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   BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06   

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https://dejure.org/2007,3211
BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06 (https://dejure.org/2007,3211)
BFH, Entscheidung vom 18.04.2007 - XI R 21/06 (https://dejure.org/2007,3211)
BFH, Entscheidung vom 18. April 2007 - XI R 21/06 (https://dejure.org/2007,3211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3 Nr. 26
    Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerfreie Einnahmen eines Statisten an der Oper aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag auch für Komparsen und Statisten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - BFH bejaht Freibetrag für Komparsen und Statisten

  • IWW (Kurzinformation)

    Übungsleiterfreibetrag - Freibetrag auch für Komparsen und Statisten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Einkünften aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit; Voraussetzungen der Ausübung einer künsterlischen Tätigkeit; Nebenberufliche künsterlerische Tätigkeit auch im Falle ihrer ergänzenden und unterstützenden Eigenschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ist Komparse ein Künstler?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamter jobt nebenbei als Opernstatist - Ist das künstlerische Tätigkeit oder muss er die Einnahmen versteuern?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einkünfte aus nebenberuflicher Komparsen-Tätigkeit können steuerfrei sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerfreie Einkünfte aus nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 26
    Kunst; Künstlerische Gestaltungshöhe; Nebenberufliche Tätigkeit; Theater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 61
  • NJW 2008, 784
  • BB 2007, 1716
  • DB 2007, 1676
  • BStBl II 2007, 702
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 50/88

    Antrag auf Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Ordnungsgemäße Einbeziehung

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
    Soweit das FA dies anders beurteilt und das Unterlassen als verfahrensfehlerhaft ansieht, hätte dies bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt werden können und müssen (BFH-Urteil vom 5. April 1990 VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 100 ff.).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362).
  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG-Entscheidungen vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188, und vom 17. Juli 1984 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 18.04.2007 - XI R 21/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG-Entscheidungen vom 24. Februar 1971 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188, und vom 17. Juli 1984 1 BvR 816/82, BVerfGE 67, 213).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2163/12

    Ertragsteuerliche Behandlung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW)

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 21/06, BFHE 218, 61; BStBl II 2007, 702 m.w.N.).

    Diese Grundsätze können auf § 3 Nr. 26 EStG übertragen werden (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 21/06 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 12.08.2021 - 11 K 2430/18

    Einstufung der Tätigkeit eines Diskjockey als künstlerische oder gewerbliche

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 23.09.1998 XI R 71/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 460, und vom 18.04.2007 XI R 21/06, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 218, 61, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 702).
  • FG Nürnberg, 06.03.2013 - 3 K 1469/11

    Keine Beiladung des Vergütungsgläubigers bei Anfechtung des Haftungsbescheides

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (BFH-Urteile vom 18. April 2007 XI R 21/06, BFHE 218, 61, BStBl II 2007, 702; vom 23. September 1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, und vom 4. November 2004 IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362).

    So kann nach dem BFH-Urteil vom 18. April 2007 (XI R 21/06) auch der Komparse -anders z.B. als ein Bühnenarbeiter- eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

  • FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17

    Einkommensteuer: Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. nur BFH- Urteile vom 23.9.1998 XI R 71/97, BFH/NV 1999, 460, vom 18.4.2007 XI R 21/06, BStBl II 2007, 702).
  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 3 CS 13.2484

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übt ein Steuerpflichtiger eine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus grundsätzlich eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl. BFH, U.v. 18.4.2007 - XI R 21/06 - juris Rn. 21/22).
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