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   BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09   

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https://dejure.org/2010,894
BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 45/09 (https://dejure.org/2010,894)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesfinanzhof

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 EStG 1997, § 17 Abs 2 EStG 1997
    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Betriebs-Berater

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rewis.io

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11; EStG § 17 Abs. 2
    Bestimmung des Zeitpunkts für die Entstehung eines Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 Eimkommensteuergesetz ( EStG ) bei Stundung des Kaufpreises; Anforderungen an die wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anteilsveräußerung und Kaufpreisstundung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Zeitpunkts für die Entstehung eines Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 Eimkommensteuergesetz (EStG) bei Stundung des Kaufpreises; Anforderungen an die wahlweise Zuflussbesteuerung des Veräußerungsgewinns i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wahlrecht zur Gewinnbesteuerung bei Anteilsveräußerung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsgewinn bei Anteilsverkauf und Kaufpreisstundung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 380
  • NJW-RR 2011, 392
  • BB 2010, 2467
  • BB 2010, 2742
  • DB 2010, 2143
  • BStBl II 2010, 969
  • NZG 2010, 1220
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Nach der Rechtsprechung sei ein Wahlrecht zwischen der Erfassung des Barwertes des Rechts auf die wiederkehrenden Bezüge im Zeitpunkt der Veräußerung oder aber der Summe der in den Folgejahren tatsächlich zufließenden Bezüge zu eben diesen Zeitpunkten jedenfalls dann gegeben, wenn der Veräußerungspreis in langfristig wiederkehrenden Bezügen bestehe, die wagnisbehaftet seien oder die Bestimmungen hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers getroffen worden seien (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N., insbes.

    Dabei seien die für die Zubilligung des Wahlrechts bestimmenden Komponenten "Wagnis" und "Versorgung" in gewissem Umfang kompensierbar (BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.).

    Der BFH hat ein Wahlrecht im dargelegten Sinne grundsätzlich anerkannt; seine Rechtsgrundlage findet dieses Wahlrecht in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.; vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).

    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    b) Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2 EStG ist der Wert der Gegenleistung, die der Veräußerer durch Abschluss des --dinglichen-- Veräußerungsgeschäfts am maßgebenden Stichtag erlangt; dazu gehört alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält (BFH-Urteil in BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693).

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 73/04

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung in Fremdwährung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; vom 2. April 2008 IX R 73/04, BFH/NV 2008, 1658).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Veräußerungspreises ist grundsätzlich der des Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts (Blümich/ Ebling, § 17 EStG Rz 176); auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1658, m.w.N.).

  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01

    Einkommenssteuerrechtliche Einordnung einer atypisch stillen Unterbeteiligung an

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass der Berechtigte alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben kann, also neben dem Gewinnbezugsrecht und der Teilhabe an Wertveränderungen der Anteile alle Verwaltungsrechte einschließlich des Stimmrechts (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BFHE 210, 247, BStBl II 2005, 857).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653; in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829).
  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    auf BFH-Urteil vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239).
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Der BFH hat ein Wahlrecht im dargelegten Sinne grundsätzlich anerkannt; seine Rechtsgrundlage findet dieses Wahlrecht in einer teleologischen Reduktion des (zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, m.w.N.; vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98

    Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    So hat der BFH angenommen, dass dann, wenn ein Gesellschaftsanteil gegen abgekürzte Leibrente veräußert wird und sich der Steuerpflichtige für die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns entscheidet, der Tod des Rentenberechtigten vor dem Ende der Laufzeit der Rente kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung darstellt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 45/09
    Kommt es aber bei einer ratenweisen Kaufpreiszahlung über einen langen Zeitraum (zum Teil) zu einem Ausfall der Kaufpreisforderung, ändert sich der steuerbare Veräußerungsgewinn nachträglich (Großer Senat des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 35/16

    Zur steuerlichen Berücksichtigung eines im Rahmen der Veräußerung von

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969; vom 23. Mai 2012 IX R 32/11, BFHE 237, 234, BStBl II 2012, 675, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2011 - X R 4/10

    Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im

    Die Verwaltungs-GmbH war allerdings --ebenso wie die Handels-GmbH, an die sie ihren Grundbesitz vermietete-- gewerbesteuerrechtlich Organgesellschaft des E. Die durch die Organschaft bedingten Besonderheiten verlangen (methodisch im Wege einer sog. teleologischen Reduktion; dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969), von der Anwendung der erweiterten Kürzung abzusehen.
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch -

    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, unabhängig davon, ob die Gegenleistung sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann sie dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 4/14

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge - Wahl der

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein solches Wahlrecht im Grundsatz gebilligt, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

    Führt die Realisierung des von Beginn an bewusst in Kauf genommenen Risikos (Tod des Rentenberechtigten) nicht zu einer rückwirkenden Änderung des Kaufpreises, rechtfertigt dies eine teleologische Reduktion von § 17 Abs. 2 EStG mit der Folge, dass beim Verkäufer ausnahmsweise die im Konzept des § 17 Abs. 2 EStG nicht vorgesehene Besteuerung nach dem Zufluss gerechtfertigt sein kann (Senatsurteil in BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

  • BFH, 04.10.2016 - IX R 8/15

    Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 23.05.2012 - IX R 32/11

    Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis

    Dies ist regelmäßig der Zeitpunkt der Veräußerung, d.h. der Zeitpunkt, zu dem das rechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den veräußerten Anteilen auf den Erwerber übergegangen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Eine Begründung für dieses Wahlrecht hat der BFH später nachgeliefert: Es beruhe auf einer teleologischen Reduktion des --grundsätzlich zwingenden-- Anwendungsbereichs der §§ 1634 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG und auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteil in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1.; ebenso BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, unter II.1.c, und vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, unter II.1.c).
  • BFH, 26.04.2018 - III R 12/17

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

    Dieses Wahlrecht beruht auf einer teleologischen Reduktion des grundsätzlich zwingenden Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG i.V.m. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, unter 1.; vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969, unter II.1.c; vom 11. November 2010 IV R 17/08, BFHE 232, 28, BStBl II 2011, 716, unter II.1.c; vom 17. Juli 2013 X R 40/10, BFHE 242, 58, BStBl II 2013, 883, Rz 28).

    Auf dieser Grundlage kommt ein Wahlrecht insbesondere dann in Betracht, wenn langfristige wiederkehrende Bezüge vereinbart werden und diese entweder mit einem Wagnis behaftet sind oder hauptsächlich im Interesse des Veräußerers, um dessen Versorgung zu sichern, und nicht im Interesse des Erwerbers festgelegt werden (BFH-Urteil in BFHE 230, 380, BStBl II 2010, 969).

  • FG Baden-Württemberg, 22.05.2017 - 10 K 1859/15

    Steuerfreiheit von Genussrechtsausschüttungen einer kanadischen

    aaa) Nach den Urteilen des BFH vom 18. Dezember 2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 443, vom 20. Juli 2010 IX R 45/09, BStBl II 2010, 969, vom 18. Mai 2005 VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857 und vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46 ist für die Annahme eines Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Übergang des Gewinnbezugsrechts erforderlich.
  • FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4360/09

    Zeitpunkt der Versteuerung eines Veräußerungsgewinns auf Grund einer

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe aber mit Urteil vom 20.07.2010 (IX R 45/09, Bundessteuerblatt BStBl II 2010, 969) entschieden, dass der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen voraussetze, dass der Berechtigte "alle" mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte ausüben könne.

    Er verweist gegenüber dem Urteil des BFH vom 20.07.2010 (IX R 45/09), auf das sich der Kläger berufe und dem dieser entnehme, dass alle wesentlichen Rechte auf den Erwerber übergegangen sein müssen, insbesondere auch ein Dividendenbezugsrecht, auf das Urteil des BFH vom 09.10.2008 (IX R 73/06).

    Nach Urteilen des BFH vom 18.12.2011 (VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 443), vom 20.07.2010 (IX R 45/09, BStBl II 2010, 969), vom 18.05.2005 (VIII R 34/01, BStBl II 2005, 857) und vom 17.02.2004 (VIII R 28/02, BStBl II 2005, 46) ist für die Annahme eines Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Übergang des Gewinnbezugsrechts zwingend erforderlich.

  • FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18

    Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß

  • BFH, 19.03.2013 - IX R 65/10

    Abgrenzung zwischen nichtsteuerbarer Vermögensentschädigung und steuerbarem

  • FG Hessen, 28.01.2016 - 10 K 2572/12

    Veräußerungspreis bei Forderungsabtretung als Leistung an Erfüllungsstatt

  • BFH, 30.03.2011 - IX B 114/10

    Aktienübertragung anlässlich der Beendigung des Güterstandes der

  • FG München, 16.03.2017 - 10 K 2391/16

    Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - 12 Ns 508 Js 2272/20

    Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe

  • FG Köln, 22.10.2012 - 7 K 2576/08

    Nachgelagerte Besteuerung bei Veräußerung eines MU-Anteils

  • BFH, 11.08.2011 - VIII B 34/11

    NZB - Wahlrecht bei Praxisveräußerung

  • BFH, 30.05.2012 - IX B 138/11

    Zur Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG, grundsätzliche Bedeutung,

  • FG Hamburg, 21.02.2013 - 3 K 69/12

    Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen Zinsen und Veräußerungsentgelt bei der

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 28/13

    Keine Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens und des Halbabzugsverbots auf

  • FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20

    Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten

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