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   BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05   

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https://dejure.org/2007,830
BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05 (https://dejure.org/2007,830)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2007 - VI R 31/05 (https://dejure.org/2007,830)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2007 - VI R 31/05 (https://dejure.org/2007,830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1; FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 7; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragbarkeit von zu doppelter Haushaltsführung von Eheleuten ergangener BFH-Rechtsprechung auf Fälle nicht ehelicher Lebensgemeinschaften; Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften; Versäumnis einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Übertragbarkeit von zu doppelter Haushaltsführung von Eheleuten ergangener BFH-Rechtsprechung auf Fälle nicht ehelicher Lebensgemeinschaften; berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • IWW (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - BFH lässt Ausnahme für nichteheliche Lebensgemeinschaft zu

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft; Berufliche Veranlassung der Gründung eines doppelten Haushalts von vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätigen, nicht verheirateten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerabzug wegen doppelter Haushaltsführung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften möglich

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei beruflicher Veranlassung können auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft abzugsfähig sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    In Ausnahmefällen kann auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften eine doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sein

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung auch bei nicht ehelicher Lebensgemeinschaft absetzbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2007)

    Doppelte Haushaltsführung auch für nichteheliche Paare mit Kind // Partner müssen aber früh zusammenziehen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
    Doppelte Haushaltsführung; Erziehungsurlaub; Familienwohnung; Kind; Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 453
  • NJW 2007, 2143
  • NZM 2007, 533
  • FamRZ 2007, 905 (Ls.)
  • BB 2007, 1042
  • DB 2007, 1058
  • BStBl II 2007, 533
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 13.03.1996 - VI R 58/95

    Sind Eheleute vor und nach ihrer Heirat in derselben Stadt berufstätig, ist die

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier Berufstätiger diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 29. November 1990 VI R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vgl. auch BFH-Urteile vom 13. März 1996 VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315, und vom 4. April 2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384, m.w.N.; Schmidt/ Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 9 Rz 147 f.; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz 368 ff., insbesondere 377-379, m.w.N.).

    Der BFH hat jedoch ständig auch daran festgehalten, dass diese --wegen des verfassungsrechtlichen Förderungsgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG gebotene-- Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG u.a. dann nicht anwendbar ist, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist (BFH-Urteile vom 23. Februar 1990 VI R 87/86, BFH/NV 1990, 764; in BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315; vom 20. Dezember 1982 VI R 64/81, BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306).

    Erforderlich ist, wie dargestellt, dass beide Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren Beschäftigungsorten wohnten und anlässlich der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH in BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315).

  • BFH, 04.04.2001 - VI R 130/99

    Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Nichtselbständige Arbeit -

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier Berufstätiger diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 29. November 1990 VI R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vgl. auch BFH-Urteile vom 13. März 1996 VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315, und vom 4. April 2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384, m.w.N.; Schmidt/ Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 9 Rz 147 f.; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz 368 ff., insbesondere 377-379, m.w.N.).

    Nach seiner Auffassung ist es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten auch nicht geboten, die Ausnahme, die die Rechtsprechung in Fällen der Eheschließung in Bezug auf die berufliche Veranlassung gemacht hat, in jedem Fall auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen (BFH in BFH/NV 2001, 1384; BFH-Beschluss vom 28. August 2001 VI B 56/01, BFH/NV 2002, 23).

    "Familie" in diesem Sinn ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BFH-Urteile vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312; vom 19. Mai 1999 XI R 120/96, BFHE 189, 357, BStBl II 1999, 764; in BFH/NV 2001, 1384; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 8. Aufl., Art. 6 Rz 4).

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier Berufstätiger diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 29. November 1990 VI R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vgl. auch BFH-Urteile vom 13. März 1996 VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315, und vom 4. April 2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384, m.w.N.; Schmidt/ Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 9 Rz 147 f.; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz 368 ff., insbesondere 377-379, m.w.N.).

    Sie würden damit im Verhältnis zu --bei Einrichtung des doppelten Haushalts-- bereits Verheirateten benachteiligt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 654; in BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).

  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    "Familie" in diesem Sinn ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BFH-Urteile vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312; vom 19. Mai 1999 XI R 120/96, BFHE 189, 357, BStBl II 1999, 764; in BFH/NV 2001, 1384; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 8. Aufl., Art. 6 Rz 4).

    In diesem Fall wird eine Wohnung nicht durch Eheschließung zu einer Familienwohnung, sondern durch die Aufnahme des gemeinsamen Kindes in die gemeinsame Wohnung (BFH-Urteil in BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312).

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Sie würden damit im Verhältnis zu --bei Einrichtung des doppelten Haushalts-- bereits Verheirateten benachteiligt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 654; in BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 08.09.1998 - VII R 136/97

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zum mündlichen Teil - Bewertung schriftlicher

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Unterbleibt ein solcher Hinweis und findet nur eine Kontrolle der Übergabe des Poststücks an eine zur Weiterleitung zuständige Stelle wie die Registratur oder die Postausgangsstelle statt, wird die Erledigung also lediglich durch Abgangsvermerk der Stelle, die das Schriftstück an diese Postausgangsstelle weiterleitet, festgehalten, genügt dies nicht, um bei Fristversäumnis mangels Organisationsverschuldens Nachsicht gewähren zu können (BFH-Beschluss vom 8. September 1998 VII R 136/97, BFH/NV 1999, 73, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1994 - II R 74/90

    Körperschaftsteuerschuld - Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Sie waren auch nicht verpflichtet, die Durchführung der Anordnung über die Absendung des Briefes persönlich zu überwachen oder sich am nächsten Tag durch Nachfrage bei der Absendestelle von der Einhaltung der Anweisung zu überzeugen (BFH-Urteil vom 19. Juli 1994 II R 74/90, BFHE 175, 302, BStBl II 1994, 946).
  • BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Doppelte Haushaltsführung - Einkommenssteuer -

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549).
  • BFH, 28.08.2001 - VI B 56/01

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Nach seiner Auffassung ist es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten auch nicht geboten, die Ausnahme, die die Rechtsprechung in Fällen der Eheschließung in Bezug auf die berufliche Veranlassung gemacht hat, in jedem Fall auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen (BFH in BFH/NV 2001, 1384; BFH-Beschluss vom 28. August 2001 VI B 56/01, BFH/NV 2002, 23).
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Auszug aus BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05
    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier Berufstätiger diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 29. November 1990 VI R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vgl. auch BFH-Urteile vom 13. März 1996 VI R 58/95, BFHE 180, 136, BStBl II 1996, 315, und vom 4. April 2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384, m.w.N.; Schmidt/ Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 9 Rz 147 f.; Blümich/Thürmer, EStG, § 9 Rz 368 ff., insbesondere 377-379, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

  • BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 120/96

    Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei nichtehelicher

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des

  • BFH, 12.09.2005 - VII R 10/05

    Keine Wiedereinsetzung bei Bearbeitungsfehlern des Sachgebietsleiters

  • BVerfG, 14.12.1987 - 1 BvR 156/87
  • FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung;

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07

    Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Begründung eines doppelten Haushalts auch dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn Ehegatten bereits vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren jeweiligen Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

    Maßgebend für diese Rechtsprechung ist, dass bei Heirat zweier an verschiedenen Orten beruflich tätigen Steuerpflichtigen diese sich nicht mit einem einzigen Wohnsitz am Ort der Berufsausübung eines von ihnen begnügen können, ohne die Berufstätigkeit des anderen zu beeinträchtigen (BFH-Urteil in BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533, m.w.N.).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Wenn nach der Heirat einer der Ehegatten seinen Haupthausstand zu dem des anderen Ehegatten wegverlegt hatte und die Ehegatten diese Wohnung zur Familienwohnung machten, ist trotz der privat veranlassten Eheschließung die doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass begründet (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 6. März 2008 VI R 3/05, BFH/NV 2008, 1314; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321; vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).
  • BFH, 22.05.2018 - XI R 22/17

    Organisationsverschulden bei Überwachung der Revisionsbegründungsfrist

    Außerdem muss auch die Finanzbehörde die Erledigung des fristwahrenden Schriftsatzes bis zu seiner Absendung (Postausgangskontrolle) überwachen (s. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1982 VIII R 77/79, BFHE 137, 221, BStBl II 1983, 229; BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 II R 74/90, BFHE 175, 302, BStBl II 1994, 946; vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; BFH-Beschluss vom 21. August 2009 II B 184/08, nicht veröffentlicht --n.v.--, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2007 - VI B 70/07

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-)Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl II 2007, 533).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

    Im Übrigen habe der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Finanzgerichts am 15. März 2007 (VI R 31/05, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2007, 533) aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl. II 2007, 533).

  • FG Köln, 21.01.2008 - 12 K 5376/04

    Berücksichtigung von Kosten einer doppelten Haushaltsführung; Begriff der

    Eine Wegverlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht (vgl. BFH-Urteil vom 02.12.1981 VI R 167/79, BStBl II 1982, 297; Urteil vom 04.04.2001 VI R 130/99, BFH/NV 2001, 1384; Beschluss vom 20.01.2003 VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616; Urteil vom 15.03.2007 VI R 31/05, BStBl II 2007, 533).

    Diese aufgrund verfassungskonformer Auslegung entwickelte Ausnahme ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften aber nicht übertragbar (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2007, 533 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten jeweils bis zur

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH -, insbesondere das Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, sei auf ihren Fall analog anwendbar.
  • BFH, 06.03.2008 - VI R 3/05

    Mietkosten für Dienstwohnung - Doppelte Haushaltsführung anlässlich Eheschließung

    Denn im Hinblick auf den aus Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes resultierenden Schutz von Ehe und Familie ist jedenfalls eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn beide Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung an verschiedenen Orten beruflich tätig sind, jeweils dort wohnen und anlässlich ihrer Heirat eine der beiden Wohnungen zum Familienhausstand machen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2007 VI R 31/05, BFHE 217, 453, BStBl II 2007, 533; vom 29. November 1990 IV R 30/90, BFH/NV 1991, 531; vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88, BFHE 158, 527, BStBl II 1990, 321).
  • BFH, 01.02.2008 - X B 251/07

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Die zusätzliche Begründung vom 23. Juli 2007, in der der Kläger die Abweichung des FG-Urteils von der am 25. April 2007 veröffentlichten Entscheidung des BFH vom 15. März 2007 VI R 31/05 (BStBl II 2007, 533) geltend macht, ist als nachgereichter Schriftsatz verspätet.
  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1183/06

    Einkommensteuer; Flüge eines inländischen Arbeitnehmers nach Afrika als Fahrten

  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 4247/06

    Überprüfung der beruflichen oder privaten Veranlassung zur Begründung einer

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