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   BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04   

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https://dejure.org/2006,771
BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04 (https://dejure.org/2006,771)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2006 - IX R 32/04 (https://dejure.org/2006,771)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2006 - IX R 32/04 (https://dejure.org/2006,771)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 22 Nr. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 7

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 22 Nr. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 7
    Keine Einkommensteuerpflicht für Vereinnahmung von "Reugeld" für den Rücktritt vom Kaufvertrag über Grundstück aus Privatvermögen

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3 § 2 Abs. 1 Nr. 7
    Steuerbarkeit eines Reuegeldes; Umfang der sonstigen Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Reugeld für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reugeld wegen Rücktritts von privatem Grundstückskaufvertrag nicht einkommensteuerpflichtig ? Keine sonstigen Einkünfte i. S. des § 22 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Entschädigung für Vertragsrücktritt

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonstige Einkünfte: Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entschädigung für Vertragsrücktritt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Gewährung eines Rücktrittsrechts gegen Zahlung eines Reugeldes als bloße Folgevereinbarung eines nichtsteuerbaren Grundstückskaufvertrages ohne wirtschaftlichen Gehalt; Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für einen Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag ist im Privatbereich nicht steuerbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf nicht zu versteuern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf ist nicht zu versteuern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf ist nicht zu versteuern - Sogenanntes Reugeld ist eine bloße Folgevereinbarung des Kaufvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reugeld wegen Rücktritts vom Kaufvertrag nicht einkommensteuerpflichtig! (IMR 2006, 1072)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Entschädigung; Grundstückskaufvertrag; Kaufangebot; Reuegeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 542
  • NZM 2007, 94
  • BB 2006, 2570 (Ls.)
  • BB 2006, 2615
  • DB 2006, 2498
  • BStBl II 2007, 44
  • BauR 2006, 2112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02

    Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Nicht erfasst werden danach Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch die ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 IX R 63/02, BFHE 206, 174, BStBl II 2004, 874, und vom 21. November 1997 X R 124/94, BFHE 184, 540, BStBl II 1998, 133, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 206, 174, BStBl II 2004, 874, und vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796).

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. August 2005 IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, und vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).
  • BFH, 26.04.1977 - VIII R 2/75

    Entgelt für bindendes Kaufangebot über ein Grundstück als Einnahme im Sinne von §

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem vom FA angeführten BFH-Urteil vom 26. April 1977 VIII R 2/75 (BFHE 122, 271, BStBl II 1977, 631).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Die Vorschrift erfasst zur Ergänzung der übrigen Einkunftsarten das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung; sie setzt dementsprechend die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften gemäß § 2 EStG voraus (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 137/97, BFH/NV 1999, 1250, und vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 22 EStG Anm. 383; Leisner, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rdnr. D 110; Blümich/Stuhrmann, § 2 EStG Rz. 36).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 23/03

    Surrogation eines Darlehens zur Finanzierung einer Rente, wenn die Rentenbeträge

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. August 2005 IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, und vom 21. September 2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44).
  • BFH, 16.12.1998 - I R 137/97

    LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Die Vorschrift erfasst zur Ergänzung der übrigen Einkunftsarten das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung; sie setzt dementsprechend die allgemeinen Merkmale des Erzielens von Einkünften gemäß § 2 EStG voraus (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 I R 137/97, BFH/NV 1999, 1250, und vom 14. September 1999 IX R 88/95, BFHE 189, 424, BStBl II 1999, 776; Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, KStG, § 22 EStG Anm. 383; Leisner, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rdnr. D 110; Blümich/Stuhrmann, § 2 EStG Rz. 36).
  • BFH, 10.08.1994 - X R 42/91

    Entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts als steuerbare Leistung nach § 22

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Denn anders als die entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. August 1994 X R 42/91, BFHE 175, 362, BStBl II 1995, 57, und vom 10. Dezember 1985 IX R 67/81, BFHE 145, 542, BStBl II 1986, 340) ist die Vereinnahmung eines Reugeldes ohne vorherigen Abschluss eines Grundstückkaufvertrages nicht möglich.
  • BFH, 21.11.1997 - X R 124/94

    Entgelt für Duldung eines Spielsalons

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Nicht erfasst werden danach Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, durch die ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 IX R 63/02, BFHE 206, 174, BStBl II 2004, 874, und vom 21. November 1997 X R 124/94, BFHE 184, 540, BStBl II 1998, 133, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74

    Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung -

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH-Urteile in BFHE 206, 174, BStBl II 2004, 874, und vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796).
  • BFH, 10.12.1985 - IX R 67/81

    Vergütung für die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts gehört zu den

    Auszug aus BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
    Denn anders als die entgeltliche Bestellung eines Vorkaufsrechts (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. August 1994 X R 42/91, BFHE 175, 362, BStBl II 1995, 57, und vom 10. Dezember 1985 IX R 67/81, BFHE 145, 542, BStBl II 1986, 340) ist die Vereinnahmung eines Reugeldes ohne vorherigen Abschluss eines Grundstückkaufvertrages nicht möglich.
  • FG Nürnberg, 26.10.2016 - 5 K 490/15

    Due Diligence, Telefaxanschluß, Schadenersatz, Einkünften, Steuerrechtliche

    Sie führten zur Begründung aus, dass die "Break-Fee" ähnlich dem Reuegeld für den Rücktritt von einem Kaufvertrag nicht steuerbar sei (vgl. BFH, Urteil vom 24.08.2006 IX R 32/04, BStBl. II 2007, 44).

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH, Urteile vom 29.05.2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9 und vom 24.08.2006 IX R 32/04, BStBl. II 2007, 44).

    Demgegenüber sei die Zahlung des Reuegelds im dem dem Urteil des BFH vom 24.08.2006 (IX R 32/04, a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt als Ausgleich für einen späteren Mindererlös erfolgt, welchen die Veräußerer im Fall des Rücktritts bei einer erneuten Veräußerung gewärtigen mussten, weil sie dann die für den Verkauf günstige Zeitspanne unmittelbar nach der Wiedervereinigung nicht mehr nutzen konnten.

    Ebenso wenig ist das Urteil des BFH vom 24.08.2006 (IX R 32/04, a.a.O.) auf den Streitfall mangels Vergleichbarkeit anwendbar.

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 35/12

    Anwartschaften im Rahmen des § 17 EStG

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien ihre Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2021 - 4 K 1017/20

    Probandenhonorare für medizinische Studien sind steuerbar - Sonderausgabenabzug

    Auch wie die Parteien diese Leistungen benannt haben, ist unerheblich (BFH, Urteil vom 24. August 2006 - IX R 32/04 -, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 97/07

    Zahlungen Dritter im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung kein Entgelt für

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien ihre Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 19/07

    Zustimmung des Gesellschafters einer GbR zur Veräußerung des Grundstücks der GbR

    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44); ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich (BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 IX R 63/02, BFHE 206, 174, BStBl II 2004, 874, m.w.N.).

    Für die Abgrenzung im Einzelfall ist nicht entscheidend, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 36/07

    Entgeltliche Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück steuerbar

    Das unterscheidet den Streitfall auch von dem Fall, der dem Urteil des BFH vom 24. August 2006 IX R 32/04 (BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44) zugrunde lag.
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 46/15

    Poolvereinbarung und Veräußerung einer Beteiligung - Abgrenzung zwischen

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien ihre Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44, unter II.1., m.w.N.; in BFH/NV 2008, 1820, unter II.1., und in BFH/NV 2009, 9).
  • FG Hessen, 27.01.2010 - 8 K 3585/06

    Bindungsentschädigung beim Grundstückskauf als sonstige Leistung steuerbar

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH-Urteile vom 24.08.2006 IX R 32/04, BStBl. II 2007, 44 und vom 29.05.2008 IX R 97/07, BFH/NV 2009, 9).

    nicht mit Erfolg auf das Urteil des BFH in BStBl. II 2007, Seite 44 und die dortige Einordnung des Reuegeldes als nicht steuerbare Zahlung berufen.

  • BFH, 20.07.2018 - IX R 31/17

    Ablösezahlung für Besserungsscheine als unselbständiger Bestandteil des

    Entscheidend ist nicht, wie die Parteien ihre Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44, unter II.1., m.w.N.; vom 22. April 2008 IX R 19/07, BFH/NV 2008, 1820, unter II.1.; in BFH/NV 2009, 9; in BFH/NV 2017, 1030).
  • BFH, 10.07.2008 - IX R 47/07

    Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung -

    Das Verhalten des Klägers erfüllt den Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG, indem es Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags ist und sich nicht als veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 32/04, BFHE 214, 542, BStBl II 2007, 44; vom 26. Oktober 2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, unter II. 2., m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 21.06.2007 - 10 K 76/07

    Steuerbarkeit von im Zusammenhang mit einer Prozessfinanzierungszusage erzielten

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - 6 K 2614/04

    Entgelt für den Verzicht auf die Wahrnehmung von Nachbarschaftsrechten als

  • FG Niedersachsen, 05.05.2021 - 9 K 289/18

    Einkommenssteuerrelevanz einer an den Kläger geleistete Zahlung aufgrund eines

  • FG München, 27.06.2007 - 1 K 4055/04

    Einkommensteuerrechtliche Steuerbarkeit von Entschädigungszahlungen;

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