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   BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03   

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https://dejure.org/2006,1030
BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03 (https://dejure.org/2006,1030)
BFH, Entscheidung vom 04.05.2006 - VI R 19/03 (https://dejure.org/2006,1030)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - VI R 19/03 (https://dejure.org/2006,1030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 11; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • RA Kotz

    Arbeitslohnzurückzahlung und steuermindernde Berücksichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn; Berücksichtung zurückgezahlten Arbeitslohns

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn ? Zeitpunkt der Berücksichtigung zurückgezahlten Arbeitslohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Lohnsteuer auf Überzahlungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Überzahlte Krankenbezüge des Arbeitgebers als Arbeitslohn

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohn und Gehalt - Überzahlte Krankenbezüge des Arbeitgebers sind als Arbeitslohn zu versteuern

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslohn - Überzahlte Krankenbezüge des Arbeitgebers als Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuer auf Überzahlungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von überzahlten Krankenbezügen durch einen Arbeitgeber; Begriff "Arbeitslohn" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG); Zeitpunkt für eine steuermindernde Berücksichtigung zurückgezahlten Arbeitslohns

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber zahlte zu hohe Krankenbezüge - Arbeitnehmer muss einen Teil davon zurückzahlen - kann er die Summe von der Steuer absetzen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung zu Unrecht gezahlter Vergütung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 11, EStG § 19
    Abfluss; Änderung; Arbeitslohn; Rückwirkendes Ereignis; Rückzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 381
  • NJW 2006, 2576
  • BB 2006, 1542
  • DB 2006, 1471
  • BStBl II 2006, 832
  • NZA-RR 2006, 527
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/99

    Kindergeld; zu Unrecht ausbezahlter Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Ob Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei diesem verbleiben können, ist für die Frage des Zuflusses von Arbeitslohn unerheblich (BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 74/99, BFH/NV 2002, 1430).

    Entgegen der Auffassung des FG ist die Rückerstattung des überzahlten Betrags kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1430, m.w.N.).

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Zurückgezahlte Einnahmen sind erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396), im Streitfall also erst 1997.
  • BFH, 05.07.1996 - VI R 10/96

    Der Wert einer vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise, zu der ein

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht oder nicht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 1996 VI R 10/96, BFHE 180, 441, BStBl II 1996, 545).
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn der Vorteil nur gewährt wird, weil der Zuwendungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886).
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 60/96, BFHE 188, 334, BStBl II 2000, 406).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Arbeitslohn liegt u.a. dann nicht vor, wenn die Zuwendungen wegen anderer Rechtsbeziehungen oder wegen sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt werden (BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Der BFH definiert den Begriff des Arbeitslohns in ständiger Rechtsprechung als jedweden geldwerten Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367).
  • BFH, 28.02.1975 - VI R 29/72

    Schadensersatz - Schadensersatzleistungen - Privatvermögen - Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
    Dabei genügt die tatsächliche Veranlassung der Einnahmen durch das Dienstverhältnis (BFH-Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 29/72, BFHE 115, 251, BStBl II 1975, 520; Pflüger in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 19 EStG Anm. 340).
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    bb) Zugeflossen ist eine Einnahme erst dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 19/03, BFHE 213, 381, BStBl II 2006, 832; vom 14. Juni 2005 VIII R 47/03, BFH/NV 2005, 2181; vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - VI R 6/02

    Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Einnahmen dem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er über sie wirtschaftlich verfügen kann und infolgedessen bei ihm eine Vermögensmehrung eingetreten ist (BFH-Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 19/03, BFHE 213, 381, BStBl II 2006, 832; vom 14. Juni 2005 VIII R 47/03, BFH/NV 2005, 2181; vom 23. April 1996 VIII R 30/93, BFHE 181, 7, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2012 - VI R 56/11

    Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)

    d) Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteile vom 4. Mai 2006 VI R 19/03, BFHE 213, 381, BStBl II 2006, 832; vom 14. Juni 2005 VIII R 47/03, BFH/NV 2005, 2181; vom 18. Dezember 2001 IX R 74/98, BFH/NV 2002, 643; jeweils m.w.N.).
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