Rechtsprechung
| BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
- openjur.de
Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten
- Bundesfinanzhof
Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufteilung von Einkünften in solche aus selbstständiger Arbeit und solche aus Gewerbebetrieb - Erfordernis einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit aufgrund eigener Fachkenntnisse - Abzustellen ist auf die jeweils geschuldete Tätigkeit - Möglichkeit der Aufteilung von Tätigkeiten, die von verschiedenen Personen erbracht wurden
- NWB SteuerXpert START
- brak-mitteilungen.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufteilung der Tätigkeit eines Statikers in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte nach Aufträgen und Projekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerrecht - Statiker: Trennung zw. freiberuflichen und gewerblichen Einkünften
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Aufteilung der Tätigkeit eines Statikers in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte nach Aufträgen und Projekten
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Statiker - gewerblich oder freiberuflich?
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einnahmen aus Ingenieur-Tätigkeit können projektbezogen in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Statikerbüro: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unterschiedliche Einkommensarten bei freiberuflichem und angestelltem Ingenieur
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Aufteilung von Ingenieurleistungen in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Einnahmen aus Ingenieur-Tätigkeit können projektbezogen in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewinne aus gemischter Tätigkeit eines selbstständigen Ingenieurs können in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufgeteilt werden
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Planungsbüros mit eigenverantwortlichen Projektleitern droht die Gewerbesteuer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einkünfte aus Ingenieurstätigkeit: Aufteilung in gewerbesteuerpflichtige und gewerbesteuerfreie Einkünfte! (IBR 2009, 239)
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Statikerbüro: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte
- brak-mitteilungen.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche - meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Einkünfte von Ingenieuren: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zulässig
Sonstiges (3)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
Freiberufler; Gewerbebetrieb; Gewerbesteuer; Ingenieur; Trennung; Verfassung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 08.10.2008, Az.: VIII R 53/07 (Einkünfte aus Ingenieurstätigkeit: Aufteilung in gewerbesteuerpflichtige und gewerbesteuerfreie Einkünfte!)" von RA/Dipl.-Finw. Hermann Kahlen, FAStR, original erschienen in: IBR 2009, 239.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 08.10.2008, Az.: VIII R 53/07 (Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche)" von RA Dr. Uwe Clausen, original erschienen in: BRAK-Mitt 2009, 35 - 36.
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.06.2006 - 3 K 4699/02
- BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2008, 2684
- BStBl II 2009, 143
- IBR 2009, 239
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06
Hofladen als Gewerbebetrieb
Diese Auffassung werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07 (BStBl II 2009, 143) bestätigt.Eine einheitliche Beurteilung der Tätigkeiten wird lediglich ausnahmsweise dann bejaht, wenn die Tätigkeitsmerkmale derart miteinander verflochten sind und die Tätigkeiten sich gegenseitig unlösbar bedingen, dass eine Trennung gegen die Verkehrsauffassung verstieße (zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
Für die Trennbarkeit der Tätigkeiten ist daher ebenso wenig eine getrennte Buchführung erforderlich (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143).
- FG Niedersachsen, 15.09.2011 - 14 K 312/09
Außergerichtliche Inkassotätigkeit eines Rechtsanwalts als Gewerbebetrieb
Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so sind diese zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BFHE 216, 518, BStBl II 2008, 54, und vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).Bei unterschiedlichen Aufträgen (oder Projekten) liegt eine Trennung erkennbar nahe (BFH-Urteil in BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143, unter II.4.a. der Gründe).
Sofern die Trennung der Einkünfte nur durch Schätzung erfolgen kann, muss diese grundsätzlich auch durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143, unter II.3.d. der Gründe).
- BFH, 22.01.2009 - VIII B 153/07
Qualifikation gemischter Tätigkeiten - Fehlende Auseinandersetzung des FG mit …
Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit (gemischte Tätigkeit ohne Trennungsmöglichkeit) vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567;… vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFH/NV 2009, 80).
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