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   BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03   

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https://dejure.org/2005,114
BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2005 - VI R 32/03 (https://dejure.org/2005,114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1 bis 3, § 42e; AO 1977 § 5, § 162; FGO § 11 Abs. 2, § 102

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 3, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Sätze 1 bis 3, § 42e; AO 1977 § 5, § 162; FGO § 11 Abs. 2, § 102

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § ... 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 3; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 42d Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 42e; ; AO 1977 § 5; ; AO 1977 § 162; ; FGO § 11 Abs. 2; ; FGO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung bei gemischt veranlassten Aufwendungen - Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse ist bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen an Arbeitnehmer grundsätzlich möglich; das Unterlassen einer Anrufungsauskunft steht der ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden ? Änderung der Rechtsprechung ? Grundsatzentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuernachforderung - Wann haftet der Arbeitgeber für nicht richtig einbehaltene Lohnsteuer?

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? - Wer zahlt bei zu wenig einbehaltener Lohnsteuer?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kosten einer Auslandsreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslohn und sonstige Zuwendungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnsteuerliche Behandlung einer an Außendienst-Mitarbeiter zugewandten Reise; Trennung zwischen Arbeitslohn und Nicht-Arbeitslohn im Hinblick auf eine Bildungsveranstaltung des Arbeitgebers mit umfangreichen touristischen Programmpunkten; Vorwerfbarkeit des Verzichts ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kosten des Arbeitgebers für gemischt veranlasste Reisen seiner Arbeitnehmer können aufgeteilt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub oder Auslandsdienstreise? - Finanzamt will deren Kosten als Arbeitslohn besteuern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Aufteilung von Sachzuwendungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemischt veranlasste Sachzuwendung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung - Fällt das Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Reisen endgültig?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    "Geschenke" vom Versicherer - Was Sie zur Besteuerung von Incentive-Reisen wissen müssen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Arbeitgeber kann Kosten für Auslandstagung des Arbeitnehmers aufteilen

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lohnsteuer - Gemischt veranlasste Reisen -Abkehr vom Aufteilungs- und Abzugsverbot

  • IWW (Diskussion)

    Aufwendungen für eine Reise des Arbeitnehmers können aufgeteilt werden

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Diskussion)

    Aufwendungen für eine Reise des Arbeitnehmers können aufgeteilt werden

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 42d Abs 3 S 3, LStR 1990 Abschn 74
    Arbeitslohn; Aufteilungsverbot; Ausland; Betriebsveranstaltung; Haftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 420
  • NJW 2006, 172
  • BB 2005, 2397
  • BB 2005, 2496
  • DB 2005, 2330
  • BStBl II 2006, 30
  • NZA-RR 2006, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats war die Zuwendung einer Reise im Rahmen der durchzuführenden Gesamtwürdigung grundsätzlich einheitlich in dem Sinne zu beurteilen, dass die Zuwendung entweder Arbeitslohn darstellte oder im betrieblichen Eigeninteresse erfolgte (BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 24/94, BFHE 175, 280, BStBl II 1994, 954; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und vom 7. Februar 1997 VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401).

    Bei der Beurteilung einer vom Arbeitgeber bezahlten Reise wurde eine Aufteilung nur ausnahmsweise zugelassen, wenn die Kosten rein betriebsfunktionaler Elemente sich leicht und eindeutig von sonstigen Aufwendungen mit Entlohnungscharakter abgrenzen ließen (BFH-Urteile in BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und in BFH/NV 1997, 401).

    Die Kosten rein betriebsfunktionaler Reise-Bestandteile (z.B. für die Zurverfügungstellung von Tagungsräumen nebst Ausstattung, Tagungsunterlagen und Referenten) kommen von vornherein nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und in BFH/NV 1997, 401).

    So hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97 eine Aufteilung zwischen Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse --wenn auch nur eingeschränkt-- für möglich gehalten.

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 34/96

    Abgrenzung zwischen Dienstreise und Incentivereise

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats war die Zuwendung einer Reise im Rahmen der durchzuführenden Gesamtwürdigung grundsätzlich einheitlich in dem Sinne zu beurteilen, dass die Zuwendung entweder Arbeitslohn darstellte oder im betrieblichen Eigeninteresse erfolgte (BFH-Urteile vom 4. August 1994 VI R 24/94, BFHE 175, 280, BStBl II 1994, 954; vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und vom 7. Februar 1997 VI R 34/96, BFH/NV 1997, 401).

    Bei der Beurteilung einer vom Arbeitgeber bezahlten Reise wurde eine Aufteilung nur ausnahmsweise zugelassen, wenn die Kosten rein betriebsfunktionaler Elemente sich leicht und eindeutig von sonstigen Aufwendungen mit Entlohnungscharakter abgrenzen ließen (BFH-Urteile in BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und in BFH/NV 1997, 401).

    Die Kosten rein betriebsfunktionaler Reise-Bestandteile (z.B. für die Zurverfügungstellung von Tagungsräumen nebst Ausstattung, Tagungsunterlagen und Referenten) kommen von vornherein nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97, und in BFH/NV 1997, 401).

  • BFH, 24.01.1992 - VI R 177/88

    Beweislastverteilung bei durch Lohnsteuerprüfer veranlasstem Rechtsirrtum

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    a) Allerdings kann die Inanspruchnahme des Arbeitgebers von vornherein ausgeschlossen sein, wenn sich der Arbeitgeber in einem Rechtsirrtum befunden hat, dessen Ursache in der Sphäre der Finanzverwaltung lag (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, und vom 24. Januar 1992 VI R 177/88, BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696, jeweils m.w.N.).

    Das FA hat in der Einspruchsentscheidung unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats ausgeführt, dass die Inanspruchnahme des Arbeitgebers regelmäßig zulässig sei, wenn nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund von im Wesentlichen gleich liegenden Sachverhalten nachzuerheben seien (vgl. BFH-Urteile vom 6. März 1980 VI R 65/77, BFHE 129, 559, BStBl II 1980, 289, und in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

    Hieraus folgt aber keine Einschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitgebers für die Lohnsteuer der noch bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 167, 359, BStBl II 1992, 696).

  • BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93

    Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung"

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Soweit der VIII. Senat mit Urteil vom 26. September 1995 VIII R 35/93 (BFHE 179, 251, BStBl II 1996, 273) ausgeführt hat, bei Zuwendung einer Reise sei der Vorteil als Gesamtleistung zu beurteilen und ohne Aufteilung einheitlich als Betriebseinnahme zu erfassen, ist eine Abweichung schon deshalb nicht gegeben, weil nicht ersichtlich ist, dass der VIII. Senat eine Aufteilung auf der Einnahmenseite stets ausschließen wollte.

    Der VIII. Senat hat in seinem Urteil in BFHE 179, 251, BStBl II 1996, 273 letztlich offen gelassen, ob bei Betriebseinnahmen für eine Einschränkung unter dem Gesichtspunkt des überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses --wie beim Arbeitslohn-- überhaupt Anlass besteht.

  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Insbesondere ergibt sich ein Aufteilungsverbot von Einnahmen nicht aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, da die Vorschrift ihrem Wortlaut und ihrer Stellung im Gesetz nach (II. Abschnitt, Nr. 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben) auf der Einnahmenseite keine Anwendung findet (BFH-Urteile vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).

    Der X. Senat hat in einer neueren Entscheidung, die ebenfalls Betriebseinnahmen betraf, ausdrücklich offen gelassen, ob das Ergebnis der durchzuführenden Gesamtwürdigung auch auf der Einnahmenseite "regelmäßig" ein einheitliches ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 682).

  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    In den zu Betriebseinnahmen ergangenen BFH-Urteilen vom 22. Juli 1988 III R 175/85 (BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995), vom 20. April 1989 IV R 106/87 (BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641) und vom 26. November 1997 X R 146/94 (BFH/NV 1998, 961) wurde die Frage der Aufteilbarkeit einer Zuwendung bei gemischt veranlassten Reisen nicht verneint.

    Bei diesem Wert, der im Schätzungswege zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1978 VI R 36/77, BFHE 127, 26, BStBl II 1979, 629), handelt es sich um den Betrag, den ein Fremder unter gewöhnlichen Verhältnissen für Güter gleicher Art im freien Verkehr aufwenden muss (BFH-Urteile in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 7. April 1989 VI R 47/88, BFHE 156, 468, BStBl II 1989, 608).

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Insbesondere ergibt sich ein Aufteilungsverbot von Einnahmen nicht aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, da die Vorschrift ihrem Wortlaut und ihrer Stellung im Gesetz nach (II. Abschnitt, Nr. 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben) auf der Einnahmenseite keine Anwendung findet (BFH-Urteile vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).

