Rechtsprechung
| BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2; GmbHG § 32a
- Betriebs-Berater
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung (Bürgschaftsinanspruchnahme)
- openjur.de
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
- Bundesfinanzhof
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2; GmbHG § 32a
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wesentliche Beteiligungen - Bürgschaftsaufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten 1. Bürgschaftsübernahme des Anteilseigners für Verpflichtung eines Kunden der GmbH in deren Interesse - Ähnliche Kreditierung wie bei einem eigenkapitalersetzenden Darlehen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Bürgschaftsinanspruchnahme
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Anschaffungskosten bei Bürgschaft zugunsten Dritter
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Nichtgeltendmachen Aufwendungsersatzanspruchs durch Gesellschafter kann nachträgliche Anschaffungskosten begründen
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 17 Abs 2
Auflösungsverlust; Finanzierungshilfe; Nachträgliche Anschaffungskosten - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 04.03.2008, Az.: IX R 80/06 (Bürgschaftsübernahme für Kunden einer GmbH)" von StB/Dipl.-Fw. Rolf Wischermann, original erschienen in: EStB 2008, 191 - 192.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 04.03.2008, Az.: IX R 80/06 (Bürgschaftsübernahme für Kunden einer GmbH)" von StB/Dipl.-Finw. Rolf Wischmann, original erschienen in: GmbH-StB 2008, 163 - 164.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 12 K 81/05
- BFH, 04.03.2008 - IX R 80/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 220, 451
- NJW-RR 2009, 550
- BB 2008, 1087
- DB 2008, 1127
- BStBl II 2008, 577
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05
Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
Das ist bei einem Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft der Fall, wenn und insoweit es Eigenkapital ersetzt (vgl. § 32a Abs. 1 GmbHG), weil der Gesellschafter es in einem Zeitpunkt gewährt, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 80/06, BStBl II 2008, 577, und IX R 78/06, BStBl II 2008, 575). - BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06
Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei …
Das ist bei einem Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft der Fall, wenn und insoweit es Eigenkapital ersetzt (vgl. § 32a Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung), weil der Gesellschafter es in einem Zeitpunkt gewährt, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 80/06, BStBl II 2008, 577, und IX R 78/06, BStBl II 2008, 575). - BFH, 26.11.2008 - IX R 102/07
Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 EStG bei Bürgschaft eines …
Zwar kann eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung i.S. von § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG darin liegen, dass ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter sich zu Gunsten eines Dritten verbürgt, um zu ermöglichen, dass dieser mit der GmbH ein für sie günstiges Geschäft abschließt, und dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).Zwar mag der Kläger mit der Bürgschaftsübernahme im Interesse der GmbH 1 einen Anspruch zunächst auf Freistellung, nach seiner Inanspruchnahme auf Ersatz seiner Aufwendung aus § 683 BGB erlangt haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).
Die Rechtsgrundsätze zum abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg beantworten nur die vorliegend nicht problematische Frage, ob Kosten, die ein Dritter im Interesse des Steuerpflichtigen leistet, dem Steuerpflichtigen als eigener Aufwand zurechenbar sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).
- FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07
Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung; …
Außerdem berufen sich die Kläger auf die BFH-Urteile vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BFH/NV 2008, 863; vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577; vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 und vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385.Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 8/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577; IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575).
Der vom BFH mit Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577 entschiedene Fall wäre nur vergleichbar, wenn der Kläger nach seiner Inanspruchnahme aus der Verpfändungserklärung einen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber der GmbH gehabt hätte.
- BFH, 09.06.2010 - IX R 52/09
Nachträgliche Anschaffungskosten - Halbabzugsgebot - Zur geschäftlichen …
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BFHE 220, 446, und 220, 451, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m. w. N.). - BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer i.S. von § 32a Abs. 3 GmbHG ähnlichen Kreditierung eines Aufwendungsersatzanspruchs auf der Ebene der E1-GmbH vor (hierzu BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577), da der Kläger jedenfalls aufgrund der Gewährung der Darlehen an die E2-GmbH keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen die E1-GmbH erlangt hat.Die Rechtsgrundsätze zum abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg beantworten nur die --im Streitfall nicht entscheidungserhebliche-- Frage, ob Kosten, die ein Dritter im Interesse des Steuerpflichtigen leistet, dem Steuerpflichtigen als eigener Aufwand zurechenbar sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, m.w.N.).
- BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06
Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen …
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungs- oder Auflösungskosten sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, und IX R 80/06, BStBl II 2008, 575 und 577, jeweils m.w.N.). - BFH, 07.12.2010 - IX R 16/10
Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zu Gunsten seiner GmbH und seiner …
Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt, § 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a. F. (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, und vom 4. März 2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577, jeweils m. w. N.).Der BFH hatte eine einem Darlehen wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung darin gesehen, dass der Gesellschafter nach seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft einen Aufwendungsersatzanspruch gegen die GmbH nicht geltend macht und in der Liquidation endgültig mit ihm ausfällt (so das BFH-Urteil in BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577).
- FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 08.02.2011 IX R 15/10, juris, vom 25.06.2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl. II 2010, 220 und vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).Nach der Rechtsprechung des BFH zählen zu den nachträglichen Anschaffungskosten auch Finanzierungshilfen, wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter i.S.d. § 32a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der vor dem 23.10.2008 geltenden Fassung haben (BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).
Maßgebend für den eigenkapitalersetzenden Charakter eines Darlehens ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt, § 32a Abs. 1 und 3 GmbHG a.F. (BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl. II 2008, 577).
- BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05
Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines …
auch Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft, die in der Krise der Gesellschaft (§ 32a Abs. 1 GmbHG) gewährt wurden und die deshalb eigenkapitalersetzenden Charakter haben (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, und IX R 80/06, BFHE 220, 451, BStBl II 2008, 577). - BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10
Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG
- FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der …
- FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08
Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das …
- BFH, 24.01.2012 - IX R 34/10
Darlehensgewährung in der Krise
- BFH, 08.02.2011 - IX R 53/10
Zur Frage der unternehmerischen Beteiligung eines Aktionärs
- FG Münster, 20.01.2010 - 7 K 5023/07
Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG
- FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 268/07
Anforderungen an die Gesellschafterstellung gemäß § 17 EStG eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Auflösung einer GmbH - Zeitpunkt der Verlustentstehung
- FG München, 21.07.2011 - 10 K 1414/09
Kein rückwirkendes Ereignis bei Möglichkeit zur Berücksichtigungsfähigkeit im zu …
