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   BFH, 14.03.2006 - I R 22/05   

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https://dejure.org/2006,1008
BFH, 14.03.2006 - I R 22/05 (https://dejure.org/2006,1008)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2006 - I R 22/05 (https://dejure.org/2006,1008)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2006 - I R 22/05 (https://dejure.org/2006,1008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 und 3, § 7; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, § 253 Abs. 2 Satz 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 2 und 3, § 7; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, § 253 Abs. 2 Satz 3

  • Judicialis

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 1; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 5 Abs. 1; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sat... z 1; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 7; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3; ; HGB § 253 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • datenbank.nwb.de

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf Gebäudeanschaffungskosten ? Voraussichtlich dauernde Wertminderung ? Vermögensorientiertes Verständnis ? Prognosezeitraum: Halbe Restnutzungsdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung im Anlagevermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilwertabschreibung im Anlagevermögen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung des angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides auf Grund eines verminderten Verlustrücktrages aus dem Veranlagungszeitraum 2001 während des Revisionsverfahrens; Geänderter Körperschaftsteuerbescheid als Streitgegenstand im Revisionsverfahren; Möglichkeit des ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen - Buchwert muss zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Können tatsächlich eingetretene Verluste eine "voraussichtlich dauer- hafte Wertminderung” rechtfertigen?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 2, HGB § 253 Abs 2, EStG § 5 Abs 1
    Nutzungsdauer; Teilwertabschreibung; Wertminderung; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 526
  • BB 2006, 1673
  • BB 2006, 1737
  • BB 2007, 38
  • DB 2006, 1656
  • DB 2007, 17
  • DB 2007, 29
  • BStBl 2006 II Seite, 680
  • BStBl II 2006, 680
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67

    Anrufung des Großen Senats - Entsendung weiterer Richter - Einheitliche

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
    Geht es um die Bewertung bebauter Grundstücke, so sind die Teilwerte für Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits jeweils gesondert zu ermitteln (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108).

    Es handelt sich um drei verschiedene Wirtschaftsgüter, die getrennt daraufhin zu untersuchen sind, ob eine Teilwertabschreibung gerechtfertigt ist (BFH-Beschluss in BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108; BFH-Urteil vom 25. Juni 1985 VIII R 274/81, BFH/NV 1986, 22).

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
    Von ihr ist nach herrschender Meinung, welcher sich der Senat anschließt, auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes den planmäßigen Rest des Buchwerts als die Bewertungsobergrenze während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (z.B. BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Tz. 4; BFH-Urteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., HGB § 253 Tz. 477; Groh, Der Betrieb --DB-- 1999, 978, 982; Fischer in Kirchhof, EStG, 6. Aufl., § 6 Rn. 108; Baetge, Bilanzen, 4. Aufl., S. 267; Hoyos/Schramm/ M. Ring in Beck Bil-Komm., § 253 HGB Anm. 295; Adler/ Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 17. Aufl., S. 190, sowie w.N. bei Kessler, DB 1999, 2577, 2579 Fn. 25; anders Schlotter, Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht, 2005, S. 359 ff.; Hommel/Berndt, DStR 2000, 1745, die kein vermögens-, sondern ein ausschüttungsorientiertes Verständnis vertreten).

    Vielmehr werden häufig auch bei langlebigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die Umstände, die zur Wertminderung geführt haben, und die Eigenart des Wirtschaftsgutes (vgl. Senatsurteil in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294) einen hinreichend sicheren Schluss zulassen, ob die Wertminderung voraussichtlich über die halbe Restnutzungsdauer im Betrieb anhalten wird.

  • BFH, 25.06.1985 - VIII R 274/81

    Wertansatz eines Betriebsgebäudes - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung -

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
    Es handelt sich um drei verschiedene Wirtschaftsgüter, die getrennt daraufhin zu untersuchen sind, ob eine Teilwertabschreibung gerechtfertigt ist (BFH-Beschluss in BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108; BFH-Urteil vom 25. Juni 1985 VIII R 274/81, BFH/NV 1986, 22).
  • FG Münster, 14.01.2005 - 9 K 1564/03

    Restnutzungsdauer; Abschreibung: Gebäude; Körperschaftsteuer 2000 und

    Auszug aus BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
    Das Finanzgericht (FG) Münster gab der Klage mit Urteil vom 14. Januar 2005 9 K 1564/03 K,G, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 683, statt.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Hinzu kommt, dass die Ansicht des erkennenden Senats nur börsennotierte Werte und damit keinesfalls die Gesamtheit aller von den Bewertungsregeln des § 6 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 1 EStG 1997 n.F. erfassten Wirtschaftsgüter betrifft (vgl. z.B. zu Gebäuden sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 29. April 2009 I R 74/08, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899; vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778; Senatsurteil vom 8. Juni 2011 I R 98/10, BFH/NV 2011, 1758).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Nur ein Wertverlust, der mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes andauert, ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern eine Teilwertabschreibung (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Auf die Revision des FA hob der Senat die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05 (BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

    Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 entschieden hat, ist in diesem Sinne von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt.

    Nur ein anhaltender Wertverlust ermöglicht bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern den Ausweis des niedrigeren Teilwerts, wobei als "anhaltend" eine Wertminderung anzusehen ist, die mindestens während der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts andauert (Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

    Eine hiervon abweichende Auslegung liefe auch dem durch das Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 beabsichtigten Zweck zuwider, die Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern anhand einfacher, im Besteuerungsverfahren handhabbarer Kriterien zu bestimmen.

  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Rz 5; Kessler, DB 1999, 2577, 2579; Loitz/Winnacker, DB 2000, 2229).

    Dies bedeutet, dass eine Auslegung zum einen darauf zielen muss, den Zuwachs oder den Verlust wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit periodengerecht zu erfassen (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens hat der BFH entschieden, dass von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, wenn der Wert des jeweiligen Wirtschaftsgutes zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, unter II.1.b und 2. der Gründe, m.w.N.).

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entschieden, dass für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung der Wert des Wirtschaftsguts mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen muss (BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, unter II.1.b und 2. der Gründe, m.w.N.).

    Denn wie die Gesetzesmaterialien zeigen (vgl. BTDrucks 14/23, S. 5, 170, 171, und BTDrucks 14/443, S. 18), sollte mit der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG trotz Übernahme des Begriffes der "dauernden Wertminderung" aus § 253 Abs. 2 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip zu Gunsten des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zurückgedrängt werden (BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    cc) Es kann dem Blick auf die Situation bei Endfälligkeit eines Wertpapiers auch nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH-Urteile 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; vom 9. September 2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423) entgegengehalten werden.
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

    Die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 2006 I R 22/05 (BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) seien im Streitfall nicht zu berücksichtigen, denn der Fall des Verkaufs mit Verlust sei dort nicht entschieden worden.

    Für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 hat der I. Senat des BFH (Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680) den Begriff der hiernach erforderlichen voraussichtlich dauernden Wertminderung noch näher präzisiert und hierbei auch die im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 25. Februar 2000 IV C 2 -S 2171 b- 14/00 (BStBl I 2000, 372) hierzu vertretene Rechtsauffassung (vgl. Rz 4 des BMF-Schreibens in BStBl I 2000, 372, unverändert durch BMF-Schreiben vom 26. März 2009 IV C 6 -S 2171-b/0, 2009/0195335, BStBl I 2009, 514) gebilligt.

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass das BFH-Urteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, das bereits Gegenstand der Erörterungen im Ausgangsverfahren gewesen ist, für diese Situation --weil hierzu im dort entschiedenen Fall kein Anlass bestand-- keine Ausführungen enthält.

    Dementsprechend hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899 die Aussagen seines Urteils in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680 dahin präzisiert, dass --wovon auch das BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372, Rz 6 ausgeht-- die verbleibende Nutzungsdauer von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG, bei anderen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nach den amtlichen AfA-Tabellen zu bestimmen ist, und dies auch dann gilt, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu veräußern.

  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    aa) Eine Wertminderung ist --in Abgrenzung zu bloßen Wertschwankungen-- "dauernd", wenn der aktuelle Teilwert den Buchwert während eines erheblichen Teils der Nutzungsdauer im Unternehmen nicht erreichen wird (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, unter II.1.b) bzw. aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (BFH-Urteile vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, unter II.1.d, und vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016, Rz 9).

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH zu Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens entschieden, der Teilwert müsse mindestens für die Hälfte der Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen (BFH-Urteile in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680, und in BFH/NV 2011, 423, Rz 16).

  • BFH, 15.03.2006 - X B 8/06

    Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren vor BFH

    Das FG setzte nach vorheriger Anhörung der Beteiligten das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH) I R 22/05 aus.

    Mit der Beschwerde gegen den Aussetzungsbeschluss des FG macht die Klägerin geltend, der Sachverhalt im Streitfall sei nicht mit dem Sachverhalt des Revisionsverfahrens I R 22/05 vergleichbar, da in jenem Fall über eine Teilwertabschreibung auf ein Gebäude und nicht über eine Teilwertabschreibung auf den Firmenwert einer Apotheke zu befinden sei.

    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) weist im Beschwerdeverfahren darauf hin, dass er bereits in seiner Stellungnahme an das FG die Auffassung vertreten habe, dass der Streitfall nicht mit dem anhängigen Revisionsverfahren I R 22/05 vergleichbar sei.

    Zwar ist sowohl im Streitfall als auch im Revisionsverfahren I R 22/05 die Frage der Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zu klären.

    Im Verfahren I R 22/05 wird aber zu entscheiden sein, ob ohne Beachtung der Art des Wirtschaftsgutes, der sich daraus ergebenden Länge der Restnutzungsdauer und der Höhe der Wertminderung auf die Hälfte der Restnutzungsdauer abzustellen ist (so BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Tz. 6) oder ob --insbesondere bei Gebäuden, bei denen die Hälfte der Restnutzungsdauer erheblich länger als fünf Jahre sein kann-- bei Zeiträumen über fünf Jahren eine sachlich begründete Prognose über die Wertermittlung nicht möglich ist.

    Da --jedenfalls nach Auffassung des FG in dem dem Revisionsverfahren I R 22/05 zugrunde liegenden Streitfall-- bei dem Prognosezeitraum (fünf Jahre oder die Hälfte der Restnutzungsdauer des Gebäudes) entscheidend auf die Art des Wirtschaftsgutes abzustellen ist und es obendrein im Streitfall darauf bei der Beurteilung der Frage, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, nicht ankommt, sind die beiden Fallgestaltungen nicht gleich gelagert.

  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteil vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).
  • FG Münster, 16.01.2020 - 10 K 1848/16

    Einkommensteuer - Wie wirkt sich ein passiver steuerlicher Ausgleichsposten, der

    Auch der BFH habe in seinem Urteil vom 14.03.2006 (I R 22/05, BStBl II 2006, 680) neben der von ihm für zutreffend gehaltenen Rechenformel eine zweite Alternative für möglich gehalten, nämlich dass der Steuerpflichtige belegt oder glaubhaft macht, dass das Wirtschaftsgut künftig seinen Buchwert nicht erlösen wird.

    Die vorgenannte Rechtsprechung gilt auch für langlebige Wirtschaftsgüter und insbesondere Gebäude, bei denen die verbleibende Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG zu bestimmen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14.03.2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680; vom 29.4.2009 I R 74/08, BStBl II 2009, 899; vom 09.09.2010 IV R 38/08, BFH/NV 2011, 423).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass sich die Klägerin darauf beruft, der BFH habe in seinem Urteil in BStBl II 2006, 680 a.a.O.) als zusätzliche Alternative zum Beleg einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aufgebracht, dass der Steuerpflichtige belegt oder glaubhaft macht, dass das Wirtschaftsgut künftig seinen Buchwert nicht erlösen wird.

  • BFH, 29.03.2017 - I R 73/15

    Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

  • BFH, 09.12.2014 - X R 36/12

    Teilwertabschreibung und Einzelbewertung

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

  • FG Bremen, 12.10.2006 - 1 K 181/05

    Voraussichtlich dauernde Werterhöhung eines Fremdwährungsdarlehens infolge

  • BFH, 18.06.2015 - IV R 6/11

    Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften

  • FG Münster, 29.01.2009 - 2 K 1036/08

    Ansetzen des Teilwerts des Wirtschaftsguts bei Vorliegen einer voraussichtlich

  • FG Münster, 28.10.2016 - 9 K 2393/14

    Bilanzansätze für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen;

  • FG Münster, 27.06.2008 - 9 K 3138/06

    Prüfung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung bei

  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

  • FG Sachsen, 19.06.2008 - 8 K 848/07

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung in Bezug auf Wohnungseigentum als

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12

    Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks -

  • BFH, 23.10.2019 - VI R 9/17

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23.10.2019 VI R 25/17 - Keine

  • FG Niedersachsen, 02.09.2008 - 13 K 534/06

    Begründung einer Betriebsaufspaltung durch die Verpachtung eines

  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

  • FG Bremen, 20.12.2005 - 4 K 44/04

    Vorgreifliche Entscheidung i.S. des § 74 FGO für die Aussetzung eines Verfahrens

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14

    Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung

  • FG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - 6 K 3345/10

    Ertragswertverfahren als zulässige Methode bei der Ermittlung des Teilwerts eines

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1924/07

    Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer

  • BFH, 26.05.2009 - X B 255/08

    Einholung eines Sachverständigengutachtens - Beurteilung einer voraussichtlich

  • FG Saarland, 03.01.2008 - 1 V 1564/07

    Teilwertabschreibung von Beteiligungen

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1414/07

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung und einer

  • FG Hessen, 21.12.2016 - 4 K 520/13

    § 6 Abs.1 Nr.2 EStG

  • FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10

    Teilwertabschreibung auf Aktienoptionen im Umlaufvermögen

  • FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter

  • FG München, 21.03.2017 - 2 K 2090/14

    Gewerbebetrieb

  • FG Münster, 04.06.2013 - 1 K 813/10

    Keine Teilwertabschreibung auf originär erworbenes Zuckerrübenlieferungsrecht

  • SG München, 05.04.2011 - S 5 AL 119/07

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

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