Rechtsprechung
| BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- Betriebs-Berater
Grundstücksvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- openjur.de
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung; Filialeinzelhandel; Überlassung eines Geschäftslokals; wesentliche Betriebsgrundlage; Anfechtung eines gegen einen Gesellschafter der Steuerschuldnerin (GbR) gerichteten Gewerbesteuermessbescheids; Inhaltsadressat
- Betriebs-Berater
AO §§ 119, 157;EStG § 15;GewStG §§ 2, 5
Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Bundesfinanzhof
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung; Filialeinzelhandel - Überlassung eines Geschäftslokals - wesentliche Betriebsgrundlage - Anfechtung eines gegen einen Gesellschafter der Steuerschuldnerin (GbR) gerichteten Gewerbesteuermessbescheids - Inhaltsadressat
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsaufspaltung - Einzelnes Geschäftslokal eines Filialeinzelhandelsbetriebs als wesentliche Betriebsgrundlage - Kein beherrschender Einfluss auf das Betriebsunternehmen der Gesellschafter durch Nutzungsüberlassung erforderlich - Wirtschaftliches Gewicht der Gesellschafterfiliale - Wirtschaftliches Gewicht ist nicht ausschließlich nach dem Nutzungsverhältnis zu bestimmen - Funktionale Einbindung in ein unternehmerisches Gesamtkonzept
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die steuerrechtliche Qualifizierung eines einzelnen Geschäftslokals oder Betriebsgrundstücks in Innenstadtlage oder Ortsrandlage eines Filialeinzelhandelsbetriebs als wesentliche Betriebsgrundlage; Rechtliche Ausgestaltung der Aufspaltung eines Gewerbebetriebs; Anforderungen an das Vorliegen des Erfordernisses der sachlichen Verflechtung zweier Unternehmen; Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung zweier Unternehmen als einen Gewerbebetrieb; Steuerrechtliche Qualifizierung eines Gesellschafter-Grundstücks im Hinblick auf seine funktionale Bedeutung für das Unternehmen nach einer sog. Gesamtbildbetrachtung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Betriebsaufspaltung; sachliche Verflechtung; Filialeinzelhandel - Überlassung eines Geschäftslokals - wesentliche Betriebsgrundlage - Anfechtung eines gegen einen Gesellschafter der Steuerschuldnerin GbR gerichteten Gewerbesteuermessbescheids - Inhaltsadressat
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
AO §§ 119, 157;EStG § 15;GewStG §§ 2, 5
Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Grundstücksvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- IWW (Pressemitteilung)
Grundstückvermietung an Filialbetrieb - Grundsätze der Betriebsaufspaltung gelten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundstückvermietung an den eigenen Filialbetrieb
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundstücksvermietung durch Gesellschafter an eigenen Filialbetrieb ist gewerbesteuerpflichtig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Grundstücksvermietung der Gesellschafter an eigenen Filialbetrieb ist gewerbesteuerpflichtig
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 12 (Kurzinformation)
Grundstücksvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Betriebsaufspaltung bei Filialeinzelhandel
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Einzelnes Geschäftslokal eines Filialbetriebs als wesentliche Betriebsgrundlage
Sonstiges (5)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2
Betriebsaufspaltung; Wesentliche Betriebsgrundlage - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH v. 19.3.2009 - IV R 78/06 (Betriebsaufspaltung: Geschäftslokal als wesentliche Betriebsgrundlage)" von StB Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, original erschienen in: EStB 2009, 225 - 226.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 19.3.2009, Az.: IV R 78/06 (Betriebsaufspaltung: Geschäftslokal als wesentliche Betriebsgrundlage)" von StB/Dipl.-Fw. Thomas Brinkmeier, original erschienen in: GmbH-StB 2009, 183.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkungen zum Urteil des BFH vom 19.03.2009, Az.: IV R 78/06 (Betriebsaufspaltung: Überlassenes Geschäftslokal eines Filialeinzelhandels als wesentliche Betriebsgrundlage)" von WP/StB Dr. Horst Bitz, original erschienen in: GmbHR 2009, 728.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Kleines Ladenlokal kann wesentliche Betriebsgrundlage sein" von RA Dr. Daniel Fehling, LL.M., original erschienen in: NWB 7/2009, 2404 - 2409.
Verfahrensgang
- FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03
- BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 224, 428
- NZM 2009, 795 (Ls.)
- BB 2009, 1267
- BB 2009, 1567
- DB 2009, 1326
- BStBl II 2009, 803
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
Demzufolge ist grundsätzlich jedes vom Betrieb genutzte Grundstück eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, es sei denn, es ist im Einzelfall ausnahmsweise nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung für den Betrieb (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804; vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803;… vom 3. September 2009 IV R 61/06, BFH/ NV 2010, 404). - BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine …
Für Sachverhalte dieser Art ist jedoch geklärt, dass nach der jüngeren Rechtsprechung insbesondere Grundstücke ungeachtet dessen zu den funktional wesentlichen Grundlagen des Betriebs (oder des Mitunternehmeranteils) zu rechnen sind, ob ein vergleichbares Grundstück von einem Dritten gekauft oder gemietet werden könnte (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890, zu § 7 Abs. 1 EStDV a. F.; Senatsurteile vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803; vom 17. März 2010 IV R 41/07, Der Betrieb 2010, 986, jeweils zur Betriebsaufspaltung). - BFH, 18.08.2009 - X R 22/07
Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im …
Im Streitfall hat E der GmbH die Nutzung der Grundstücke überlassen, auf denen sich die Geschäftsgebäude seines (bisherigen) Einzelunternehmens einschließlich des Ladenlokals befanden; hierin lag ohne Zweifel die Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage (vgl. auch zur Bestimmung der Wesentlichkeit des überlassenen Grundbesitzes nach dem funktionalen Gewicht für das Betriebsunternehmen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BFH/NV 2009, 1199).
- BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06
Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt - …
Demzufolge ist grundsätzlich jedes vom Betrieb genutzte Grundstück eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage, es sei denn, es ist im Einzelfall ausnahmsweise nur von geringer wirtschaftlicher Bedeutung für den Betrieb (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804, und vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428). - BFH, 09.12.2009 - X R 52/06
Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung - …
Zwischen dem Kläger und der GmbH bestand eine Betriebsaufspaltung (zu den Voraussetzungen im Einzelnen BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428, BStBl II 2009, 803;… Schmidt/ Wacker, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 800 ff.), so dass das an die GmbH vermietete Gebäude Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (Einzelunternehmen) sein konnte. - FG Schleswig-Holstein, 25.08.2011 - 5 K 38/08
Betriebsaufspaltung - Erzielung gewerblicher Mieteinnahmen - Wegfall der …
Eine Zuordnung dieses Grundstücks zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft scheitert schließlich nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, auch nicht daran, dass das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Objekt kaufen oder mieten könnte (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BFHE 224, 428; BStBl II 2009, 803). - VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
Wohnungseigentum - Abfallgebühr: Gebührenpflichtiger bei Wohnungseigentum
Dies hätte zwar zu einer ausdrücklichen Bestimmung des Adressatenkreises geführt, ändert aber nichts daran, dass eine den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 3b NKAG i.V.m § 119 Abs. 1 AO genügende Bestimmbarkeit, bei der nicht nur die dem Bescheid beigefügten Erklärungen, sondern auch die dem/den Betroffenen bekannten Umstände heranzuziehen sind (vgl. BFH, Urteil vom 19.03.2009 - IV R 78/06 -, juris Rn. 17 m.w.N.), schon mit der Kurzbezeichnung der Eigentümergemeinschaft bewirkt worden ist. - FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
Nichtbenennung des Vergütungsgläubigers als Steuerschuldner im nach § 167 …
Damit ist es auch nicht möglich, nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids durch Auslegung die Steuerschuldner zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BStBl II 2009, 803). - VG Schwerin, 25.11.2011 - 8 A 401/10
Benutzungsgebührenrecht, Frage der Adressierung an Wohnungseigentümergemeinschaft
Dies hätte zwar zu einer ausdrücklichen Bestimmung des Adressatenkreises geführt, ändert aber nichts daran, dass eine den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 3b NKAG i.V.m § 119 Abs. 1 AO genügende Bestimmbarkeit, bei der nicht nur die dem Bescheid beigefügten Erklärungen, sondern auch die dem/den Betroffenen bekannten Umstände heranzuziehen sind (vgl. BFH, Urteil vom 19.03.2009 - IV R 78/06 -, juris Rn. 17 m.w.N.), schon mit der Kurzbezeichnung der Eigentümergemeinschaft bewirkt worden ist.
