004 - X R 25/01 (https://dejure.org/2004,1662)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort beginnenden Leibrente - "Beginn der Rente" i. S. der Tabelle in § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG - Beiträge einer Risiko-Lebensversicherung keine Werbungskosten - Art. X Abs. 2, 3 DBA-Großbritannien ...

  • datenbank.nwb.de

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort beginnenden Leibrente

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten wegen Fremdfinanzierung sofort beginnender (englischer) Leibrentenversicherungen gegen Einmalbetrag ? Überschusserzielungsabsicht erforderlich ? Detaillierte Anforderungen an Überschussprognose nach im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung halbjährlicher Rentenleistungen; Anwendbarkeit des Art. X Abs. 2, Art. X Abs. 3 des zwischen Deutschland und Großbritannien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Großbritannien) auf Rentenbezüge, die aus einer Quelle auf der Kanalinsel Guernsey ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Leibrente - Überschussprognose

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 9 Abs 1
    Rentenversicherung; Sonstige Einkünfte; Totalüberschuss; Verlust; Wechselkurs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 515
  • BB 2005, 34
  • BB 2005, 79
  • DB 2005, 138
  • BStBl II 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Während des Klageverfahrens wies die Klägerin auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen zur Frage des maßgeblichen Umrechnungskurses hin (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, und vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660).

    Soweit sich aus seinem Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.2.

    Auch die Erzielung von Einkünften aus Leibrenten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG setzt die Absicht voraus, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (BFH-Urteile vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BFHE 172, 31, BStBl II 1993, 867, unter 4.a, und in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.a, m.w.N.).

    Der Zeitraum, für den die Überschussprognose vorzunehmen ist, entspricht bei den Einkünften aus Leibrenten im Regelfall der Gesamtdauer der Vermögensnutzung (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.b).

    Einzubeziehen sind allein die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse, weil sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.4.a aa bb).

    aa) Grundsätzlich sind jedoch Werbungskosten-Pauschbeträge in eine Überschussprognose einzubeziehen, wenn nach Ablösung des Refinanzierungsdarlehens die voraussichtlichen tatsächlichen Werbungskosten den in § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ausgewiesenen Betrag nicht übersteigen (ebenso --ohne nähere Begründung-- BFH-Urteile in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.4.b, und in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A.I.3.b bb fff).

  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Während des Klageverfahrens wies die Klägerin auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen zur Frage des maßgeblichen Umrechnungskurses hin (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, und vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660).

    aa) Grundsätzlich sind jedoch Werbungskosten-Pauschbeträge in eine Überschussprognose einzubeziehen, wenn nach Ablösung des Refinanzierungsdarlehens die voraussichtlichen tatsächlichen Werbungskosten den in § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG ausgewiesenen Betrag nicht übersteigen (ebenso --ohne nähere Begründung-- BFH-Urteile in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.4.b, und in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A.I.3.b bb fff).

  • BFH, 14.06.1972 - I B 16/72

    Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache -

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (BFH-Entscheidungen vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707, und vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, unter III.).
  • BFH, 06.04.1976 - VIII R 184/72

    Begriff "Beginn der Rente" für die Ermittlung des Ertragsanteils bei

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Als "Beginn der Rente" ist dabei der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs anzusehen (BFH-Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BFHE 118, 467, BStBl II 1976, 452).
  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (BFH-Entscheidungen vom 14. Juni 1972 I B 16/72, BFHE 106, 19, BStBl II 1972, 707, und vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386, unter III.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 19/03

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    c) Der als Finanzierungsnebenkosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG) sofort abziehbare Teil der von der Klägerin an den Vermittler gezahlten Provision ist nach den Grundsätzen des zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Senatsurteils vom 16. September 2004 X R 19/03 (www.bundesfinanzhof.de - Entscheidungen - aktuelle Entscheidungen - Datum der Veröffentlichung: 08.12.2004) im Regelfall auf 2 % des Darlehensbetrages beschränkt.
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99

