Rechtsprechung
BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j, § 32b Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; BEEG § 2 Abs. 5
- openjur.de
Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
- IWW
- Betriebs-Berater
Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BEEG § 2 Abs. 5; ; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j; ; EStG § 32b Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwerfung von klärungsbedürftigen für die Revisionszulassung rechtfertigenden Fragen durch § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j Einkommenssteuergesetz ( EStG ); Teilweiser Ausgleich entgangener Einkünfte durch die erforderliche Kinderbetreuung als Zweck des Elterngeldes bei ...
- datenbank.nwb.de
Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Progressionsvorbehalt für Elterngeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- IWW (Kurzinformation)
Steuern - Das Elterngeld unterliegt vollständig dem Progressionsvorbehalt
- IWW (Kurzinformation)
Elterngeld - Progressionsvorbehalt für den Sockelbetrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Progressionsvorbehalt bei Elterngeld
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwerfung von klärungsbedürftigen für die Revisionszulassung rechtfertigenden Fragen durch § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j Einkommenssteuergesetz (EStG); Teilweiser Ausgleich entgangener Einkünfte durch die erforderliche Kinderbetreuung als Zweck des Elterngeldes bei Leistung ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Progressionsvorbehalt für Sockelbetrag rechtmäßig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt
- sndpartner.de , S. 1 (Kurzinformation)
Progressionsvorbehalt
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Kein steuerfreier Sockelbetrag beim Elterngeld
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen die vollständige Einbeziehung des Elterngelds in den Progressionsvorbehalt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Elterngeld
- Steuerrechtliche Problematiken im Zusammenhang mit dem Elterngeld
- Progressionsvorbehalt
- Die Lohn- und Ersatzleistungen des § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG
- Unterhaltsaufwendungen
- Unterhaltshöchstbetrag
- Kürzung des Höchstbetrages um eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 19.02.2009 - 6 K 1859/08
- BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
- BVerfG, 20.10.2010 - 2 BvR 2604/09
Papierfundstellen
- BFHE 226, 329
- NJW 2010, 2384
- FamRZ 2009, 1905
- BB 2009, 2283
- DB 2009, 2464
- BStBl II 2011, 382
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.01.2005 - V B 24/04
Voraussetzung einer erfolgreichen NZB wegen Schätzungsbescheid gegen …
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 I B 163/98, BFH/NV 2000, 692; vom 18. Januar 2005 V B 24/04, [...]). - BFH, 02.11.1999 - I B 163/98
Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. November 1999 I B 163/98, BFH/NV 2000, 692; vom 18. Januar 2005 V B 24/04, [...]). - BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
Und auch das Bundessozialgericht (BSG) charakterisiert das Elterngeld als Einkommensersatz, weist auf den gegenüber dem Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit vom Gesetzgeber vorgenommenen Systemwechsel hin und misst insbesondere auch dem Basisbetrag den Zweck einer Honorierung der Erziehungs- und Betreuungsleistungen zu (BSG-Urteil vom 19. Februar 2009 B 10 EG 1/08 R, [...], mit Hinweis auf Fuchsloch/Scheiwe, Leitfaden Elterngeld, Rdnr. 43).
- BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08
Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten …
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838, m.w.N.). - FG Nürnberg, 19.02.2009 - 6 K 1859/08
Einbezug von Elterngeld in voller Höhe in den Progressionsvorbehalt
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 846 veröffentlichten Gründen ab. - Drs-Bund, 25.08.2006 - BT-Drs 16/2454
Auszug aus BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09
Die von den Klägern vorgebrachte Zweiteilung des Elterngelds in einen rein sozialrechtlichen Sockelbetrag nach § 2 Abs. 5 BEEG und in einen den Einkünfteausfall ausgleichenden darüber hinausgehenden Aufstockungsbetrag lässt sich weder dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz selbst noch der Begründung des Entwurfs und den weiteren Gesetzgebungsmaterialien dazu entnehmen (BTDrucks 16/1889; BTDrucks 16/2454; BTDrucks 16/2785).
- BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R
Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
Zwar gehen die steuerrechtlichen Regelungen von einer einheitlichen Behandlung des Mindestelterngeldes und der darüber hinaus gewährten Beträge mit Bezug zum bisherigen Einkommen aus (BFH Beschluss vom 21.9.2009 - VI B 31/09 - BFHE 226, 329) und ist das Elterngeld nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfreies Einkommen. - BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG
a) Das Elterngeld nach dem BEEG ist eine einkünfteersetzende Sozialleistung (Senatsbeschluss vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382). - BFH, 25.09.2014 - III R 61/12
Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Da der Kläger im Streitjahr gemäß § 3 Nr. 67 EStG steuerfreies Elterngeld bezogen hat, ist auf sein zu versteuerndes Einkommen ein besonderer Steuersatz anzuwenden (Progressionsvorbehalt, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG; vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382).
