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   BFH, 30.06.2011 - V R 44/10   

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https://dejure.org/2011,5376
BFH, 30.06.2011 - V R 44/10 (https://dejure.org/2011,5376)
BFH, Entscheidung vom 30.06.2011 - V R 44/10 (https://dejure.org/2011,5376)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - V R 44/10 (https://dejure.org/2011,5376)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • openjur.de

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz; Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen; Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung; Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 10, PBefG § 2, PBefG § 42, PBefG § 43, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3, AO § 125 Abs 1, VwVfG § 44 Abs 1
    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 10 UStG 2005, § 2 PBefG, § 42 PBefG, § 43 PBefG, Art 12 Abs 3 EWGRL 388/77
    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Ermäßigter Steuersatz für Stadtrundfahrten

  • rewis.io

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • ra.de
  • rewis.io

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines einheitlichen Entgelts auf mehrere selbständige Leistungen - Bandansage während einer Stadtrundfahrt als Nebenleistung - Nichtigkeit eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auf die Durchführung von Stadtrundfahrten

  • datenbank.nwb.de

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bei Stadtrundfahrten fährt die Steuer mit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auf die Durchführung von Stadtrundfahrten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Stadtrundfahrten und Besichtigungsleistungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ermäßigte Besteuerung von Stadtrundfahrten

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Steuersatz für Stadtrundfahrten mit Linienbussen

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Stadtrundfahrten stellen Linienverkehre dar und unterliegen dem ermässigten Umsatzsteuersatz

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 504
  • BB 2011, 2709
  • BStBl II 2011, 1003
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Zu Beförderungsleistungen hat der Senat bereits im Urteil vom 31. Mai 2007 V R 18/05 (BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206) entschieden, dass die Beförderung eines Fahrgastes von dessen Wohnung zum Bestimmungsort und zurück durch denselben Taxiunternehmer umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche (einzige) Beförderungsleistung mit einer Gesamtbeförderungsstrecke, sondern auch dann in zwei getrennte Beförderungsleistungen aufzuteilen ist, wenn das Taxi nach Durchführung der Hinfahrt zum Bestimmungsort nicht auf den Kunden wartet, sondern der Kunde später --sei es aufgrund vorheriger Vereinbarung über den Abholzeitpunkt oder aufgrund erneuter telefonischer Bestellung-- erneut mit einem Taxi am Bestimmungsort abgeholt und zum Ausgangsort zurückbefördert wird.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Bei einem einheitlichen Entgelt für zwei selbständige Leistungen ist dieses nach der einfachst möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode aufzuteilen (z.B. EuGH-Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973 Rdnr. 31).
  • BFH, 17.06.2010 - VI R 18/08

    Bergmannsprämie für Arbeitnehmer des Bergbaus

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008  11 CE 08.3037, juris).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist auch eine selektive Anwendung der Ermächtigung zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes erlaubt (EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 C-384/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395 Rdnr. 27; vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, BFH/NV 2010, 1401 Rdnr. 29), wenn die nationale Regelung insoweit --wie hier mit der Beschränkung der Ermäßigung auf kurze Strecken der Personenbeförderung-- den in der Richtlinie vorgegebenen Rahmen nicht überschreitet.
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008  11 CE 08.3037, juris).
  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Auch bei der Besteuerung von Personen mit Schiffen sei schon vor 2008 anerkannt, dass auch die Schifffahrten im Freizeit- und Tourismusverkehr unter den Begünstigungstatbestand fielen (FG München, Urteil vom 19. Oktober 2005  3 K 3912/02, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 456).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 13 B 577/07

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung von

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    bb) Schon der zutreffende Hinweis des FA, dass die Beurteilung der Stadtrundfahrten in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung umstritten ist und es unterschiedliche Auffassungen zur Frage gibt, ob Stadtrundfahrten mit jederzeitiger Zustiegsmöglichkeit wegen des gemeinsamen touristischen Zwecks Linienverkehr sind (ablehnend Oberverwaltungsgericht --OVG-- Hamburg, Beschluss vom 20. September 2004  1 Bs 303/04, Deutsches Verwaltungsblatt 2005, 260; zustimmend OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2007  13 B 577/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2007, 561: Linienverkehr "sui generis"), belegt, dass, selbst wenn die Genehmigungen im Streitfall nicht hätten erteilt werden dürfen, jedenfalls kein besonders schwerwiegender und offensichtlicher Fehler vorliegt.
  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH, der sich der BFH angeschlossen hat, gelten für die Frage, unter welchen Bedingungen mehrere zusammenhängende Leistungen als eine Gesamtleistung zu behandeln sind, folgende Grundsätze (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH):.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008  11 CE 08.3037, juris).
  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Auszug aus BFH, 30.06.2011 - V R 44/10
    a) Die Klägerin hat Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie Personen mit Kraftfahrzeugen als Beförderungsmittel fortbewegt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1998 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N. zum Begriff Beförderungsleistungen).
  • BFH, 25.06.2009 - V R 25/07

    Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BFH, 14.12.1951 - II 176/51 U

    Heranziehung zur Beförderungssteuer - Voraussetzungen für die Erfüllung des

  • OVG Hamburg, 20.09.2004 - 1 Bs 303/04

    Stadtrundfahrten unterfallen nicht dem Linienverkehr

  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

  • BFH, 26.08.1976 - V R 55/73

    Zum Begriff einer Bergbahn

  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 11 CE 08.3037

    Sonderform des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen ("Stadtrundfahrt");

  • FG Schleswig-Holstein, 18.07.2017 - 4 K 34/16

    Umsatzsteuerlich begünstigte Personenbeförderung im Linienverkehr mit Schiffen -

    Der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes stehe nicht entgegen, dass die Stadtrundfahrten auch touristischen Zwecken dienten (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30. Juni 2011 V R 44/10, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 1003).

    Die vom BFH im Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10 (BStBl II 2011, 1003) angenommene einheitliche Beförderungsleistung werde schließlich in der Literatur (Illing, UR 2011, 845) abgelehnt.

    Die in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG geregelte Beschränkung des ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen stellt eine richtlinienkonforme Umsetzung dieser Ermächtigung dar, da die Richtlinie den Mitgliedstaaten lediglich einen Rahmen vorgibt und damit eine selektive Anwendung ermöglicht (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003).

    Für die Auslegung des in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG enthaltenen Merkmals des genehmigten Linienverkehrs ist die verkehrsrechtliche Bedeutung dieser Begriffe maßgeblich (BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; Abschn. 12.13 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses -UStAE-).

    aa) Die Stadtrundfahrten sind als Beförderung von Personen mit Schiffen anzusehen, da der Kläger im Rahmen der Stadtrundfahrten Personen mit Schiffen als Beförderungsmittel fortbewegt hat (BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003, unter II.1.a; vom 18. November 2015 XI R 32/14, BFH/NV 2016, 789, Rz. 33).

    Im Streitfall greift damit im Hinblick auf das Vorliegen einer Personenbeförderung im Linienverkehr nicht die Tatbestandswirkung einer solchen Genehmigung ein, nach der die Personenbeförderung für das finanzgerichtliche Verfahren als Linienverkehr anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003, unter II.1.c).

  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    NV: Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen) sind auch dann erfüllt, wenn die Beförderung --wie bei Stadtrundfahrten-- dem Freizeit- oder Tourismusverkehr dient (Fortführung der BFH-Urteile vom 30.06.2011 - V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003; vom 18.11.2015 - XI R 32/14, BFH/NV 2016, 789).

    a) Die Frage, ob eine Personenbeförderung im "Linienverkehr" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG vorliegt, ist grundsätzlich im verkehrsrechtlichen Sinne zu beantworten (vgl. BFH-Urteile vom 30.06.2011 - V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Rz 17; vom 02.07.2014 - XI R 39/10, BFHE 246, 549, BStBl II 2015, 421, Rz 19; vom 02.07.2014 - XI R 22/10, BFHE 246, 537, BStBl II 2015, 416, Rz 26; vom 18.11.2015 - XI R 32/14, BFH/NV 2016, 789, Rz 34), auch wenn den einzelnen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Hinblick auf die fehlende Verweisung in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung keine abschließende Bedeutung zukommt und das PBefG auf Schiffe an sich nicht anwendbar ist.

    bb) Jedoch ergibt der maßgebliche Wortlaut des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Regelung allein sozialen Zwecken dient (BFH-Urteil in BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Rz 19; a.A. Illing, UR 2011, 845, 847).

    Die den Mitgliedstaaten zuerkannte Wahrnehmung der Möglichkeit einer selektiven Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes unterliegt allerdings der zweifachen Bedingung des Inhalts, dass zum einen für die Zwecke der Anwendung des ermäßigten Satzes nur konkrete und spezifische Aspekte der in Rede stehenden Kategorie von Leistungen herausgelöst werden und zum anderen der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Pro Med Logistik und Pongratz vom 27.02.2014 - C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, BStBl II 2015, 437, Rz 45; Oxycure Belgium vom 09.03.2017 - C-573/15, EU:C:2017:189, UR 2017, 276, Rz 28; AZ vom 09.11.2017 - C-499/16, EU:C:2017:846, UR 2018, 204, Rz 24 f.; Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. vom 27.06.2019 - C-597/17, EU:C:2019:544, UR 2019, 541, Rz 46; BFH-Urteile vom 08.10.2008 - V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321, unter II.3.d bb, Rz 55; in BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Rz 15, jeweils m.w.N.; in BFH/NV 2016, 789, Rz 30 f.; in BFHE 246, 537, BStBl II 2015, 416, Rz 49 f.; in BFHE 246, 549, BStBl II 2015, 421, Rz 33 ff.).

  • BFH, 03.11.2011 - V R 16/09

    Umsatzsteuer bei "Refundierung" der "Vorverkaufsgebühr" beim Verkauf von

    Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer für den Leistungsempfänger zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFH/NV 2011, 2189; vom 25. Juni 2009 V R 25/07, BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, m.w.N. zur Rechtsprechung des EuGH).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 8 K 2983/17

    Kein schwerwiegender Fehler im Sinne des § 125 AO bei unrichtiger Anwendung von

    Der erforderliche besonders schwere Fehler liegt nur vor, wenn der Verwaltungsakt die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen und offenkundigen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133 m.w.N.; BFH-Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151, und vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2015 - 1 K 195/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse

    Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer für den Leistungsempfänger zwei oder mehrere Handlungen vornimmt, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003; BFH-Urteil vom 08.08.2013 V R 13/12, BFH/NV 2014, 123).

    b.) Zwar ist bei der Auslegung zu beachten, dass der Gesetzgeber mit den in § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG verwendeten Begriffen an deren verkehrsrechtliche Bedeutung nach dem Personenbeförderungsgesetz angeknüpft hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003).

    § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe b UStG dient damit auch - wenn auch nicht ausschließlich (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 44/10, BStBl II 2011, 1003) - sozialen Zwecken (vgl. Heidner in Bunjes, Umsatzsteuergesetz, 11. Auflage, § 12 UStG Rn. 193).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 7 V 7112/13

    Besteuerung von Umsätzen aus Stadtrundfahrten

    Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, dass auch touristischen Zwecken dienende Stadtrundfahrten dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegen können, wenn es sich insoweit um genehmigten Linienverkehr handelt (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10 , BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das J...-Amt die Stadtrundfahrten zu Recht als Verkehr i. S. des § 43 PBefG (i. V. m. § 2 Abs. 6 PBefG ) eingeordnet hat oder ob es sich um Linienverkehr i. S. d. § 42 PBefG handelt (vgl. zur unterschiedlichen Würdigung von Stadtrundfahrten mit Unterwegshalten BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10 , BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die am 19. November 2012 erteilte Genehmigung im Rahmen der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG jedenfalls Tatbestandswirkung hat ( BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10 , BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003), sofern es sich nicht sogar um einen Grundlagenbescheid i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt, was der BFH z. B. für Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG annimmt ( BFH, Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 35/11 DStR 2013, 1887).

    Denn die oben erläuterte Bindungswirkung dieses Verwaltungsakts könnte nur dann fehlen, wenn er offensichtlich rechtswidrig und daher nichtig wäre ( BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10 , BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2013 - 7 V 7112/13

    Rückwirkung der Linienverkehrsgenehmigung im Rahmen des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

    Die Beteiligten gehen zu Recht davon aus, dass auch touristischen Zwecken dienende Stadtrundfahrten dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegen können, wenn es sich insoweit um genehmigten Linienverkehr handelt (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das J...-Amt die Stadtrundfahrten zu Recht als Verkehr i. S. des § 43 PBefG (i. V. m. § 2 Abs. 6 PBefG) eingeordnet hat oder ob es sich um Linienverkehr i. S. d. § 42 PBefG handelt (vgl. zur unterschiedlichen Würdigung von Stadtrundfahrten mit Unterwegshalten BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die am 19. November 2012 erteilte Genehmigung im Rahmen der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG jedenfalls Tatbestandswirkung hat (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003), sofern es sich nicht sogar um einen Grundlagenbescheid i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt, was der BFH z. B. für Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG annimmt (BFH, Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 35/11 DStR 2013, 1887).

    Denn die oben erläuterte Bindungswirkung dieses Verwaltungsakts könnte nur dann fehlen, wenn er offensichtlich rechtswidrig und daher nichtig wäre (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 7 K 7090/13

    Keine rückwirkende Genehmigung für Linienverkehr i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

    Die Beteiligten gehen allerdings zu Recht davon aus, dass auch touristischen Zwecken dienende Stadtrundfahrten dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegen können, wenn es sich insoweit um genehmigten Linienverkehr handelt (vgl. BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE - 234, 504, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 1003).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Landesamt die Stadtrundfahrten zu Recht als Verkehr i. S. des § 43 PBefG (i. V. m. § 2 Abs. 6 PBefG) eingeordnet hat oder ob es sich um Linienverkehr i. S. d. § 42 PBefG handelt (vgl. zur unterschiedlichen Würdigung von Stadtrundfahrten mit Unterwegshalten BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die am 19. November 2012 erteilte Genehmigung im Rahmen der Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG jedenfalls Tatbestandswirkung hat (BFH, Urteil vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003), sofern es sich nicht sogar um einen Grundlagenbescheid i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt, was der BFH z. B. für Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG annimmt (BFH, Urteil vom 28. Mai 2013 XI R 35/11 BFHE 242, 250, BStBl II 2013, 879).

  • FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18

    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG a. F. kann auch eine Rundfahrt im Freizeit- oder Tourismusverkehr, bei der Anfangs- und Endpunkt der Fahrstrecke zusammenfallen, Linienverkehr sein, wenn die übrigen Voraussetzungen eines Linienverkehrs vorliegen (BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19).

    Wurde dem Betreiber von Stadtrundfahrten von der zuständigen Verwaltungsbehörde eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung als Linienverkehr nach den §§ 42 oder 43 PersBefG erteilt, ist diese nach der genannten Rechtsprechung auch von den Finanzbehörden zu beachten, solange sie nicht nichtig ist (BFH-Urteil in BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 2 und Rz 22).

    An eine wirksam erteilte Genehmigung sind in entsprechender Anwendung der für Genehmigungen nach dem PBefG geltenden Grundsätze auch die Finanzbehörden gebunden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 504, BStBl. II 2011, 1003, Leitsatz 2 und Rz 22).

  • BFH, 20.02.2013 - XI R 12/11

    Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn"

    Ferner hat der BFH erneut klargestellt, dass es der Beurteilung als Beförderungsleistung nicht entgegensteht, wenn das Motiv für die Inanspruchnahme der Leistung nicht in der wirtschaftlichen Nutzung einer Beförderung zu sehen ist, sondern in der sportlichen Betätigung oder in anderen Gründen der Freizeitgestaltung oder des Tourismus (vgl. Urteile vom 6. Dezember 2012 V R 36/11, n.v., juris, Rz 17, und in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, Orientierungssatz 1 und Rz 20 zum Hochseeangeln; vom 30. Juni 2011 V R 44/10, BFHE 234, 504, BStBl II 2011, 1003, Leitsatz 1 und Rz 19 zu Stadtrundfahrten).
  • BFH, 18.11.2015 - XI R 32/14

    Ermäßigter Steuersatz für Stadtrundfahrten im nachträglich genehmigten

  • FG Niedersachsen, 24.01.2018 - 11 K 236/17

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Personenbeförderungen mit

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 4 K 70/14

    Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG begünstigter "Verkehr mit Taxen"

  • FG Münster, 02.07.2019 - 15 K 1755/17

    Angemessene Bemessungsgrundlage bei Umsatzbesteuerung der entgeltlichen

  • FG Münster, 08.09.2015 - 15 K 594/14

    Aufteilung des für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in Kombination

  • FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 268/20

    Anteiliges Unterliegen von Unternehmensleistungen zum ermäßigten

  • FG Niedersachsen, 11.06.2020 - 11 K 236/17

    Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel

  • BFH, 06.12.2012 - V R 36/11

    Zum ermäßigten Steuersatz bei der Überlassung von Draisinenfahrzeugen

  • FG Münster, 17.06.2021 - 5 K 3185/19

    Online-Klavierkurse unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15

    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten

  • FG Hessen, 14.06.2022 - 3 K 924/19

    Verfahrensfragen in Folge der gleichheitswidrigen grunderwerbsteuerlichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 2 K 2250/14

    Umsatzsteuerpflichtige Verpachtung von Zahlungsansprüchen nach der sog.

  • FG Niedersachsen, 26.10.2011 - 5 K 340/10

    Erbringung einer Vermietungsleistung in Abgrenzung zu einer Beförderungsleistung

  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 1132/18

    Einordnung der Überlassung von Brennrechten und Zahlungsansprüchen aus dem

  • FG München, 21.03.2012 - 3 K 3251/08

    Umsatzsteuersätze bei Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen

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