Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2008 - X R 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2306
BFH, 30.01.2008 - X R 1/07 (https://dejure.org/2008,2306)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2008 - X R 1/07 (https://dejure.org/2008,2306)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - X R 1/07 (https://dejure.org/2008,2306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Abzug der Steuerermäßigung des "Baukindergelds" vor der des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund gesetzlich vorgegebener Anwendungsreihenfolge

  • Judicialis

    EStG § 34f Abs. 3; ; EStG § 35a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34f Abs. 3 § 35a
    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG; Auflösung einer Normenkollision; Erfordernis eines förmlichen Revisionsantrags; Pflichten des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung von Steuervergünstigungen; Gleichheitssatz

  • datenbank.nwb.de

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrangige Berücksichtigung des "Baukindergeldes"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorrangige Berücksichtigung des zur Wohneigentumsförderung hinzutretenden Baukindergelds vor der Steuerermäßigung für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ? Anwendung des Rechtsgrundsatzes, dass jüngeres Recht dem älteren Recht vorgeht ? Keine Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Haushaltsnahe Dienstleistungen und Baukindergeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reihenfolge von Steuervergünstigungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entbehrlichkeit förmlichen Revisionsantrages in der Revisionsbegründung bei eindeutiger Erkennbarkeit der Beschwer und des Änderungsbedürfnisses aus dem Vorbringen des Revisionsklägers; Berücksichtigung der Steuerermäßigung gemäß § 34f Abs. 3 Einkommensteuergesetzbuch ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Reihenfolge des Abzugs von Steuerermäßigungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Baukindergeld" ist vor Ermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse zu berücksichtigen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34f Abs 3, EStG § 35a Abs 1, EStR R 4
    Baukindergeld; Haushaltsnahe Dienstleistung; Reihenfolge; Steuerermäßigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 403
  • NZM 2008, 616
  • DB 2008, 848
  • BStBl II 2008, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
    Ob und ggf. in welcher Form und welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen, steht in seinem Ermessen (BVerfG-Beschluss vom 6. Februar 1968 1 BvL 7/65, BVerfGE 23, 74, BStBl II 1968, 133).
  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
    Dabei ist anerkannt, dass Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren können (BFH-Urteil vom 29. September 1992 VII R 56/91, BFHE 169, 564, m.w.N.; Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 2. Aufl., S. 572; Birk in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 4 AO Rz 365).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
    Bei der Prüfung einer Norm am Maßstab des Gleichheitssatzes ist zunächst davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zukommt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Dezember 1970 1 BvR 95/68, BVerfGE 29, 327, 335).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
    Er ist vor allem nicht verpflichtet, eine aus bestimmten wirtschaftspolitischen Gründen gewährte Steuervergünstigung so auszugestalten, dass eine andere, aus davon unabhängigen sozialpolitischen Gründen gewährte Steuervergünstigung noch besser genutzt werden kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 IV R 125/86, BFHE 150, 22, BStBl II 1987, 530, in Bezug auf den Abbau von Steuervergünstigungen).
  • FG Sachsen, 28.11.2006 - 3 K 1623/06

    Reihenfolge des Abzugs der Steuerermäßigungen nach § 34f Abs. 3 EStG 2003 und §

    Auszug aus BFH, 30.01.2008 - X R 1/07
    Das FG gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 933 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 05.05.2015 - X R 48/13

    Schlussbilanz und Aufgabebilanz im Fall der Betriebsaufgabe - Zeitpunkt des

    Ein förmlicher Revisionsantrag in der Revisionsbegründung ist aber entbehrlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Revisionsklägers eindeutig ergibt, inwieweit er sich durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er dessen Aufhebung oder Änderung erstrebt (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2015 - II R 52/13

    Zuwendender bei Vollzug eines formunwirksamen Schenkungsversprechens eines

    Der Kläger wendet sich gegen die dem Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung des FG und begehrt damit inzidenter die Aufhebung des Urteils und des vom FA erlassenen Schenkungsteuerbescheids (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520).
  • BFH, 21.01.2014 - IX R 9/13

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Veräußerungsgewinnen bei Erwerb

    Das von dem Kläger mit der Revision verfolgte Ziel ist eindeutig der Revisionsbegründungsschrift zu entnehmen, in der er sich ausdrücklich gegen die dem Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung des FG wendet und damit inzidenter die Aufhebung des darauf beruhenden Urteils erreichen will (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich der Kläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553; vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13; in BFHE 238, 460, BStBl II 2013, 49, Rz 18, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 16/10

    Zu den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen im Internet bei Weiterleitung

    Ein förmlicher Revisionsantrag ist jedoch entbehrlich, wenn sich --wie hier-- aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Klägerin durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 553; vom 6. April 2011 IX R 49/10, BFH/NV 2012, 13, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Der Gesetzgeber ist aber grundsätzlich frei, Steuervergünstigungen auszugestalten und nicht verpflichtet, eine aus bestimmten wirtschaftspolitischen Gründen gewährte Steuervergünstigung so auszugestalten, dass eine andere, aus davon unabhängigen Gründen gewährte Steuervergünstigung noch besser genutzt werden kann (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. Mai 1987 IV R 125/86, BFHE 150, 22, BStBl II 1987, 530, in Bezug auf den Abbau von Steuervergünstigungen und das Senatsurteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BStBl II 2008, 520).
  • FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07

    Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides;

    Der Gesetzgeber ist grundsätzlich frei, Steuervergünstigungen auszugestalten und nicht verpflichtet, eine aus bestimmten wirtschaftspolitischen Gründen gewährte Steuervergünstigung so auszugestalten, dass sie auch dann genutzt werden kann, wenn keine Steuerschuld anfällt (vgl. auch BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BStBl II 2008, 520).
  • FG Hamburg, 23.11.2017 - 6 K 106/16

    Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei

    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z. B. BFH Urteile vom 30.01.2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 29.01.2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 49/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots wegen Veräußerung wertloser Anteile in der

    Die Revision ist trotz Fehlens eines ausdrücklichen Revisionsantrags zulässig, da sich aus dem Revisionsvorbringen eindeutig ergibt, inwieweit sich die Kläger durch das angefochtene Urteil beschwert fühlen und dessen Aufhebung begehren (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, und vom 27. August 2008 III R 50/06, BFH/NV 2009, 533); sie wenden sich gegen die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und damit des Halbabzugsverbots.
  • BFH, 06.12.2018 - X R 10/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2018 X R 11/17 - Gesonderte Feststellung

  • BFH, 04.07.2008 - IX R 41/07

    Revision ohne eindeutigen Antrag unzulässig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht