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   BFH, 31.05.2007 - V R 18/05   

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https://dejure.org/2007,1198
BFH, 31.05.2007 - V R 18/05 (https://dejure.org/2007,1198)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2007 - V R 18/05 (https://dejure.org/2007,1198)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - V R 18/05 (https://dejure.org/2007,1198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. bb; UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. bb; UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b

  • Judicialis

    UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b; ; UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b Doppelbuchst. bb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Steuersatz für Beförderungsleistungen eines Taxiunternehmers für Hinfahrt und Rückfahrt

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Steuersatz für Beförderungsleistungen eines Taxiunternehmers für Hinfahrt und Rückfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermäßigter Steuersatz für die Beförderung von Personen im Kraftdroschkenverkehr bei Beförderung von Personen innerhalb einer Gemeinde oder nicht mehr als 50 km ; Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Steuerbegünstigung von Beförderungen im öffentlichen Nahverkehr; ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerhöhe bei Taxifahrten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Krankenfahrten mit dem Taxi zum ermäßigten Steuersatz?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Krankenfahrten mit dem Taxi im Umkreis von 50 Kilometern gilt regelmäßig der ermäßigte Umsatzsteuersatz

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuersatz für Beförderungsleistungen eines Taxiunternehmers für Hin- und Rückfahrt

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Personenbeförderung bis 50 km

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten mit Taxi im Nahverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im Nahverkehr

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    BFH äußert sich erneut zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Taxifahrten

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Taxen: Zur "50-km-Grenze" bei Hin- und Rückfahrt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b J: 1993
    Beförderungsleistung; Ermäßigter Steuersatz; Krankentransport

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 217, 88
  • BB 2007, 1941
  • DB 2007, 2693
  • BStBl II 2008, 206
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.06.2005 - V R 50/02

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG 1993 - kein ermäßigter

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, BFH/NV Beilage 2006, 38, und vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., CPP, Slg. 1999, I-973; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.

    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.).

  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, und vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).

    Eine einheitliche Leistung liegt auch nicht schon deshalb vor, weil mehrere Leistungen demselben wirtschaftlichen Ziel dienen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Die Beförderung eines Fahrgastes von dessen Wohnung zum Bestimmungsort und zurück durch denselben Taxiunternehmer ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche (einzige) Beförderungsleistung mit einer Gesamtbeförderungsstrecke, sondern ist in zwei getrennte Beförderungsleistungen aufzuteilen, wenn das Taxi nach Durchführung der Hinfahrt zum Bestimmungsort nicht auf den Kunden wartet, sondern der Kunde später --sei es aufgrund vorheriger Vereinbarung über den Abholzeitpunkt oder aufgrund erneuter telefonischer Bestellung-- erneut mit einem Taxi am Bestimmungsort abgeholt und zum Ausgangsort zurückbefördert wird (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562).

    cc) Entgegen der Auffassung des FA ergibt sich aus dem Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1990 V B 60/89 (BFH/NV 1991, 562) nichts anderes, weil sich der diesem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt vom vorliegenden Streitfall unterscheidet.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 11. Februar 1992 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238).

    Im Übrigen kommt die Finanzverwaltung in Abschn. 174 Abs. 3 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) zu Fahrausweisen bei anderen Beförderungsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zum entsprechenden Ergebnis --zu denen auch Taxen gehören (BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 85, 238; BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775)--: Danach liegen zwei getrennte Beförderungsstrecken vor, wenn ein Fahrausweis gegeben wird, der zur Hin- und Rückfahrt berechtigt.

  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, und vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 137/99

    Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück;

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Hiergegen richtet sich die --vom FG unter Hinweis auf das insoweit abweichende Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 2001 2 K 137/99 ("Entscheidungen der Finanzgerichte" --EFG-- 2001, 1625) zugelassene-- Revision des FA.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, BFH/NV Beilage 2006, 38, und vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., CPP, Slg. 1999, I-973; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 05.03.1992 - V R 97/88

    Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Im Übrigen kommt die Finanzverwaltung in Abschn. 174 Abs. 3 Satz 6 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) zu Fahrausweisen bei anderen Beförderungsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zum entsprechenden Ergebnis --zu denen auch Taxen gehören (BVerfG-Entscheidung in BVerfGE 85, 238; BFH-Urteil vom 5. März 1992 V R 97/88, BFH/NV 1992, 775)--: Danach liegen zwei getrennte Beförderungsstrecken vor, wenn ein Fahrausweis gegeben wird, der zur Hin- und Rückfahrt berechtigt.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2,

    Auszug aus BFH, 31.05.2007 - V R 18/05
    Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende gemeinschaftsrechtlich geklärten Grundsätze zu berücksichtigen (vgl. z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, BFH/NV Beilage 2006, 38, und vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Card Protection Plan Ltd., CPP, Slg. 1999, I-973; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juni 2005 V R 50/02, BFHE 210, 182, BStBl II 2006, 98, m.w.N.): Zum einen ist jede Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Leistung im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden.
  • BFH, 14.02.2019 - V R 22/17

    Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage

    Für den umgekehrten Fall hat der BFH bereits im Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 (BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, unter II.1.b, Rz 19) entschieden, dass bloß der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung rechtfertigt.
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Auch steht der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegen, dass das Taxi vereinbarungsgemäß zwischen mehreren Beförderungen auf den Kunden wartet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, und in BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Von der Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sollen Personenbeförderungen im öffentlichen Nahverkehr, zu denen auch der besonderen Anforderungen unterliegende Betrieb von Kraftdroschken bzw. Taxen gehört, erfasst werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Von der Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sollen Personenbeförderungen im öffentlichen Nahverkehr, zu denen auch der besonderen Anforderungen unterliegende Betrieb von Kraftdroschken bzw. Taxen gehört, erfasst werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Zur Frage, ob bei der Bestimmung der Beförderungsgrenze von 50 km i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG bei gleichzeitiger Vereinbarung von Hin- und Rückfahrten die Fahrten zusammenzurechnen sind oder nur die einfache Fahrtstrecke zugrunde zu legen ist, hat der Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 wie folgt differenziert: Eine einheitliche Beförderungsleistung im Nahverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG ist dann anzunehmen, wenn bei vereinbarter Hin- und Rückfahrt die Fahrt nur kurzfristig unterbrochen wird und der Fahrer vereinbarungsgemäß auf den Fahrgast wartet (so schon Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 1990 V B 60/89, BFH/NV 1991, 562 zu einer "Wartefahrt").
  • BFH, 19.03.2009 - V R 50/07

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines unbebauten Grundstücks und

    Umsatzsteuerrechtlich liegt eine einheitliche Leistung nicht allein deshalb vor, weil mehrere Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, m.w.N.) oder weil mehrere Leistungen zwar in verschiedenen Vertragsurkunden vereinbart werden, die Verträge aber rechtsgeschäftlich miteinander verknüpft sind (z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 17/89, BFH/NV 1994, 198).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Zu Beförderungsleistungen hat der Senat bereits im Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 (BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206) entschieden, dass die Beförderung eines Fahrgastes von dessen Wohnung zum Bestimmungsort und zurück durch denselben Taxiunternehmer umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche (einzige) Beförderungsleistung mit einer Gesamtbeförderungsstrecke, sondern auch dann in zwei getrennte Beförderungsleistungen aufzuteilen ist, wenn das Taxi nach Durchführung der Hinfahrt zum Bestimmungsort nicht auf den Kunden wartet, sondern der Kunde später --sei es aufgrund vorheriger Vereinbarung über den Abholzeitpunkt oder aufgrund erneuter telefonischer Bestellung-- erneut mit einem Taxi am Bestimmungsort abgeholt und zum Ausgangsort zurückbefördert wird.
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

    Dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 V R 50/07, BFHE 225, 224, BStBl II 2010, 78; vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206, m.w.N.).
  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

    Dasselbe gilt für den Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2009 V R 50/07, BFHE 225, 224, BStBl 11 2010, 78; vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88 , BStBl II 2008, 206 , m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

    Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208).
  • FG Hessen, 12.02.2019 - 1 K 384/17

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus den Warenverkäufen im

  • FG München, 21.03.2012 - 3 K 3251/08

    Umsatzsteuersätze bei Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen

  • BFH, 19.04.2012 - V R 35/11

    Ermittlung der "Beförderungsstrecke" i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG - Annahme

  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15

    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten

  • FG Hessen, 21.05.2014 - 6 K 2858/11

    Vermittlung von Sportwetten

  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 877/08

    Regelsteuersatz für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 14 K 203/06

    Lieferung eines unbebauten Grundstücks und Leistungen zur schlüsselfertigen

  • FG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 1 V 1346/09

    Zur Frage der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG bei Krankenfahrten

  • FG Hamburg, 30.10.2012 - 2 V 240/12

    Umsatzsteuergesetz: ermäßigter Steuersatz für Wattwagenfahrten?

  • FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16

    Kein ermäßigter Steuersatz für Busunternehmer bei einer

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