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   BFH, 26.09.2007 - I R 58/06   

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https://dejure.org/2007,96
BFH, 26.09.2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2007 - I R 58/06 (https://dejure.org/2007,96)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • IWW
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • Judicialis

    EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

  • datenbank.nwb.de

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen; voraussichtlich dauernde Wertminderung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilwertabschreibung auf in 2001 erworbene und im Anlagevermögen gehaltene Aktien ? Voraussichtlich dauernde Wertminderung: nachhaltiges Sinken des Teilwerts ? Teilwertabschreibung zulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung sprechen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • IWW (Kurzinformation)

    Dauerende Wertminderung - Teilwertabschreibung auf Aktien möglich

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei Aktien im Betriebsvermögen

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktien im betrieblichen Anlagevermögen - So weisen Sie Aktienverluste in der Bilanz richtig aus

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen - Teilwertabschreibung bei Aktien im Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Annahme einer dauernden Wertminderung von börsennotierten Aktien; Sinken des Börsenwerts zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
    Voraussichtlich dauernde Wertminderung von Aktien bei Börsenwert unter Anschaffungskosten ohne Anhaltspunkte für Wertaufholung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Teilwertabschreibung bei börsennotierten Aktien

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien: Gesunkener Börsenkurs kann maßgebend sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien: Gesunkener Börsenkurs kann maßgebend sein

  • jed.de (Kurzinformation)

    Aktien: Teilwertabschreibung erleichtert

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei der Abschreibung von Aktien kann der gesunkene Börsenkurs ausschlaggebend sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Teilwertabschreibung

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine Teilwertzuschreibung bei Währungsverlusten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Börsensturz - Abschreibung von Aktien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs zum Bilanzstichtag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs ist zulässig - Firmen können Verluste aus Aktienanlagen absetzen

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Teilwertabschreibung möglich - Aktienverluste in der Bilanz richtig ausweisen - Finanzverwaltung fordert hohe Kursrückgänge

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsvermögen - Aktienverluste in der Bilanz 2008 richtig ausweisen

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Börsennotierte Aktien: BFH stellt geringere Anforderungen an Teilwertabschreibungen

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Bilanzierung - Teilwertabschreibung auf Aktien

  • stueckmann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktien- und Beteiligungsbewertung im Licht der aktuellen BFH-Rechtsprechung (Prof. Dr. Eginhard Werner; steuer-journal 2008, 25)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, HGB § 253 Abs 2
    Aktien; Anlagevermögen; Teilwertabschreibung; Voraussichtlich dauernde Wertminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 219, 100
  • NJW 2008, 1102
  • ZIP 2008, 458
  • BB 2008, 550
  • BB 2009, 40
  • DB 2008, 214
  • BStBl II 2009, 214
  • BStBl II 2009, 294
  • NZG 2008, 238
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.1974 - I R 123/73

    Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Von einem "nachhaltigen" Sinken des Teilwerts unter die Anschaffungskosten ist auszugehen, wenn aus der Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 25. Februar 2000, BStBl I 2000, 372 Rz 3 und 4; Fleischmann, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2000, 356; Senatsurteil vom 27. November 1974 I R 123/73, BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294).

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Rz 5; Kessler, DB 1999, 2577, 2579; Loitz/Winnacker, DB 2000, 2229).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 22/05

    Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (Senatsurteile in BFHE 114, 415, BStBl II 1975, 294; vom 14. März 2006 I R 22/05, BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680; BMF-Schreiben in BStBl I 2000, 372 Rz 5; Kessler, DB 1999, 2577, 2579; Loitz/Winnacker, DB 2000, 2229).

    Dies bedeutet, dass eine Auslegung zum einen darauf zielen muss, den Zuwachs oder den Verlust wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit periodengerecht zu erfassen (vgl. Senatsurteil in BFHE 212, 526, BStBl II 2006, 680).

  • BFH, 07.11.1990 - I R 116/86

    Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Der Teilwert von börsennotierten Wertpapieren richtet sich grundsätzlich nach dem Börsenkurswert, wenn der Erwerb einer gleich hohen Beteiligung am Bewertungsstichtag zu diesem Wert möglich erscheint (Senatsurteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342).
  • FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4033/05

    Teilwertabschreibungen auf Aktien

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Die Klage gegen den hiernach geänderten Körperschaftsteuerbescheid wies das Finanzgericht (FG) Köln mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1414 veröffentlichtem Urteil vom 21. Juni 2006 13 K 4033/05 ab.
  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Da die Klägerin den höheren der beiden Werte angesetzt hat, kann offenbleiben, ob Kursveränderungen nach dem Bilanzstichtag als wertaufhellende oder als wertbeeinflussende Faktoren zu beurteilen sind (vgl. Schlotter, Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht, 2005, S. 372; Loitz/Winnacker, Der Betrieb --DB-- 2000, 2229; Hommel/Berndt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1305, 1308; Engel-Ciric, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1298; Senatsurteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    Da die Klägerin den höheren der beiden Werte angesetzt hat, kann offenbleiben, ob Kursveränderungen nach dem Bilanzstichtag als wertaufhellende oder als wertbeeinflussende Faktoren zu beurteilen sind (vgl. Schlotter, Teilwertabschreibung und Wertaufholung zwischen Steuerbilanz und Verfassungsrecht, 2005, S. 372; Loitz/Winnacker, Der Betrieb --DB-- 2000, 2229; Hommel/Berndt, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 1305, 1308; Engel-Ciric, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1298; Senatsurteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475, BStBl II 2006, 371).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85

    Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
    b) Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (BTDrucks 14/443, S. 22; Cattelaens, DB 1999, 1185; Schneider, Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft --ZBB-- 121, 29; BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442).
  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Die BFH-Rechtsprechung (vgl. insbesondere auch BFH, Urteil vom 26.09.2007 - I R 58/06 -, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) beruht insoweit auf einer typisierenden Gesetzesauslegung.
  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Zur Begründung führte es u.a. aus, dass nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliege, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz keine Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen des Kurses vorlägen.

    Der Senat hat diese --soweit ersichtlich-- nicht umstrittenen allgemeinen Grundsätze mit seinem Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dahin konkretisiert, dass allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft einer Teilwertabschreibung nicht entgegensteht; abzustellen ist deshalb darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen.

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest und präzisiert sie mit Rücksicht auf die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 offengebliebene Frage, ob Kursverluste innerhalb einer gewissen Bandbreite als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen sind, dahin, dass grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer --gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs-- voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. rechtfertigt und damit weder die im BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 514 vertretenen noch die von der Vorinstanz in Anlehnung an die Auffassung des IDW befürworteten Schwellenwerte (WPg 2002, 475, s. zu I.4.) unterschritten sein müssen.

    Zum anderen ist die im Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 --mangels Entscheidungserheblichkeit-- gleichfalls offengebliebene Frage, ob die bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen Kursänderungen als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen sind, dahin zu beantworten, dass es sich hierbei um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände handelt, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berühren.

    a) Das Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, nach welchem das Merkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F.) am Kurswert auszurichten ist, beruht auf einer typisierenden Gesetzesauslegung.

    aa) Der Senat hat hierzu erläutert, dass die verschiedenen im Handelsrecht sowohl zu § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB a.F. (heute: Abs. 3 Satz 4 HGB n.F.) als auch zu § 341b Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. (heute Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB n.F.) vertretenen Auffassungen, denen zufolge eine voraussichtlich dauernde Wertminderung an die --unterschiedlich bestimmte-- Höhe der Differenz zwischen den historischen und den aktuellen Börsenkursen sowie der --gleichfalls nicht einheitlich bestimmten-- Dauer solcher Kursabweichungen gebunden ist, sowohl die Finanzbehörden als auch die steuerlichen Berater überfordern würden und es deshalb für das durch die Bewältigung einer Vielzahl von Fällen gekennzeichnete Steuerverfahren (Massenverfahren) einfacher und leicht überprüfbarer Kriterien bedürfe (vgl. --einschließlich der Darstellung der handelsrechtlichen Stellungnahmen-- Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, zu II.1.e und II.1.c).

    aaa) Nur diese Einschätzung entspricht der gebotenen Objektivierung der Bewertung (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342: betreffend Teilwertbestimmung) und sichert damit einen gleichmäßigen Gesetzesvollzug (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 214, 229), da --worauf der Senat bereits im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 (zu II.1.d) hingewiesen hat-- der aktuelle Börsenkurs die informationsgestützte Einschätzung einer großen Zahl von Marktteilnehmern über die künftigen Risiken und Erfolgsaussichten des jeweiligen Unternehmens widerspiegelt und zugleich deren Erwartung ausdrückt, dass der jetzt gefundene Kurs voraussichtlich dauerhaften Charakter besitzt.

    Der Senat hat hierzu im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dargelegt, dass ein --gegenüber den Anschaffungskosten der Aktie-- gesunkener Börsenkurs dann nicht auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung schließen lasse, wenn (spätestens) im Zeitpunkt der Bilanzerstellung konkrete Anhaltspunkte für eine baldige Werterholung vorliegen.

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

    Ergänzend verwies die Klägerin auf die BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06 und vom 21. September 2011 I R 7/11, wonach bei börsengehandelten Wertpapieren der Marktwert zum Bilanzstichtag dem voraussichtlich dauernden, steuerlich beizulegenden Wert unabhängig davon entspreche, ob die Anteile als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen bewertet würden.

    Der BFH habe mit Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl II 2009, 294) entschieden, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bei börsennotierten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die im Anlagevermögen gehalten werden, vorliege, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorlägen.

    Danach gelten die mit Urteil vom 21. September 2011 I R 89/10 (BFH/NV 2012, 306) fortentwickelten Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. September 2007 I R 58/06 zur Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien - wobei im Rahmen einer typisierenden Gesetzesauslegung grundsätzlich jede Minderung des Kurswertes zum Bilanzstichtag die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG rechtfertige - auch für die Bewertung von Investmentvermögen, die ihr Vermögen überwiegend in börsennotierten Aktien anlegten.

    Dieser Auffassung sei auch der BFH in seinen Urteilen vom 26. September 2007 I R 58/06 und vom 8. Juni 2011 I R 98/10 gewesen.

    Allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft steht dabei einer Teilwertabschreibung nicht entgegen; abzustellen ist vielmehr darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Abschreibungen bei einem Anstieg des Teilwerts zu nachfolgenden Bilanzstichtagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG 2001 rückgängig zu machen sind (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    (2) Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist hiernach von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie (zuzüglich der im Falle eines Erwerbs anfallenden Nebenkosten) zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen (BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl. II 2009, 294; vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, BStBl. II 2014, 612).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 41/17

    Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und

    bb) Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei börsennotierten Aktien von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294; vom 21. September 2011 I R 89/10, BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612; BFH-Beschluss vom 8. Februar 2012 IV B 13/11, BFH/NV 2012, 963, Rz 3; BFH-Urteil vom 21. September 2016 X R 58/14, BFH/NV 2017, 275, Rz 61; zu Fällen des gezahlten Paketzuschlags s. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2015 IV R 18/12, BFHE 252, 408, BStBl II 2016, 346, Rz 41).

    Spiegelt aber der aktuelle Börsenkurs die Einschätzung der Marktteilnehmer über die künftige Entwicklung des Börsenkurses wider, kann nicht, wie das FG meint, vom Steuerpflichtigen erwartet werden, dass er über bessere prognostische Fähigkeiten verfügt als der Markt (BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Dann kann vom Steuerpflichtigen auch insoweit nicht erwartet werden, dass er über bessere prognostische Fähigkeiten verfügt als der Markt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.d, Rz 12; in BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612, Rz 12).

    Der Börsenkurs weist jedenfalls eine höhere Wahrscheinlichkeit auf, die künftige Kursentwicklung zu prognostizieren, als dies bei den historischen Anschaffungskosten der Anteile der Fall ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.d, Rz 13; in BFHE 235, 263, BStBl II 2014, 612, Rz 13).

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren -

    Auch wenn § 6 EStG 2002 insoweit einen eigenständigen und vom Handelsrecht losgelösten Begriffsinhalt aufweist (Senatsurteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394), erscheint eine unterschiedliche Auslegung doch nur dann sachgerecht, wenn die Abweichung von spezifisch steuerrechtlichen Gesichtspunkten getragen wird; an solchen fehlt es hier.

    bb) Für den Fall eines Kursverfalls bei im Anlagevermögen gehaltenen börsennotierten Aktien hat der erkennende Senat zwar eine Teilwertabschreibung für geboten erachtet (Senatsurteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 394).

  • FG Münster, 31.08.2010 - 9 K 3466/09

    Anforderungen für die Anerkennung der dauernden Wertminderung bei Aktien

    Im Übrigen verwies sie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Sie ist der Auffassung, das vom FA angeführte BMF-Schreiben sei als faktischer Nichtanwendungserlass in Bezug auf das BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294) anzusehen.

    In seiner grundlegenden Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Im Ergebnis hat der BFH im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g) ausgeführt, dass bei börsennotierten Aktien des Finanzanlagevermögens von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen sei, wenn deren Kurswert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sei und zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz keine Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen des Kurses vorliegen würden.

    Die vom BFH bisher ausdrücklich offen gelassene Frage, ob jedes Absinken des Kurswerts in der Bilanz nachvollzogen werden müsse oder ob Wertveränderungen innerhalb einer gewissen Bandbreite aus Gründen der Verwaltungsökonomie und der Bilanzstetigkeit als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen seien (vgl. auch dazu BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.g), beantwortet der erkennende Senat - für den Regelfall, in dem typisierende Kriterien zur Anwendung kommen müssen - im Sinne der letztgenannten Alternative.

    Im Übrigen hat der BFH bereits ausdrücklich entschieden, dass die IdW-Kriterien wegen ihrer besonderen Kompliziertheit für das Besteuerungsverfahren nicht geeignet sind (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.e).

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Hierfür bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsgutes ausgerichteten Prognose (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.b der Gründe, m.w.N.).

    Bei börsennotierten Aktien, die im Anlagevermögen gehalten werden, ist nach dem BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 (unter II.1.b bis d der Gründe) von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen.

  • BFH, 21.09.2011 - I R 7/11

    Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich

    aa) Der Senat hat diese --soweit ersichtlich-- nicht umstrittenen allgemeinen Grundsätze mit Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 dahin konkretisiert, dass allein die Möglichkeit einer Wertsteigerung in der Zukunft einer Teilwertabschreibung nicht entgegensteht; abzustellen ist deshalb darauf, ob aus Sicht des Bilanzstichtages mehr Gründe für ein Andauern der Wertminderung sprechen als dagegen.

    bb) Hieran hat der erkennende Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache I R 89/10 (BFHE 235, 263) festgehalten und zum einen seine Rechtsprechung mit Rücksicht auf die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 offengebliebene Frage, ob Kursverluste innerhalb einer gewissen Bandbreite als nur vorübergehende Wertschwankungen zu beurteilen sind, entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 26. März 2009, BStBl I 2009, 514) dahin präzisiert, dass --vorbehaltlich zu vernachlässigender Kursverluste in Höhe von 5 % der Notierung bei Erwerb (Bagatellgrenze)-- im Rahmen einer typisierenden Gesetzesauslegung grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs voraussichtlich dauernden Wertminderung i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. rechtfertigt und eine hiervon abweichende Beurteilung nur dann geboten ist, wenn aufgrund konkreter und objektiv überprüfbarer Anhaltspunkte (z.B. Kursmanipulation; äußerst geringer Handelsumfang) davon auszugehen ist, dass der Börsenpreis den tatsächlichen Anteilswert nicht widerspiegelt.

    Zum anderen hat der Senat die im Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294 gleichfalls offengebliebene Frage, ob die bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretenen Kursänderungen als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen sind, dahin beantwortet, dass es sich hierbei um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände handelt, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berühren und damit auch keinen Einfluss auf die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 n.F. nehmen.

  • FG Münster, 09.07.2010 - 9 K 75/09

    Dauernde Wertminderung für eine Teilwertabschreibung bei Kurssteigerung zum Tag

    Die Klägerin vertritt unter Verweis auf die zu börsennotierten Aktien des Anlagevermögens ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294) die Auffassung, auch bei festverzinslichen Wertpapieren des Umlaufvermögens sei von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung schon dann auszugehen, wenn am Bilanzstichtag keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorlägen.

    In Übereinstimmung hiermit geht der Senat davon aus, dass der Klägerin als Kreditinstitut keine nennenswerten teilwertbeeinflussenden Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere oder Anteilscheine entstehen (ebenso im Ergebnis wohl auch BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.a, in dem die Frage der Anschaffungsnebenkosten gleichfalls nicht problematisiert worden ist).

    a) In seiner Entscheidung zur voraussichtlichen Dauerhaftigkeit von Wertminderungen bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.b; insoweit übereinstimmend auch der IV. Senat in seiner Entscheidung zu Fremdwährungsverbindlichkeiten, vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl. II 2009, 778) hat der BFH ausgeführt, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung sei gegeben, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken sei (ebenso Bericht des Finanzausschusses vom 3. März 1999 zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, Bundestags-Drucksache 14/443, 22).