    Vercharterung von Segelyachten; Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Diese Feststellung entfaltet für den erkennenden Senat jedoch auch ohne entsprechende Rüge nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil aus dem angefochtenen Urteil entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO die Gründe, die für diese richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht hervorgehen, und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG seine Überzeugung ableitet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 2.b; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, unter II.2.a; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, unter 1.b bb, und vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426, unter 2.a).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Wenn ein Gesetzentwurf einerseits das Vertrauen des Steuerpflichtigen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ausschließen kann (BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, unter C.II.), dann kann er umgekehrt jedenfalls im Rahmen einer Überschussprognose Vertrauen auf eine Änderung der Rechtslage begründen, wenn diese Änderung --wie hier-- eher technischer Natur und im politischen Raum nicht umstritten ist.
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93

    Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Diese Feststellung entfaltet für den erkennenden Senat jedoch auch ohne entsprechende Rüge nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil aus dem angefochtenen Urteil entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO die Gründe, die für diese richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht hervorgehen, und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG seine Überzeugung ableitet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 2.b; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, unter II.2.a; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, unter 1.b bb, und vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426, unter 2.a).
  • BFH, 18.06.1997 - X B 209/96

    Werbungskostenabzug für Lebensversicherungsprämien?

    Auszug aus BFH, 16.09.2004 - X R 25/01
    Zur näheren Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 18. Juni 1997 X B 209/96 (BFH/NV 1997, 842) und die dort angeführten weiteren Nachweise verwiesen.
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 113/91
  • BFH, 27.10.1987 - VII R 18/83
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

  • BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00

    Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung

  • BFH, 14.01.2004 - VIII B 241/02

    Überschuss-Erzielungsabsicht bei Renteneinkünften

  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 6/88

    Hauptsacheerledigung in Revisionsverfahren, wenn Änderungsbescheid inhaltsgleich

  • FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14

    Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag

    a) Als "Beginn der Rente" i.S. der Tabellen in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG ist der Zeitpunkt des Entstehens des Rentenanspruchs anzusehen; dies ist der Zeitpunkt, von dem an die Rente versicherungsrechtlich zu laufen beginnt (BFH, Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl II 2006, 228; Urteil vom 6. April 1976 VIII R 184/72, BStBl II 1976, 452).

    Bei sofort beginnenden Leibrenten gegen Einmalbetrag ist dies bereits mit der Beitragszahlung der Fall; das Datum der ersten Rentenzahlung ist hingegen unerheblich (BFH X R 25/01 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers, der - entsprechend der gesetzlichen Regelung zum Ertragsanteil bis 1992 die Anwendung der Allgemeinen Sterbetafel 1970/72 bzw. ab 1993 die der Allgemeinen Sterbetafel 1986/88 für geboten hält - ist für die Ermittlung der voraussichtlichen Rentenlaufzeit die neueste im Zeitpunkt des Renteneintritts verfügbare Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes heranzuziehen; das kann auch eine sog. abgekürzte Sterbetafel sein, allerdings - ab Erscheinen von gesamtdeutschen Sterbetafeln seit 1995 - ohne Differenzierung nach dem Wohnsitz des Rentenberechtigten (BFH, Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl II 2006, 228).

  • FG Niedersachsen, 17.03.2011 - 14 K 12044/08

    Absetzung der für die Rentenversicherung angefallenen Finanzierungskosten als

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl. II 2006, 228) müssten spätere gesetzliche Änderungen bereits dann berücksichtigt werden, wenn sich das Gesetz zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befinde, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss aber zu rechnen sei.

    Die rückwirkende Anwendung der neuen Ertragsanteile nach dem AltEinkG könne auch nicht auf das BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 gestützt werden.

    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des BFH vom 16. September 2004 X R 25/01.

    Dies gilt auch für Einkünfte aus Renten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 a. bb EStG oder sonstige wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG (BFH-Beschluss vom 29. Dezember 2006 VIII R 15/05, BFH-NV 2007, 704; BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl. II 2006, 228).

    Die bei der Überschussprognose zu beachtenden Grundsätze hat der BFH in seinem Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 (BStBl. II 2006, 228) dargestellt.

    Spätere Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits verkündet war oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden hat, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen war (BFH-Urteil in BStBl. II 2006, 228, 231).

    Die vom BFH in seinem Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01 entwickelten Voraussetzungen für die Berücksichtigung zukünftiger Ertragsanteile liegen vor.

    Dies gilt insbesondere für die im Entwurf geplante Absenkung der Ertragsanteile, bei der es sich im Sinne der Rechtsprechung des BFH eher um eine "technische Änderung" handelte, die im politischen Raum nicht umstritten war (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 in BStBl. II 2006, 228, 232).

  • BFH, 17.04.2013 - X R 18/11

    Private Rentenversicherung: Einheitliche Beurteilung der Garantierente und der

    Hierfür berief das FA sich auf das Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01 (BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b), in dem es heißt, nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgenommene Änderungen der gesetzlichen Ertragsanteile seien im Rahmen der Überschussprognose nur dann zu berücksichtigen, wenn das entsprechende Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder bereits verkündet gewesen sei oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden habe, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen gewesen sei.

    Einzubeziehen sind allein die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennbaren Verhältnisse, weil sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (zum Ganzen vgl. Senatsurteile in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.3., und vom 20. Juni 2006 X R 3/06, BFHE 214, 185, BStBl II 2006, 870, unter II.1., m.w.N.).

    Spätere Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn das Änderungsgesetz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entweder bereits verkündet war oder sich zwar noch im Gesetzgebungsverfahren befunden hat, mit einem entsprechenden Gesetzesbeschluss durch die zuständigen Staatsorgane aber zu rechnen war (Senatsurteil in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b).

    bb) In Übereinstimmung mit den vorstehenden Ausführungen hat der Senat auch in seiner Entscheidung zur Erhöhung der Ertragsanteile durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I 1993, 944) die Erkennbarkeit der gesetzlichen Neuregelung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bejaht, obwohl der Vertrag im dortigen Fall bereits kurz nach Einbringung dieses Gesetzes abgeschlossen worden war und zahlreiche andere Einzelpunkte des Gesetzes im politischen Raum umstritten waren (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.b).

  • FG Saarland, 29.04.2021 - 3 V 1023/21

    Aussetzung der Vollziehung: ... - Verhältnis versteuerter Entgeltpunkte zum

    Selbst wenn man zugunsten der Antragstellerin auf den Zeitpunkt ihres Renteneintritts abstellte, als sie 64, 3 Jahre alt war, betrug die verbleibende durchschnittliche Lebenserwartung noch 21, 44 Jahre (vgl. BFH vom 16. September 2004 X R 25/01, BStBl II 2006, 228).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    a) Für den am 15. Oktober 1992 55 Jahre alt gewordenen Kläger betrug die mittlere weitere Lebenserwartung in diesem Zeitpunkt nach der bei Vertragsschluss aktuellen abgekürzten Sterbetafel 1988/1990 für das frühere Bundesgebiet (vgl. zur Verwendung dieser Tafel das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BB 2005, 79, unter II.4.a) 21, 56 Jahre.

    Bei Ansatz des im Streitjahr --und damit im Rahmen der Überschussprognose grundsätzlich für die gesamte Rentenlaufzeit (vgl. Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BB 2005, 79, unter II.4.b)-- geltenden Ertragsanteils von 35 % für den bei Rentenbeginn 55 Jahre alten Kläger ergeben sich steuerpflichtige Einnahmen in Höhe von 55 153, 74 DM.

