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   BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09   

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https://dejure.org/2010,712
BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09 (https://dejure.org/2010,712)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - VI R 20/09 (https://dejure.org/2010,712)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - VI R 20/09 (https://dejure.org/2010,712)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • openjur.de

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet; Dauerhafte betriebliche Einrichtung; Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3
    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • Bundesfinanzhof

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 1 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 3 EStG 2002
    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Waldgebiet keine Arbeitsstätte

  • rewis.io

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • ra.de
  • rewis.io

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte betriebliche Einrichtung - Waldgebiet als Arbeitsstätte bzw. als Tätigkeitsmittelpunkt

  • streifler.de

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung eines weiträumigen Arbeitsgebietes ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Steuerlicher Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung eines weiträumigen Arbeitsgebietes ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Steuerlicher Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Auswärtstätigkeit: Rechtslage vor 2014
    Regelmäßige Arbeitsstätte
    Weiträumiges Arbeitsgebiet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 533
  • BB 2010, 2988
  • DB 2010, 2590
  • BStBl II 2012, 32
  • NZA-RR 2011, 144
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auf diese mit den immer gleichen Wegen verbundene Arbeitsstätte kann sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise einstellen und so insbesondere auch auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken, etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. durch entsprechende Wohnsitznahme (ständige Rechtsprechung, zuletzt Senatsurteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2015 - VIII R 12/13

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte - "Umwegfahrten"

    (3) Eine regelmäßige Arbeitsstätte kann nur eine ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder (dauerhaft) aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818; vom 19. Januar 2012 VI R 23/11, BFHE 236, 351, BStBl II 2012, 472; vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, zum weiträumigen Arbeitsgebiet).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 46/12

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als großräumige Betriebsstätte

    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

    Dieser prägende --regionsbezogene-- Schwerpunkt der Arbeitstätigkeit der Lotsentätigkeit schließt es aus, den Mittelpunkt der Lotsentätigkeit auf den jeweils gelotsten Schiffen (vgl. für die regelmäßige Arbeitsstätte eines Marinesoldaten BFH-Urteil in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267) oder aber in den ggf. unterhaltenen (der Arbeitsvorbereitung oder Arbeitsnachbereitung dienenden) Büros der Lotsen zu sehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

    bb) Zum anderen weist ein Lotsrevier als großräumige Betriebsstätte in der Form der Lotsenstation eine ortsfeste Einrichtung im Sinne der dargestellten Rechtsprechung auf, selbst wenn sich der Lotse dort --wie vom Kläger geltend gemacht-- nur für kurze Zeit aufhält und seine Tätigkeit im Wesentlichen auf den Schiffen und im Wachdienst auf den Außenstationen oder zu Hause (in einem häuslichen Arbeitszimmer oder Büro) erbringt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 XI R 13/01, BFH/NV 2004, 909, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 9. August 1995 XI R 109/92, BFH/NV 1996, 404; BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, m.w.N.).

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.

    von zentraler funktioneller Bedeutung für die Abwicklung der Lotsaufträge im Einzugsbereich der weiträumigen Betriebsstätte ist (BFH-Urteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    und II.3.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2011 - I R 91/09, BFH/NV 2011, 111, Rz 15, und vom 17.09.2013 - I R 16/12, BFHE 243, 319, BStBl II 2014, 440, Rz 13).

    Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 23/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

    Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).
  • BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10

    Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist nach den genannten Bestimmungen erwerbsbedingter Verpflegungsmehraufwand einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen, wenn sich der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen auf einer Auswärtstätigkeit befunden hat (s. dazu Senatsurteile vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl II 2010, 852; vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2014 - VIII R 33/10

    Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft als weiträumige Betriebsstätte

    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

    Des Weiteren nimmt die Entscheidung in BFH/NV 2014, 691 die vom Senat angewandte Rechtsprechung des VI. Senats zur weiträumigen Betriebsstätte (BFH-Urteil in BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564) ohne jede Distanzierung in Bezug, sodass ersichtlich unverändert von weiträumigen Betriebsstätten ausgegangen werden kann, wenn sie entsprechend der BFH-Entscheidung in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32 (zuletzt zustimmend in Bezug genommen durch BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 62/12, BFH/NV 2014, 147) über ortsfeste --betriebsstättenähnliche-- Einrichtungen verfügen.

  • FG Köln, 11.07.2018 - 4 K 2812/17

    Reisekostenrecht: Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebietes

    Entsprechend der einschlägigen Kommentarliteratur (Bergkemper, jurisPR-SteuerR 10/2013 Anm. 1; Blümich/Thürmer EStG § 9 Rn. 310-324, beck-online; Oertel in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl. 2018, § 9 EStG, Rn. 82; Wirfler, DStR 2013, 2660, 2664) geht auch der Senat davon aus, dass der Gesetzgeber vielmehr Fälle, wie den oben beschriebenen Autobahnpolizisten, einen Förster (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32) oder Kaminkehrer (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 22/04, BFH/NV 2006, 507) vor Augen hatte, in denen - auch nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung - eine "regelmäßige Arbeitsstätte" bzw. "erste Tätigkeitsstätte" nicht anzunehmen ist.
  • BFH, 12.07.2021 - VI R 1/19

    Keine großräumige Betriebsstätte bei nur gelegentlichem Aufsuchen von

    sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung vergleichbar ist (Senatsurteil vom 17.06.2010 - VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, Rz 14, und BFH-Urteil in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, Rz 29).

    Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat es der erkennende Senat in Einklang damit ebenfalls für möglich gehalten, dass ein Waldgebiet --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- ein großräumiges Arbeitsgebiet darstellt (s. Senatsurteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, dort im Ergebnis aber verneint wegen Fehlens einer dauerhaften, mit einem Betriebssitz vergleichbaren Einrichtung im Wald).

    c) Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob der klägerische Forst auch wegen des Fehlens einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung vergleichbar ist (s. Senatsurteil in BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32, Rz 14, und BFH-Urteil in BFHE 246, 53, BStBl II 2014, 777, Rz 29), keine Betriebsstätte i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG darstellt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14

    Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht

    Regelmäßige Arbeitsstätte kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH allerdings auch ein größeres, räumlich abgeschlossenes Gebiet sein (BFH, Urteil vom 29.04.2014 VIII R 33/10, DStRE 2014, 1090: Lotsrevier einer Lotsenbrüderschaft für Schiffslotsen im Hafenbereich; BFH, Urteil vom 17.06.2010 VI R 20/09, DStR 2010, 2392: weiträumiges Waldgebiet für Forstarbeiter; BFH, Urteil vom 18.06.2009 VI R 61/09, DStRE 2009, 1228: Kaliwerk für Großgerätefahrer im Untertagebau; BFH, Urteil vom 16.11.2005 VI R 12/04, DStRE 2006, 452: Stützpunkt eines Marinesoldaten im Hafen; BFH, Urteil vom 31.07.1996 XI R 5/95, BFH/NV 1997, 279: Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft für Elb-lotsen).

    Der Begriff des Tätigkeitsmittelpunkts (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) entspricht dem Begriff der (regelmäßigen) Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (BFH, Urteil vom 11.05.2005 VI R 16/04, DStR 2005, 1401, Juris Rn. 16; BFH, Urteil vom 17.06.2010 VI R 20/09, DStR 2010, 2392, Juris Rn. 17).

    - sich in diesem Gelände jedenfalls eine ortsfeste betriebliche Einrichtung befindet, die nach ihren infrastrukturellen Gegebenheiten mit einem Betriebssitz oder mit einer sonstigen betrieblichen Einrichtung eines Arbeitgebers vergleichbar ist (BFH, Urteil vom 17.06.2010 VI R 20/09, BFHE 230, 533, BStBl II 2012, 32).

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2018 - 6 K 1165/15

    Berücksichtigung von Fahrtauslagen eines Forstwirts nach reisekostenrechtlichen

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 2160/11

    Versetzung führt nicht automatisch dazu, dass die neue Dienststelle als

  • BFH, 26.02.2014 - VI R 54/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte einer Kabinenchefin

  • BFH, 22.10.2014 - X R 19/12

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei einem Kehrbezirk eines selbständigen

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.10.2017 - 6 K 604/15

    Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Waldgebiet als Betriebsausgaben -

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 74/13

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristiger Tätigkeit auf einer Baustelle

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10193/14

    Regelmäßige Arbeitstätte eines Landmaschinenfahrers am Betriebssitz des

  • FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen

  • FG Hamburg, 22.08.2013 - 2 K 5/13

    Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwendungen eines Seemanns im Fährbetrieb

  • BFH, 10.03.2015 - VI R 87/13

    Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten eines Lokomotiv-Rangierführers:

  • FG Düsseldorf, 22.08.2017 - 10 K 4104/14

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Amtsbetriebsprüfers: Qualitativer und

  • BFH, 11.07.2013 - VI R 62/12

    Bauausführungen oder Montagen sind keine regelmäßigen Arbeitsstätten -

  • FG Düsseldorf, 06.06.2012 - 7 K 982/12

    Rechtmäßigkeit der Minderung des Gewinns bzgl. Fahrtkosten und

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2009 - 3 K 2284/08

    Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeit

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14

    Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit

  • FG Düsseldorf, 24.11.2010 - 7 K 1574/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmanns

  • FG Düsseldorf, 21.10.2013 - 11 K 2103/12

    Verpflegungsmehraufwand: Tätigkeitsmittelpunkt eines Werksbahnführers -

  • FG Köln, 14.07.2011 - 10 K 1009/10

    Schädliche Kindeseinkünfte - Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Erreichung

  • FG Niedersachsen, 21.02.2012 - 13 K 210/11

    Berücksichtigung von Fahrten eines Betriebsprüfers zu seiner Dienststelle beim

  • FG Münster, 18.01.2011 - 15 K 2392/07

    Keine Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten

  • FG Schleswig-Holstein, 24.06.2013 - 5 K 233/12

    Ansatz der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Feuerwache bei

  • FG Münster, 14.09.2011 - 10 K 2037/10

    Baucontainer keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • FG Niedersachsen, 04.01.2012 - 4 K 211/11

    Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten zur Fachhochschule als

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