Rechtsprechung
BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG 1990/1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a
- openjur.de
Einstufung einer Mindestzeitrente als Leibrente; Rentenzahlungen als Gegenleistung für einen Grundstückserwerb
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG 1990/1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a
- Judicialis
EStG 1990/1997 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2; ; EStG 1990/1997 § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstufung einer Mindestzeitrente als Leibrente; Rentenzahlungen als Gegenleistung für einen Grundstückserwerb
- datenbank.nwb.de
Mindestzeitrente ist Leibrente, wenn Mindestlaufzeit kürzer als durchschnittliche Lebensdauer des Bezugsberechtigten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Höhe der Werbungskosten nach Kauf eines Mietwohngrundstücks gegen Mindestzeitrente mit kürzerer Laufzeit als die durchschnittliche Lebenserwartung des Rentenberechtigten ? Kein Ansatz der Barwertminderung der Rente, sondern des gesetzlichen Ertragsanteils einer Leibrente ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistung einer Rente auf Lebenszeit des Verkäufers durch den Steuerpflichtigen als Kaufpreis für ein vermietetes Grundstück; Steuerliche Berücksichtigung des Ertragsteils dieser Leistung als Werbungskosten; Ermittlung des in den Rentenzahlungen enthaltenen Zinsanteils im ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen beim Erwerb eines Vermietungsobjekts
- kanzlei-klumpe.de , S. 13 (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen beim Erwerb eines Vermietungsobjektes
Besprechungen u.ä.
- haufe.de (Entscheidungsanmerkung)
Mindestzeitrente als Leibrente bei Unterschreitung der durchschnittlichen Lebensdauer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.08.2007 - 7 K 1706/03
- FG Köln, 22.08.2007 - 7 K 1706/06
- BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Papierfundstellen
- BFHE 222, 481
- NZM 2009, 407
- DB 2009, 31
- BStBl II 2010, 24
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 21.10.1999 - X R 75/97
Vermögensübergabe gegen verlängerte Leibrente
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Überdies widerspreche die Vorentscheidung dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Oktober 1999 X R 75/97 (BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650), dem sich die Finanzverwaltung angeschlossen habe.Entgegen der Auffassung der Revision widerspricht diese Beurteilung --worauf auch schon das FG hingewiesen hat-- nicht dem BFH-Urteil in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650 (dem folgend auch das Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 16. September 2004, BStBl I 2004, 922 ff., Rz 59).
- BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70
Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Erlischt die Rente erst nach einer Mindestzeit mit dem Tod des Berechtigten, so hängt ihre einkommensteuerrechtliche Behandlung davon ab, ob die laufenden Zahlungen mehr von den begrifflichen Merkmalen einer Leibrente oder mehr von denjenigen einer (Kaufpreis)-Rate geprägt werden (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl II 1975, 173). - BFH, 31.08.1994 - X R 58/92
Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Der Abzug des Ertragsanteils nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG als Rechtsfolge ergibt sich zwingend aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG, so dass es entgegen dem Begehren der Kläger nicht auf eine Gegenüberstellung der Rentenbarwerte (Barwertminderung) ankommt (vgl. zu betrieblichen Renten BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672, unter 7., und vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, unter 3.).
- BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90
Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Der Abzug des Ertragsanteils nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG als Rechtsfolge ergibt sich zwingend aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 2 EStG, so dass es entgegen dem Begehren der Kläger nicht auf eine Gegenüberstellung der Rentenbarwerte (Barwertminderung) ankommt (vgl. zu betrieblichen Renten BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672, unter 7., und vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47, unter 3.). - BFH, 10.07.1990 - IX R 138/86
Rechtmäßigkeit der Einordnung von laufenden Zahlungen im Zusammenhang mit dem …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Dem FG ist auch darin beizupflichten, dass die Veräußerungsrente auch insoweit nur mit dem Ertragsanteil als Werbungskosten abziehbar ist, als sie auf einer Wertsicherungsklausel beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 1990 IX R 138/86, BFH/NV 1991, 227, m.w.N.). - BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Darunter versteht man neben weiteren, hier nicht problematischen Bedingungen, wiederkehrende Zahlungen, die für die Dauer der Lebenszeit einer Bezugsperson gezahlt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, unter C.II.2.; vgl. auch § 759 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
- BFH, 29.09.2021 - IX R 11/19
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistung
b) Der Ertragsanteil der von der Klägerin an V geleisteten monatlichen Zahlungen ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG als sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 19.08.2008 - IX R 56/07, BFHE 222, 481, BStBl II 2010, 24, m.w.N.; Brandis/Heuermann/Thürmer, § 9 EStG Rz 216). - FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08
Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente
d) Ebenfalls zu Recht hat das FA bei der Berechnung des Barwerts die späteren Anpassungen außer Betracht gelassen; denn nach der Rechtsprechung des BFH bleibt zwar z.B. eine Veräußerungsrente nur mit dem Ertragsanteil als Werbungskosten abziehbar (z.B. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 56/07, BFHE 222, 481, BStBl II 2010, 24), die Anschaffungskosten bleiben aber nach Auffassung des BFH gleichwohl unberührt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 89, 443, BStBl III 1967, 699; vom 29. November 1983 VIII R 231/80, BFHE 139, 403 , BStBl II 1984, 109 ).