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   BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05   

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https://dejure.org/2008,577
BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05 (https://dejure.org/2008,577)
BFH, Entscheidung vom 30.09.2008 - VI R 67/05 (https://dejure.org/2008,577)
BFH, Entscheidung vom 30. September 2008 - VI R 67/05 (https://dejure.org/2008,577)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 38a Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 3, jetzt Satz 4, § 8 Abs. 1; AktG § 68 Abs. 2; BGB § 158 Abs. 2; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • openjur.de

    Sperrklauseln und Verfallsklauseln hindern Zufluss des geldwerten Vorteils durch Umwandlung des Optionsrechts in Aktien nicht; Eintritt einer Rückerstattungsverpflichtung ist kein rückwirkendes Ereignis

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 38a Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 3, jetzt Satz 4, § 8 Abs. 1; AktG § 68 Abs. 2; BGB § 158 Abs. 2; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Betriebs-Berater

    Arbeitslohnumwandlung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 38a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 3, jetzt Satz 4; ; EStG § 8 Abs. 1; ; AktG § 68 Abs. 2; ; BGB § 158 Abs. 2; ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrklauseln und Verfallsklauseln hindern Zufluss des geldwerten Vorteils durch Umwandlung des Optionsrechts in Aktien nicht; Eintritt einer Rückerstattungsverpflichtung ist kein rückwirkendes Ereignis

  • datenbank.nwb.de

    Sperr- und Verfallsklauseln hindern Zufluss des geldwerten Vorteils durch Umwandlung des Optionsrechts in Aktien nicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sperrklauseln und Verfallsklauseln hindern Zufluss des geldwerten Vorteils durch Umwandlung des Optionsrechts in Aktien nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitarbeiterbeteiligung durch Wandelschuldverschreibungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer rechtlichen und wirtschaftlichen Inhaberschaft der Aktie durch den Arbeitnehmer auch bei Bestehen einer Sperrfrist bzw. Haltefrist bezüglich einer Veräußerung; Zeitpunkt des Zuflusses des geldwerten Vorteils bei einem Aktienerwerb durch den Erwerber; ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Wandelschuldverschreibung als Arbeitslohn

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 38a Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 3, jetzt Satz 4, § 8 Abs. 1; AktG § 68 Abs. 2; BGB § 158 Abs. 2; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Sperrklauseln und Verfallsklauseln hindern Zufluss des geldwerten Vorteils durch Umwandlung des Optionsrechts nicht

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zufluss von Arbeitslohn bei gewandelten Aktien bei späterer Rückübertragung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung der Aktien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei späterer Verpflichtung zur Rückübertragung der Aktien - Kein geldwerter Vorteil bei Verzicht des Arbeitgebers auf Rückübertragung von Aktien

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zufluss von Arbeitslohn bei Aktienoptionen mit Rückzahlungsverpflichtung

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Aktienoptionsprogramm: Arbeitslohn bei Umwandlung von Anleihen in verbilligte Aktien

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 4
    Abfindung; Aktien; Arbeitslohn; Forderungsverzicht; Rückübertragung; Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 98
  • ZIP 2009, 145
  • BB 2009, 19
  • DB 2009, 98
  • BStBl II 2009, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 14.12.2023 - VI R 1/21

    Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein

    Die vereinbarten Verfügungsbeschränkungen stehen dem vorliegend nicht entgegen (s. dazu Senatsurteil vom 30.09.2008 - VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Einige Entscheidungen des BFH äußern sich allein dazu, wann ein Arbeitslohn nicht als laufend zu erachten ist (BFH, Urteile vom 20.11.2008 - VI R 25/05 - BFHE 223, 419; vom 30.9. 2008 - VI R 67/05 - BFHE 223, 98; vom 1.2. 2007 - VI R 73/04 - DStRE 2007, 1004; Beschluss vom 12.10.2006 - VI B 12/06 - juris, jeweils betreffend den einmaligen Erwerb von Arbeitgeberaktien zum Vorzugspreis).
  • BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Vereinbarte Verfügungsbeschränkungen oder Rückübertragungsansprüche stehen dem Zufluss nicht entgegen (z.B. Senatsurteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Bei einem Aktienerwerb ist das der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch auf Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Aktien erfüllt wird (zuletzt BFH-Urteile vom 11. Februar 2010 VI R 47/08, BFH/NV 2010, 1094; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876; jeweils m.w.N.).

    Aufgrund des im Aktienrecht geltenden Grundsatzes der freien Übertragbarkeit der Aktie (§ 68 des Aktiengesetzes --AktG--) ist jede Einschränkung, die über eine schuldrechtliche Wirkung hinausgeht, grundsätzlich unwirksam (Senatsurteil in BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282).

  • BFH, 15.03.2018 - VI R 8/16

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Vereinbarte Verfügungsbeschränkungen oder Rückübertragungsansprüche stehen dem Zufluss nicht entgegen (z.B. Senatsurteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2023 - VI R 2/21

    Weitgehend inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2023 - VI R 1/21 - Gewinn aus

    Die vereinbarten Verfügungsbeschränkungen stehen dem vorliegend nicht entgegen (s. dazu Senatsurteil vom 30.09.2008 - VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    Denn eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung hindert den Zufluss der Einnahme nicht, da der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht zunächst erlangt (Senatsurteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2020 - VI R 6/18

    Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft

    Diese tatsächlichen Vorgänge können nicht durch später bewirkte Rückzahlungen ungeschehen gemacht werden (z.B. Senatsurteile vom 30.09.2008 - VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, Rz 17, und vom 04.05.2006 - VI R 17/03, BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830, Rz 15; jeweils m.w.N.).

    bb) Dies gilt entgegen der Auffassung der Kläger nicht nur, soweit die Rückabwicklung laufenden Arbeitslohns in Rede steht, sondern auch dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien einen sonstigen Bezug rückabwickeln wollen (s. Senatsurteil in BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282 zur Rückübertragung von Aktien wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 20/10

    Übertragung von Vorsorgekapital eines Grenzgängers zwischen schweizerischen

    cc) Entgegen der Ansicht der Revision folgt auch nichts anderes aus der BFH-Rechtsprechung, wonach Verfügungsbeschränkungen für den Zufluss grundsätzlich unbeachtlich sind (BFH-Urteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282).

    Denn diese Rechtsprechung hat die wirtschaftliche Verfügungsmacht trotz bestehender Verfügungsbeschränkungen daraus hergeleitet, dass nahezu sämtliche Befugnisse eines Vollrechtsinhabers gegeben waren und insbesondere Verfügungssperren --wenn auch sanktionsbewehrt-- rechtlich überwunden werden konnten (BFH-Urteil in BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).

  • BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12

    Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der

    Denn eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung hindert den Zufluss der Einnahme nicht, da der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht zunächst erlangt (Senatsurteil vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 14.01.2009 - III 922/03

    Auswirkungen gesetzlich geregelter Verfügungsbeschränkungen auf den Zeitpunkt des

  • BFH, 11.02.2010 - VI R 47/08

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Gutschrift von Beteiligungskapital -

  • FG Köln, 29.02.2012 - 14 K 3408/08

    Preisnachlass bei Aktienverkauf an Ehefrau des Vorstandsmitglieds als Arbeitslohn

  • BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten

  • FG Thüringen, 22.04.2023 - 3 K 778/11

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien in Form sog. "restricted-Shares"

  • FG Münster, 15.09.2010 - 10 K 3460/09

    Rückzahlung einer Gewinnausschüttung irrelevant für Gesellschafterbesteuerung

  • BFH, 22.09.2011 - III R 73/08

    Vermögenswirksame Leistungen und Belegschaftsaktien im Rahmen der

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 14 K 14026/15

    Steuerliche Berücksichtigung einer zivilrechtlich nicht formwirksamen Übertragung

  • FG Köln, 22.05.2013 - 7 K 187/10

    Abgrenzung zwischen PKW und LKW

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 EG 327/13

    Elterngeld - nichtselbstständige Arbeit - nachgeburtliches Einkommen -

  • FG Niedersachsen, 18.02.2020 - 4 K 11025/18

    Zufluss von Kapitalerträgen aus der Umwandlung von Zinsansprüchen aus

  • FG München, 26.09.2013 - 5 K 1660/12

    Arbeitslohn eines Dritten bei Verzicht auf vollständige Darlehensrückzahlung

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