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   BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11   

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https://dejure.org/2011,3933
BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11 (https://dejure.org/2011,3933)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2011 - VI R 26/11 (https://dejure.org/2011,3933)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - VI R 26/11 (https://dejure.org/2011,3933)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen - Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • openjur.de

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen; Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1 S 4, EStG § 38a Abs 1 S 2, EStG § 38a Abs 1 S 3, EStG § 39b Abs 5 S 2, FGO § 40 Abs 2
    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen - Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • Bundesfinanzhof

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen - Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 11 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 38a Abs 1 S 2 EStG 2002, § 38a Abs 1 S 3 EStG 2002, § 39b Abs 5 S 2 EStG 2002
    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen - Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • IWW
  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen - Beschwer bei Begehren einer höheren Steuerfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit; Ausgleichszahlungen als Arbeitslohn für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses - Ausgleichszahlungen für in der Arbeitsphase erbrachte Vorleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Beendigung eines Blockmodell-Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorzeitige Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 127
  • NJW 2012, 2064
  • DB 2012, 440
  • BStBl II 2012, 415
  • NZA-RR 2012, 370
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 30.09.2008 - VI R 67/05

    Arbeitslohn durch Umwandlung einer Anleihe in verbilligte Aktien auch bei

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Dort wird unterschieden zwischen laufendem Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließt (BFH-Beschluss vom 29. Mai 1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477), und sonstigen Bezügen, d.h. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BFH-Urteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 29. Mai 2008 VI R 57/05, BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1477).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Nur wenn ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit endet, ist die vom Arbeitnehmer erbrachte Vorleistung --wie hier geschehen-- zivilrechtlich durch Zahlung eines Entgeltes auszugleichen (vgl. BAG-Urteil vom 14. Oktober 2003 9 AZR 146/03, BAGE 108, 94).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2010 - 3 K 238/08

    Wegen der vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit nachgezahlte Beträge sind als

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    die Aufhebung des Urteils des Niedersächsischen FG vom 8. Dezember 2010  3 K 238/08 und die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2006 vom 3. Januar 2008 dahingehend, dass der auf das Kalenderjahr 2006 entfallende Arbeitslohn aus dem ausgezahlten Zeitwertguthaben der Altersteilzeit in Höhe von 42.866,37 EUR nicht als Arbeitslohn für das Kalenderjahr 2007 zu erfassen ist, sondern als Arbeitslohn für das Kalenderjahr 2006.
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 79/05

    Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 16. August 2005  9 AZR 79/05, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2006, 1057; vom 19. Oktober 2004  9 AZR 647/03, BAGE 112, 214, m.w.N.).
  • BFH, 07.04.1976 - I R 24/75

    Bindung des Finanzamtes - Rechtskräftiges Urteil - Aufhebung des Steuerbescheides

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Sie sind daher von ihrem Standpunkt aus durch die niedrigere Steuerfestsetzung im angefochtenen Bescheid beschwert (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 1976 I R 24/75, BFHE 118, 542, BStBl II 1976, 501).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 57/05

    Sozialrechtliches Entstehungsprinzip für Beurteilung der Steuerfreiheit von

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Dort wird unterschieden zwischen laufendem Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließt (BFH-Beschluss vom 29. Mai 1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477), und sonstigen Bezügen, d.h. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BFH-Urteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 29. Mai 2008 VI R 57/05, BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1477).
  • BFH, 22.07.1993 - VI R 104/92

    1. Arbeitslohnnachzahlungen für abgelaufene Kalenderjahre sind dem Kalenderjahr

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Denn sie stellt sich nur für laufenden Arbeitslohn i.S. des § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG, aber nicht bei sonstigen Bezügen der hier im Streitfall vorliegenden Art (BFH-Urteil vom 22. Juli 1993 VI R 104/92, BFHE 171, 555, BStBl II 1993, 795; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 1999 II 365/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 326; FG Münster, Urteil vom 14. November 1990 VII 3638/88 E, EFG 1991, 567; Schmidt/Drenseck, EStG, 30. Aufl., § 38a Rz 2; Eisgruber in Kirchhof, EStG, 10. Aufl., § 38a Rz 4; Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 38a Rz B5; Tillmann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 38a EStG Rz 18; Seifert in Korn, § 38a EStG Rz 16; Blümich/Thürmer, § 38a EStG Rz 30; Lewang in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 38a Rz 7; Heß in Lademann, EStG, § 38a EStG Rz 18; Hartz/Meeßen/ Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Zufluss von Arbeitslohn" Rz 2/1).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 16. August 2005  9 AZR 79/05, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2006, 1057; vom 19. Oktober 2004  9 AZR 647/03, BAGE 112, 214, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05

    Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Dort wird unterschieden zwischen laufendem Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließt (BFH-Beschluss vom 29. Mai 1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477), und sonstigen Bezügen, d.h. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BFH-Urteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 29. Mai 2008 VI R 57/05, BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1477).
  • BFH, 29.05.1998 - VI B 275/97

    Zeitpunkt des Zuflusses einer Lohnnachzahlung

    Auszug aus BFH, 15.12.2011 - VI R 26/11
    Dort wird unterschieden zwischen laufendem Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig zufließt (BFH-Beschluss vom 29. Mai 1998 VI B 275/97, BFH/NV 1998, 1477), und sonstigen Bezügen, d.h. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (BFH-Urteile vom 20. November 2008 VI R 25/05, BFHE 223, 419, BStBl II 2009, 382; vom 30. September 2008 VI R 67/05, BFHE 223, 98, BStBl II 2009, 282; vom 29. Mai 2008 VI R 57/05, BFHE 221, 177, BStBl II 2009, 147; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1477).
  • FG Münster, 14.11.1990 - VII 3638/88
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.1999 - II 365/97

    Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn

  • BSG, 25.06.2020 - B 10 EG 3/19 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Daher sind dort vom Lohnsteuerabzugsverfahren abweichende inhaltliche Festsetzungen möglich und auch die Abgrenzung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen kann in diesem Rahmen eine Rolle spielen, nämlich bei der Frage, in welchem Veranlagungszeitraum bestimmte Entgeltkomponenten zu versteuern sind (vgl Senatsurteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25, RdNr 23; BFH Beschluss vom 15.12.2011 - VI R 26/11 - juris RdNr 12, 16) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Die bereits in dieser Entscheidung getroffene Feststellung, dass vor allem einige Entscheidungen des BFH existieren, in denen sich Ausführungen dazu finden, wann kein laufender Arbeitslohn vorliegt, mithin nur eine Negativabgrenzung vorgenommen worden ist, trifft weiterhin zu (vgl beispielhaft: BFH Beschluss vom 15.12.2011 - VI R 26/11 - BFHE 236, 127).
  • BFH, 24.08.2017 - VI R 58/15

    Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen -

    § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG stellt für die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen auf den Zeitpunkt des Zuflusses ab (Senatsurteil vom 3. September 2015 VI R 1/14, BFHE 251, 1, BStBl II 2016, 31, und Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2011 VI R 26/11, BFHE 236, 127, BStBl II 2012, 415).
  • BFH, 20.03.2017 - X R 65/14

    Keine Thesaurierungsbegünstigung bei negativem zu versteuernden Einkommen -

    Eine Klage ist aber gleichwohl zulässig, wenn der Steuerpflichtige sich durch die höhere Steuerfestsetzung in anderen Veranlagungszeiträumen Steuervorteile verspricht, die die für das Streitjahr festzusetzende Mehrsteuer übersteigen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2011 VI R 26/11, BFHE 236, 127, BStBl II 2012, 415, Rz 10).
  • FG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - 12 K 1044/15

    Zeitwertkonto und Zufluss von Arbeitslohn: Fließt einem (Fremd)Geschäftsführer

    Diese Auslegung entspricht der Gesetzesbegründung, nach der die Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben ist (BT-Drs. 16/10289, 10; BT-Drs. 16/11108, 11), sowie der Rechtsprechung zur Altersteilzeit, nach der der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Entgelte erarbeitet, die für die spätere Freistellungsphase angespart und bei Auszahlung in der Freistellungsphase versteuert werden, sofern kein Störfall, eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, eintritt (BFH 15.12.2011 VI R 26/11, BeckRS 2011, 95826).
  • FG Köln, 24.09.2015 - 15 K 3676/13

    Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer hinsichtlich des Einbehalts und der

    Damit ist aber kein Ausschluss des § 11 EStG für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit insgesamt gemeint (vgl. Wagner a.a.O. §§ 38 ff Rz. 20) Stache a.a.O. § 38 a Rz. 37) Vielmehr verweist § 38 a Abs. 1 Satz 3 EStG für Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird (sonstige Bezüge) ausdrücklich auf das Zuflussprinzip (vgl. Beschluss des BFH vom 15. Dezember 2011 VI R 26/11 BStBl II 2012, 415).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips

    Die bereits in dieser Entscheidung getroffene Feststellung, dass vor allem einige Entscheidungen des BFH existieren, in denen sich Ausführungen dazu finden, wann kein laufender Arbeitslohn vorliegt, mithin nur eine Negativabgrenzung vorgenommen worden ist, trifft weiterhin zu (vgl beispielhaft: BFH Beschluss vom 15.12.2011 - VI R 26/11 - BFHE 236, 127).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 9 K 9235/15

    Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines sog.

    Diese Auslegung entspricht der Gesetzesbegründung, nach der die Steuer auf den Zeitpunkt der Auszahlung von Entgelt aus dem Wertguthaben aufzuschieben ist (BT-Drucks. 16/10289; BT-Drucks. 16/11108, 11), sowie der Rechtsprechung zur Altersteilzeit, nach der der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase Entgelte erarbeitet, die für die spätere Freistellungsphase angespart und bei Auszahlung in der Freistellungsphase versteuert werden, sofern keine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt (vgl. dazu nur BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2011 VI R 26/11, BStBl II 2012, 415).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 16 U 134/17

    Zur Beurteilung, ob Fotoaufnahmen von Prominenten dem Bereich der Zeitgeschichte

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugier der Leser nach privaten Angelegenheiten prominenter Personen befriedigen [vgl. BGH Urt. v. 22.11.2011 - VI R 26/11 - Rn. 25; Urt. v. 28.5.2013 aaO. - Rn. 13].

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt ist [vgl. BGH Urt. v. 22.11.2011 aaO. - Rn. 26 m.w.N.].

  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter

    Gleichwohl ist eine Klage bei dieser Sachlage aber zulässig, wenn der Steuerpflichtige sich durch die höhere Steuerfestsetzung in anderen Veranlagungszeiträumen Steuervorteile verspricht, die die für das Streitjahr festzusetzende Mehrsteuer übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 20.03.2017 - X R 65/14, BStBl II 2017, 958, Rn. 19; BFH-Beschluss vom 15.12.2011 - VI R 26/11, BStBl II 2012, 415, Rn. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2022 - 26 Sa 841/21

    Nettolohnklage

  • LSG Hamburg, 20.02.2013 - L 2 EG 8/10
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