    Dies erweist sich jedenfalls für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahrs des Klägers als zutreffend, weil der Werbungskosten-Pauschbetrag dann bereits aufgrund anderweitiger Leibrentenbezüge gewährt werden wird (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BB 2005, 79, unter II.4.g).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03

    Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge

    Auch dann, wenn jemand aufgrund eines Finanzierungskonzepts eine Sofortrente als abgekürzte Leibrente (Rente I) durch ein endfälliges Darlehen finanziert und die auszuzahlenden Rentenleistungen u.a. dazu verwendet, um die Prämien für eine aufgeschobene Leibrente (Rente II) zu zahlen, sind bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht beide Leibrenten grundsätzlich getrennt zu beurteilen (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515).

    Einzubeziehen sind die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennbaren Verhältnisse (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFH/NV 2005, 281, und vom 16. September 2004 X R 29/02, BFHE 208, 129, jeweils m.w.N.).

    Dies gilt sowohl für Kapitalanlagen, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1991 VIII R 6/88, BFHE 164, 319, BStBl II 1991, 744, und vom 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, m.w.N.) als auch für zwei rechtlich selbständige Leibrentenverträge (BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, unter II. 3., und vom 30. Oktober 2001 VIII R 29/00, BFHE 197, 114).

  • BFH, 06.10.2010 - II R 29/09

    Abgrenzung und erbschaftsteuerrechtliche Bedeutung von Vorausvermächtnissen und

    Die Übertragung der Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens auf das FG beruht auf § 143 Abs. 2 FGO unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BFH-Urteile vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.8.; vom 17. Juli 2008 I R 83/07, BFH/NV 2009, 417, unter II.6., und vom 17. März 2010 IV R 25/08, BFHE 228, 509, BStBl II 2010, 622, unter II.5.; BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220, unter 3.).
  • BFH, 20.06.2006 - X R 3/06

    Besteuerung der sich aus einer "Grundrente" und einer Überschussbeteiligung

    a) Der zu Beginn der Rente 50 Jahre alte Kläger verfügte an seinem 50. Geburtstag (8. August 1992) nach der "Abgekürzten Sterbetafel 1988/1990" (zu deren Maßgeblichkeit im Streitfall vgl. Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.a bb und cc, mit ausführlicher Begründung; zur Berechnung der mittleren Lebenserwartung genau ab dem Zeitpunkt des betreffenden Geburtstags vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.4.a dd) über eine mittlere Lebenserwartung von 25, 72 Jahren.
  • BFH, 02.07.2008 - IX B 46/08

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem

    Das FG ist dabei zutreffend von den Darlehensbedingungen ausgegangen, wie sie der Antragsteller und seine Bank im Streitjahr 1998 vereinbart haben (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 14/14

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen

    Auch bei einer nur teilweisen Zurückverweisung der Sache kann dem FG im Hinblick auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Entscheidung über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens übertragen werden (Senatsurteil vom 16. September 2004 X R 25/01, BFHE 207, 515, BStBl II 2006, 228, unter II.8., m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 6/03

    Liebhaberei; Forstbetrieb von 90 ha

  • BFH, 19.01.2010 - X R 2/07

    Werbungskostenabzug nur bei Einkünfteerzielungsabsicht -

  • BFH, 22.11.2006 - X R 15/05

    Besteuerung einer gegen fremdfinanzierten Einmalbeitrag erworbenen Leibrente mit

  • FG Saarland, 07.12.2011 - 1 K 1058/08

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Novation bei Abschluss einer

  • FG Düsseldorf, 09.01.2008 - 3 V 3187/07

    Notwendigkeit des Vorliegens der Einkünfteerzielungsabsicht auf der Ebene der

  • BFH, 28.07.2008 - IX B 33/08

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf der Ebene des Anteilseigners bei einem

  • FG Nürnberg, 05.10.2005 - V 186/02

    Steuerliche Berücksichtigung von unter Familienangehörigen abgeschlossenen

  • FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 3 V 2319/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 9 K 9370/07

    Einkommensteuerhinterziehung bei Nichterklärung der Einnahmen aus einer privaten

  • FG Hamburg, 25.08.2006 - 5 K 219/05

    Zur Surrogationsbetrachtung bei der Qualifizierung von Schuldzinsen als

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