Rechtsprechung
BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
AO § 42; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1 und 2
- openjur.de
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO § 42; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1 und 2
- Judicialis
AO § 42; ; EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c; ; EStG § 3c Abs. 2; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH
- datenbank.nwb.de
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wesentliche Beteiligung ? Realisierung des Verlusts des Stammkapitals einer GmbH durch Anteilsübertragung an neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH kein Gestaltungsmissbrauch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete und beteiligungsidentische GmbH; Auswirkungen der Nutzung einer günstigeren Steuergestaltung
- streifler.de (Kurzinformation)
GmbH - Steuerrecht: Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs
- streifler.de (Kurzinformation)
Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs
- streifler.de (Kurzinformation)
Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Veräußerung von GmbH-Anteilen an beteiligungsidentische GmbH stellt keinen Gestaltungsmissbrauch dar
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur Veräußerung von GmbH Anteilen an neu gegründete GmbH
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Veräußerung von GmbH-Anteilen anbeteiligungsidentische GmbH - Rechtsmissbrauch?
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 6601/02
- BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Papierfundstellen
- BFHE 221, 231
- NJW-RR 2008, 1490 (Ls.)
- ZIP 2009, 270
- BB 2008, 2612
- DB 2008, 1892
- BStBl II 2008, 789
- NZG 2008, 716
- NZG 2008, 741
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 19.08.1999 - I R 77/96
Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Die Ausschöpfung von Verlusten entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).Stimmt die Gestaltung mit den gesetzlichen Zielen überein, bedarf es weiterer, insbesondere außersteuerlicher Motive hierfür grundsätzlich nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43).
- BFH, 23.10.1996 - I R 55/95
Zur Anwendung des § 42 AO bei einer auf Dauer angelegten entgeltlichen …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Ein Gestaltungsmissbrauch ist regelmäßig nicht gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger --aus welchen Gründen auch immer-- auf Dauer zwischen sich und eine Einkunftsquelle eine inländische Kapitalgesellschaft schaltet und alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 55/95, BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90, m.w.N.). - BFH, 20.03.2002 - I R 63/99
Zum Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG zu 42 AO
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Denn es obliegt der Entscheidung des Gesellschafters, den Umfang des unternehmerischen Tuns abzustecken (BFH-Urteil vom 20. März 2002 I R 63/99, BFHE 198, 506, BStBl II 2003, 50).
- BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Diese Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern bewirkt, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre eine eigenständige Leistungsfähigkeit entsteht, die von derjenigen der hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Personen getrennt und unabhängig von ihr besteuert werden darf (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1039). - BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98
Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Die Vorschrift soll den durch die Veräußerung des Anteils an einer Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachs an finanzieller Leistungsfähigkeit erfassen (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 72/98, BFHE 190, 87, BStBl II 1999, 820). - BFH, 29.08.2007 - IX R 17/07
Darlehensverträge zwischen Angehörigen - Schuldzinsenabzug bei wechselseitiger …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
a) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.). - BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00
Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Es trifft zwar zu, dass der Kläger bei der Anteilsveräußerung --anders als bei der Auflösung-- mit dem Veräußerungszeitpunkt den Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns (-verlusts) bestimmen konnte (zur Entstehung des Veräußerungsgewinns, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640;… zur Entstehung des Auflösungsverlusts, BFH-Urteil vom 19. April 2005 VIII R 45/04, BFH/NV 2005, 1545, m.w.N.). - BFH, 21.09.2004 - IX R 5/03
Scheingeschäft - Kaufvertrag unter Ehegatten
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Aus den tatsächlichen Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger seine Anteile an der X-GmbH nur zum Schein an die Y-GmbH veräußert hat (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und die Veräußerung deshalb als Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 AO steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2004 IX R 5/03, BFH/NV 2005, 498, m.w.N.). - BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.). - BFH, 10.10.1978 - VIII R 126/75
Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei unterschiedlichen …
Auszug aus BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06
Der Kläger umging kein Steuergesetz, sondern nutzte die Möglichkeit einer günstigeren Steuergestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1978 VIII R 126/75, BFHE 126, 206, BStBl II 1979, 77). - BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 6601/02
Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
- BFH, 12.06.2018 - VIII R 32/16
Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung
Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III., und BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.2.a).Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 8. März 2017 IX R 5/16, BFHE 257, 211, BStBl II 2017, 930, Rz 17, und in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.2.a).
- BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu …
Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789;… vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFH/NV 2008, 426, m.w.N.).Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).
- BFH, 20.01.2016 - II R 40/14
Verhältnis der verdeckten Einlage eines Gesellschaftsanteils zur Schenkungsteuer
Bleibt ein vereinbarter Kaufpreis hinter dem Wert eines eingelegten Anteils an einer Kapitalgesellschaft zurück, liegt eine gemischte verdeckte Einlage vor (BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, unter II.3.).
- BFH, 17.11.2020 - I R 2/18
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine …
bb) Gestaltungen, die darauf abzielen, dem Steuerpflichtigen die Nutzung eines von ihm erwirtschafteten Verlusts zu ermöglichen, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen nicht als rechtsmissbräuchlich bewertet worden (z.B. Senatsurteile vom 19.08.1999 - I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, zur inkongruenten Gewinnausschüttung mit nachfolgender inkongruenter Wiedereinlage; vom 17.10.2001 - I R 97/00, BFHE 197, 63, zur Verlagerung von Zinserträgen; BFH-Urteile vom 29.05.2008 - IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, zur Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine beteiligungsidentische GmbH; vom 07.12.2010 - IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, zur ringweisen Anteilsveräußerung;… vom 04.12.2014 - IV R 28/11, BFH/NV 2015, 495, zur inkongruenten Gewinnausschüttung; abgrenzend dazu BFH-Urteil vom 18.03.2004 - III R 25/02, BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, Rz 110, zur Zwischenschaltung einer mit Verlustvorträgen "ausgestatteten" GmbH bei Grundstücksgeschäften). - BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16
Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
a) Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 17/07, BFHE 219, 32, BStBl II 2008, 502, m.w.N.; vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N., und vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427).Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; in BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, m.w.N.).
ee) Der vorliegende Fall ist nicht mit den vom BFH mit Urteilen in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789; in BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999; in BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und in BFHE 190, 446, BStBl II 2000, 527 entschiedenen Fallkonstellationen vergleichbar.
Das Urteil in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789 betraf die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete beteiligungsidentische GmbH und damit mangels Rückerwerbs einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
- BFH, 11.09.2013 - II R 61/11
Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der …
Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die --gemessen an dem erstrebten Ziel-- unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, jeweils m.w.N.).Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, und in BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999).
- BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09
Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im …
Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).Stimmt die Gestaltung mit den gesetzlichen Zielen überein, bedarf es weiterer, insbesondere außersteuerlicher Motive hierfür grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.).
- BFH, 14.08.2019 - I R 44/17
Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen Genussrechten
bb) Hiernach steht es dem Steuerpflichtigen grundsätzlich frei, bestimmte Einkünfte nicht in eigener Person zu erzielen, sondern die in Frage stehende Einkunftsquelle auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft, deren Anteilseigner er ist, zu übertragen (Senatsurteil vom 23.10.1996 - I R 55/95, BFHE 181, 490, BStBl II 1998, 90; BFH-Urteil vom 29.05.2008 - IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789). - BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15
Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als …
Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, und vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, m.w.N.). - FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19
Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH
Eine Zwischenschaltung einer GmbH sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Steuerpflichtige alle sich daraus ergebenden Konsequenzen trage (Hinweis auf BFH-Urteile vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90; vom 15.10.1998 III R 75/97, BStBl II 1999, 119; vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789).Eine Kapitalgesellschaft sei ein eigenes Steuersubjekt; ein Durchgriff komme grundsätzlich nicht in Betracht (Hinweis auf Beschluss des BVerfG vom 21.06.2006 2 BvL 2/99, BVerGE 116, 164; BFH-Urteil vom 04.03.2008 IX R 78/06, BStBl II 2008, 789).
Es liege in der Entscheidung des Gesellschafters, den Umfang des unternehmerischen Tuns der Kapitalgesellschaft abzustecken (Hinweis auf BFH-Urteile vom 20.03.2002 I R 63/99, BStBl II 2003, 50; vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789).
Die Ausschöpfung von Verlusten entspreche dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit (Hinweis auf BFH-Urteile vom 19.08.1999 I R 77/96, BStBl II 2001, 43; vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789).
Die Entscheidung, wann und an wen er Wertpapiere veräußere, stehe dem Steuerpflichtigen frei - auch an eine von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft (Hinweis auf BFH-Urteile vom 23.10.1996 I R 55/95, BStBl II 1998, 90; vom 15.10.1998 III R 75/97, BStBl 1999, 119; vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789) und wenn er damit Verluste erziele (Hinweis auf BFH-Urteile vom 29.05.2008 IX R 77/06, BStBl II 2008, 789; vom 07.12.2010 IX R 40/09, BStBl II 2011, 427).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2096/11
Zwangseinziehung von Aktien als Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG
- BFH, 18.10.2011 - IX R 15/11
Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende …
- FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22
Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17
Einkommensteuerliche Behandlung des Bondstripping von im Privatvermögen …
- BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten …
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17 zurück zur Übersicht Seite drucken
- FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 7 K 101/18
Darstellen der gewählten Vorgehensweise einer Einlage in die Kapitalrücklage mit …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Unzulässige unechte Rückwirkung im Zusammenhang mit § 8b Abs. 10 KStG
- FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 53/06
Gestaltungsmissbrauch bei Aufrechnung einer wertlosen Gesellschafterforderung mit …
- FG München, 27.10.2009 - 6 K 3941/06
Kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO bei zivilrechtlich zulässigen …
- FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15
Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen …
- FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09
Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der …
- FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17
Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog. …
- FG Hamburg, 25.11.2015 - 2 K 258/14
Einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von …
- BFH, 20.07.2018 - IX R 6/15
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen …
- BFH, 11.09.2013 - II R 60/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter …
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2655/19
Übernahme von Telefonkosten für Mobilfunkverträge durch Arbeitgeber - …
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2654/19
Lohnsteuerhaftung
- BFH, 11.09.2013 - II R 62/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter …
- BFH, 20.07.2018 - IX R 7/15
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 - Veräußerung von Anteilen …
- FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10
Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien …
- BFH, 28.07.2010 - I R 93/09
Künstlerabzugsteuer bei sog. Zusammenhangleistungen
- FG Baden-Württemberg, 06.02.2023 - 10 K 1285/20
Verlustberücksichtigung bei Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung unter …
- FG München, 20.11.2020 - 8 K 2656/19
Unterwerfung von Kosten für Mobilfunkvertrag der Lohnsteuer
- BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05
Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
- FG Hessen, 31.08.2012 - 4 K 1637/09
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei gegenseitigen Optionsrechten zum …
- FG Köln, 16.02.2017 - 15 K 2664/11
Einkommensteuer/Abgabenordnung: Mittelbare verdeckte Einlage durch die …
- BFH, 05.08.2010 - IX B 30/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; zur Tenorierung als Verfahrensfehler
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2010 - 13 B 1742/09
Befugnis der Bundesnetzagentur zum Einschreiten gegen Geschäftsmodelle bei …
- FG München, 30.03.2009 - 7 K 3826/05
Keine Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen …
- FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 2483/11
Steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer Kapitalgesellschaft und …
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