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   BFH, 26.04.2012 - V R 2/11   

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https://dejure.org/2012,4205
BFH, 26.04.2012 - V R 2/11 (https://dejure.org/2012,4205)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2012 - V R 2/11 (https://dejure.org/2012,4205)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2012 - V R 2/11 (https://dejure.org/2012,4205)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung der Klageschrift - Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer bei eBay wiederholt gebrauchte Waren als "Privatverkäufer” verkauft, hat nachträglich Umsatzsteuer abzuführen / Zur "nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit”

  • openjur.de

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"; Auslegung der Klageschrift; Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1, UStG § 1 Abs 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 12 Abs 2, UStG § 12 Abs 2, BGB § 133, EWGRL 388/77 Art 4, EGRL 112/2006 Art 9, FGO § 126 Abs 3 Nr 2, FGO § 107
    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung der Klageschrift - Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • Bundesfinanzhof

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung der Klageschrift - Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 UStG 1999, § 1 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 1 UStG 1999, § 2 Abs 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 UStG 1999
    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung der Klageschrift - Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • Telemedicus

    Zur Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf auf Ebay

  • Telemedicus

    Zur Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf auf Ebay

  • IWW
  • JurPC

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Verkäufe - Umsatzsteuerpflicht

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuer bei "ebay"-Verkäufen

  • rewis.io

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung der Klageschrift - Verzicht auf Berichtigung des Rubrums bei Aufhebung des FG-Urteils

  • ra.de
  • beck.de PDF

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer der Umsatzsteuer unterliegenden (nachhaltigen) unternehmerischen Tätigkeit bei Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay"

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer der Umsatzsteuer unterliegenden (nachhaltigen) unternehmerischen Tätigkeit bei Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay"

  • datenbank.nwb.de

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    "Privatverkauf" bei eBay - Umsatzsteuer bei Verkauf von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer bei ebay-Verkäufen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Viele Privatverkäufe auf eBay können umsatzsteuerpflichtig sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur unternehmerischen Tätigkeit - Bei mehreren Verkäufen auf eBay kann Umsatzsteuer anfallen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über eBay - eBay-Recht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer der Umsatzsteuer unterliegenden (nachhaltigen) unternehmerischen Tätigkeit bei Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay"

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG
    Zum Problem der Umsatzsteuerpflicht bei eBay - Vielzahl von Verkäufen lässt auf nachhaltige (unternehmerische) Tätigkeit schließen - Beurteilung nach Gesamtbild der Verhältnisse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei regelmäßigen Verkäufen über eBay

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Verkauf und Umsatzsteuer

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Verkäufen über "ebay"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuer bei "ebay"-Verkäufen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über eBay

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Verkäufen über "ebay"

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer bei Verkäufen über "ebay"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann Verkäufe bei eBay umsatzsteuerpflichtig sind

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuerpflicht bei privaten eBay-Verkäufen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EBay-Dauerverkäufer müssen Umsatzsteuer zahlen

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Wer viel über eBay handelt, könnte Steuern riskieren

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt bei Verkäufen über "ebay"

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Verkauf über eBay kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Die steuerliche Problematik der Abgrenzung von Privatverkäufen zur unternehmerischen Tätigkeit im Bereich des eCommerce (eBay & Co.)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei Ebay - Verkäufen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei Ebay - Verkäufen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Auch ebay-Privatverkäufer können Unternehmer sein

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Unternehmereigenschaft bei "ebay-Verkäufen"

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht bei Ebay-Verkäufen

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    EBay-Verkäufe und die Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 286
  • MMR 2012, 523
  • BB 2012, 1458
  • DB 2012, 1189
  • K&R 2012, 542
  • BStBl II 2012, 634
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.b).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

    Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.).

    Ob auch ein anderes Ergebnis der Würdigung vertretbar gewesen wäre, ist nicht entscheidend (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.b, m.w.N.).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-180/10

    Slaby - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Begriff des

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Denn gerade dass eine solche Tätigkeit vorliegt, rechtfertigt die Einstufung als Steuerpflichtiger (EuGH-Urteile vom 15. September 2011 C-180/10 und C-181/10, Slaby und Kuæ, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2011, 1417 Rdnr. 43; vom 3. März 2005 C-32/03, Fini H, Slg. 2005, I-1599 Rdnr. 19).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (EuGH-Urteile Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 45; EDM in Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 58, und vom 21. Oktober 2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rdnr. 39).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn --wie hier-- der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, wobei derartige aktive Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnrn. 39, 40).

    Dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist entgegen der Auffassung der Klägerin kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal (vgl. EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnrn. 26 und 49; BFH-Urteile vom 7. September 2006 V R 6/05, BFHE 215, 331, BStBl II 2007, 148 zum Testamentsvollstrecker; vom 9. September 1993 V R 24/89, BFHE 172, 234, BStBl II 1994, 57 zur Veräußerung der einem Verein mehrfach von Todes wegen zugewandten Haushaltsgegenstände durch den Verein; vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 zur Veräußerung einer privaten Kunstsammlung durch den Erben eines Kunsthändlers).

    Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind (EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 37), entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (z.B. BFH-Urteil in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.).

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 1987 X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) zur Veräußerung von Briefmarken- bzw. Münzsammlungen ergebe sich mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte für den Streitfall nichts anderes.

    e) Der Würdigung des FG stehen --entgegen der Auffassung "der Kläger"-- nicht die Urteile des BFH in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 (Münzsammler) und in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 (Briefmarkensammler) entgegen.

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. Juni 1987 X R 23/82 (BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744) und vom 16. Juli 1987 X R 48/82 (BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752) zur Veräußerung von Briefmarken- bzw. Münzsammlungen ergebe sich mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte für den Streitfall nichts anderes.

    e) Der Würdigung des FG stehen --entgegen der Auffassung "der Kläger"-- nicht die Urteile des BFH in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 (Münzsammler) und in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744 (Briefmarkensammler) entgegen.

  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    b) Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.).

    Der tatsächlichen Würdigung der Einzelheiten durch die Tatsacheninstanz kommt insoweit besondere Bedeutung zu (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.).

  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    b) Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.b).

  • BFH, 14.11.1986 - III R 12/81

    Parteibezeichnung - Berichtigung

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    a) Die Auslegung der Klageschrift und der weiteren Schriftsätze der Prozessbevollmächtigten, die der Senat selbst vornehmen kann (BFH-Urteil vom 14. November 1986 III R 12/81, BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. auch BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2008 I B 81/08, BFH/NV 2009, 948), führt zu dem Ergebnis, dass Klägerin von Anfang an die zwischen den Eheleuten bestehende GbR war.

    Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung hängt die Bestimmung des Klägers von allen dem FA und dem FG als den Empfängern der Klageschrift bekannten oder erkennbaren Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art ab; dabei ist auch der im weiteren Verfahren erfolgte Tatsachenvortrag mit einzubeziehen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 VII B 26/09, BFH/NV 2010, 441; vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R683; BFH-Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-77/01

    EDM

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 4 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer einen sehr breiten Anwendungsbereich zuweist (EuGH-Urteile vom 4. Dezember 1990 C-186/89, Van Tiem, Slg. 1990, I-4363 Rdnr. 17; vom 29. April 2004 C-77/01, EDM, Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 47).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (EuGH-Urteile Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnr. 45; EDM in Slg. 2004, I-4295 Rdnr. 58, und vom 21. Oktober 2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rdnr. 39).

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 6. Mai 2010 C-94/09, Kommission/Frankreich, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2010, 781, Deutsches Steuerrecht 2010, 977; vom 18. März 2010 C-3/09, Erotic Center, Slg. 2010, I-2361, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt.
  • BFH, 25.07.1968 - V 150/65

    Person - Personengruppe - Unternehmereigenschaft - Auftreten nach außen

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 2/11
    Für die Frage, ob bei Eheleuten der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft als Unternehmer in Betracht kommt, gilt nichts anderes; auch insoweit kommt es darauf an, wer als Unternehmer nach außen auftritt (z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 V 150/65, BFHE 93, 194, BStBl II 1968, 731; BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 V B 190/93, BFH/NV 1995, 654).
  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

  • BFH, 09.09.1993 - V R 24/89

    Veräußerungen von Gegenständen, die von Todes wegen erworben worden sind, fallen

  • BFH, 27.06.1994 - V B 190/93

    Bestimmung des Unternehmers bei einem Ehemann, einer Ehefrau oder einer aus den

  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

  • BFH, 18.10.2007 - V B 164/06

    Umsatzbesteuerung von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen

  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

  • EuGH, 18.03.2010 - C-3/09

    Erotic Center - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 12 Abs. 3 Buchst. a -

  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 40/88

    1. Richtigstellung der Beteiligtenbezeichnung in der Revisionsinstanz 2. Entgelte

  • BFH, 21.04.1995 - V B 91/94

    Bezeichnung des Unternehmers im Umsatzsteuerbescheid

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 46/93

    Bewirtungsvordruck; nachträgliche Ergänzungen

  • BFH, 30.07.2003 - X R 7/99

    Gewerblicher Wertpapierhandel

  • BFH, 31.03.2004 - X R 11/03

    Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen

  • BFH, 22.12.2008 - I B 81/08

    Klagebefugnis bei Vollbeendigung der Personengesellschaft - Keine gewillkürte

  • BFH, 26.05.2009 - X B 215/08

    Auslegung von Willenserklärungen - Überprüfung der Auslegung des FG durch den BFH

  • BFH, 07.10.2009 - VII B 26/09

    Bestimmung der richtigen Partei durch Auslegung - Entscheidung über zulässige

  • EuGH, 20.06.1996 - C-155/94

    Wellcome Trust / Kommissioners of Customs & Excise

  • EuGH, 03.03.2005 - C-32/03

    Fini H

  • BFH, 19.05.2021 - X R 20/19

    Zur doppelten Besteuerung von Renten: Bei privaten Renten kann es systembedingt

    Diese Wertung, die den Senat nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindet, weil er prozessuale Erklärungen selbst auslegen darf (BFH-Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 26), ist bereits deshalb unzutreffend, da der Klageantrag sich lediglich auf die Steigerungsbeträge bezog und auf dem --wie oben dargelegt-- rechtlich unzutreffenden Verständnis der Kläger beruhte, jene Beträge vermittelten ein steuerrechtlich isoliert zu beurteilendes Rentenrecht.
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    c) Für die Frage, ob bei Eheleuten der Ehemann, die Ehefrau oder eine aus den Eheleuten bestehende Gemeinschaft als Unternehmer die Leistung ausführt, gilt nichts anderes; auch insoweit kommt es darauf an, wer nach außen auftritt (z.B. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 45; BFH-Beschluss vom 27. Juni 1994 V B 190/93, BFH/NV 1995, 654).

    a) Unionsrechtlich wird nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der der BFH folgt (s. zu Verkaufsumsätzen über eine elektronische Handelsplattform BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 33 ff.), der Begriff des Steuerpflichtigen unter Bezugnahme auf den der wirtschaftlichen Tätigkeit definiert, die nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden sowie Umsätze, die die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen beinhalten, umfasst (vgl. EuGH-Urteile Slaby u.a. vom 15. September 2011 C-180/10 und C-181/10, EU:C:2011:589, HFR 2011, 1253, Rz 43 und 44; Trgovina Prizma vom 9. Juli 2015 C-331/14, EU:C:2015:456, UR 2015, 621, Rz 19).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 22 ff.; in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 35; s. auch BFH-Beschluss vom 9. April 2014 XI B 6/14, BFH/NV 2014, 1230 bei 40 Verkaufsangeboten und 16 Anzeigen für Uhren und Schmuck, sowie zur Problematik der "eBay-Verkäufe" allgemein auch Roth/Loose, UR 2014, 169, 172 ff.; Hundt-Eßwein, Deutsches Steuerrecht 2012, 1371; Meurer, Der Umsatz-Steuer-Berater 2012, 164; Pinkernell, Steuerrecht kurzgefasst 2012, 309; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 2 Rz 38.17 ff.; Renner, Steuer- und Wirtschaftskartei 19/2012, 897; Roth, Neue Wirtschafts-Briefe 2012, 1966; Schießl, Steuern und Bilanzen 2012, 471; Martin, BFH/PR 2012, 280; Grube, juris-PraxisReport Steuerrecht 27/2012, Anm. 5).

    Dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 36).

    Auch dieses händlertypische Verhalten ist mit den vom X. Senat des BFH entschiedenen Fällen eines Münz- bzw. Briefmarkensammlers, der seine Sammlung en bloc aufgibt und versteigern lässt, nicht vergleichbar (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 39).

  • BFH, 16.05.2013 - II R 15/12

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer

    Nach dem BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11 (BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634) kann der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internetplattform "ebay" eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein.

    Die Umsatzgrenze von 50.000 EUR hat keine eigene Bedeutung, wenn der Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr bereits die Grenze von 17.500 EUR überstiegen hat (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634, Rz 41).

  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    b) Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.04.2012 - V R 2/11, BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; vom 18.12.2008 - V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11.04.2008 - V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.1.

    c) Hinsichtlich der weiteren Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Verkäufen über ebay verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634.

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Tatbestände des § 12 Abs. 2 UStG als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind (EuGH-Urteile Kommission/Frankreich vom 06.05.2010 - C-94/09, EU:C:2010:253; Erotic Center vom 18.03.2010 - C-3/09, EU:C:2010:149, m.w.N.) und dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast für das Vorliegen der Merkmale der Steuerermäßigung trägt (BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634).

    Die Umsatzgrenze von 50.000 EUR hat keine eigene Bedeutung, wenn der Vorjahresumsatz bereits die Grenze von 17.500 EUR übersteigt; Bedeutung hat die Umsatzgrenze nur für den Fall, dass die Umsätze des vorangegangenen Jahres geringer sind als 17.500 EUR, aber im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR übersteigen (BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; BFH-Beschluss vom 18.10.2007 - V B 164/06, BFHE 219, 400, BStBl II 2008, 263, unter II.2.b, m.w.N.).

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Er beruft sich auf das Urteil des BFH vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634.

    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWGausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11.04.2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21.10.2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rn. 39; BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 34).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2011, 524, unter II.2.; in BStBl II 2012, 634, Rn. 35).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil in BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 38).

    dd) Soweit der Kläger unter Berufung auf das BFH-Urteil in BStBl II 2012, 634, Rn. 39, geltend macht, er sei schon deshalb kein Unternehmer, weil er anders als in dem Urteil kein breites Spektrum von Waren im Internet angeboten habe, ist dem nicht zu folgen.

  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2113/18

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Verkäufen über die Internetplattform "eBay"

    Mit seiner für diese Frage richtungsweisenden Entscheidung zum Verkauf über Internethandelsplattformen vom 06.04.2012, V R 2/11, habe sich der BFH von seiner bis dahin geltenden Auffassung, dass eine mangelnde Wiederverkaufsabsicht bei Erwerb der gekauften Gegenstände gegen eine unternehmerische, händlertypische Tätigkeit spreche, entfernt.

    Es komme auch nicht darauf an, ob Steuerpflichtige einen privaten oder einen gewerblichen Zugang gewählt hätten, weil die Merkmale der unternehmerischen Tätigkeit keinem Wahlrecht unterlägen (vgl. BFH, Urteil vom 26.04.2012 - V R 2/11, BStBl. II 2012, 634).

    b) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. noch zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11.04.2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 33).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21.10.2004. C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rn. 39; BFH-Urteil vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 34).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb / zur Vermarktung von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL, wobei derartige aktive Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können (EuGH-Urteile vom 19.07.2012, C-263/11, Redlihs, HFR 2012, 1020, Rn. 36; vom 09.07.2015, C-331/14, Trgovina Prizma, UR 2015, 621, Rn. 24; BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 34, m.w.N. und vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, Rn. 43).

    Insoweit gibt es auch nach der neueren BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 34 ff., und vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 42 ff., jeweils m.w.N.) keine umsatzsteuerrechtliche Privilegierung bei der Auflösung von Haushalten oder Privatsammlungen (vgl. hierzu Bunjes/ Korn, UStG, 17. Aufl., 2018, § 2 Rz 51; Michel, Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay, jm 2016, 39; Fischer, jurisPR-SteuerR 31/2015 Anm. 3; Eversloh, jurisPR-SteuerR 46/2015 Anm. 6; Lange, Anmerkung zu der Entscheidung vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFH/PR 2015, 426; Fissenewert, , DB 2015, 2349).

    und vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 35; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 44).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze und der Kunden, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 39; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52).

  • OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 15 U 9/21

    Ansprüche aus einem Patentübertragungsvertrag; Vorliegen einer Bruttopreisabrede;

    Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirt-schaftliche Tätigkeit i.S. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH, DStR 2012, 965 Rn. 32; DStR 2015, 2175 Rn. 33).

    Denn gerade dass eine solche Tätigkeit vorliegt, rechtfertigt die Einstufung als Steuerpflichtiger (BFH, DStR 2012, 965 Rn. 33 mwN).

    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" nach Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden umfasst, insbesondere Umsätze, die die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen umfassen (BFH, DStR 2012, 965 Rn. 33).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH, v. 21.10.2004 C-8/03, DStR 2005, 45 Rn. 39 sowie die weiteren Nachweise in BFH, DStR 2012, 965 Rn. 34).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender (vgl. BFH, DStR 2012, 965 Rn. 34; DStR 2015, 2175 Rn. 43 mwN).

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des BFH im Einzelfall aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse zu beurteilen ist, ob die Voraussetzungen einer nachhaltigen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG erfüllt sind (vgl. BFH, DStR 2012, 965 Rn. 35; DStR 2015, 2175 Rn. 44).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (vgl. BFH, DStR 2012, 965 Rn. 35; DStR 2015, 2175 Rn. 44).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH, DStR 2012, 965 Rn. 35).

    Zahl und Umfang der Verkäufe sind für sich genommen aber nicht allein maßgeblich; die Zahl der Geschäftsvorfälle ist nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien (BFH, DStR 2012, 965 Rn. 36 mwN).

  • FG Münster, 25.03.2021 - 5 K 3037/19

    Ausüben einer wirtschaftlichen und nachhaltigen gewerblichen Tätigkeit mit den

    b) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. noch zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG - 6. EG-Richtlinie - z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11.04.2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 33).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21.10.2004. C-8/03, BBL, HFR 2005, 72, Rn. 39; BFH-Urteil vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 34).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb / zur Vermarktung von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL, wobei derartige aktive Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können (EuGH-Urteile vom 19.07.2012, C-263/11, Redlihs, HFR 2012, 1020, Rn. 36; vom 09.07.2015, C-331/14, Trgovina Prizma, UR 2015, 621, Rn. 24; BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 34, m.w.N. und vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, Rn. 43).

    und vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 35; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 44).

    Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze und der Kunden, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 39; vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52) und das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524, unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13, BStBl II 2015, 919, Rn. 52).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

    a) Bei richtlinienkonformer Anwendung dieser Legaldefinition muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.1.; vom 11. April 2008 V R 10/07, BStBl II 2009, 741, unter II.1.; vom 26. April 2012 V R 2/11, BStBl II 2012, 634, Rn. 32 und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 33).

    Derartige Vorgänge können nämlich als solche grundsätzlich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne dieser Richtlinie darstellen" (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Oktober 2004 C-8/03, BBL, Slg. 2004, I-10157 Rn. 39; BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34).

    Keine private Vermögensverwaltung, sondern eine in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende Tätigkeit liegt dagegen vor, wenn der Betreffende aktive Schritte zum Vertrieb von Gegenständen unternimmt, indem er sich ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, wobei derartige aktive Schritte insbesondere in der Durchführung bewährter Vertriebsmaßnahmen bestehen können (BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34, m.w.N.).

    Insoweit gibt es aufgrund der neueren BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 34 ff., m.w.N.und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 42 ff.) keine umsatzsteuerrechtliche Privilegierung bei der Auflösung von Haushalten oder Privatsammlungen (vgl. hierzu Bunjes/ Korn, UStG, 17. Aufl., 2018, § 2 Rz 51; Michel, Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay, jm 2016, 39; Fischer, jurisPR-SteuerR 31/2015 Anm. 3; Eversloh, jurisPR-SteuerR 46/2015 Anm. 6;Lange, Anmerkung  zu der Entscheidung vom 12. August 2015 XI R 43/13, BFH/PR 2015, 426; Fissenewert, Die Auflösung "privater Sammlungen" über eBay als unternehmerische Betätigung, DB 2015, 2349).

    Dabei ist eine Reihe verschiedener (nicht abschließend festgelegter) Kriterien zu würdigen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit der Einnahmeerzielung sprechen können (z.B. BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., und vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 35).

    35 Insbesondere sind zu würdigen: die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, die Vielfalt des Warenangebots (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O., Rn. 39), das Unterhalten eines Geschäftslokals (BFH-Urteil vom 27. Januar 2011 V R 21/09, a.a.O., unter II.2., m.w.N.) oder mehrerer Verkäuferkonten (BFH-Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O., Rn. 52).

    Es handelte sich damit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse um eine intensive und langfristige Verkaufstätigkeit unter Nutzung bewährter Vertriebsmaßnahmen ("eBay"-Plattform), die deshalb als nachhaltig i.S. des § 2 Abs. 1 UStG zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, a.a.O, und vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O.; ebenso Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. März 2015, 14 K 188/13, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 19.12.2013 - 1 K 1939/12

    Person des leistungserbringenden Unternehmers bei Versteigerung über eBay unter

    Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzhof (Az.: V R 2/11) trägt der Beklagte.

    Nach Klärung dieser Rechtsfrage durch das aufgrund der Revision der Klägerin ergangene BFH-Urteil vom 26. April 2012 - V R 2/11 (BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634) ist im zweiten Rechtsgang noch streitig, ob die Klägerin die steuerpflichtigen Umsätze in den Jahren 2003 bis 2005 (den Streitjahren) selbst als Unternehmerin ausgeführt hat oder ob die Umsätze dem unternehmerischen Handeln eines oder beider ihrer Gesellschafter zuzurechnen sind.

    Auf die Revision der Klägerin hob der BFH das Senatsurteil mit Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634 auf und verwies die Sache an den erkennenden Senat zurück.

    Daher falle letztlich die Unternehmereigenschaft fort, weil der Tätigkeitsumfang bei weitem nicht dem entspreche, von dem der BFH in seinem Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634 ausgegangen sei.

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten - hier dem Leistungsempfänger - im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Entscheidungen vom 31. Januar 2002 - V B 108/01, BFHE 198, 208, BStBl II 2004, 622, vom 5. April 2001 - V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, vom 28. Januar 1999 - V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628, vom 30. September 1999 - V R 8/99, BFH/NV 2000, 353, und vom 9. November 1999 - V B 16/99, BFH/NV 2000, 611; zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 12. August 2009 - XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259, vom 12. Mai 2011 - V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541, und in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 1 FGO; sie beinhaltet auch die Kosten des Revisionsverfahrens V R 2/11.

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 35/18

    Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH zugunsten ihrer Mitglieder: Steuerbarkeit;

  • BFH, 13.11.2019 - V R 30/18

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

  • BFH, 01.03.2018 - IV R 38/15

    Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer

  • FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als

  • FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16

    § 15 EStG

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17

    Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende

  • BFH, 05.06.2014 - V R 50/13

    Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens; Unionsrecht und

  • BFH, 11.07.2018 - XI R 36/17

    Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur Inanspruchnahme des § 19 UStG -

  • BFH, 25.04.2013 - V R 2/13

    Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

  • BFH, 23.10.2014 - V R 11/12

    Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines

  • BFH, 29.09.2022 - V R 29/20

    Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 702/10

    Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über "ebay"

  • BFH, 13.12.2016 - X B 23/16

    Prüfung der Substantiiertheit eines Beweisantrags auch durch Einbeziehung

  • BFH, 23.08.2017 - I R 52/15

    Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Inhaltsadressaten

  • BFH, 11.11.2015 - V R 3/15

    Beurteilung der Unternehmereigenschaft von durch eine Agentur vermittelten

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 6/14

    Unternehmereigenschaft kann beim Verkauf von Schmuckstücken über "ebay" begründet

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7189/15

    Ungeeigneter Vorlieferant für Differenzbesteuerung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7226/15

    Umsatzsteuerliche Qualifizierung von "Mitgliedsbeiträgen" zum verbilligten Bezug

  • BFH, 01.08.2012 - V B 59/11

    Beiderseitige Erledigungserklärung, Aussetzung der Vollziehung im Insolvenzfall -

  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4571/10

    Abgrenzung von unternehmerischer zu nichtselbständiger Tätigkeit;

  • BFH, 23.08.2016 - V B 32/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler; Prozessurteil; Klagebefugnis;

  • BFH, 29.08.2012 - XI R 40/10

    Eine "XY-Bau-GmbH i. G." kann bei einer Adressierung des Umsatzsteuerbescheides

  • FG Münster, 03.11.2015 - 15 K 1252/14

    Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den bei der Errichtung einer Zweifeldsporthalle

  • FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen

  • FG Hamburg, 16.10.2019 - 2 K 312/17

    Umsatzsteuer: Anforderungen an unternehmerische Tätigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1268/18

    Umfang des Unternehmens einer Komplementär-GmbH - Vorsteuerabzug aus dem Erwerb

  • FG Baden-Württemberg, 27.07.2021 - 1 K 1269/18

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines als Geldanlage erworbenen Luxusfahrzeugs

  • BFH, 08.07.2021 - VII R 29/19

    Entnahme und Untersuchung einer Stichprobe aus einer Sendung Reis

  • BFH, 25.04.2013 - XI B 123/12

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts

  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

  • FG Münster, 05.05.2022 - 5 K 1579/19

    Umfang der unternehmerischen Verwendung eines teilweise vermieteten

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 7 K 7163/11

    Wirtschaftliches Eigentum und Teilleistungen

  • FG Schleswig-Holstein, 10.09.2014 - 4 K 5/12

    Veräußerung von Zahlungsansprüchen eines Landwirts aufgrund GAP-Reform als

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 49/13

    Einkommensteuerliche Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Ein-Mann-GmbH

  • FG München, 10.04.2014 - 14 K 414/14

    Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 5 K 5023/13

    Umsatzsteuer 2011

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 205/12

    Bezeichnung des Klägers - Auslegung

  • FG Düsseldorf, 08.06.2018 - 1 K 378/16

    Steuerfreiheit einer verdeckten Gewinnausschüttung i.R.d. gesonderten

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