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   BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06   

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https://dejure.org/2008,945
BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 17 Abs. 1 und 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung; verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft in Form einer Bürgschaft

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1 und 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1, 2; HGB § 255 Abs. 1 S. 2
    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung; verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft in Form einer Bürgschaft

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme eigenkapitalersetzender Bürgschaften für eine Gesellschaft durch einen nur mittelbar über eine andere Gesellschaft Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten der unmittelbaren Beteiligung; Voraussetzungen für ein Vorliegen nachträglicher ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaft und mittelbarer Beteiligung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaften für Tochtergesellschaften

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, GmbHG § 32a
    Bürgschaft; Nachträgliche Anschaffungskosten; Veräußerungsverlust

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, GmbHG § 32a
    Bürgschaft; Nachträgliche Anschaffungskosten; Veräußerungsverlust

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 446
  • NJW-RR 2008, 1583
  • DB 2008, 1129
  • BStBl II 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG: BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).

    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (BFH-Urteil in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG: BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 159/85

    Verdeckte Einlage - Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Zwar liegen zwei mittelbare Einlagen vor, wenn der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft I, welche Gesellschafterin einer Kapitalgesellschaft II ist, der Kapitalgesellschaft II Vermögensvorteile gewährt, die geeignet sind, Gegenstand einer verdeckten Einlage zu sein (BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Weder durch die Übernahme der Bürgschaft noch durch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger wird das bilanzierungsfähige Vermögen der Gesellschaft vermehrt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Eine mittelbare Beteiligung hat allein für die Frage des Erreichens der Wesentlichkeitsgrenze Bedeutung, da unmittelbare und mittelbare Beteiligungen --nach Maßgabe der rein kapitalmäßig zu bestimmenden Anteilsquoten-- zusammenzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, m.w.N.).
  • FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04

    Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen bei einer mittelbaren Beteiligung sind nicht durch das Gesellschaftsverhältnis mit der unmittelbaren Beteiligungsgesellschaft veranlasst (a.A. Urteil des FG München vom 21. April 2006 8 K 1923/04, EFG 2006, 1244; Dörner in: Die Information über Steuer und Wirtschaft 1999, 646).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 64/05

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: kein Abzug von Finanzierungskosten als

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern (BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 64/05, BFHE 217, 497, BStBl II 2007, 639, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    d) Entgegen der Auffassung des FG sind im Streitfall die Aufwendungen aus der Inanspruchnahme der Bürgschaften auch nicht deshalb als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen, weil ein Verzicht des Klägers auf seine Rückgriffsforderung gegen die F-GmbH (vgl. § 774 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu zwei mittelbaren verdeckten Einlagen geführt hätte; denn diese wären nur in Höhe des Teilwerts der Forderungen erfolgt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 277/03

    Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

  • FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02

    Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - 3 K 253/05

    Wesentliche Beteiligung: keine nachträglichen Anschaffungskosten eines nur

    Die dagegen eingelegte Revision sei noch beim Bundesfinanzhof anhängig (IX R 78/06).

    das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das vor dem Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren Az. IX R 78/06,.

    Das Gericht folgt nicht der Auffassung des Finanzgerichts Köln (Urteil vom 24. August 2006, 10 K 4703/02, EFG 2006, 1837; Revision eingelegt, BFH IX R 78/06), wonach Finanzierungsmaßnahmen eines mittelbaren Gesellschafters mit denen eines unmittelbaren Gesellschafters gleich zu behandeln seien und eine mittelbare Beteiligung jedenfalls dann ausreiche, wenn der mittelbare Gesellschafter die umittelbare Gesellschafterin beherrsche.

    Auch eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Verfahren IX R 78/06 kommt vorliegend nicht in Betracht.

    So liegt es hier, soweit es in dem Verfahren des Bundesfinanzhofes zum Aktenzeichen IX R 78/06 um die Frage geht, ob bei der Feststellung eines Auflösungsverlustes aus § 17 EStG auch lediglich mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen sind.

  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an

    Diese Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern bewirkt, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre eine eigenständige Leistungsfähigkeit entsteht, die von derjenigen der hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Personen getrennt und unabhängig von ihr besteuert werden darf (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1039).
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