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   BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03 (1)   

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https://dejure.org/2005,721
BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 1, 2, 4 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v. H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Straßennutzungsgebühren und Privatnutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Übernahme von Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief sind Privatsache

  • IWW (Kurzinformation)

    BMF soll Fragen beantworten - Welche Aufwendungen sind durch die "Ein-Prozent-Regelung" abgegolten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Übernahme von Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßennutzungsgebühren und Privatnutzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme von Straßennutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für Privatfahrten durch Arbeitgeber als geldwerter Vorteil; Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anwendung der 1%-Regelung auf übernommene Kosten für den Dienstwagen

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Nicht alles mit der Ein-Prozent-Regelung abgegolten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Autobahngebühren versteuern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übernahme von Straßenbenutzungsgebühren durch Arbeitgeber versteuerungspflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Dienstwagen: steuerpflichtige Kostenübernahme für Vignetten und Maut

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EStG § 8 Abs 2
    1 v. H.-Regelung; Abgeltung; Geldwerter Vorteil; Kfz-Kosten; PKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 215
  • NJW 2006, 320 (Ls.)
  • BB 2005, 2566
  • DB 2005, 2612
  • BStBl II 2006, 72
  • NZA-RR 2006, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Sowohl die 1 v.H.-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) als auch die sog. Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils bereit (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829).

    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteile in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris Nr. STRE815050960).

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 54/00

    Pkw-Kosten-Erstattung durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 26.11.2002 - VI R 161/01

    Arbeitgeberzahlung an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 84/04

    Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens - Ermittlung durch Schätzung anhand von

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein Urteil vom 17. Juni 2005 VI R 84/04 (BFH/NV 2005, 1931, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1437, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03

    Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 02.07.1981 - IV R 54/78
    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteile in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris Nr. STRE815050960).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 2/15

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 8 EStG Rz 101; für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 35. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117).

    Ausgangspunkt der Fahrtenbuchmethode ist nämlich die Annahme, dass der Vorteil des Arbeitnehmers aus der Privatnutzung des Fahrzeugs mit den darauf entfallenden anteiligen Kosten des Arbeitgebers übereinstimmt (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (vgl. BFH 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 15, BFHE 221, 17; 14. September 2005 - VI R 37/03 - zu II 1 b der Gründe, BFHE 211, 215) .
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird aber schon der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (BFH-Urteile vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 8 Rz 41).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Als Spezialvorschriften zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sperren sie, soweit ihr Regelungsgehalt reicht, den Rückgriff auf die dort geregelte Bewertung von Sachbezügen im Übrigen (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2990/17

    Firmen-Pkw: Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (BFH, Urteil vom 14.9.2005 - VI R 37/03 -, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Zu diesen Aufwendungen zählen nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zu dienen bestimmt sind und im Zusammenhang mit seiner Nutzung zwangsläufig anfallen (BFH, Urteil vom 14.9.2005 - VI R 37/03 -, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Erfasst werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH, Urteil vom 14.9.2005 a.a.O.).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Als Spezialvorschriften zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sperren sie, soweit ihr Regelungsgehalt reicht, den Rückgriff auf die dort geregelte Bewertung von Sachbezügen im Übrigen (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 R 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 8 EStG Rz 101; für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 35. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117).

    Ausgangspunkt der Fahrtenbuchmethode ist nämlich die Annahme, dass der Vorteil des Arbeitnehmers aus der Privatnutzung des Fahrzeugs mit den darauf entfallenden anteiligen Kosten des Arbeitgebers übereinstimmt (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

  • FG Köln, 20.04.2023 - 1 K 1234/22

    Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

    Erfasst würden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (Hinweis auf BFH-Urteil v. 14.09.2005, VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Zwar gingen diese unter Verweis auf das Urteil des BFH v. 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) von einem engeren Begriff der nutzungsabhängigen Kosten aus, indem sie nur Kosten berücksichtigen wollten, die zwangsläufig seien, während es der BFH in seinen neueren Entscheidungen, wie oben bereits beschrieben, genügen lasse, dass die Kosten unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienten und im Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstünden.

    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteil v. 14.09.2005, VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dieser zählt die Kosten einer Garage in den Urteilen vom 07.06.2002, (VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829) und vom 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) ausdrücklich zu diesen insgesamt entstehenden Aufwendungen, ohne dabei in seiner Begründung zwischen einer Garage bzw. einem Parkplatz am Wohnort oder an der Tätigkeitsstätte zu unterscheiden.

    Auch sie folgen damit dem Urteil des BFH v. 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) und erwähnen als Beispiel - wie der BFH - hierfür ausdrücklich Kosten für die Garagenmiete.

  • FG Niedersachsen, 23.01.2019 - 3 K 107/18

    Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

  • BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

  • FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18

    Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 5 K 284/13

    Steuerliche Behandlung des den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsentgelts

  • FG Sachsen, 04.05.2017 - 5 K 1362/15

    Einnahmen-Überschussrechnung: Keine Kürzung der Betriebseinnahme bei Veräußerung

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 345/07

    Vorliegen steuererhöhender Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund der

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 351/07

    Einkommenssteuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Vorführwagen

  • BFH, 22.12.2009 - VI B 79/09

    Beweis des ersten Anscheins bei der 1%-Regelung - Nutzung eines betrieblichen

  • BFH, 03.03.2009 - VI B 107/08

    Keine Anwendung der 1%-Regelung bei ausscheidender Privatnutzung - Beweis des

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 383/07

    Einordnung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen privater Nutzung

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07

    Einnahmeerhöhende Erfassung der privaten Nutzung von Vorführwagen durch den

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 327/07

    Geldwerter Vorteil durch eine private Nutzung von einem Vorführwagen durch den

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07

    Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 5 K 2/05

    Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer

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