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   BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08   

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https://dejure.org/2009,482
BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08 (https://dejure.org/2009,482)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2009 - VI R 44/08 (https://dejure.org/2009,482)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - VI R 44/08 (https://dejure.org/2009,482)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 35a; GG Art. 3 Abs. 1

  • openjur.de

    Verfall eines Anrechnungsüberhangs nach § 35a EStG verfassungsgemäß; Möglichkeit des Rücktrags oder Vortrags nicht erforderlich; Beschwer durch Steuerfestsetzung von Null

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 35a; GG Art. 3 Abs. 1

  • Betriebs-Berater

    Verfall eines Anrechnungsüberhangs nach § 35a EStG verfassungsgemäß

  • Judicialis

    EStG § 34f Abs. 3; ; EStG § 35a; ; FGO § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34f Abs. 3; EStG § 35a; FGO § 44 Abs. 1
    Festsetzung einer negativen Einkommensteuer nach Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz ( EStG ); Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Verfall eines Anrechnungsüberhangs nach § 35a EStG verfassungsgemäß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkleistung: Verfall nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfall eines Anrechnungsüberhangs nach § 35a EStG ist verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Kein Vor-/Rücktrag bei haushaltsnahen Dienstleistungen

  • IWW (Kurzinformation)

    § 35a EStG
    Kein Vor- bzw. Rücktrag bei Steuerermäßigung nach § 35a EStG

  • IWW (Kurzinformation)

    Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienstleistungen - Nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag nach § 35a EStG geht endgültig verloren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nicht ausgenutzte Steuerermäßigungsbeträge für Handwerkerleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung einer negativen Einkommensteuer nach Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG); Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag für Handwerkerleistungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Übertragbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbonus für Handwerker verfallen - Schlechtverdiener konnten die Ermäßigung nicht nutzen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verfall eines Anrechnungsüberhangs nach § 35a EStG verfassungsgemäß - Möglichkeit des Rücktrags oder Vortrags nicht erforderlich - Beschwer durch Steuerfestsetzung von Null

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Steuerrecht: Handwerkerleistungen: Keine Verlagerung der Steuerermäßigung zulässig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ein nicht ausgenutzter Steuerermäßigungsbetrag für Handwerkerleistungen verfällt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Handwerkskosten müssen sofort abgesetzt werden

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen und niedriges Einkommen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für Handwerkerleistungen ist verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Teure Renovierung bei schmalem Geldbeutel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 261
  • NJW 2009, 1837
  • BB 2009, 1516
  • DB 2009, 1048
  • BStBl II 2009, 411
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Selbst die kindergeldrechtlichen Regelungen im Einkommensteuergesetz erfüllen zunächst eine steuerrechtliche Funktion (vgl. hierzu und zum Folgenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1, 33).

    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, dass Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch besteuert werden ("horizontale" Steuergerechtigkeit), während (in "vertikaler" Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1, 33, m.w.N.).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Über die genannten verfassungsrechtlichen Maßstäbe hinaus ist auch nicht verfassungsrechtlich zu prüfen, ob der Steuergesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 117 f., und vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, 36, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Über die genannten verfassungsrechtlichen Maßstäbe hinaus ist auch nicht verfassungsrechtlich zu prüfen, ob der Steuergesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 29. November 1989 1 BvR 1402, 1528/87, BVerfGE 81, 108, 117 f., und vom 7. November 2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, 36, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2008 - X R 1/07

    Reihenfolge der Steuervergünstigungen der §§ 34f Abs. 3 und 35a EStG - Auflösung

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. Januar 2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520, m.w.N.).
  • FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07

    Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides;

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 36 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Zwar fehlt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids regelmäßig die Beschwer; von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 88, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
    Für steuerliche Lenkungsnormen fordert das BVerfG neben der Orientierung einer steuerlichen Förderung am Gemeinwohl, dass der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen und seinerseits gleichheitsgerecht verfolgt wird; führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls lenken will (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. April 2008 2 BvL 4/05, BFH/NV Beilage 4/2008, 295, unter C.I.1.b und C.II.3.b, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 60/09

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen - Auslegung des Begriffs "inländischer

    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 54/17

    Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten

    Daher kommt keine Steuerermäßigung in Betracht, wenn die tarifliche Einkommensteuer 0 EUR beträgt (Senatsurteil vom 29.01.2009 - VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411, Rz 12).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 38/08

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung als Voraussetzung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids regelmäßig die Beschwer; von diesem Grundsatz sind Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7, und vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 40 Rz 88, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

    Anders ist es, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411) oder wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72).
  • FG Hamburg, 23.11.2017 - 6 K 106/16

    Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei

    Aus der weitgehenden Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers folgt, dass es grundsätzlich in dessen Ermessen steht, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang steuerliche Erleichterungen gewährt werden sollen (vgl. z. B. BFH Urteile vom 30.01.2008 X R 1/07, BFHE 220, 403, BStBl II 2008, 520; vom 29.01.2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411).

    Über die genannten verfassungsrechtlichen Maßstäbe hinaus ist auch nicht verfassungsrechtlich zu prüfen, ob der Steuergesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 29.11.1989 1 BvR 1402/87, BStBl II 1990, 479, BVerfGE 81, 108; vom 07.11.2006 1 BvL 10/02, BVerfGE 117, 1, 36; BFH Urteil vom 29.01.2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411).

  • FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09

    Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um Erhaltungsmaßnahmen und

    Im Übrigen kann der insoweit nicht ausgeschöpfte Anrechnungsüberhang weder zur Festsetzung einer negativen Einkommensteuer noch zur Feststellung eines rück- oder vortragsfähigen Anrechnungsüberhangs führen (dazu BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BStBl II 2009, 411).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - 11 K 44/08

    Steuermäßigung für Handwerksleistungen bei mehreren Haushalten jeweils bis zur

    Ziel der gesetzlichen Regelung ist nämlich, die Schwarzarbeit in den Privathaushalten zu bekämpfen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BStBl II 2009, 411).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - 6 K 3007/15

    Gewerbesteuer: Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell - Hinzurechnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt für die Anfechtung eines auf Null lautenden Einkommensteuerbescheids regelmäßig die Beschwer; von diesem Grundsatz sind Ausnahmen zu machen, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23. April 2008 X R 32/06, BFHE 221, 102, BStBl II 2009, 7, und vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411).
  • FG Niedersachsen, 16.01.2013 - 2 K 239/12

    Voraussetzung für die Geltendmachung von Steuerermäßigungen für

    § 35a EStG ermöglicht eine Minderung der tariflichen Einkommensteuer, nicht aber die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer oder einen Verlustvortrag (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009, VI R 44/08, BStBl. II 2009, 411; Krüger, a.a.O., Rz. 3).
  • FG Niedersachsen, 24.01.2012 - 3 K 267/11

    Festsetzung einer negativen Einkommensteuer für Handwerkerleistungen

    Der Bundesfinanzhof habe selbst angedeutet, dass höchstens in einem Veranlagungszeitraum eine ausnahmsweise gerechtfertigte gleichheitswidrige Wirkung entstehen dürfe (Rn. 24 (2. b aa) der Gründe a.E.) des BFH-Urteils vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BStBl II 2009, 411).

    Kommt keine oder nur eine teilweise Steuerermäßigung in Betracht, weil die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, bereits Null beträgt oder unter dem nach Maßgabe des § 35a EStG im Einzelfall berechneten Steuerermäßigungsbetrag liegt, so sieht die Vorschrift keine Leistung in Höhe der "verlorenen" Steuerermäßigung vor (BFH-Urteil vom 29. Januar 2009, aaO; ebenso vorgehend FG Köln, Urteil vom 14. August 2008 10 K 4217/07, EFG 2009, 36; zustimmend Schneider, BFH/PR 2009, 211, Bergkemper, FR 2009, 825).

  • FG Münster, 23.09.2014 - 9 K 2451/10

    Klagebefugnis, Freistellungsbescheid

  • FG München, 02.05.2016 - 7 K 2267/13

    Betriebsausgabenabzug; Benennungsverlangen

  • FG München, 31.05.2017 - 9 K 3183/15

    Anwendung des sogenannten Bankenprivilegs für Finanzdienstleistungsinstitute

  • FG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 K 18/19

    Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG zwischen Berücksichtigung von

  • FG Hamburg, 26.04.2019 - 2 K 220/17

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht von Gebärdensprachdolmetscherleistungen -

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