    Jedenfalls bei informationseffizienten Märkten sei aber davon auszugehen, dass der aktuelle Börsenwert eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweise, die künftige Kursentwicklung zu prognostizieren, als dies bei den historischen Anschaffungskosten der Fall sei (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl. II 2009, 294, unter II.1.d).

    h) Mit der von der Klägerin vertretenen Auffassung, im Handelsrecht liege dem Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" ein anderes Regelungsverständnis zugrunde, hat sich der BFH bereits im Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) befasst.

    a) Bereits im BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06 (BStBl. II 2009, 294, unter II.1.e) ist - nach Ansicht des Senats zutreffend - ausgeführt, jede typisierende Auslegung des Merkmals der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" müsse berücksichtigen, dass das Steuerverfahren als Massenverfahren konzipiert ist.

  • BFH, 21.09.2016 - X R 58/14

    Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten

    Demgegenüber ist bei börsennotierten Aktien schon dann von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertaufholung vorliegen (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 58/06, BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294).

    Gleichwohl dürfen die Anforderungen hier nicht überspannt werden, zumal Fehlprognosen zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag über das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG) korrigiert werden können und der Steuerpflichtige zu den Folgestichtagen auch die Feststellungslast für ein Andauern der Wertminderung und ihrer weiteren Dauerhaftigkeit trägt (ebenso BFH-Urteil in BFHE 219, 100, BStBl II 2009, 294, unter II.1.e, und BMF-Schreiben in BStBl I 2016, 995, Rz 4).

  • FG Köln, 03.08.2011 - 7 K 4682/07

    Ausgleichs- und Abzugsverbot für Index-Zertifikate

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 2737/06

    Teilwertabschreibung von Gesellschaftsanteilen bei Dauerverlusten

  • FG Hamburg, 03.06.2020 - 5 K 20/19

    Bewertung von Goldvorräten im Anlagevermögen

  • BFH, 02.07.2021 - XI R 29/18

    Teilwertzuschreibung bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit mit einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1924/07

    Korrespondierende Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG und einer

  • FG Köln, 24.08.2011 - 13 K 1567/07

    Teilwertabschreibung auf Fondsbeteiligungen

  • BFH, 17.05.2011 - VIII R 1/08

    Einlage von Wertpapieren in das Betriebsvermögen eines Arztes

  • FG Köln, 17.06.2020 - 13 K 2038/16

    Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung der Klägerin an einem Investmentfonds;

  • FG Münster, 28.10.2016 - 9 K 2393/14

    Bilanzansätze für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen;

  • BFH, 08.02.2012 - IV B 13/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: keine Übertragung der Rechtsprechung zur

  • BFH, 26.05.2009 - X B 255/08

    Einholung eines Sachverständigengutachtens - Beurteilung einer voraussichtlich

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1414/07

    Zulässigkeit der Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung und einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2010 - 1 K 2237/07

    Dauernde Wertminderung von Fondsbeteiligungen

  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 K 1091/15

    Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten in Schweizer Franken

  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

  • FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13

    § 8b Abs.3 S.3, § 8b Abs.2 KStG, § 8 Abs.1 S.1 InvStG

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 6 K 1107/12

    Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines unbebauten Grundstücks -

  • FG Hessen, 14.11.2012 - 4 K 748/08

    Bewertung von Aktien in Girosammelverwahrung; Bewertung von Aktien in

  • FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 287/10

    Bewertung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit

  • FG Hessen, 21.12.2016 - 4 K 520/13

    § 6 Abs.1 Nr.2 EStG

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 2 K 2186/14

    Bodenrichtwerte und Gutachten sind geeignet, eine dauernde Wertminderung

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 3 V 2781/13

    Aussetzung der Vollziehung: Einschränkung für erneuten AdV-Antrag bei Gericht,

  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07

    Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 100/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Teilwertabschreibung auf landwirtschaftliche

  • FG Münster, 29.01.2009 - 2 K 1036/08

    Ansetzen des Teilwerts des Wirtschaftsguts bei Vorliegen einer voraussichtlich

  • FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10

    Teilwertabschreibung auf Aktienoptionen im Umlaufvermögen

  • FG München, 07.12.2010 - 6 K 3192/07

    Zum Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2015 - 2 V 2786/13

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem befristeten

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