Rechtsprechung
   BFH, 02.09.2008 - X R 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1658
BFH, 02.09.2008 - X R 25/07 (https://dejure.org/2008,1658)
BFH, Entscheidung vom 02.09.2008 - X R 25/07 (https://dejure.org/2008,1658)
BFH, Entscheidung vom 02. September 2008 - X R 25/07 (https://dejure.org/2008,1658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 8 Abs. 1, § 4 Abs. 4; GewStG § 7

  • openjur.de

    Gewinn aus der Wettbewerbsauslosung eines Lieferanten als Betriebseinnahme

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Losveranstaltungen (betriebliche) können Betriebseinnahmen sein

  • Betriebs-Berater

    Gewinn aus der Wettbewerbsauslosung eines Lieferanten als Betriebseinnahme

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 4; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1 § 4 Abs. 4; GewStG § 7
    Gewinn aus der Wettbewerbsauslosung eines Lieferanten als Betriebseinnahme

  • datenbank.nwb.de

    Gewinn aus der Wettbewerbsauslosung eines Lieferanten als Betriebseinnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Veranlassung der Zuwendung von Losen als Zusatzleistung für bestimmte Umsätze

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Preise aus Verlosungen: Betriebseinnahmen oder nicht?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus unentgeltlicher Teilnahme an einer Verlosung steuerpflichtig

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Behandlung der Gewinne aus Losen

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verlosungsgewinn als Betriebseinnahme

  • 123recht.net (Pressebericht, 26.11.2008)

    Bei betrieblichen Verlosungen kassiert Fiskus manchmal mit // Finanzierung des Verlosungspreises entscheidend

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen: Betriebseinnahmen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 7, EStG § 4 Abs 3, EStG § 8 Abs 1
    Betriebseinnahme; Gewerbeertrag; Losgewinn; Verlosung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 35
  • DB 2008, 2682
  • BStBl II 2010, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 13.02.2007 - 15 K 349/04

    Verpflichtung einer Handelsvertreterin zur Versteuerung eines Losgewinns im

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1462 veröffentlicht.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 8/06

    Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall von der mit Urteil vom 2. September 2008 X R 8/06 (zur Veröffentlichung bestimmt) entschiedenen Sache, in der ein Losegewinn auf einer nachträglichen Einkommensverwendung beruhte.
  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    In ähnlicher Weise führt die Zuwendung einer sog. Incentive-Reise zu Betriebseinnahmen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682).
  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    Betriebseinnahmen können auch vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen erhält, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch erfüllt, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650).
  • BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93

    Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    Führt ein Arbeitgeber im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens eine Verlosung durch, an der alle Arbeitnehmer teilnehmen, die einen Verbesserungsvorschlag eingereicht haben, so sind die verlosten Sachpreise Arbeitslohn der jeweiligen Gewinner (BFH-Urteil vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254).
  • BFH, 24.01.2001 - I R 119/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, so fließt ein geldwerter Vorteil dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt (BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512).
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 02.09.2008 - X R 25/07
    In vergleichbarer Weise können z.B. auch bestrittene Forderungen nicht entnommen werden (BFH-Urteil vom 10. April 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564).
  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    Danach stellt sich die hier gegebene Zufallskomponente auch und gerade als Bestandteil des Teilnahmevertrags (Ziff. 5.1) und konkrete Ausgestaltung der vertraglich eingeräumten Gewinnchance dar; die Komponente "Zufall" war von vornherein eingeplant (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550, unter II.3.; vom 25. November 1993 VI R 45/93, BFHE 173, 65, BStBl II 1994, 254, unter 3. a.E.; jeweils zu Verlosungen).
  • BFH, 07.11.2018 - X R 34/16

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Das FG hat seine Auffassung zum einen auf die Grundsätze des Senatsurteils vom 2. September 2008 X R 25/07 (BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550) gestützt.

    Damit stellte sich die Zuwendung der Lose --und der damit erzielte Gewinn-- als Zusatzvergütung für ohnehin im Rahmen eines Gewerbebetriebs erbrachte Leistungen dar; es handelte sich um eine betriebsbedingte, wenn auch von einem Losverfahren abhängige bzw. in ein Losverfahren eingebundene Prämie (vgl. Senatsurteil in BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550, unter II.2.).

  • BFH, 21.11.2018 - VI R 54/16

    Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt

    Für die betriebliche Veranlassung ist es nicht erforderlich, dass die Einnahme im Betrieb erwirtschaftet wurde oder ein Entgelt für eine betriebliche Leistung darstellt (BFH-Urteil vom 2. September 2008 X R 25/07, BFHE 223, 35, BStBl II 2010, 550).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht