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   BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04   

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https://dejure.org/2006,1301
BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
BFH, Entscheidung vom 21.09.2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
BFH, Entscheidung vom 21. September 2006 - VI R 81/04 (https://dejure.org/2006,1301)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 12 Satz 1; ; AbgG § 12; ; AbgG § 16; ; AbgG § 17 Abs. 2; ; AbgG § 17 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit wie die Abgeordneten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenpauschale für MdB - Der Bundesfinanzhof hat viele Fragen ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreiheit wie die Abgeordneten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 Einkommensteuergesetz (EStG) im Hinblick auf die Steuerfreiheit der Amtsausstattung und der Kostenpauschale für Abgeordnete; Umfang der rechtlich zulässigen Abgeltung von Werbungskosten durch steuerfreie Aufwandsentschädigungen; ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Abgeordnete

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sind steuerfreie Abgeordnetenpauschalen verfassungsgemäß? - BFH bittet Bundesfinanzministerium um Stellungnahme

  • 123recht.net (Pressemeldung, 18.10.2006)

    Kostenpauschale für Abgeordnete // "Gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken"

  • juraforum.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerfreien Abgeordnetenpauschale?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 196
  • NJW 2006, 3661
  • BB 2006, 2400
  • DB 2007, 375
  • BStBl II 2007, 114
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Der Senat verweist zu den insoweit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere auf den maßgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502).

    Das BVerfG ist in seinem Beschluss in BStBl II 1999, 502 zur Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 12 EStG im Hinblick auf Zulagen für Besoldungsempfänger des Bundes wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit bei einer Dienststelle in den in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebieten von den nachfolgenden Grundsätzen ausgegangen:.

    Nach den vorstehend zitierten, durch die Rechtsprechung des BVerfG aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für steuerfreie Aufwandspauschalen, muss der Tatbestand der "Aufwandsentschädigung" sicherstellen, dass von der Steuerfreiheit nur Bezüge zum Ausgleich von einkommensteuerlich absetzbaren Erwerbsaufwendungen erfasst werden (BVerfG in BStBl II 1999, 502 unter C. II. 2. a der Gründe).

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ; vom 31. Januar 1996 2 BvL 39, 40/93, BVerfGE 93, 386 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?.
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    In einer früheren Entscheidung des BVerfG heißt es dazu: "nur 'wirklich entstandener' Aufwand --nur soweit dieser wirklich entstandene Aufwand auch 'sachlich angemessen' ist und nur soweit er ein mit dem Mandat verbundener 'besonderer' Aufwand ist-- kann mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeglichen werden" (vgl. Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 1978 2 BvR 314/77, BVerfGE 49, 1 , mit Hinweis auf sein so genanntes Diätenurteil vom 5. November 1975 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    In einer früheren Entscheidung des BVerfG heißt es dazu: "nur 'wirklich entstandener' Aufwand --nur soweit dieser wirklich entstandene Aufwand auch 'sachlich angemessen' ist und nur soweit er ein mit dem Mandat verbundener 'besonderer' Aufwand ist-- kann mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung ausgeglichen werden" (vgl. Beschluss des BVerfG vom 20. Juni 1978 2 BvR 314/77, BVerfGE 49, 1 , mit Hinweis auf sein so genanntes Diätenurteil vom 5. November 1975 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BFH, 21.09.2006 - VI R 81/04
    Welche Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG (Beschlüsse des BVerfG vom 7. Oktober 1980 1 BvL 50, 89/79, 1 BvR 240/79, BVerfGE 55, 72 ; vom 31. Januar 1996 2 BvL 39, 40/93, BVerfGE 93, 386 ) bestehen zwischen diesen beiden Gruppen, um die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen zu können?.
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 4/15

    Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • BFH, 17.10.2012 - VIII R 57/09

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für Aufwandsentschädigungen

    Denn für den Ersatz von Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, wird die Steuerfreiheit i.S. des § 3 Nr. 12 EStG als verfassungskonform angesehen (vgl. Blümich/Erhard, § 3 EStG Rz 117 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2008 - VI R 55/06

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Sie beantragten unter Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten, die Klageverfahren vor dem FG nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und die Steuer in der Weise herabzusetzen, dass eine steuerfreie Pauschale wie bei Bundestagsabgeordneten berücksichtigt werde.

    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen ab.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteil vom 11. September 2008 über das Revisionsverfahren VI R 81/04 entschieden hatte, wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass das Revisionsbegehren der Kläger nun gegenstandslos geworden sei.

    die finanzgerichtliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das FG mit der Maßgabe zurückzuverweisen, dass das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruht.

    Nach der Entscheidung des Senats im Verfahren VI R 81/04 ist das gesamte im Revisionsantrag zum Ausdruck kommende Begehren, nämlich das Verfahren der Kläger bis zur Entscheidung des Senats in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruhen zu lassen, objektiv gegenstandslos geworden.

  • BFH, 10.12.2008 - VI R 56/06

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses

    Sie beantragten unter Hinweis auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten, die Klageverfahren vor dem FG nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen und die Steuer in der Weise herabzusetzen, dass eine steuerfreie Pauschale wie bei Bundestagsabgeordneten berücksichtigt werde.

    Das FG entschied, das Verfahren nicht im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. VI R 81/04 anhängige Revisionsverfahren auszusetzen und wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1168 veröffentlichten Gründen des Verfahrens 14 K 3496/04 ab.

    Nachdem der erkennende Senat mit Urteil vom 11. September 2008 über das Revisionsverfahren VI R 81/04 entschieden hatte, wurden die Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass das Revisionsbegehren der Kläger nun gegenstandslos geworden sei.

    die finanzgerichtliche Entscheidung aufzuheben und die Sache an das FG mit der Maßgabe zurückzuverweisen, dass das Klageverfahren bis zur Entscheidung des BFH in dem Rechtsstreit VI R 81/04 ruht.

  • BFH, 11.09.2008 - VI R 81/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Im Anschluss an die Aufforderung des Senats im Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04 (BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Beitritt zum Revisionsverfahren erklärt (§ 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

    Zur Beantwortung der im Senatsbeschluss in BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114 gestellten Fragen hat das BMF ein im Auftrag des Deutschen Bundestages erstelltes Rechtsgutachten eingereicht.

  • FG Köln, 18.04.2005 - 14 K 3496/04

    Abzugsfähigkeit von Auslagenpauschalen eines Abgeordneten als Werbungskosten;

    Im Klageverfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 15.04.2005 unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 die Aussetzung des Verfahrens begehrt.

    Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof VI R 81/04 nach § 74 FGO auszusetzen.

    Im Übrigen erscheint das Ruhen im Hinblick darauf, dass es erst unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung beantragt worden ist und überdies die in dem Revisionsverfahren VI R 81/04 zu behandelnde Rechtsfrage für den Streitfall - wie nachfolgend unter II. dargelegt wird - nicht erheblich ist, nicht zweckmäßig.

    Die in dem Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 zu behandelnde Frage der Ausdehnung der Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete auf alle Steuerpflichtigen stellt sich aus den dargelegten Gründen im Streitfall nicht.

  • FG Köln, 18.04.2005 - 14 K 3492/04

    Vereinbarkeit der Steuerfreiheit der Auslagenpauschale für Abgeordnete des

    Im Klageverfahren haben die Kläger mit Schriftsatz vom 15.04.2005 unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 die Aussetzung des Verfahrens begehrt.

    Das Verfahren war nicht im Hinblick auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof VI R 81/04 nach § 74 FGO auszusetzen.

    Im Übrigen erscheint das Ruhen im Hinblick darauf, dass es erst unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung beantragt worden ist und überdies die in dem Revisionsverfahren VI R 81/04 zu behandelnde Rechtsfrage für den Streitfall - wie nachfolgend unter II. dargelegt wird - nicht erheblich ist, nicht zweckmäßig.

    Die in dem Revisionsverfahren beim BFH VI R 81/04 zu behandelnde Frage der Ausdehnung der Steuerfreiheit der Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete auf alle Steuerpflichtigen stellt sich aus den dargelegten Gründen im Streitfall nicht.

  • BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04

    Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter

    Er sieht sich in dieser Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) zu § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG bestätigt (vgl. dazu auch BFH-Entscheidungen vom 21. Oktober 1994 VI R 15/94, BFHE 175, 368, BStBl II 1995, 142; vom 21. September 2006 VI R 81/04, BStBl II 2007, 114; in BFH/NV 2007, 340; gl.A. von Beckerath, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 13 Rz B 13/26).
  • BFH, 15.11.2016 - VI R 48/15

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 15. November 2016 VI R 4/15 -

    Dennoch kann durch den Gleichheitssatz kein allgemeines und generelles Abwehrrecht eines jeden Steuerpflichtigen gegenüber solchen Rechtsvorschriften begründet werden, die zu einer gleichheitswidrigen Steuerentlastung führen (hierzu Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 88; Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 2. Aufl., § 124 Rz 274; Sachs, Festschrift für Friauf, S. 309, 328; grundlegend Maurer, Festschrift für Weber, S. 345, 354 f.; BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010  2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, BVerfGK 17, 438; Senatsbeschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114).
  • BFH, 27.08.2013 - VIII R 34/11

    Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung

    a) § 3 Nr. 12 EStG ist verfassungsgemäß, soweit die Vorschrift Aufwandsentschädigungen betrifft, die nicht über die tatsächlich entstandenen Aufwendungen des Beziehers hinausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2012 VIII R 57/09, BFHE 239, 261, in Abgrenzung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1998  2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, BStBl II 1999, 502; ebenso Blümich/Erhard, § 3 EStG Rz 2, unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 21. September 2006 VI R 81/04, BFHE 215, 196, BStBl II 2007, 114; BFH-Urteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308; für eine weitgehende Verfassungswidrigkeit der Vorschrift Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 12 EStG Rz 3).
  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 4 K 340/06

    Beendigung der gesetzlichen Verfahrensruhe durch vorläufige Steuerfestsetzung in

  • FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10

    Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen

  • FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender

  • FG Münster, 30.01.2008 - 7 K 99/06

    Notwendigkeit des Versehens eines Feststellungsbescheides mit einem

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