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   BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06   

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https://dejure.org/2008,579
BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06 (https://dejure.org/2008,579)
BFH, Entscheidung vom 29.05.2008 - IX R 77/06 (https://dejure.org/2008,579)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - IX R 77/06 (https://dejure.org/2008,579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 42; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1 und 2

  • openjur.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO § 42; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1 und 2

  • Judicialis

    AO § 42; ; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c; ; EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wesentliche Beteiligung ? Realisierung des Verlusts des Stammkapitals einer GmbH durch Anteilsübertragung an neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH kein Gestaltungsmissbrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete und beteiligungsidentische GmbH; Auswirkungen der Nutzung einer günstigeren Steuergestaltung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    GmbH - Steuerrecht: Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Veräußerung von GmbH Anteilen an neu gegründete GmbH

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Veräußerung von GmbH-Anteilen anbeteiligungsidentische GmbH - Rechtsmissbrauch?

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1997 § 17, AO § 42
    Gestaltungsmissbrauch; Veräußerungsverlust

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1997 § 17, AO 1977 § 42
    Gestaltungsmissbrauch; Veräußerungsverlust

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 231
  • NJW-RR 2008, 1490 (Ls.)
  • ZIP 2009, 270
  • BB 2008, 2612
  • DB 2008, 1892
  • BStBl II 2008, 789
  • NZG 2008, 716
  • NZG 2008, 741
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Die Ausschöpfung von Verlusten entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).

    Stimmt die Gestaltung mit den gesetzlichen Zielen überein, bedarf es weiterer, insbesondere außersteuerlicher Motive hierfür grundsätzlich nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).

  • BFH, 23.10.1996 - I R 55/95

    Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger --aus welchen Gründen auch immer-- auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95, BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2002 - I R 63/99

    Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Denn es obliegt der Entscheidung des Gesellschafters, den Umfang des unternehmerischen Tuns abzustecken (BFH-Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Diese Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern bewirkt, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre eine eigenständige Leistungsfähigkeit entsteht, die von derjenigen der hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Personen getrennt und unabhängig von ihr besteuert werden darf (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1039).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Die Vorschrift soll den durch die Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit erfassen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07

    Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Es trifft zwar zu, dass der Kläger bei der Anteilsveräußerung --anders als bei der Auflösung-- mit dem Veräußerungszeitpunkt den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns (-verlusts) bestimmen konnte (zur Entstehung des Veräußerungsgewinns, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640; zur Entstehung des Auflösungsverlusts, BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 45/04, BFH/NV 2005, 1545, m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03

    Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Aus den tatsächlichen Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger seine Anteile an der X-GmbH nur zum Schein an die Y-GmbH veräußert hat (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und die Veräußerung deshalb als Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 AO steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).
  • BFH, 10.10.1978 - VIII R 126/75

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei unterschiedlichen

    Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
    Der Kläger umging kein Steuergesetz, sondern nutzte die Möglichkeit einer günstigeren Steuergestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77).
  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04

    Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen

  • FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 6601/02

    Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16

    Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung

    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III., und BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.2.a).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 8. März 2017 IX R 5/16, BFHE 257, 211, BStBl II 2017, 930, Rz 17, und in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.2.a).

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07

    Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu

    Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).

  • BFH, 20.01.2016 - II R 40/14

    Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer

    Bleibt ein vereinbarter Kaufpreis hinter dem Wert eines eingelegten Anteils an einer Kapitalgesellschaft zurück, liegt eine gemischte verdeckte Einlage vor (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.3.).
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