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   BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06   

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https://dejure.org/2007,3081
BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06 (https://dejure.org/2007,3081)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2007 - VII B 84/06 (https://dejure.org/2007,3081)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - VII B 84/06 (https://dejure.org/2007,3081)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 2; ; ZPO § 174; ; DVStB § 24 Abs. 1

  • RA Kotz

    Urteilszustellung gegen Empfangsbekenntnis - Zugang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 53 Abs. 2; ZPO § 174; DVStB § 24 Abs. 1
    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils; "förmliche" Beschlussfassung über Heranziehung von Stellvertretern zur Bewertung von Prüfungsarbeiten

  • rechtsportal.de

    FGO § 53 Abs. 2 ; ZPO § 174 ; DVStB § 24 Abs. 1
    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils; "förmliche" Beschlussfassung über Heranziehung von Stellvertretern zur Bewertung von Prüfungsarbeiten

  • datenbank.nwb.de

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils; "förmliche" Beschlussfassung über Heranziehung von Stellvertretern zur Bewertung von Prüfungsarbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustellung gegen EB erst mit Entgegennahme des Urteils

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis: Bewirkung erst mit Entgegennahme des Urteils ? ?Förmliche? Beschlussfassung über Heranziehung von Stellvertretern zur Bewertung von Prüfungsarbeiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis durch einen Anwalt; Auswirkung der standesrechtlichen Pflicht eines Rechtsanwaltes, sein Postfach werktäglich zu leeren, auf den Beginn einer Rechtsmittelfrist; Zulassungsgrund der grundsätzlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 481
  • NJW-RR 2007, 1001
  • BB 2007, 873
  • DB 2007, 956
  • BStBl II 2007, 583
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.04.1999 - VII B 41/99

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Divergenz

    Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
    Dies hat der beschließende Senat bereits in der Entscheidung vom 23. April 1999 VII B 41/99 (BFH/NV 1999, 1475) zu § 5 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes entschieden.
  • BFH, 27.10.1992 - VII R 4/92

    Prügungsrelevanter Verfahrensfehler bei Ausgabe des Aufgabentextes einer

    Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
    Denn die Beschwerde übersieht, dass sich der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92 (BFH/NV 1993, 692) eingehend mit der Frage der Besetzung eines Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung mit stellvertretenden Mitgliedern und zur Abwicklung der schriftlichen Steuerberaterprüfung in diesem Falle auseinandergesetzt hat.
  • BVerwG, 25.04.2005 - 1 C 6.04

    Zuerkennung von Familienasyl - Heilung eines Formmangels

    Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
    Erklärt er, dass ihm ein Urteil nicht oder erst zu einem bestimmten Tag zugegangen sei, so besteht in der Regel kein Grund, dem zu misstrauen (BVerwG-Urteil vom 25. April 2005 1 C 6.04, Buchholz, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 130a VwGO Nr. 72).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05

    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

    Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
    Die Zustellung wird jetzt in § 166 Abs. 1 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) nur (noch) dem Nachweis der Zustellung dient (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen

    Auszug aus BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06
    Erst wenn er die Bekanntgabe als Zustellung akzeptiert --was allerdings, wie zur Vermeidung von Missverständnissen hinzugefügt werden mag, keine inhaltliche Kenntnisnahme von dem Schriftstück voraussetzt--, beginnt die Rechtsmittelfrist, mag er auch diesen Willensentschluss erst später nach außen hin dokumentieren, insbesondere indem er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet oder z.B. gegen die ihm so bekannt gemachte Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10.06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Das gilt unabhängig von dem Umfang der standesrechtlichen Pflichten (BFH-Beschluss vom 21.02.2007 - VII B 84/06, BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583, unter II.1.).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 25/11

    Kein Vorsteuerabzug bei wirksamem Widerspruch gegen Gutschrift - Zustellung gegen

    Wählt das Gericht --wie hier-- den Weg der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gemäß § 174 ZPO, was bei einem Steuerberater wie dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Abs. 1 dieser Vorschrift zulässig ist, so ist das Urteil nicht bereits mit der Einlegung in ein Postfach des Beraters oder --sofern dieser nicht mit der Entgegennahme von Urteilen als Zustellung einen Mitarbeiter seiner Kanzlei beauftragt und dieser das Urteil entgegengenommen hat-- mit dem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten zugestellt, sondern erst dann, wenn der Bevollmächtigte es entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet hat, die Übersendung des Urteils mit der Post als Zustellung gelten zu lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583, m.w.N.; BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 46/08, BFH/NV 2010, 1315).

    Das Empfangsbekenntnis ist zwar als Urkunde über den Zustellungsvorgang nicht mehr konstitutiver Bestandteil der Zustellung, wohl aber die --in dem Empfangsbekenntnis verkörperte-- Bereitschaft des Bevollmächtigten, die Zustellung an einem bestimmten Tag entgegenzunehmen und die Bekanntgabe des Schriftstückes als Zustellung gegen sich gelten zu lassen (BFH-Beschluss in BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583).

  • AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20

    Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung

    Demgemäß ist es auch berufsrechtswidrig, eine Zustellung nicht zu prüfen, zu ignorieren oder gerichtliche Nachfragen unbeantwortet zu lassen (so ausdrücklich AGH NRW Urt. v. 10.01.2020, BeckRS 2020, 1625; Az. 2 AGH 18/19, Rz. 34; vgl. auch BFH, NJW-RR 2007, 1001, 1002; Beschl. v. 21.02.2007; Az. VII B 84/06).
  • BSG, 14.07.2022 - B 3 KR 2/21 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    c) Ein datiertes und (in Schriftform) unterschriebenes, auf dem Postweg zurückgesandtes Empfangsbekenntnis erbringt als Privaturkunde nach § 416 ZPO Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BSG vom 23.4.2009 - B 9 VG 22/08 B - SozR 4-1750 § 174 Nr. 1; BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 18; BFH vom 21.2.2007 - VII B 84/06 - BFHE 216, 481) .
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2020 - U (Kart) 3/20
    Grundsätzlich genügt für eine Zustellung nämlich nicht, dass das Schriftstück in den Empfangsbereich des Zustellungsbevollmächtigten gelangt ist, vielmehr muss er es auch als zugestellt entgegengenommen und seinen Willen dahin gebildet haben, die Übersendung des Urteils als Zustellung gelten zu lassen (BFH, Beschluss vom 21.2.2007, VII B 84/06 ).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung

    Die Zustellung wird in § 166 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) dem Nachweis der Zustellung dient (so Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216; dem folgend BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BStBl II 2007, 583; im Ergebnis auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. April 2005 1 C 6/04, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 130a VwGO Nr. 72, und BVerwG-Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10/06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788).
  • BFH, 15.12.2009 - VII R 46/08

    Zoll: Nacherhebung der Einfuhrabgaben wegen nachträglich für ungültig erklärter

    Das dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit Empfangsbekenntnis übersandte FG-Urteil war nicht bereits mit seinem Eingang in der Kanzlei des Bevollmächtigten zugestellt, sondern erst mit seiner Entgegennahme durch diesen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583).
  • BFH, 01.02.2008 - IV B 68/07

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - Gegenbeweis - Urteilszustellung an

    bb) Eine abweichende Beurteilung ergibt sich nicht aus dem Verweis der Klägerin auf den Beschluss des BFH vom 21. Februar 2007 VII B 84/06 (BFHE 216, 481, BStBl II 2007, 583).
  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 68/19 B

    Gewährung einer stationären Liposuktion

    Das datierte und unterschriebene Empfangsbekenntnis erbringt Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme (BSG vom 23.4.2009 - B 9 VG 22/08 B - SozR 4-1750 § 174 Nr. 1; BSG vom 13.5.2015 - B 6 KA 18/14 R - SozR 4-2500 § 106 Nr. 51 RdNr 18; BGH vom 13.1.2015 - VIII ZB 55/14 - NJW-RR 2015, 953 RdNr 7; BFH vom 21.2.2007 - VII B 84/06 - BFHE 216, 481) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - 9 A 1225/08

    Bezogen auf die Gebührenhöhe kann eine Gleichbehandlung von ungleichen

    vgl. BFH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - VII B 84/06 -, NJW-RR 2007, 1001; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 2 B 10.06 -, DÖV 2006, 788; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 174 Rdnr. 6, 14; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Auflage 2011, § 174 Rndr.
  • FG Hamburg, 15.12.2020 - 2 K 143/18

    Tonnagebesteuerung: Auflösung des Unterschiedsbetrags - Veräußerungs- bzw.

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