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   BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05   

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https://dejure.org/2007,4529
BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05 (https://dejure.org/2007,4529)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2007 - IV R 24/05 (https://dejure.org/2007,4529)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2007 - IV R 24/05 (https://dejure.org/2007,4529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 13; ; EStG § 15 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 § 15 Abs. 2 S. 1
    Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm

  • datenbank.nwb.de

    Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von Klärschlamm

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auf eigenbewirtschafteten Feldern eines Landwirts ? Zuordnung zur Land- und Forstwirtschaft oder zu einem eigenständigen Gewerbebetrieb ? Entscheidend ist, was im Vordergrund steht ? Im Streitfall stand die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klärschlammausbringung in der Landwirtschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erzielen von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm; Ausbringung des Klärschlamms mit Maschinen des Gewerbebetriebs auf selbstbewirtschafteten Feldern; Begriff des Klärschlamms; Vorliegen einer gewerblichen ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    Abgrenzung Land- und Forstwirtschaft von Gewerbebetrieb
    Verwaltungsregelung
    Land- und Forstwirtschaft
    Trennungstheorie
    Gemischte Tätigkeiten
    Klärschlammentsorgung
    Ertragsteuerrechtliche Behandlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 15
    Gewerbebetrieb; Klärschlamm; Land- und Forstwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 567
  • DB 2008, 499
  • BStBl II 2008, 356
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.01.1992 - IV R 19/90

    Selbständiger Gewerbebetrieb durch Tätigkeit eines Landwirts als Holzrücker

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    Von Anfang an liegt ein Gewerbebetrieb auch dann vor, wenn ein Landwirt Wirtschaftsgüter außerbetrieblich verwendet, die er eigens zu diesem Zweck angeschafft hat (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 IV R 19/90, BFHE 167, 355, BStBl II 1992, 651).

    Sie führt zur Annahme eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, wenn die Land- und Forstwirtschaft dem Unternehmen das Gepräge verleiht, und zur Annahme eines einheitlichen Gewerbebetriebs, wenn das Gewerbe im Vordergrund steht und die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit hat (BFH-Urteil in BFHE 167, 355, BStBl II 1992, 651, m.w.N.).

  • BFH, 15.11.1956 - IV 61/55 U

    Einordnung von Transporten von Milch durch einen Landwirt für andere Landwirte

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    So verhält es sich insbesondere, wenn ein Landwirt Maschinen anschafft, die er im eigenen Betrieb nicht benötigt, auch wenn er sie gelegentlich in der eigenen Landwirtschaft einsetzt (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. November 1956 IV 61/55 U, BFHE 64, 66, BStBl III 1957, 26).
  • BFH, 17.09.1987 - III R 225/83

    Öffentliche Zuschüsse sind regelmäßig Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    Zugänge in Geld oder Geldeswert, die das Betriebsvermögen vermehren, erhöhen als Betriebseinnahmen auch den durch Vermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 225/83, BFHE 151, 373, BStBl II 1988, 324).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    a) Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 27. Mai 1998 X R 92/95, BFH/NV 1998, 1476, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 92/95

    Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    a) Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 27. Mai 1998 X R 92/95, BFH/NV 1998, 1476, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.01.2005 - VII B 61/04

    Steuerberaterprüfung: Schreibzeitverlängerung

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung u.a. auch der Vortrag, dass ein (entscheidungserheblicher) Beweisantrag gestellt bzw. die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt worden ist oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2005 VII B 61/04, BFH/NV 2005, 921, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2006 - IX R 111/00

    Darlehenszinsen zum Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch deren

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    cc) Besteht demnach ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Einnahmen mit mehreren Einkunftsarten, ist maßgebend für die Abgrenzung die Einkunftsart, die im Vordergrund steht und die Beziehungen zu den anderen Einkünften verdrängt (vgl. für die Zurechnung von Aufwendungen: BFH-Urteil vom 5. April 2006 IX R 111/00, BFHE 213, 341, BStBl II 2006, 654, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.2006 - X R 9/04

    Freie Mitarbeiter; Betriebseinnahmen; Beitragsleistungen in Pensionskasse

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    "Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Beschluss vom 25. April 2006 X R 9/04, BFH/NV 2006, 1645).
  • BFH, 14.12.2006 - IV R 10/05

    Zur Abgrenzung der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft gegenüber

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    Dagegen liegt eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG vor, wenn ein Land- und Forstwirt eine an sich land- und forstwirtschaftliche Betätigung ohne Beziehung zum eigenen Betrieb ausübt (ständige Rechtsprechung, vgl. aus neuerer Zeit Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2006 IV R 10/05, BFHE 216, 241, BStBl II 2007, 516, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2003 - 5 K 2278/01

    Zuordnung von Einnahmen für den Transport und die Ausbringung von Klärschlamm auf

    Auszug aus BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1683 veröffentlichten Gründen ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.1997 - 3 M 115/96

    Untersagung rechtswidriger Abfalllagerungen: Klärschlamm-Abfall zur Verwertung -

  • BFH, 27.05.1998 - X B 131/97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen nicht völliger Übereinstimmung

  • BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11

    Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24

    Soweit sich das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 2007 IV R 24/05 (BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356) bezogen habe, sei dem entgegenzuhalten, dass die ertragsteuerrechtliche Beurteilung im Rahmen der Umsatzbesteuerung ohne Bedeutung sei.

    Er verweist hierzu insbesondere auf das BFH-Urteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356.

    Soweit der BFH in seinem Urteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356 zu § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes u.a. ausgeführt hat, es könne Bestandteil einer land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion darstellen, wenn ein Landwirt (verwertbaren) Abfall gegen Entgelt der Verursacher abholt und im eigenen Betrieb zur Düngung verwendet, kann dies aus den unter II.2.b angeführten Gründen nicht dazu führen, dass die der Verbandsgemeinde erbrachte Leistung auch umsatzsteuerrechtlich als landwirtschaftliche Dienstleistung einzuordnen wäre.

    Denn auf die dafür in dem BFH-Urteil (in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356) angegebene Begründung, die Erträge stünden "in einem objektiven, wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft", kommt es umsatzsteuerrechtlich nicht an.

  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    b) In Abgrenzung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit hat und die gewerbliche Betätigung dem Betrieb das Gepräge gibt (BFH-Urteile vom 16. November 1978 IV R 191/74, BFHE 126, 220, BStBl II 1979, 246; vom 23. September 1988 III R 182/84, BFHE 154, 364, BStBl II 1989, 111; vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356).
  • BFH, 27.01.2016 - X R 2/14

    Nutzungsausfallentschädigung für Kfz - Investitionsabzugsbetrag - Gewinngrenze

    "Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.1.a aa, sowie vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, unter II.2.a).
  • BFH, 01.12.2010 - IV R 17/09

    Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen - Gewinn

    Betriebseinnahmen sind in Anlehnung an § 8 Abs. 1 und § 4 Abs. 4 EStG alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, und vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550; Senatsurteil vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, m.w.N.).

    "Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (Senatsurteil in BFHE 219, 567, BStBl II 2008, 356, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2287/09

    Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG für Klärschlammtransport

    Da vor dem Ausbringen des Klärschlamms dieser notwendig beim Klärwerk abgeholt und zu den Feldern transportiert werden muss, wird nach Auffassung des Senats auch diese - vorbereitende - Maßnahme im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion erbracht (ebenso z.B. Stefan Heins, HLBS-Report 2009, 10 ff, 12; vgl. auch Prof. Dr. Kanzler, Kommentar zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 08.11.2007, IV R 24/05, BFH/NV 2008, 444).

    Der Senat sieht sich hier auch in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesfinanzhofs, der im Urteil vom 08.11.2007, IV R 24/05, BFH/NV 2008, 444; FR 2008, 633, unter Hinweis auf Meinungen in der Literatur Folgendes ausführte:.

  • FG Nürnberg, 07.12.2017 - 6 K 1148/16

    Versicherungsnehmer, Leistungen, Fahrzeug, Unfall, Versicherungsleistung,

    "Betrieblich" veranlasst ist eine Zuwendung von Vermögenswerten dann, wenn ein objektiver wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (BFH-Urteile vom 22.07.1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995, sowie vom 08.11.2007 IV R 24/05, BStBl II 2008, 356).
  • FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14

    Ablehung der Festsetzung einer Steuerentlastung für Betriebe der Land- und

    In diesem Kontext hat der BFH es als Bestandteil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion angesehen, wenn ein Landwirt (verwertbaren) Abfall gegen Entgelt der Verursacher abholt und ihn im eigenen Betrieb zur Düngung verwendet (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.2007 IV R 24/05, BStBl II 2008, 356 ).
  • FG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 K 170/12

    Berechnung von Einnahmen im Sinne des § 13a Abs. 6 S. 3 EStG aufgrund der

    Betriebseinnahmen sind danach alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH-Urteil vom 8. November 2007 IV R 24/05, BFHE 219, 567, BStBl. II 2008, 356).
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