Rechtsprechung
| BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG a. F. § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 1; AO 1977 § 233a
- Simons & Moll-Simons
EStG a.F. § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 1; AO 1977 § 233a
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abschaffung des Sonderausgabenabzugs von Steuerzahlungszinsen mit Wirkung ab 1. 1. 1999 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. 3. 1999 - Kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot jedenfalls1) bei Zinszahlung (hier am 31. 12. 1999) nach der Gesetzesverkündung (31. 3. 1999) - Kürzung des Vorwegabzugs von Vorsorgeaufwendungen durch nicht alleinbeteiligten GmbH-Geschäftsführer bei Zusage einer Altersversorgung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. 3. 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben verfassungsgemäß
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtabziehbarkeit von Nachzahlungszinsen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Rückwirkender Wegfall des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01
- BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 216, 61
- BB 2007, 370
- DB 2007, 380
- BStBl II 2007, 387
Wird zitiert von ... (16)
- FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 3626/03
Zinsen auf Steuererstattungen wieder steuerpflichtig!
Am 9. Juli 2003 haben die Kl. Klage erhoben mit der sie zunächst beantragt haben (Bl. 2, 46 GA), die Einspruchsentscheidung aufzuheben und hilfsweise das Verfahren ruhen zu lassen, bis die Fragen der Voraussetzungen der Zwangsruhe (BVerfG 2 BvR 1935/04, 1 BvR 957/05, 1 BvR 1336/05, 1 BvR 1377/05 und 1 BvR 1615/05), der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen (BFH XI B 133/01, XI R 27/05, XI R 73/03), der Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung (BVerfG 2 BvL 17/02, 2 BvR 620/03) und der Begrenzung der steuerlichen Gesamtbelastung auf höchstens 50% des Sollertrags (BVerfG 2 BvR 2194/99 und BFH X B 197/00) entscheiden worden sind sowie weiterhin hilfsweise, die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen, der Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung sowie unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes neu festzusetzen.Bei der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für Nachzahlungszinsen habe es sich um eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung gehandelt, die nach dem BFH-Urteil vom 15. November 2006 (BStBl II 2007, 387) keine Bedeutung für die Steuerpflicht der Erstattungszinsen habe.
- FG Köln, 24.02.2005 - 2 K 416/02
Einkommensteuer - Nichtabzug von Nachzahlungszinsen verfassungsgemäß
Die Tatsache, dass Erstattungszinsen nach wie vor als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern sind, während Nachzahlungszinsen nunmehr nicht mehr abgezogen werden können, rechtfertigt sich aus den entsprechenden Regelungen zur Versteuerung bzw. fehlenden Abziehbarkeit privater (Soll- und Habens-)Zinsen (ebenso FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99; Revision unter Az. XI R 73/03).Die Revision war aber bereits wegen des unter dem Az. XI R 73/03 anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 (in EFG 2004, 99) zuzulassen, welchem ein dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt.
- BFH, 06.11.2007 - I B 88/07
Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit von Nachforderungszinsen - …
Auch mit den BFH- und FG-Entscheidungen, die die Überlegungen Söffings aufgegriffen, sie aber ebenfalls nicht für durchgreifend erachtet haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387; FG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 2 K 416/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 863), befasst sich die Beschwerdebegründung nicht.
- BFH, 06.10.2009 - I R 39/09
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben
- BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07
Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen
Auch die weiteren Urteile (FG München vom 10. April 2002 1 K 3075/01, EFG 2002, 1032; FG Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 1 K 2402/01, EFG 2004, 99, insoweit bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, und vom 9. Dezember 2003 2 K 1169/02, juris; FG Köln vom 14. November 2006 8 K 4710/03, EFG 2007, 936) betreffen Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer und unterscheiden sich daher in entscheidungserheblicher Weise vom Streitfall. - BFH, 07.12.2004 - XI B 32/04
Kostenentscheidung bei Erledigung eines Beschwerdeverfahrens
Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren XI R 73/03 hat der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) mit Zustimmung des Klägers den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1999 hinsichtlich des Streitpunkts "Sonderausgabenabzug von Nachzahlungszinsen" nachträglich für vorläufig nach § 165 AO 1977 erklärt.Darüber hinaus ist beim Senat ein weiteres Verfahren anhängig, in dem diese Rechtsfrage zu entscheiden sein wird (XI R 73/03).
- BFH, 21.10.2010 - IV R 6/08
Nachforderungszinsen - kein Betriebsausgabenabzug - Entscheidung nach § …
Der BFH hat mit Urteil in BFHE 223, 15, BStBl II 2010, 25 entschieden, dass Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) auch dann nach § 12 Nr. 3 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind, wenn der nachzuzahlende Betrag zuvor zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen verwendet worden ist; zugleich hat er erkannt und ausführlich erläutert, dass gegen diese Würdigung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit auch BFH-Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387, sowie zu § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 39/09, BFH/ NV 2010, 470). - BFH, 10.08.2005 - VIII B 324/04
Nachzahlungszinsen nach § 233a AO keine Werbungskosten
Der bloße Hinweis auf das Revisionsverfahren (XI R 73/03) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 17. Oktober 2003 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 99) vermag eine andere Beurteilung bereits deshalb nicht rechtfertigen, weil das FG Rheinland-Pfalz die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Gesetzesänderung bestätigt und insbesondere seine Einschätzung zur Systemwidrigkeit der früheren Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. unter Hinweis auf § 12 Nr. 3, Halbsatz 2 EStG, nach dem steuerliche Nebenleistungen das Schicksal der nicht abziehbaren Einkommensteuer teilen (…vgl. dazu auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1326), ausführlich erläutert hat. - BFH, 20.04.2011 - I R 80/10
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des …
Denn die erste der von der Klägerin insoweit gerügten Veränderungen besteht darin, dass die zunächst vorgesehene ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Nachforderungszinsen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) aufgehoben worden ist (vgl. dazu Bundesfinanzhof, Urteil vom 15. November 2006 XI R 73/03, BFHE 216, 61, BStBl II 2007, 387); dieser Umstand kann indessen nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheids über die Festsetzung von Zinsen, sondern allenfalls zur Rechtswidrigkeit des über den Abzug der Zinsen entscheidenden Ertragsteuerbescheids führen. - FG Baden-Württemberg, 03.01.2011 - 13 K 3555/09
Ablehnung eines schlichten Änderungsantrags - Erledigung des Einspruchs durch …
Der BFH habe jedoch mit Urteil vom 15.11.2006 XI R 73/03 entschieden, dass entgegen der gesetzlichen Regelung Nachzahlungszinsen, die bis zum 31.03.1999 geleistet worden seien, als Sonderausgaben abzugsfähig seien.Erst nach Vorliegen des BFH-Urteils vom 15.11.2006 XI R 73/03 (…BFH/NV März 2007, 556) gelangte die Klägerin im Schreiben vom 28.03.2007 zu der Auffassung, den Einspruch vom 03.04.2001 um die Nachzahlungszinsen "erweitern" zu können.
- FG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 14 K 4048/08
Besteuerung einer Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse bei vorzeitigem …
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG …
- FG Köln, 02.03.2007 - 14 K 2373/04
Berücksichtigung von entrichteten Nachzahlungszinsen zur Einkommentsteuer als …
- FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 703/08
- FG Münster, 17.03.2009 - 9 K 2905/08
Verfassungsmäßigkeit des in § 10 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes …
- FG Nürnberg, 31.10.2007 - III 177/05
Prüfung des Vorliegens eines steuerpflichtigen Gewinns nach § 17 …
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