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   BFH, 22.09.2011 - III R 38/08   

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https://dejure.org/2011,335
BFH, 22.09.2011 - III R 38/08 (https://dejure.org/2011,335)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 38/08 (https://dejure.org/2011,335)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 38/08 (https://dejure.org/2011,335)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • openjur.de

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf; Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG; Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung; Semesterticket; Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG; Keine Doppelberücksichtigung ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § ... 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 5, DA-FamEStG 2009 Abschn 63.4.3.1 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, EStG § 12 Nr 1, DA-FamEStG 2004 Abschn 63.4.2.8 Abs 2, EStG § 8 Abs 3, EStG § 12 Nr 5
    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • Bundesfinanzhof

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 2002, § 9 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 5 EStG 2002, Abschn 63.4.3.1 Abs 2 DA-FamEStG 2009
    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • IWW
  • rewis.io

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf - Vorliegen besonderer Ausbildungskosten i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung - Semesterticket - Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG - Keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Qualifizierung der zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • datenbank.nwb.de

    Zum Abzug von Semestergebühren als ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und Studiengebühren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld: Semesterstudiengebühren sind ausbildungsbedingte Mehraufwendungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Semestergebühren bei Kindergeldanspruch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld und Semestergebühren: - Semestergebühren sind vom studentischen Einkommen in voller Höhe abzuziehen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Semestergebühren sind ausbildungsbedingter Mehrbedarf

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Kindergeld durch Rückmeldegebühren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Semestergebühren sind abziehbare Kosten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Berücksichtung von Semestergebühren beim Kindergeld für Studenten

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Semestergebühren und Kindergeld

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kindergeld - Semestergebühren als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Semestergebühren bei Kindergeldprüfung abziehbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Studiengebühren sind Mehrbedarf

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 331
  • NJW 2012, 111
  • FamRZ 2012, 128
  • BStBl II 2012, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    Solche besonderen Ausbildungskosten sind alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491).

    Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).

    Für die Bestimmung der abziehbaren Fahrtkosten zwischen Wohnung und Universität sind daher nicht nur die Pauschbeträge des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG heranzuziehen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491), sondern es ist auch die Vorschrift in § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG anzuwenden.

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00

    Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    Ausbildungsbedingte Mehraufwendungen, die nicht bereits als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Rahmen einer Einkunftsart des Kindes berücksichtigt werden, sind gemäß § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG von der Summe der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (BFH-Urteile in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491; vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12; in BFH/NV 2003, 24).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    aa) In entsprechender Anwendung der für den Werbungskostenbegriff geltenden Grundsätze (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) liegt abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf dann vor, wenn das die betreffende Aufwendung "auslösende Moment" der Ausbildungssphäre des Kindes zuzuordnen ist.

    Das ist grundsätzlich Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (Beschluss des Großen Senats in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672); das Revisionsgericht ist hieran gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2010 VIII R 80/05, BFH/NV 2010, 1805).

  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    Es kann daher dahinstehen, ob diese Aufwendungen --auch unter der Geltung des § 12 Nr. 5 EStG-- bereits vorab im Rahmen einer Einkünfteermittlung des M als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen wären (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28. Juli 2011 VI R 7/10, BFHE 234, 271, BFH/NV 2011, 1779).
  • BFH, 01.06.2010 - VIII R 80/05

    Auslandsreise eines Steuerberaters - Ermittlungspflicht des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    Das ist grundsätzlich Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz (Beschluss des Großen Senats in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672); das Revisionsgericht ist hieran gemäß § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 2010 VIII R 80/05, BFH/NV 2010, 1805).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 38/08
    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12; in BFH/NV 2003, 24).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2013 - 9 K 218/12

    Berücksichtigung von durch eine Falschbetankung auf dem Weg vom Wohnort zur

    Dagegen ist nach Auffassung des BFH der Abzug der Kosten für ein in der Semestergebühr gegebenenfalls enthaltendes Semesterticket nicht von der Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG erfasst, wenn die Entrichtung eines gegebenenfalls in der Semestergebühr mitenthaltenen Betrags für ein Semesterticket auf einem anderen Veranlassungszusammenhang (z.B. der für das Studium erforderlichen Erlangung des Studentenstatus) beruht (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BStBl. II 2012, 338).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253; vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412).

    Allerdings orientiert sich, wie dargestellt, nach der bisherigen Rechtsprechung der ausbildungsbedingte Mehrbedarf sowohl dem Grund als auch der Höhe nach an den entsprechend anwendbaren Vorschriften über den Werbungskostenabzug (BFH-Urteil in BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N., zu § 9 Abs. 2 EStG).

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 99/10

    Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V - Begriff

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253; vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 64/11

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

    Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen Kosten der Lebensführung und dem ausbildungsbedingten Mehrbedarf in der Weise, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten der Lebensführung und den durch den Beruf veranlassten Kosten (Werbungskosten) geschieht (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N.; ebenso die Verwaltung, Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes --DA-FamEStG--, Stand 2011, Nr. 63.4.3.1 Abs. 1, BStBl I 2009, 1030, BStBl I 2011, 21 und 716).
  • FG Münster, 29.02.2012 - 11 K 2570/11

    Schulgeld für Internat (Gymnasium) kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf

    Solche besonderen Ausbildungskosten sind alle über die Lebensführung hinausgehenden ausbildungsbedingten Mehraufwendungen (BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE nn, juris; vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, juris).

    Die Abgrenzung, ob es sich um ausbildungsbedingten Mehrbedarf oder um Kosten der privaten Lebensführung handelt, kann in der Weise erfolgen, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten der Lebensführung und den durch den Beruf veranlassten Kosten (Werbungskosten) geschieht (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 38/08, a.a.O.).

    Dabei bilden die Gründe, die den Steuerpflichtigen bzw. das Kind zu den Aufwendungen bewogen haben, das auslösende Moment (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011, a.a.O.).

  • BFH, 05.02.2015 - III R 24/14

    Fahrtkosten eines Kindes wegen Fachschule und Praktikum

    Der Abzug ausbildungsbedingter Mehraufwendungen orientiert sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach an den entsprechend anwendbaren Vorschriften über den Werbungskostenabzug (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N., zu § 9 Abs. 2 EStG).
  • BFH, 19.09.2012 - XI R 36/11

    Ermittlung des Jahresgrenzbetrags i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a. F. - Keine

    Nach Abzug der Semestergebühren von 170 EUR (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.; vom 18. Mai 2006 III R 5/05, BFHE 214, 124, BStBl II 2008, 354, unter II.2.a; in BFH/NV 2008, 1664, unter II.1.c; vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, unter II.1.b) sowie der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 677, 10 EUR (vgl. dazu BFH-Urteile vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527, unter II.3.; vom 14. Dezember 2006 III R 24/06, BFHE 216, 225, BStBl II 2007, 530, unter II.1.; in BFHE 219, 112, BStBl II 2008, 738, unter II.2.; in BFH/NV 2008, 1664, unter II.1.e) verbleiben --was zwischen den Beteiligten nicht streitig ist-- Einkünfte in Höhe von 8.108,90 EUR.
  • BFH, 05.02.2015 - III R 30/14

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes - Gegenrüge des

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 92/10

    Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grund und der Höhe nach zu beachten (vgl. Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331).
  • FG Hamburg, 02.06.2014 - 3 KO 110/14

    Finanzgerichtsordnung: AdV-Streitwert und Erledigungsgebühr

  • FG Düsseldorf, 22.01.2013 - 12 K 3560/12

    Rückforderung von an die Insolvenzmasse erstatteten Lohnsteuerbeträgen

  • FG Düsseldorf, 07.03.2013 - 12 K 3560/12

    Anspruch des Finanzamtes gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Rückzahlung der an

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2013 - 10 K 10353/08

    Familienleistungsausgleich

  • FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 393/12

    Grenzbetragsberechnung: Kosten für die Wege zur Fachschule als

  • FG München, 27.06.2015 - 7 K 2585/13

    Grenzbetrag, eigene Einkünfte des Kindes

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