Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2011 - III R 90/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2942
BFH, 27.01.2011 - III R 90/07 (https://dejure.org/2011,2942)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2011 - III R 90/07 (https://dejure.org/2011,2942)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - III R 90/07 (https://dejure.org/2011,2942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • openjur.de

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld; Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags; Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO; ...

  • Bundesfinanzhof

    AO § 165 Abs 1, AO § ... 173 Abs 1 Nr 2, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 32, SolZG § 1 Abs 5, SolZG § 3 Abs 1 Nr 1, SolZG § 3 Abs 2, BGB § 133, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, EStG § 10 Abs 3, AO § 165 Abs 2
    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • Bundesfinanzhof

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 165 Abs 1 AO, § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 32 EStG
    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Einwendungen gegen Berechnung des SolZ

  • rewis.io

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld - Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags - Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der nachträglichen Festsetzung von Kindergeld auf den bestandskräftig festgesetzten Solidaritätszuschlag

  • datenbank.nwb.de

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des SolZ aufgrund nachträglicher Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung des Solidaritätszuschlags bei bestandskräftiger Veranlagung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwendungen gegen die Berechnung der modifizierten Einkommensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die abgelehnte Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags zu richten; Keine Änderung des bestandskräftig festgesetzten Solidaritätszuschlags durch die ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Solidaritätszuschlag und nachträgliche Festsetzung von Kindergeld

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensteuer - Nachträgliches Kindergeld und Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof - Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide aufgrund nachträglicher Kindergeldgewährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 485
  • BB 2011, 1174
  • DB 2011, 1036
  • BStBl II 2011, 543
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005  2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) sei im Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 2. April 2004 (für 2003) und am 15. April 2005 (für 2004) weder den Beteiligen bekannt gegeben noch veröffentlicht gewesen.

    bb) Nach diesen Maßstäben sind weder der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 noch die nachträgliche Festsetzung und/oder Zahlung von Kindergeld ein rückwirkendes Ereignis für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags.

    aaa) Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 hat die Tatsache, dass für die Kinder der Kläger Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgeführt wurden, nicht verändert.

    aa) Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 stellt schon deshalb keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache dar, weil er lediglich eine geänderte rechtliche Beurteilung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen enthält und solche rechtlichen Schlussfolgerungen, insbesondere juristischen Wertungen und Subsumtionen, keine Tatsachen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).

    Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 war am 15. April 2005 den Beteiligten weder bekannt gegeben noch veröffentlicht.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Eine Gerichtsentscheidung ist daher nur dann ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn sie den Tatbestand, an den das Steuergesetz anknüpft, rückwirkend verändert (Senatsurteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714, m.w.N.).

    aa) Der Beschluss des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 stellt schon deshalb keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache dar, weil er lediglich eine geänderte rechtliche Beurteilung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen enthält und solche rechtlichen Schlussfolgerungen, insbesondere juristischen Wertungen und Subsumtionen, keine Tatsachen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).

  • FG Münster, 11.09.2007 - 14 K 5023/06

    Erfordernis der Änderung eines Einkommensbescheides wegen der rückwirkenden

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Urteil vom 11. September 2007  14 K 5023/06 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1926).

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das FG-Urteil vom 11. September 2007  14 K 5023/06 E, den Ablehnungsbescheid vom 24. März 2006 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 26. Oktober 2006 aufzuheben und das FA zu verpflichten, die Festsetzung des Solidaritätszuschlags 2003 mit Bescheid vom 2. April 2004 sowie die Festsetzung des Solidaritätszuschlags 2004 mit Bescheid vom 15. April 2005 dergestalt zu ändern, dass jeweils die für Kinder zu gewährenden Freibeträge berücksichtigt werden.

  • BFH, 28.11.2007 - I R 99/06

    Rechtsbehelf gegen Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer als Grundlage für

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Insoweit stehen der Einkommensteuerbescheid und die Festsetzung des Solidaritätszuschlags im Verhältnis Grundlagen-/Folgebescheid (vgl. § 1 Abs. 5 SolZG; s. auch zum entsprechenden Verhältnis von Einkommensteuerbescheid zur Kirchensteuerfestsetzung BFH-Beschluss vom 28. November 2007 I R 99/06, BFHE 221, 288, m.w.N.).

    Einwendungen, die sich gegen die Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG richten, sind nicht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Einkommensteuerbescheid, sondern in jenem gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags geltend zu machen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 221, 288; a.A. FG Düsseldorf vom 14. Januar 2000  18 K 5985/98 E, EFG 2000, 439).

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Im Übrigen fehlt es hinsichtlich des Solidaritätszuschlags 2003 an einem nachträglichen Bekanntwerden des Beschlusses vom 11. Januar 2005; er ist vielmehr nachträglich eingetreten, weil er im Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 2. April 2004 (für 2003) noch nicht vorhanden war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Der nachträglich ergangene Kindergeldfestsetzungsbescheid entfaltet auch keine Tatbestandswirkung in dem Sinne (vgl. zur Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten BFH-Urteil vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; Steinhauff, AO-Steuerberater 2010, 271), dass das FA bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 EStG oder § 3 Abs. 2 SolZG erfüllt sind, das Ergebnis der Familienkasse übernehmen müsste; die Tatbestandswirkung des Kindergeldfestsetzungsbescheids beschränkt sich auf seinen verfügenden Teil ("Tenor"), umfasst aber nicht seine Begründung (vgl. Steinhauff, AO-Steuerberater 2010, 271).
  • BFH, 27.07.2007 - III S 8/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Rüge der fehlerhaften Entscheidung

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135).
  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt im ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses durch das FA gegolten haben (BFH-Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08, BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03

    Volljährige Kinder in Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Im Zeitpunkt des Bescheiderlasses am 2. April 2004 (für 2003) und am 15. April 2005 (für 2004) minderten die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nach der Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584) nicht die Einkünfte und Bezüge des Kindes.
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus BFH, 27.01.2011 - III R 90/07
    Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt im ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses durch das FA gegolten haben (BFH-Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08, BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 31/06

    Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

  • BFH, 27.11.2003 - VII R 49/03

    Revisionsbegründung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 10.06.1988 - III R 232/84

    Lohnsteuerpauschalierung und Bindung an Verfahrensentscheidungen

  • BFH, 12.07.2007 - X R 22/05

    Inhaltliche Anforderungen an einen Vorläufigkeitsvermerk

  • BFH, 28.07.2005 - III R 48/03

    Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung - kein Ablauf der

  • FG Düsseldorf, 14.01.2000 - 18 K 5985/98

    Kinderfreibeträge; Kirchensteuerberechnung; Solidaritätszuschlagberechnung;

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 42/91
  • BFH, 04.02.2016 - III R 12/14

    Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Versagung der

    aa) In dem Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07 (BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543) war die Frage zu klären, ob aufgrund der nachträglichen Festsetzung/Zahlung von Kindergeld der bestandskräftig durch Steuerbescheid festgesetzte Solidaritätszuschlag noch durch den Ansatz der für Kinder zu gewährenden Freibeträge (vgl. § 3 Abs. 2 des Solidaritätszuschlagsgesetzes i.V.m. § 32 Abs. 6 EStG) herabgesetzt werden kann.

    Für die Annahme einer derartigen Bindungswirkung ist nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich eine gesetzliche Regelung erforderlich (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543, Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 21.07.2011 - II R 50/09

    Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist verfassungsgemäß

    Der Einkommensteuerbescheid ist insoweit Grundlagenbescheid für die Festsetzung des Solidaritätszuschlags (vgl. BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).
  • BFH, 15.11.2011 - I R 29/11

    Zuständigkeit für Änderungen von Kirchensteuerfestsetzungen in

    Im Hinblick auf die Festsetzung des Solidaritätszuschlags hat er die Revision als unbegründet zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).

    Es wird insoweit auf die Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543 (Rz 13 f.) verwiesen, wonach eine geänderte Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG 1995 im Verfahren betreffend die Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und nicht im Verfahren betreffend die Änderung der Einkommensteuerfestsetzung geltend zu machen ist.

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die Erwägungen, mit denen der III. Senat des BFH in dem Urteil in BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543 (Rz 15 ff.) die Zurückweisung der Revision der Kläger bezüglich der abgelehnten Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags begründet hat.

  • BFH, 28.03.2012 - II R 39/10

    Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener

    Für die Annahme einer Bindungswirkung ist grundsätzlich eine gesetzliche Regelung erforderlich (BFH-Urteile vom 10. Juni 1988 III R 232/84, BFHE 154, 68, BStBl II 1988, 981; vom 20. August 2009 V R 25/08, BFHE 226, 479, BStBl II 2010, 15, unter II.3.c aa, und vom 27. Januar 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543, unter II.2.b).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/09

    Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer um Kindergeldanspruch trotz vorheriger

    Der Bescheid der Familienkasse über die Festsetzung von Kindergeld oder die Ablehnung einer Kindergeldgewährung entfaltet für die Steuerfestsetzung keine Tatbestandswirkung mit der Folge, dass das FA die negative Entscheidung über einen Kindergeldanspruch durch die Familienkasse im Besteuerungsverfahren zu übernehmen hätte (s. Senatsurteil vom 27. Januar 2007 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 31 EStG Rz 33; a.A. Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 31 EStG Rz 246).
  • FG Münster, 18.07.2013 - 13 K 4515/10

    Möglichkeit der nachträglichen Änderung eines Bescheids über die Feststellung des

    Das ist der Fall, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis einer ihr unbekannt gebliebenen Tatsache schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung zu einem höheren oder niedrigeren steuerlichen Ergebnis gelangt wäre (BFH-Beschluss vom 23.11.1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 27.1. 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).

    Wie die Finanzbehörde bei Kenntnis bestimmter Tatsachen und Beweismittel einen Sachverhalt im ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist im Einzelfall aufgrund des Gesetzes, wie es nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurde, und der die Finanzbehörden bindenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen, die im Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheiderlasses gegolten haben (BFH-Urteile vom 22.4. 2010 VI R 40/08, BFHE 229, 57, BStBl II 2010, 951; vom 27.1. 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543).

    Ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, also bereits eingetretene steuerliche Rechtsfolgen mit Wirkung für die Vergangenheit sich ändern oder vollständig entfallen, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (BFH-Urteile vom 27.1. 2011 III R 90/07, BFHE 232, 485, BStBl II 2011, 543; vom 4.5. 2006 VI R 17/03, BFHE 213, 383, BStBl II 2006, 830).

  • FG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 K 3588/11

    Änderungsbefugnis gemäß § 174 Abs. 4 AO : Versagung der Tarifbegrenzung für

    Der BFH habe § 174 AO in Entscheidungen, die Tarifvorschriften betroffen hätten, wie beispielsweise die Urteile vom 27.01.2011 III R 90/07 und vom 08.07.1992 XI R 54/89, jedoch nicht als Änderungsvorschrift angewandt.

    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich auch aus den BFH-Urteilen vom 27.01.2011 III R 90/07, BStBl II 2011, 543 und vom 08.07.1992 XI R 54/89, BStBl II 1992, 867, keine Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 174 Abs. 4 AO im Zusammenhang mit Vorschriften über den Steuertarif ableiten.

  • FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13

    Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im

  • BFH, 09.11.2011 - VIII R 18/08

    Ertragsbescheinigungen ausländischer Investmentgesellschaften kein rückwirkendes

  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 12 K 1045/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 35 EStG in der Fassung ab 2008 und der damit in

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 8 K 3603/11

    Änderung des bestandskräftigen Bescheids über den Grundbesitzwert bei

  • BFH, 14.12.2012 - V B 19/12

    Anforderungen an den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 UStG

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2011 - 3 K 74/07

    Nichtigkeit eines Änderungsbescheids einer Grunderwerbsteuer-Festsetzung

  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 4 K 207/11

    Auswirkungen einer nachträglichen Festsetzung von Kindergeld auf die

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - 3 K 3079/17

    Behinderung eines Kindes als "Tatsache" i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO -

  • FG Düsseldorf, 21.06.2017 - 2 K 4074/15

    Verzinsung von Steuererstattungen: Herabsetzung eines Einbringungsgewinn nach §

  • FG Niedersachsen, 22.01.2020 - 7 K 155/17

    Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18

    Schätzungsbefugnis bei Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen

  • FG Niedersachsen, 30.04.2015 - 6 K 209/14

    Zulässigkeit einer Änderung der Festsetzung des Einkommensteuer-Steuerabzugs

  • FG Niedersachsen, 13.04.2021 - 12 K 93/18 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Hinzuschätzung anhand durchschnittlicher Tagesumsätze

  • FG München, 22.08.2017 - 12 K 560/15

    Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen nach Rücktrag von

  • FG München, 29.05.2017 - 7 K 3241/15

    Schätzung bei Spargelanbau

  • FG München, 05.02.2015 - 12 K 560/15

    Einkommen, Bescheid, Dienststelle, Einkommensteuerbescheid, Steuerfestsetzung,

  • FG Hamburg, 05.05.2022 - 6 K 125/21

    Änderungsmöglichkeiten bei einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid, wenn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht