Rechtsprechung
   BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,994
BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05 (https://dejure.org/2007,994)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2007 - XI R 56/05 (https://dejure.org/2007,994)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - XI R 56/05 (https://dejure.org/2007,994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EG Art. 56, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a; RL 77/799/EWG; EStG § 10b Abs. 1; EStDV § 49; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 Nr. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 56, Art. 58 Abs. 1 Buchst. a; RL 77/799/EWG; EStG § 10b Abs. 1; EStDV § 49; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Vorlageersuchen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Kapitalverkehrsfreiheit auf Sachspenden des Angehörigen eines Mitgliedstaats in Form von Gegenständen des täglichen Gebrauchs an Einrichtungen eines anderen Mitgliedstaates; Steuerbegünsigung von Spenden an ...

  • Judicialis

    EG Art. 56; ; EG Art. 58 Abs. 1 Buchst. a; ; RL 77/799/EWG; ; EStG § 10b Abs. 1; ; EStDV § 49; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; KStG § 5 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Art. 56 EG bei Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen eines anderen Mitgliedstaats; Zur Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf Inlandsspenden; Zur Auslegung der Amtshilfe-Richtlinie 77/799/EWG

  • datenbank.nwb.de

    Zum Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG) bei Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen eines anderen Mitgliedstaates; zur Beschränkung der steuerlichen Begünstigung auf Inlandsspenden; zur Auslegung der Amtshilfe-Richtlinie 77/799/EWG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlage an den EuGH: Abziehbarkeit von Spenden ins EU-Ausland? ? Ausschluss nach deutschem Recht ? Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? ? Zur Feststellung der Gemeinnützigkeit ausländischer Empfänger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Auslandsspenden

  • IWW (Kurzinformation)

    Spenden - Nichtabziehbarkeit von Auslandsspenden

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Auslandsspenden bald absetzbar?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzugsverbot für Auslandsspenden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für portugiesisches Seniorenheim gespendet - Nach deutschem Recht sind Auslandsspenden nicht von der Steuer abzusetzen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ist das Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Sachspenden an gemeinnützige Einrichtungen anderer EU Staaten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH ruft EuGH an: Ist das Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig? - Problem: Gemeinnützigkeit einer ausländischen Einrichtung kann in Deutschland kaum überprüft werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Abzugsfähigkeit von Spenden ins EU-Ausland

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Spendenabzug - Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig?

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 b, EStDV § 49, EG Art 43, KStG § 5 Abs 1 Nr 9
    Auslandsspende; Diskriminierung; Gemeinschaftsrecht; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 125
  • NJW 2008, 112 (Ls.)
  • BB 2007, 1664
  • BB 2007, 707
  • DB 2007, 1615
  • BStBl II 2010, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Die Frage, ob die Beschränkung der steuerlichen Begünstigung von Spenden auf im Inland ansässige Einrichtungen mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art. 56 EG vereinbar ist, ist nicht bereits durch das Urteil des EuGH vom 14. September 2006 in der Rs. C-386/04, Centro di Musicologia Walter Stauffer (Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- Nr. C 281/9) geklärt.

    Diese Auffassung ist jedoch umstritten, worauf auch die Generalanwältin in ihrem Schlussantrag vom 15. Dezember 2005 in der Rs. C-386/04 in Randnr. 96 zutreffend hingewiesen hat (vgl. auch Fischer, Finanz-Rundschau 2007, 361, 364).

  • EuGH, 15.04.1997 - C-27/95

    Woodspring District Council / Bakers of Nailsea

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Selbst wenn insoweit theoretisch eine Sachverhaltsaufklärung, deren Ausmaß den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die erforderliche Verifikation genügt, durch die Inanspruchnahme von Amtshilfe möglich wäre, würde dies jedenfalls einen Verstoß gegen den auch im Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 15. April 1997 Rs. C-27/95, EuGHE 1997, I-1847, Randnr. 17) begründen.
  • BFH, 11.11.1966 - VI R 45/66

    Abzug von Spenden ins Ausland als Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Denn nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG gilt die Befreiung nach Abs. 1 nicht für beschränkt Steuerpflichtige i.S. des § 2 Nr. 1 KStG, also nicht für solche Körperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 1966 VI R 45/66, BFHE 87, 304, BStBl III 1967, 116; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2001 XI B 43/01, BFH/NV 2002, 191).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654) entschieden, dass aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung der Gesetzgeber die Festsetzung einer Steuer nicht allein von der Erklärung und den Angaben des Steuerpflichtigen abhängig machen dürfe, sondern die Steuerehrlichkeit durch Kontrollmöglichkeiten abstützen müsse.
  • BFH, 09.10.2001 - XI B 43/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlegungserfordernis -

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Denn nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG gilt die Befreiung nach Abs. 1 nicht für beschränkt Steuerpflichtige i.S. des § 2 Nr. 1 KStG, also nicht für solche Körperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. November 1966 VI R 45/66, BFHE 87, 304, BStBl III 1967, 116; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2001 XI B 43/01, BFH/NV 2002, 191).
  • BFH, 20.12.2006 - I R 94/02

    Steuerbefreiung auch bei Förderung gemeinnütziger Zwecke im Ausland durch eine

    Auszug aus BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
    Tatsächlich hat der vorlegende I. Senat des BFH jedoch in seinem Urteil vom 20. Dezember 2006 I R 94/02 (BFH/NV 2007, 805) im Anschluss an die Entscheidung des EuGH klargestellt, dass derzeit vor dem Hintergrund der tatrichterlichen Feststellungen ungewiss sei, ob die Stiftung den gesetzlichen Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung genüge (vgl. § 63 AO), insbesondere, ob sie die vereinnahmten Mittel zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet habe (§ 55 Abs. 1 Nr. 5, § 58 Nr. 7 Buchst. a AO).
  • BFH, 15.01.2015 - I R 69/12

    Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung

    Dort hatte er in einer unionsrechtlich vergleichbaren Konstellation bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat auch dann alle erforderlichen Belege für die Prüfung der materiellen Voraussetzungen eines Steuervorteils verlangen kann, wenn dessen Gewährung im Inlandsfall ohne weitere Prüfung aufgrund der Vorlage einer förmlichen Bescheinigung --für deren Richtigkeit der Aussteller haftete-- erfolgt wäre (EuGH-Urteil Persche, EU:C:2009:33, Slg. 2009, I-359, Rz 7, 72, zu § 10b EStG; vgl. auch Vorlagebeschluss des BFH vom 9. Mai 2007 XI R 56/05, BFHE 218, 125, BStBl II 2010, 260, unter II.3. der Gründe).
  • BFH, 29.11.2007 - I B 181/07

    Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

    Eher ist vielmehr anzunehmen, dass die zwischenstaatliche Amtshilfe in ihrer Intensität und Umsetzung (vor allem angesichts heterogener Verwaltungsabläufe in den einzelnen Mitgliedstaaten, sprachlicher Schwierigkeiten und ähnlichen Unabgestimmtheiten) gegenwärtig noch unzulänglich und nicht geeignet ist, die auch vom EuGH ausdrücklich bestätigte Effizienz des Abzugssystems zu substituieren, und dass sie infolgedessen strukturelle (und deswegen gleichheitswidrige, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654; Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 I R 94/02, DStR 2007, 438; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007 XI R 56/05, IStR 2007, 599) Defizite des Steuervollzugs und der Steueraufsicht befürchten lässt.
  • BFH, 27.05.2009 - X R 46/05

    Abzug einer Auslandsspende: Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der nationalen

    Der seinerzeit zuständige XI. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch Beschluss vom 9. Mai 2007 XI R 56/05 (BFHE 218, 125, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1295) den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angerufen.
  • LG München I, 06.08.2009 - 22 O 15602/07
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angeführt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt.

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht, vertragswidrige Interessenkonflikte zu vermeiden, um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • LG München I, 02.04.2009 - 22 O 19429/08
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angeführt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt.

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht, vertragswidrige Interessenkonflikte zu vermeiden, um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • LG München I, 28.05.2009 - 22 O 19208/06
    In seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenskonflikts angeführt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt.

    des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • FG Münster, 08.03.2012 - 2 K 2608/09

    Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein!

    Im sich anschließenden Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 9.5.2007 XI R 56/05, BFHE 218, 125, BStBl II 2010, 260 den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angerufen.
  • LG München I, 06.08.2009 - 22 O 100/09

    Schadenersatz für Anleger des VIP 4 Medienfonds

    Im seinem Urteil vom ... ( BGH XI R 56/05) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angeführt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt.

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht, vertragswidrige Interessenkonflikte zu vermeiden, um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • LG München I, 23.04.2009 - 22 O 9196/07
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angeführt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt.

    Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht, vertragswidrige Interessenkonflikte zu vermeiden, um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angerührt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt In § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. ist nämlich lediglich der zivilrechtlich allgemein anerkannte Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. Palandt, BGB, 68 Aufl. § 654, Rdnr. 4) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert worden (so nunmehr ausdrücklich bestätigt in BGH XI ZR 510/07 - Beschluss vom 20.1.2009).

    Hier liegt jedoch keine dieser Fallkonstellationen vor, insbesondere ist keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung erfolgt: Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • LG München I, 21.07.2009 - 22 O 16326/06
  • LG München I, 30.04.2009 - 22 O 14178/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht