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   BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10   

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https://dejure.org/2011,1095
BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10 (https://dejure.org/2011,1095)
BFH, Entscheidung vom 18.10.2011 - IX R 58/10 (https://dejure.org/2011,1095)
BFH, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - IX R 58/10 (https://dejure.org/2011,1095)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • openjur.de

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG; Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge; Bindung an die Beurteilung des FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, FGO § 118 Abs 2, BGB § 133, BGB § 157, UStG § 4 Nr 7, UStG § 15 Abs 3 Nr 1 Buchst a
    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO, § 133 BGB, § 157 BGB
    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Begriff der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG für Einnahmenersatz

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • rewis.io

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG - Abgeltung des Risikos der Rückzahlung zugeflossener Vorsteuererstattungsbeträge - Bindung an die Beurteilung des FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines ein Mietverhältnis auflösenden Aufhebungsvertrags mit Abgeltungsvereinbarung für die durch eine Umsatzsteuerrückzahlung erlittenen finanziellen Nachteile auf die Umsatzsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerermäßigung für Entschädigungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen eines ein Mietverhältnis auflösenden Aufhebungsvertrags mit Abgeltungsvereinbarung für die durch eine Umsatzsteuerrückzahlung erlittenen finanziellen Nachteile auf die Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begriff der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG für Einnahmenersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ersatz für Vorsteuerrückzahlung bei Aufhebung eines Mietvertrags

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ausgleich von Ausgaben ist keine Entschädigung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Tarifbegünstigung für Ausgleichszahlung wegen Vorsteuerrückzahlung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 423
  • NJW 2012, 959
  • NZM 2012, 202
  • BB 2012, 350
  • DB 2012, 555
  • BStBl II 2012, 286
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    b) Ob die Entschädigung im konkreten Fall als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen, für zurückgezahlte Einnahmen oder für andere Nachteile als Ausgabenausgleich gezahlt wird, ist grundsätzlich aus der Sicht der Vertragsparteien vom FG als Tatsacheninstanz zu beurteilen; dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (vgl. BFH-Urteile vom 9. August 1974 VI R 142/72, BFHE 113, 239, BStBl II 1974, 714; vom 11. Januar 2005 IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044, unter II.1.a bb).

    Überdies wurde durch die Aufhebungsverträge eine neue Rechts- und Billigkeitsgrundlage (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042; in BFH/NV 2005, 1044, m.w.N.) geschaffen, die eine mögliche Verknüpfung unterbrochen hat; insoweit besteht allenfalls eine Verknüpfung zwischen den von der Klägerin erhaltenen Abgeltungsbeträgen und den nach Maßgabe der Verträge in dieser Höhe zu erwartenden Vorsteuerrückzahlungen.

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Die Vertragsauslegung gehört zu den tatsächlichen, den BFH grundsätzlich bindenden Feststellungen des FG i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a (3).
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455; vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2009 - VI R 17/08

    Fehlgeschlagenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm - negativer Arbeitslohn -

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Daher werden zunächst erhaltene (zugeflossene) und danach zurückzuzahlende oder zurückgezahlte Einnahmen ebenso wenig von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfasst wie Ausgaben bzw. Aufwendungen oder als solche zu behandelnde negative Einnahmen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. September 2009 VI R 17/08, BFHE 226, 317, BStBl II 2010, 299; vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).
  • BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Überdies wurde durch die Aufhebungsverträge eine neue Rechts- und Billigkeitsgrundlage (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042; in BFH/NV 2005, 1044, m.w.N.) geschaffen, die eine mögliche Verknüpfung unterbrochen hat; insoweit besteht allenfalls eine Verknüpfung zwischen den von der Klägerin erhaltenen Abgeltungsbeträgen und den nach Maßgabe der Verträge in dieser Höhe zu erwartenden Vorsteuerrückzahlungen.
  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75; vom 27. November 1991 X R 10/91, BFH/NV 1992, 455; vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Die Vertragsauslegung gehört zu den tatsächlichen, den BFH grundsätzlich bindenden Feststellungen des FG i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477, unter II.2.b aa; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II.2.a (3).
  • BFH, 26.10.1972 - I R 229/70

    Gewinnfeststellungsbescheid - Gesamtgewinn - Außerordentliche Einkünfte -

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Erfasst werden daher nur Entschädigungen, die Einnahmen ersetzen, nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 229/70, BFHE 107, 265, BStBl II 1973, 121, unter II.1.; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69; so auch die h.M. in der Literatur: Hildesheim in Bordewin/Brandt, EStG, § 24 Rz 17; Geserich in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 24 Rz B 42; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar § 24 Rz 24).
  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Daher werden zunächst erhaltene (zugeflossene) und danach zurückzuzahlende oder zurückgezahlte Einnahmen ebenso wenig von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfasst wie Ausgaben bzw. Aufwendungen oder als solche zu behandelnde negative Einnahmen (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. September 2009 VI R 17/08, BFHE 226, 317, BStBl II 2010, 299; vom 26. Januar 2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl II 2000, 396).
  • BFH, 27.07.1978 - IV R 153/77

    Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine

    Auszug aus BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10
    Erfasst werden daher nur Entschädigungen, die Einnahmen ersetzen, nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1972 I R 229/70, BFHE 107, 265, BStBl II 1973, 121, unter II.1.; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69; so auch die h.M. in der Literatur: Hildesheim in Bordewin/Brandt, EStG, § 24 Rz 17; Geserich in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 24 Rz B 42; Jacobs-Soyka in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar § 24 Rz 24).
  • BFH, 09.08.1974 - VI R 142/72

    AG - Vorstandsmitglied - Bestellungszeitraum - Ablauf des Bestellungszeitraums -

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

  • FG Niedersachsen, 01.09.2010 - 2 K 306/08

    Begünstigte Besteuerung der aufgrund der Aufhebung eines Mietverhältnisses

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 28/16

    Ersatz für beliebige Arten von Schadensfolgen ist keine Entschädigung i.S. des §

    a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Entschädigungen, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).