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12
Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung; …
Die Zielsetzung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die durch die erforderliche Kinderbetreuung entgangenen Einkünfte durch das Elterngeld jedenfalls teilweise auszugleichen, spricht dafür, dass Elterngeld einheitlich, also auch in den Fällen, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 2 BEEG a.F.), als Einkommensersatzleistung zu qualifizieren (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2009 - VI B 31/09 - BFHE 226, 329). - FG Sachsen, 15.10.2015 - 1 K 436/14
Einkommensteuerliche Hinzurechnung des Sockelbetrags des Elterngeldes im Rahmen …
Der Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. September 2009 VI B 31/09 führe zu keinem anderen Ergebnis, da dieser zum Progressionsvorbehalt ergangen sei.Mit dem Systemwechsel vom BErzGG zum BEEG hat der Gesetzgeber eine als Einkünfteersatz charakterisierte Sozialleistung geschaffen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. September 2009 VI B 31/09, BStBl II 2011, 382, Rn. 13).
So hat der BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 VI B 31/09 betreffend den Progressionsvorbehalt ausgeführt, dass sich die vorgebrachte Zweiteilung des Elterngeldes in einen rein sozialrechtlichen Sockelbetrag nach § 2 Abs. 4 BEEG und einen den Einkünfteausfall ausgleichenden darüber hinausgehenden Aufstockungsbetrag weder aus dem BEEG selbst noch der Begründung des Entwurfs und den weiteren Gesetzgebungsmaterialien dazu entnehmen lasse.
Die dort zum Ausdruck kommende Zielsetzung des Gesetzgebers, die durch die erforderliche Kinderbetreuung entgangenen Einkünfte durch das Elterngeld jedenfalls teilweise auszugleichen, spreche vielmehr dafür, das Elterngeld einheitlich als Einkünfteersatz zu qualifizieren (BFH-Beschluss vom 21. September 2009 - VI B 31/09 -, BStBl II 2011, 382, Rn. 12).
- BFH, 25.04.2017 - III B 51/16
Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge
Denn sie ist offensichtlich so zu beantworten, wie es das FG getan hat; die Rechtslage ist mithin eindeutig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, …und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, Rz 6;… vom 5. Dezember 2016 X B 91/16, BFH/NV 2017, 287). - FG Niedersachsen, 14.02.2012 - 12 K 6/11
Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von dem Elterngeld im Rahmen des …
cc) Der BFH qualifiziert in seinem Beschluss vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl. II 2011, 382 das Elterngeld - anders als das frühere Erziehungsgeld - ausdrücklich als Einkünfteersatz.Das gilt insbesondere für das hier ein Rede stehende und auch an Arbeitnehmer gezahlte Elterngeld, das der BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 aaO ausdrücklich als Einkünfteersatz bezeichnet.
- FG Münster, 26.11.2015 - 3 K 3546/14
Elterngeld mindert abzugsfähige außergewöhnliche Belastung
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.09.2009 VI B 31/09 (BStBl. II 2011, 382) lasse sich das Elterngeld nicht in einen sozialrechtlichen Sockelbetrag und in einen den Einkünfteausfall ausgleichenden, darüber hinaus gehenden Aufstockungsbetrag aufteilen.1 Abs. 3 Nr. 3 EStR im Anschluss an den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.09.2009 VI B 31/09 (BStBl. II 2011, 382) zum Progressionsvorbehalt gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG davon aus, dass das Elterngeld einheitlich als Einkommensersatzleistung und deshalb in voller Höhe einschließlich des Sockelbetrags als zur Bestreitung des Unterhalts geeigneter Bezug anzusehen sei.
Das ergibt sich unabhängig von der Frage der - nach Auffassung des Beklagten - direkten Übertragbarkeit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21.09.2009 VI B 31/09 (…a. a. O.) zu § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG auf Fälle des § 33a EStG.
- BFH, 05.02.2018 - X B 161/17
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, …und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - BFH, 01.10.2015 - X B 71/15
Betriebsaufgabe nicht bereits durch Stellung des Insolvenzantrags - …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, …und vom 14. April 2011 X B 104/10, BFH/NV 2011, 1343, unter b). - BFH, 16.06.2011 - XI B 103/10
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - …
- BFH, 09.12.2020 - XI B 22/20
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG
- BFH, 05.12.2016 - X B 91/16
Steuerbarkeit einer Hinterbliebenenrente trotz abstrakter …
- BFH, 08.11.2011 - XI B 58/11
Rennsportfahrzeug als "Beförderungsmittel" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
- BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20
Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 12 A 1736/16
Gewährung von Ausbildungsförderung als Vorausleistung unter Anrechnung des …
- VG Ansbach, 19.11.2009 - AN 14 K 09.01341
Kostenbeitrag; Berücksichtigung des Elterngeldes als Einkommen bei Unterbringung …
- BFH, 05.11.2020 - X B 50/20
Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von …
- BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung
- FG Sachsen, 21.10.2015 - 2 K 1175/15
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige …