Rechtsprechung
BFH, 19.04.2007 - III R 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BGB § 1360, § 1360a, § 1608 Satz 1; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 und 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
BGB § 1360, § 1360a, § 1608 Satz 1; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 und 2
- Judicialis
BGB § 1360; ; BGB § 1360a; ; BGB § 1608 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- datenbank.nwb.de
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kindergeld für das verheiratete Kind
- IWW (Kurzinformation)
Anrechnung des Ehegattenunterhalts - Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld für das verheiratete Kind
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind bei Vorliegen eines sog. Mangelfalls; Rechtmäßigkeit der Rückforderung geleisteten Kindergeldes aufgrund eines zu hohen Nettoeinkommens der Kindergeldberechtigten; Berücksichtigung der ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kindergeld für erwachsenes verheiratetes Kind
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kindergeld für verheiratetes Kind
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Kindergeld für verheiratetes Kind?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Eltern haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Kindergeld für ihre verheirateten Kinder
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kindergeld für erwachsenes verheiratetes Kind bei so genanntem Mangelfall möglich
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
- Unterhaltsaufwendungen
- Unterhaltsaufwendungen bei einer Haushaltsgemeinschaft
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.06.2006 - 11 K 174/05
- BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Papierfundstellen
- BFHE 218, 70
- NJW 2007, 3231
- FamRZ 2007, 1651 (Ls.)
- BB 2007, 1716
- BStBl II 2008, 756
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99
Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichen, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Mittel für den Unterhalt verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (Fortführung der BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, …und vom 23. November 2001 VI R 144/00, BFH/NV 2002, 482).Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum (vollständigen) Unterhalt nicht in der Lage ist, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, …und vom 23. November 2001 VI R 144/00, BFH/NV 2002, 482; Abschn. 63.4.2.5 Abs. 1 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--).
- FG Münster, 14.05.2003 - 13 K 7033/01
Berechnung der nachrangigen Unterhaltspflicht der Eltern nach Heirat des Kindes
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners unterhalb des steuerrechtlichen Existenzminimums liegen, das dem --am Existenzminimum eines Erwachsenen ausgerichteten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, …und vom 16. November 2006 III R 15/06, BFH/NV 2007, 561)-- Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht (vgl. auch Urteile des Hessischen FG vom 3. September 2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550, und des FG Münster vom 14. Mai 2003 13 K 7033/01 Kg, EFG 2003, 1484).Das gilt jedoch nur, soweit dem Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt (gl.A. Urteil des FG Münster in EFG 2003, 1484; im Ergebnis auch Abschn. 63.4.2.5 Abs. 3 DA-FamEStG).
- BFH, 23.11.2001 - VI R 144/00
Kindergeld; Eheschließung des Kindes
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind besteht nur dann, wenn die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichen, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Mittel für den Unterhalt verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (Fortführung der BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, und vom 23. November 2001 VI R 144/00, BFH/NV 2002, 482).Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum (vollständigen) Unterhalt nicht in der Lage ist, das Kind ebenfalls nicht über ausreichende eigene Einkünfte verfügt und die Eltern deshalb weiterhin für das Kind aufkommen müssen --sog. Mangelfall-- (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, und vom 23. November 2001 VI R 144/00, BFH/NV 2002, 482; Abschn. 63.4.2.5 Abs. 1 der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--).
- FG Hessen, 03.09.2002 - 9 K 3071/97
Kindergeld für verheiratete Kinder bei geringen Einkünften des Ehegatten
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners unterhalb des steuerrechtlichen Existenzminimums liegen, das dem --am Existenzminimum eines Erwachsenen ausgerichteten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, …und vom 16. November 2006 III R 15/06, BFH/NV 2007, 561)-- Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht (vgl. auch Urteile des Hessischen FG vom 3. September 2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550, und des FG Münster vom 14. Mai 2003 13 K 7033/01 Kg, EFG 2003, 1484).Unterhaltsleistungen sind daher in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes anzunehmen (vgl. auch Urteile des FG Hamburg vom 8. August 1997 I 68/97, EFG 1998, 106, und des Hessischen FG in EFG 2003, 550).
- BFH, 07.03.1986 - III R 177/80
Auf den Ausbildungsfreibetag werden als eigene Bezüge des Kindes die …
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Nach der Rechtsprechung des BFH entspricht es der Lebenserfahrung, dass in einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehegatte allein verdient und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erzielt, dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließt (BFH-Urteil vom 7. März 1986 III R 177/80, BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554, und BFH-Beschluss vom 7. März 2002 VIII B 180/01, BFH/NV 2002, 1289). - BFH, 07.03.2002 - VIII B 180/01
Kindergeld für verheiratete Kinder
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Nach der Rechtsprechung des BFH entspricht es der Lebenserfahrung, dass in einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehegatte allein verdient und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erzielt, dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließt (BFH-Urteil vom 7. März 1986 III R 177/80, BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554, und BFH-Beschluss vom 7. März 2002 VIII B 180/01, BFH/NV 2002, 1289). - BFH, 16.11.2006 - III R 15/06
Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners unterhalb des steuerrechtlichen Existenzminimums liegen, das dem --am Existenzminimum eines Erwachsenen ausgerichteten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 16. November 2006 III R 15/06, BFH/NV 2007, 561)-- Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht (vgl. auch Urteile des Hessischen FG vom 3. September 2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550, und des FG Münster vom 14. Mai 2003 13 K 7033/01 Kg, EFG 2003, 1484). - BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners unterhalb des steuerrechtlichen Existenzminimums liegen, das dem --am Existenzminimum eines Erwachsenen ausgerichteten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, …und vom 16. November 2006 III R 15/06, BFH/NV 2007, 561)-- Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht (vgl. auch Urteile des Hessischen FG vom 3. September 2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550, und des FG Münster vom 14. Mai 2003 13 K 7033/01 Kg, EFG 2003, 1484). - FG Hamburg, 08.08.1997 - I 68/97
Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes
Auszug aus BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Unterhaltsleistungen sind daher in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes anzunehmen (vgl. auch Urteile des FG Hamburg vom 8. August 1997 I 68/97, EFG 1998, 106, und des Hessischen FG in EFG 2003, 550).
- BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Zwar setzte nach früherer Rechtsprechung des BFH der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern voraus (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, unter 2.a, und vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, unter II.1.). - BFH, 15.04.2015 - V R 27/14
Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger …
Zwar setzte nach früherer Rechtsprechung des BFH der Kindergeldanspruch für über 18 Jahre alte Kinder eine typische Unterhaltssituation seitens der Eltern voraus (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522, unter 2.a, und vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, unter II.1.). - BFH, 29.05.2008 - III R 23/07
Keine Opfergrenze bei Unterhalt an Lebensgefährtin - Gleichstellung der …
Nach dem Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06 (BFHE 218, 70, BFH/NV 2007, 1753, m.w.N.) entspricht es der Lebenserfahrung, dass in einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehepartner allein verdient und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erzielt, dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Nettoeinkommens zufließt, soweit dem verdienenden Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt.
- BFH, 17.10.2013 - III R 22/13
Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. …
b) Nach langjähriger Rechtsprechung (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; vom 22. Dezember 2011 III R 8/08, BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340) bestand für ein verheiratetes Kind jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf Kindergeld. - BFH, 29.05.2008 - III R 48/05
Eigenes Vermögen bei fehlender Verwertbarkeit durch Nießbrauchsvorbehalt und …
Der Senat weist darauf hin, dass zu den Bezügen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gehören können (Senatsurteile vom 7. März 1986 III R 177/80, BFHE 146, 386, BStBl II 1986, 554, betr. Ausbildungsfreibetrag für ein verheiratetes Kind, und vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BFH/NV 2007, 1753, betr. Kindergeldanspruch für ein verheiratetes Kind). - BFH, 22.12.2011 - III R 8/08
Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug - Unterhaltsleistungen von …
Ausnahmsweise müssen Eltern gegenüber ihrem verheirateten Kind Unterhaltsleistungen erbringen, wenn das Einkommen des Ehepartners so gering ist, dass er zum vollständigen Unterhalt nicht in der Lage ist --sog. Mangelfall-- (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2000 VI R 13/99, BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; Senatsurteile vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, und vom 4. August 2011 III R 48/08, BStBl II 2011, 975).Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht überschreiten (Senatsurteil in BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, m.w.N.).
Unterhaltsleistungen sind daher in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes anzunehmen (Senatsurteil in BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, m.w.N.).
- BFH, 04.08.2011 - III R 48/08
Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des verheirateten …
Danach ist ein solcher Fall anzunehmen, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG von 7.680 EUR nicht überschreiten (vgl. Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 34 AS 201/15
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Grundsicherung für …
Zwar lagen die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld nach § 32 EStG bezüglich der Kläger zu 4 und 5 aufgrund des Abbruchs der Ausbildung bzw. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. Eheschließung (ständige Rechtsprechung des BFH zu § 32 Abs. 4 EStG in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung: Urteile vom 02. März 2000 - VI R 13/99 - BFHE 191, 69, BStBl II 2000, 522; 19. April 2007 - III R 65/06 -, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756; 22. Dezember 2011 - III R 8/08 - BFHE 236, 155, BStBl II 2012, 340) seit Februar 2009 (Kläger zu 4) bzw. November 2008 (Klägerin zu 5) tatsächlich nicht vor, auch sind die entsprechenden Bewilligungsentscheidungen der Familienkasse nachfolgend durch Bescheide vom 17. Dezember 2010, 15. März 2011, 08. Juni 2011 und 29. November 2011 mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 70 Abs. 2 EStG) aufgehoben worden. - BFH, 28.04.2020 - VI R 43/17
Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags bei Unterhaltsleistungen an ein mit dem …
Auch in einem solchen Fall entspricht es der Lebenserfahrung, dass dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Nettoeinkommens zufließt, soweit dem verdienenden Ehepartner ein verfügbares Einkommen in Höhe des steuerrechtlichen Existenzminimums verbleibt (BFH-Urteil vom 19.04.2007 - III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, Rz 20, m.w.N.). - BFH, 22.10.2009 - III R 50/07
Anspruch auf Kindergeld für ein arbeitsloses, behindertes Kind nur, wenn die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs würde dem Kläger wegen der vorrangigen Unterhaltspflicht des Ehepartners Kindergeld nur zustehen, wenn dessen Einkünfte für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausgereicht hätten (Senatsurteil vom 19. April 2007 III R 65/06, BFHE 218, 70, BStBl II 2008, 756, m. w. N.). - BFH, 23.11.2011 - III R 76/09
Keine Minderung der als Bezüge anzusetzenden Ehegatten-Unterhaltsleistungen wegen …
- BFH, 07.04.2011 - III R 72/07
Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung …
- FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09
Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen …
- BFH, 05.03.2014 - XI R 32/13
Zum Kindergeldanspruch für ein verheiratetes volljähriges Kind
- FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 2 K 155/17
Kindergeld
- FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 3926/07
Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines volljähigen verheirateten Kindes; …
- FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
Kindergeld für ein Kind, das von seinem Ehegatten keinen Trennungsunterhalt …
- FG Köln, 16.07.2013 - 9 K 935/13
Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
- FG München, 16.12.2009 - 10 K 4095/08
Kindergeldanspruch für verheiratetes Kind bei Behauptung eines Mangelfalles
- FG Münster, 21.02.2013 - 13 K 1968/11
Kindergeldanspruch für ein in der Ausbildung befindliches, verheiratetes Kind
- BFH, 27.08.2010 - III B 70/09
Kein Einfluss von Ausbildungsdarlehen auf die Höhe der Einkünfte/Bezüge des …
- FG Münster, 29.01.2014 - 13 K 2658/13
Heirat des Kindes, Mangelrechtsprechung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2021 - 3 K 126/20
Kindergeld für volljähriges behindertes Kind - Einzusetzende finanzielle Mittel …
- FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 1569/12
Kindergeld für ein verheiratetes, volljähriges Kind
- FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13
Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des …
- FG Düsseldorf, 27.08.2013 - 10 K 1940/13
Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages …
- FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17
Aspruch der Mutter eines behinderten Kindes auf Zahlung von Kindergeld nach …
- FG Saarland, 02.03.2018 - 2 K 1006/17
Kindergeld: Aufnahme eines Fernstudiums nach Abschluss einer Ausbildung zur …
- FG Sachsen, 14.03.2012 - 2 K 1569/11
Kindergeldanspruch für verheiratete studierende Tochter mit eigenem Kind …
- FG Nürnberg, 25.02.2021 - 4 K 392/19
Kindergeld für ein behindertes Kind
- FG Sachsen-Anhalt, 10.09.2013 - 4 K 951/12
Keine Durchführung einer sog. Mangelfallprüfung nach Wegfall des § 32 Abs. 4 S. 2 …
- FG München, 20.02.2013 - 9 K 3405/12
Kindergeldanspruch nach Wegfall der Grenzbetragsberechnung: Keine Prüfung der …
- FG Sachsen, 13.06.2013 - 2 K 458/13
Seit dem 1.1.2012 Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind …
- FG Thüringen, 28.02.2023 - 3 K 150/20
Kindergeld für ein verheiratetes, behindertes Kind - Zur Beurteilung der …
- FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4146/12
Einkommensunabhängiges Kindergeld ab 2012 gilt auch für verheiratete Kinder in …
- FG Sachsen, 03.07.2013 - 8 K 1201/12
Kindergeldanspruch für volljähriges, verheiratetes Kind ab 2012 unabhängig von …
- FG Thüringen, 13.11.2013 - 3 K 521/13
Kindergeld für ein getrennt lebendes, in Ausbildung befindliches Kind mit eigenen …
- FG Düsseldorf, 29.10.2013 - 10 K 3113/13
Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder nach Wegfall des Grenzbetrags …
- FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 6 K 187/13
Erlöschen des Kindergeldanspruchs für ein volljähriges Kind nach dessen …
- FG München, 26.09.2007 - 10 K 3094/06
Berücksichtigung eines freiwilligen sozialen Jahres oder eines …
- FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 262/13
Kindergeldanspruch ab 2012 auch ohne Vorliegen eines sog. Mangelfalles
- FG Sachsen, 12.05.2010 - 8 K 1528/09
Berücksichtigung der zivilrechtlich ermittelten Unterhaltsansprüche der Tochter …