    § 12 Nr. 1 EStG nimmt zudem auch nach der Rechtsprechung des VIII. Senats keinen Einfluss auf den Ansatz von Einnahmen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 218/99

    Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers; Geldwerter Vorteil einer Mitarbeiterreise

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1779 veröffentlichten Gründen ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG vom 28. März 2003 3 K 218/99 und den Haftungsbescheid vom 6. Dezember 1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. August 1999 aufzuheben.

  • BFH, 06.04.2005 - I R 86/04

    Aufwendungen für eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Das BFH-Urteil vom 6. April 2005 I R 86/04 (BFH/NV 2005, 1459) erfordert ebenfalls keine Divergenzanfrage (§ 11 Abs. 3 FGO).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
    Im Übrigen obliegt die schätzweise Aufteilung in erster Linie dem FG, da die Schätzung grundsätzlich eine Frage der Tatsachenfeststellung ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 829, m.w.N.).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

  • BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

  • BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

  • BFH, 07.04.1989 - VI R 47/88

    Kein Bewertungsabschlag bei Ausgabe verbilligter Belegschaftsaktien, wenn sie nur

  • BFH, 15.12.1978 - VI R 36/77

    Mietwertfestsetzung - Dienstwohnung - Besoldungszweck

  • BFH, 06.03.1980 - VI R 65/77

    Umfang des Nachweises bei steuerfreien Reisekostenvergütungen durch den

  • BFH, 25.10.1963 - VI 162/62 S

    Steuerliche Begünstigung von tarifvertraglichen Zuschlägen für Sonntagsarbeit,

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.05.1998 - 1 K 2058/97

    Lohnsteuer; Zuwendung einer Reise zu einer Messe in die USA als Arbeitslohn

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 7 K 121/97

    Geldwerter Vorteil durch die Teilnahme an einer Informationsreise nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.09.1993 - 3 K 2571/92

    Lohnsteuer; vom Arbeitgeber bezahlte Auslandsreise als Arbeitslohn

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.1999 - 6 K 292/97
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 24/94

    Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer auf einer vom Arbeitgeber unentgeltlich

  • BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer

  • FG Köln, 23.04.1996 - 7 K 6014/90
  • BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

  • BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17

    Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

    Diese Grundsätze kommen auch zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Speisen und Getränke unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt (Senatsentscheidungen vom 07.12.1984 - VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164; vom 05.05.1994 - VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771; vom 04.08.1994 - VI R 61/92, BFHE 175, 271, BStBl II 1995, 59; vom 19.11.2008 - VI R 80/06, BFHE 223, 410, BStBl II 2009, 547, und vom 21.01.2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700), und zwar ungeachtet der Tatsache, dass Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich den für die Einkünfteermittlung unbeachtlichen Bereich der Lebensführung betreffen (Senatsurteil vom 18.08.2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).
  • BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16

    Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

    Sofern sich ein Beteiligter für die Bewertung auf eine abweichende Wertbestimmung beruft, muss er konkret darlegen, dass eine Schätzung des üblichen Endpreises am Abgabeort anhand der vom Arbeitgeber aufgewandten Kosten dem objektiven Wert des Sachbezugs nicht entspricht (Senatsurteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, zur Zuwendung einer Reise, und vom 12. Dezember 2012 VI R 79/10, BFHE 240, 44, Rz 19, zur Bewertung des Vorteils einer Betriebsveranstaltung).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Der Senat hat für die Einnahmenseite bereits mit Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) entschieden, dass die Zuwendung einer gemischt veranlassten Reise grundsätzlich nicht einheitlich beurteilt werden muss.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 die Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse anhand der Kosten vorgenommen, die der Arbeitgeber für die Reise aufgewendet hat.

    Das BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 verdeutlicht, dass eine Aufteilung von Reiseaufwendungen zwanglos möglich und ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab vorhanden ist.

    Der Aufteilung einer Reise in die einzelnen Reisebestandteile steht auch nicht entgegen, dass die Reiseteile zeitlich und organisatorisch aufeinander aufbauen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 bei gemischt veranlassten Reisen eine Aufteilung der Flug- bzw. Fahrtkosten nach dem Verhältnis dieser Zeitanteile als sachgerecht angesehen.

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).

    Nach diesen Grundsätzen kann u.a. die Zuwendung einer Reise als Arbeitslohn angesehen, als im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse vorgenommen oder auch als gemischt veranlasst beurteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Die gebotene Aufteilung der Sachzuwendungen war nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 vorzunehmen.

    Die schätzweise Aufteilung obliegt in erster Linie dem FG (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Bei der Aufteilung der vom Arbeitgeber getragenen Verpflegungskosten gelten, wie sich aus der Senatsentscheidung in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 im Einzelnen ergibt, Besonderheiten.

    Denn nach der Wertung des Gesetzgebers betreffen Verpflegungsaufwendungen grundsätzlich den bei der Einkünfteermittlung unbeachtlichen Bereich der Lebensführung (BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 sind zur Ermittlung eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs (nur) die Veranstaltungsteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Veranstaltungsteilen in ein Verhältnis zu setzen.

  • BFH, 23.11.2023 - VI R 15/21

    Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen

    Auf der Einnahmeseite ist eine Aufteilung --auch im Wege sachgerechter Schätzung-- grundsätzlich zulässig (grundlegend Senatsurteil vom 18.08.2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).
  • FG Münster, 09.11.2017 - 13 K 3518/15

    Jubiläumsfeier: Abzugsfähige Betriebsausgabe ja oder nein?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 30) würden die im Anschluss an solche Arbeitszeiten erfolgenden geselligen Aktivitäten nicht dazu führen, dass die Veranstaltung als gemischt veranlasst zu charakterisieren sei.

    Das Verhältnis der Bestandteile mit Vorteilscharakter zu betriebsfunktionalen Gründen sei entsprechend dem von der Klägerin zitierten BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03 (BStBl II 2006, 30) im Wege der Schätzung aufzuteilen; ein Grundsatz, wonach Zuwendungen mit Vorteilscharakter unberücksichtigt bleiben würden, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeiten getätigt würden, können diesem Urteil hingegen nicht entnommen werden.

    Lassen sich die Aufwendungen hingegen nicht entweder der vollständigen Abziehbarkeit oder dem Betriebsausgabenabzugsverbot zuordnen, weil keiner der vorgenannten Aspekte eine nur untergeordnete Bedeutung hat, hat die Rechtsprechung für solche gemischt veranlasster Aufwendungen - im Zusammenhang mit Reisen - folgende Grundsätze entwickelt (BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30): Für die Aufteilung sind zunächst die Kostenbestandteile der Reise zu trennen, die sich leicht und eindeutig dem betriebsfunktionalen Bereich und dem Bereich, dessen Zuwendung sich als geldwerter Vorteil darstellt, zuordnen lassen.

    Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Zeitanteile heranzuziehen, in dem die Reise-Bestandteile mit Vorteilscharakter zu den aus betriebsfunktionalen Gründen durchgeführten Reise-Bestandteilen stehen (BFH-Urteil vom 18.8.2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, Rz. 37 ff).

  • BFH, 09.05.2019 - VI R 28/17

    Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung kein Arbeitslohn

    In diesem Fall ist der Vorteil entsprechend letzterer Zuordnung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse aufzuteilen (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 - VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 - VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17

    "Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn

    c) Eine Sachzuwendung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch gemischt veranlasst sein, so dass eine Aufteilung in Arbeitslohn und eine Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse in Betracht kommt (grundlegend Senatsurteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, sowie Senatsurteil vom 30. April 2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).

    c) Das FG hat es auch zu Recht abgelehnt, die Aufwendungen der Klägerin für die Sensibilisierungswoche in Anknüpfung an das Senatsurteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 als gemischt veranlasst anzusehen.

    Die Bewertung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG) anhand der von der Klägerin für die Sensibilisierungswoche getragenen Aufwendungen ist zwischen den Beteiligten unstreitig und von Rechts wegen im Streitfall nicht zu beanstanden (s.a. Senatsurteile in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, und vom 6. Juni 2018 VI R 32/16, BFHE 261, 516, BStBl II 2018, 764).

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass nur dann kein Arbeitslohn vorliege, wenn der Vorteil lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung zu werten sei, sei durch die Änderung der Rechtsprechung bei gemischt veranlassten Sachzuwendungen (BFH vom 18. August 2005 VI R 32/03, BStBl II 2006, 30) überholt.

    Ergänzend sei noch auf das Urteil des BFH vom 18. August 2005 (VI R 32/03) zu verweisen, in dem er bei der lohnsteuerlichen Bewertung von Reisen die Kosten zur Bewertung heranziehe, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden seien.

    Da grundsätzlich jeder Art von Lohnzahlung eine betriebliche Veranlassung zugrunde liegt, muss sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck ergeben, dass dieses eigenbetriebliche Interesse ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile vom 07. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 jeweils m.w.N.).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05

    Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten

  • BFH, 23.11.2023 - VI R 24/21

    Keine Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34

  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • FG Münster, 20.09.2007 - 3 K 1279/05

    Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von betrieblichen Veranstaltungen als

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05

    Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung

  • BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10

    Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03

    Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen

  • BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02

    Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise

  • BFH, 13.05.2020 - VI R 13/18

    Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Eventagentur bei der Bewertung von

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 118/01

    Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer zweitägigen

  • FG Niedersachsen, 27.10.2021 - 14 K 239/18

    Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Lohnsteuer im Zusammenhang mit der

  • BFH, 30.09.2020 - I R 76/17

    Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen nach dem

  • FG Hamburg, 09.11.2017 - 6 K 14/17

    Haftung des Arbeitgebers wegen Nichtabführung von Lohnsteuer -

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2021 - 10 K 577/21

    Zur Pauschalierung der Einkommensteuer gemäß § 37b EStG bei Sachzuwendungen von

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17

    Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte

  • FG Köln, 14.03.2012 - 2 K 476/06

    Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05

    Aktienoption; geldwerter Vorteil

  • BFH, 20.02.2019 - XI B 15/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltungen auf einem

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine

  • BFH, 05.09.2006 - VI R 38/04

    Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog.

  • FG Niedersachsen, 24.09.2008 - 4 K 12244/05

    Pflicht eines Arbeitnehmers zur Versteuerung des Sachwertes von selbst

  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

  • BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02

    Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei

  • FG Schleswig-Holstein, 10.07.2007 - 5 K 369/02

    Übernahme der Kosten einer sog. Regenerationskur für Fluglotsen durch den

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 73/06

    Abzugsbeschränkung für Verpflegungsmehraufwendungen

  • FG Nürnberg, 28.06.2007 - VI 105/06

    Möglichkeit der pauschalen Besteuerung der von dem Arbeitgeber für zusätzlich zum

  • FG Köln, 27.11.2019 - 13 K 927/16

    Lohnsteuer: Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an

  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

  • BFH, 24.08.2010 - VI B 14/10

    Lohn durch Teilnahme an einer Händlerincentivereise - Grundsätzliche Bedeutung -

  • BFH, 19.05.2009 - VI B 8/08

    Verfahrensmangel bei Rüge des Unterlassenes der Beweisaufnahme; Berücksichtigung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2007 - 1 K 497/06

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des sog. Werkstorprinzips in § 9 Abs. 2 EStG

  • FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07

    Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten

  • FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1088/12

    Ausschluss der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer bei entschuldbarem Rechtsirrtum

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Haftung für Lohnsteuer Januar 2005 bis Dezember 2008

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 3/08

    Bemessung des Arbeitslohns bei mehrfachen Leistungen aus

  • BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07

    NZB: Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06

    Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03

    Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als

  • FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 12 K 12013/11

    Pauschalierung der Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Teilnahme von

  • FG Sachsen, 21.02.2008 - 1 K 1262/07

    Übernahme der Beiträge zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06

    Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der

  • BFH, 15.02.2008 - VI B 97/07

    Arbeitslohn durch Kostenübernahme für ein privates Fest und Incentiv-Reise mit

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Interesse

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 19/06

    Bemessung des Arbeitslohns bei Leistungen aus Gruppenunfallversicherung -

  • FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07

    Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn

  • BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06

    Bemessung des Arbeitslohns bei mehrfachen Leistungen aus

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07

    Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im

  • FG Köln, 29.03.2007 - 10 K 274/07

    Einschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?

  • FG Hessen, 21.03.2018 - 6 K 1655/17

    § 38 Abs. 1 EStG, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 1 Abs. 1 LStDV

  • FG Düsseldorf, 13.08.2020 - 14 K 2158/16

    Lohnsteuerliche Behandlung der Gestellung von Mahlzeiten an Bord von Flugzeugen

  • BFH, 23.04.2009 - X B 229/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Zuordnung eines Wirtschaftsguts

  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 342/05

    Aufwendungen für den Wiedererwerb des Führerscheins für Pkw

  • FG Düsseldorf, 28.04.2008 - 16 K 4847/06

    Steuerliche Behandlung an einen Mitarbeiter gezahlter Beträge mit

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • FG Hessen, 26.03.2007 - 3 V 1789/06

    Teilnahme eines Bankvorstands und seiner Ehefrau an für Kunden der Bank

  • FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06

    Arbeitslohn; Schenkung mit abfindungsähnlichem Charakter; Zusammenhang mit dem

  • FG Düsseldorf, 19.01.2006 - 8 K 636/05
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