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   BFH, 06.10.2009 - I R 55/08   

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https://dejure.org/2009,2171
BFH, 06.10.2009 - I R 55/08 (https://dejure.org/2009,2171)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2009 - I R 55/08 (https://dejure.org/2009,2171)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - I R 55/08 (https://dejure.org/2009,2171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO § 52 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • openjur.de

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • Judicialis

    AO § 52 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 60 Abs. 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinnützigkeit eines zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig werdenden Wettbewerbsvereins

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinnützigkeit eines zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig werdenden Wettbewerbsvereins

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Satzung gemeinnütziger Vereine: Ausschluss gewerblicher Interessen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Gemeinnützigkeit eines Wettbewerbsvereins bei vorrangiger Wahrung der Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 525
  • BB 2010, 21
  • DB 2010, 150
  • BStBl II 2010, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
    Die dort geforderte Selbstlosigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Körperschaft eigenwirtschaftliche Zwecke ihrer Mitglieder fördert (Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 26. April 1989 I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670; Gersch in Klein, Abgabenordnung, 10. Aufl., § 55 Rz 2).

    In diesem Zusammenhang ist es zwar nicht stets schädlich, wenn die Tätigkeit der Körperschaft nicht nur der Allgemeinheit, sondern daneben zugleich den Mitgliedern zugute kommt (Senatsurteil in BFHE 127, 330, 340, BStBl II 1979, 482, 487).

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
    In den Jahren 1982 und 1984 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), einem "Mischverband" --das ist ein Verband, der sowohl die Förderung gewerblicher Interessen als auch die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen bezweckt-- fehle in Wettbewerbssachen die Klagebefugnis (BGH-Urteile vom 14. Oktober 1982 I ZR 81/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 1061; vom 10. November 1983 I ZR 107/81, NJW 1984, 1687).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass bei "Mischverbänden" ein Konflikt zwischen den Interessen der gewerblichen Mitglieder und den Verbraucherinteressen auftreten und die Wahrnehmung der Aufgaben des Verbandes beeinträchtigen kann (BGH-Urteil in NJW 1983, 1061, 1062).

  • FG Berlin, 04.10.1993 - VIII 553/90
    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erkannte nunmehr erstmals die Gemeinnützigkeit des Klägers nicht an; er erließ entsprechende Steuerbescheide, die das Finanzgericht (FG) bestätigte (FG Berlin, Urteil vom 4. Oktober 1993 VIII 553/90).
  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 107/81

    Ankündigung eines vollständigen Lagerabverkaufs als verbrauchertäuschende

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
    In den Jahren 1982 und 1984 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), einem "Mischverband" --das ist ein Verband, der sowohl die Förderung gewerblicher Interessen als auch die Wahrnehmung von Verbraucherinteressen bezweckt-- fehle in Wettbewerbssachen die Klagebefugnis (BGH-Urteile vom 14. Oktober 1982 I ZR 81/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1983, 1061; vom 10. November 1983 I ZR 107/81, NJW 1984, 1687).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 209/85

    Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige

    Auszug aus BFH, 06.10.2009 - I R 55/08
    Die dort geforderte Selbstlosigkeit ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die Körperschaft eigenwirtschaftliche Zwecke ihrer Mitglieder fördert (Senatsurteile vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BFHE 127, 330, BStBl II 1979, 482; vom 26. April 1989 I R 209/85, BFHE 157, 132, BStBl II 1989, 670; Gersch in Klein, Abgabenordnung, 10. Aufl., § 55 Rz 2).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    c) Der BFH hat die Gemeinnützigkeit wegen fehlender Selbstlosigkeit verneint, wenn ein Wettbewerbsverein (Abmahnverein) vornehmlich zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner unternehmerisch tätigen Mitglieder tätig wird (BFH-Urteil vom 06.10.2009 - I R 55/08, BFHE 226, 525, BStBl II 2010, 335) oder wenn sich ein Verein mit dem Zweck der sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Betreuung von Angestellten mehrerer Banken und ihrer Angehörigen darauf beschränkt, seinen Mitgliedern preisgünstige Reisen zu vermitteln und zinsgünstige Darlehen zu gewähren (BFH-Urteil vom 28.06.1989 - I R 86/85, BFHE 157, 416, BStBl II 1990, 550).
  • BFH, 15.11.2017 - I R 39/15

    Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die

    Insbesondere sind Betätigungen nicht ausgeschlossen, die zwar in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung auch der Förderung der allgemeinen Wohlfahrt --und damit einer im ökonomischen Sinn positiven menschlichen Entwicklung-- dienen, jedoch gleichzeitig auch für die Klägerin --im Sinne einer nicht selbstlosen privatwirtschaftlichen Betätigung (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 II R 51, 58, 62/69, BFHE 109, 383, BStBl II 1973, 690)-- oder --im Rahmen einer ebenfalls nicht als gemeinnützig anzuerkennenden Wirtschaftsförderung (Senatsurteil vom 21. Mai 1997 I R 38/96, BFH/NV 1997, 904; s.a. Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 I R 55/08, BFHE 226, 525, BStBl II 2010, 335)-- für bestimmte gewerbliche Unternehmen von wirtschaftlichen Nutzen sind.
  • BFH, 13.03.2012 - I R 46/11

    Steuerbefreiung eines Berufsverbands

    Daher gelten auch die Ausführungen des Senats im Senatsurteil vom 6. Oktober 2009 I R 55/08 (BFHE 226, 525, BStBl II 2010, 335) nicht für den Streitfall.
  • FG München, 19.07.2010 - 7 K 472/08

    Anteil der unechten Mitgliederbeiträge bei einem als Verein organisierten

    Da der Kläger durch seine Arbeit als Netzwerk in erster Linie im Interesse seiner Mitglieder tätig wird, handelt er nicht selbstlos (BFH-Urt. vom 6. Oktober 2009 I R 55/08, BFHE 226, 525, BStBl II 2010, 335).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 6 K 1465/09

    Rechtsfähiger Verein als steuerfreier Berufsverband i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 5

    Schließt die Satzung eine solche Zielrichtung nicht aus, so ist für eine Steuerbefreiung kein Raum (ebenso BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 I R 55/08, BStBl II 2010, 335 zur Gemeinnützigkeit).
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