    Entsprechend seinem Wortlaut zählen dazu nicht Ersatzleistungen für jede beliebige Art von Schadensfolgen, sondern lediglich solche zur Abgeltung von erlittenen oder zu erwartenden Ausfällen an Einnahmen (vgl. BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308; in BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).

    Der Ersatz "für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt vom Wort- und Sinnverständnis voraus, dass Einnahmen gar nicht erst angefallen, sondern ausgefallen sind oder der Ausfall (künftig) entgehender Einnahmen zu erwarten ist; der Steuerpflichtige hat also die entsprechenden Einnahmen nicht oder noch nicht erhalten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).

  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2017 - 10 K 3494/15

    Erstattete Einkommensteuer als Entschädigung für entgangene Einnahmen i.S.des §

    a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Entschädigungen, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).

    Dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286 m.w.N.).

  • BFH, 04.02.2015 - XI R 14/14

    Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile

    b) Die vom FG vorgenommene Auslegung des Vertrags vom 22. Dezember 2006 dahingehend, dass die Veräußerung des Inventars der Klägerin als leistende Unternehmerin i.S. von § 2 Abs. 1 UStG --und nicht jeweils den Eheleuten X als Einzelpersonen-- zuzurechnen ist, wird von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen, ist möglich, verfahrensfehlerfrei zustande gekommen, verstößt nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze und bindet daher gemäß § 118 Abs. 2 FGO den Senat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286, Rz 14, m.w.N.; vom 11. Juli 2012 XI R 11/11, BFHE 238, 560, BFH/NV 2013, 326, Rz 26 f., m.w.N.).
  • BFH, 29.02.2012 - IX R 28/11

    Abfindung einer Erfindervergütung als steuerbegünstigte Entschädigung -

    b) Dass die Entschädigung im konkreten Fall als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt wurde, ist zwar grundsätzlich aus der Sicht der Vertragsparteien vom FG als Tatsacheninstanz zu beurteilen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFH/NV 2012, 501).
  • BFH, 01.08.2012 - IX R 6/11

    Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums eines an Aktien Unterbeteiligten

    Diese Vertragsauslegung, die zu den tatsächlichen, den BFH grundsätzlich bindenden Feststellungen des FG i.S. des § 118 Abs. 2 FGO gehört, ist zumindest möglich, entspricht den allgemeinen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und verstößt nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze (vgl. zur Vertragsauslegung eingehend BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286).
  • FG Hessen, 01.08.2012 - 10 K 761/08

    Abfindungszahlung zur Auflösung eines Mietverhältnisses keine steuerbegünstigte

    Nach § 24 Nr. 1 a EStG sind Entschädigungen Leistungen, die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt werden, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (vgl. Urteile des BFH vom 18. Oktober 2011  IX R 58/10, BStBl II 2012, 286 sowie vom 24. Oktober 2007  XI R 33/06, BFH/NV 2008, 361 m.w.N.).

    Dazu ist der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (vgl. Urteile des BFH vom 18. Oktober 2011  IX R 58/10 a.a.O., vom 11. Januar 2005  IX R 67/02, BFH/NV 2005, 1044 und vom 22. Januar 2009  IV R 12/06, BFH/NV 2009, 933).

  • FG Köln, 06.12.2017 - 14 K 1918/17

    Besteuerung von monatlichen Zahlungen einer Transfergesellschaft zur Aufstockung

    Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Entschädigungen die "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" gewährt worden sind, d.h. an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, BStBl II 2012, 286; vom 11. Juli 2017 IX R 28/16, BFHE 259, 272, BFH/NV 2018, 85).
  • FG Münster, 27.04.2013 - 12 K 1625/12

    Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, Entschädigung, Fünftelregelung

    Die Vertragsauslegung gehört zu den tatsächlichen, den BFH grundsätzlich bindenden Feststellungen des Finanzgerichts i.S.d. § 118 Abs. 2 FGO (BFH, Urt. v. 18.10.2011 - IX R 58/10 - BStBl II 2012, 286 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 7 K 195/21

    Von Versicherung im Rahmen einer Schadensregulierung erstatteter Steuerschaden im

    a) Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Entschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt worden sind, d. h. die an die Stelle weggefallener oder wegfallender Einnahmen treten (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 18.10.2011 IX R 58/10, BFHE 235, 423, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2012, 286).

    Dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (BFH, Urteil vom 18.10.2011 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 3 K 3132/20

    Besteuerung einer Verdienstausfallentschädigung bei Ersatz der hierauf

    Dazu ist der Inhalt der Entschädigungsvereinbarung, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2011 IX R 58/10, BStBl II 2012, 286).
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